Anhänger Heldrungen MKH/F

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon P-J » 15. November 2021 13:55

beerdrinker hat geschrieben: es gibt aber zulassungsfreie krad-anhänger.

Ich weis nicht wie PAV40 oder Campi rechtlich veranschagt werden aber der VanVeen FreeBird führt auch am Motorrad das Kennzeichen des Ziehenden Fahrzeugs und ist TÜV und Zulassungsfrei. Ich hatte mal so einen, ein riesiger Kampf mit der Zulassungstelle den nach deutschem Gesetz gibts angeblich sowas nicht, habs dann aber doch noch langen Krieg bekommen.
Hier der Westdeutesch Pondong zur Heldungen Kupplung und ein Freebird.
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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon beerdrinker » 15. November 2021 16:42

Knuddelig. Ich schrieb ja bereits: da muss ich wohl Jura studieren, um die Dekra-Mannen zu bewältigen.

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon xtreas » 15. November 2021 18:07

beerdrinker hat geschrieben:
So langsam dämmert es mir: man zieht den Zylinder zurück und stülpt ihn dann über. Richtig?

Richtig.
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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon Dieter » 15. November 2021 18:25

Du musst die Anhängerkupplung am Zugfahrzeug durch eine Prüfstelle prüfen und dann eintragen lassen. Dann kannst du so einen zulassungsfreien Anhänger probemlos mit der gleichen Nummer wie am Zugfahrzeug mitnehmen. AM Motorrad max. 60 Km/h, 1 m breite und passende Beleuchtung.#


https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradanh%C3%A4nger

Hier für Mopeds
http://www.moppedhaenger.de/


Und noch ein paar Links die ich mal rausgesucht hatte

https://www.gespannfreunde.de/HTM/Baumarktanhaenger.htm
http://www.tourmaster.nl/nl/gebruikte-a ... vouwwagens besonders hier: https://de.tourmaster.nl/Bausatz_chassis
https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradanh%C3%A4nger
https://home.degnet.de/tommy/motorrad-haenger/


Gruß
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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon P-J » 15. November 2021 18:27

beerdrinker hat geschrieben: um die Dekra-Mannen zu bewältigen.

Hätte damals die AHK vom FreeBird eintragen und Prüfen lassen müssen. Nach nur 4 Testfahrten bin ich aber zu der Überzeugung gekommen das der Anhänger nix is den in einer Seitenwindbö hats mich fast von der Strasse geweht. so hat sich ergeben das der TÜV das Teil nie zu Augen bekommen hat. Die AHK hatte aber Papiere und Prüfzeichen. War zwar schneller wie die erlaubten 60 aber bei Gegenverkehr wär ich ne nette Kühlerfigur geworden. :shock: So hab ich beschlossen den Hölländer zu verkaufen und von dem Geld nen Seitenwagen anzuschafen, da hatte ich zwar grosse Schwirigkeiten bis ich das fahren konnte aber ich hab Platz genug und darf so schnell fahren wie die Kiste hergibt. Ich glaube nicht das man in Deutschland irgendwas ungeprüftes Frei hinter ein Motorrad hängen darf. Diese Freebird hatte Papiere wo klar erläutert wurde das das so geregelt ist, ohne diese Papiere geht in Deutschlad garantiert nix. Nen Freebird zu finden dürfte schwer werden den es gab nicht viele und die wenigen die da sind sind in fester Hand. Ich hab damals 800DM dafür bekommen.
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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon xtreas » 15. November 2021 18:58

Hier auch noch etwas zum Lesen. viewtopic.php?f=144&t=31703
Auf dem einen Foto von mir ist auch die Kugel von der Anhänger Kupplung zu sehen.
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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon beerdrinker » 15. November 2021 22:02

Danke für die Tipps, da hab ich was zum Lesen.

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon derJörn » 15. November 2021 23:01

So hab ich das bei mir gelöst s50/51 Kupplung und den mich/m1 hinter die hufu gespannt
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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon Dieter » 15. November 2021 23:06

Hier findest du auch noch Infos zur Hängerkupplung, beide Seiten. Unter Sonstiges einfach etwas scrollen.

http://miraculis.de/aw/download/load.html


Gruß
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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon Rossi1979 » 16. November 2021 06:14

P-J hat geschrieben:
beerdrinker hat geschrieben: Wiesel-ES.
hat ein Nummerschild mit TÜV und Steuer, also brauchts auch da ein Anhänger mit Zulassung.


Nö, braucht es nicht. Nach 3 und 4 FZV sind einachsige Anhänger hinter Krafträdern zulassungsfrei, brauchen aber eine ABE. Nach 10 (8) FZV müssen diese dann aber mit einem (ungestempeltem) Folgekennzeichen ausgerüstet werden. Gleichzeitig sind zulassungsfreie Anhänger nach dem Pflichtversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtig.

MfG

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon Bernd » 16. November 2021 07:19

Rossi1979 hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:
beerdrinker hat geschrieben: Wiesel-ES.
hat ein Nummerschild mit TÜV und Steuer, also brauchts auch da ein Anhänger mit Zulassung.


Nö, braucht es nicht. Nach 3 und 4 FZV sind einachsige Anhänger hinter Krafträdern zulassungsfrei, brauchen aber eine ABE. Nach 10 (8) FZV müssen diese dann aber mit einem (ungestempeltem) Folgekennzeichen ausgerüstet werden. Gleichzeitig sind zulassungsfreie Anhänger nach dem Pflichtversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtig.

Oder bei einem Selbstbau eine Betriebserlaubnis welche vom TÜV ausgestellt wird und dann anschließend bei dem Straßenverkehrsamt abgestempelt werden muß!

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon beerdrinker » 16. November 2021 08:15

Ja, so habe ich das auch bisher verstanden. Bei der irgendwann fahrenden Wiesel-ES-Schnecke wären 60km/h als Maximum auch ok, ich will ja keine Weltreisen machen. Das "zulassungsfreie" behalte ich im Auge, muss mich natürlich sputen, denn wenn es wieder EU-Neuerungen gibt, will ich damit fertig sein.

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon Replica » 16. November 2021 08:22

beerdrinker hat geschrieben:fahrenden Wiesel-ES-Schnecke wären 60km/h als Maximum auch ok,

Der Heldrunger darf aber nur 40 km/h fahren.

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon Bernd » 16. November 2021 08:25

Dann gib Gas, aber denk dran das du mit dem Heldrungen wegen der Zulassung hinter dem Moped nur 40Km/h fahren darfst!

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon beerdrinker » 16. November 2021 08:52

Wie gesagt: Dreigang-Motor, ich 100kg, da kommt nicht viel. Vor dem Supermarkt darf man eh' nur 30.

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon CJ » 16. November 2021 09:01

Bernd hat geschrieben:...Oder bei einem Selbstbau eine Betriebserlaubnis welche vom TÜV ausgestellt wird und dann anschließend bei dem Straßenverkehrsamt abgestempelt werden muß!

Und genau da würde ich auch noch mal nachhaken. Der MWH hat eine ABE beschränkt zum Mitführen hinter KKR, nicht aber allgemein zum Mitführen hinter Krädern.
Einen Auszug aus der BE findest du u.a. bei miraculis. Auf "Bücher" klicken, nach unten scrollen bis "sonstiges" und dort die Betriebsanleitung für den MWH öffnen. Der Auszug aus der ABE ist dann ziemlich weit unten. Da findest du auch die Typscheinnummern der KTA zum Anhänger. Erleichtert vielleicht dem Prüfer die Arbeit. Die Kupplung selber ist in der ABE mit erfasst.
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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon EmmasPapa » 16. November 2021 09:21

derJörn hat geschrieben:So hab ich das bei mir gelöst s50/51 Kupplung und den mich/m1 hinter die hufu gespannt


Das ist die technische Lösung.

Wie sieht die rechtliche Lösung aus?

Zu DDR-Zeiten war eben ein solches Gespann nicht freigegeben. MZ hatte das Mitführen von Anhängern erst an Maschinen ab 175 ccm freigegeben. Und der Anhänger selber hat nur eine ABE für das Mitführen hinter KKR.
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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon P-J » 16. November 2021 12:57

EmmasPapa hat geschrieben:Zu DDR-Zeiten war eben ein solches Gespann nicht freigegeben. MZ hatte das Mitführen von Anhängern erst an Maschinen ab 175 ccm freigegeben. Und der Anhänger selber hat nur eine ABE für das Mitführen hinter KKR.

Das ist heute immer noch so, wars übrigens im Westen auch.
Bernd hat geschrieben:. Gleichzeitig sind zulassungsfreie Anhänger

Was hast du nicht verstanden= Es gibt keine Zulassungsfreien Anhänger ausser für hinters Motorrad ausser dem FreeBird.
Bernd hat geschrieben:Oder bei einem Selbstbau eine Betriebserlaubnis welche vom TÜV ausgestellt wird und dann anschließend bei dem Straßenverkehrsamt abgestempelt werden muß!

Willste von TÜV und der Zulassungsstelle ausgelacht werden?

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon EmmasPapa » 16. November 2021 13:16

Link zur Betriebserlaubnis: :arrow: http://www.miraculis.de/aw/simson/text/moanh/gabe.gif

Der letzte Absatz amusiert mich ein bischen. Das hat bei uns auf dem Dorf niemand ernst genommen.....Mein Vater war garantiert nicht mit dem S 51 samt Anhänger nach Roßlau auf das VPKA gefahren :lach: :rofl: .


Und die 60 kg zulässige Gesamtmasse waren relativ. Beim Futtergetreide holen kamen da zwei Zentnersäcke drauf und beim Kartoffel- oder Maisstoppeln wurde der Anhänger vollgeladen, dann noch ein übervoller Sack drauf und auf das Möppi ein Sack hinten auf den Sozius, das gab die nötige Traktion. :ja: :lach: :irre: Fuhr sich aber scheixxe.... :freak:
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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon Bernd » 16. November 2021 13:40

Bernd hat geschrieben:. Gleichzeitig sind zulassungsfreie Anhänger

Was hast du nicht verstanden= Es gibt keine Zulassungsfreien Anhänger ausser für hinters Motorrad ausser dem FreeBird.
Bernd hat geschrieben:Oder bei einem Selbstbau eine Betriebserlaubnis welche vom TÜV ausgestellt wird und dann anschließend bei dem Straßenverkehrsamt abgestempelt werden muß!

Willste von TÜV und der Zulassungsstelle ausgelacht werden?[/quote]

Hallo P-J, schau dir mein Profil-Bild oder meine eingestellten Bilder an, ich habe mir die Arbeit gemacht und zwei mal einen Anhänger aufgebaut mit den dazugehörigen Anhängevorrichtungen und jede vom TÜV eingetragen bekommen, also habe ich wohl diesbezüglich etwas Ahnung!
(alles Eigenbauten)
Schönen Gruß
Ps. das Gespann hast du beim Westtreffen gesehen

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon beerdrinker » 16. November 2021 13:54

Hui, da hab ich aber was losgetreten.
Klar ist, dass früher solche Sachen aufm Land wenig bis gar nicht kontrolliert wurden, West wie Ost. Außer, es gab einen neuen Dorfsheriff, der sich profilieren wollte. Wenn der TÜV/DEKRA/etc-Mensch einen guten Tag hat, kann man bestimmt einiges durchbringen. Die ganzen Vorschriften lesen sich interpretierungswillig bis schwammig, da scheint Luft zur Auslegung zu sein. Es sei denn, man hält sich buchstabengetreu dran, was sicher bei Serienfertigungen der Fall ist. Aber wen so'n Hansel ankommt, der Prüfer evtl. selber MZ fährt (früh genug nachforschen) und gut geschlafen hat, sehe ich da nur monetäre Hürden.
Nicht Bestechungsgelder, sondern unverständliche Gebühren für Stempel, Plaketten, Zweit-Kennzeichen-Ausstellungs-Erlaubnis usw. Was denen halt so einfällt.

@ Bernd: habe mir gerade deine Fotos angeguckt, war das eine Dachbox? Was für ein Fahrgestell?

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon Bernd » 16. November 2021 15:02

Genau, habe ein Westfalia-Fahrgestell auf die Breite von 99,5cm gebracht und auf Grund eines abschließbaren Stauraum einfach eine Dachbox drauf gemacht, benutze diesen für meine Campingsachen unterzubringen und diese Sachen bleiben das ganze Jahr im Anhänger!

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Re: Anhänger Heldrungen MKH/F

Beitragvon P-J » 16. November 2021 15:23

Bernd hat geschrieben:Genau,

Dann halt dir den TÜV man warm, hier hätste nicht den Hauch einen Chache. Um Den FreeBird zulassungsfrei zu bekommen hats nen halben Tag auf der Zulassungsstelle gedauert und mit massiven Drohungen geendet.

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