Hallo zusammen,
ich baue gerade eine ETZ 250/A (weitestgehend) original wieder auf.
Hat es jemand von Euch schon mal geschafft, dass die Nachtmarschanlage am Frontscheinwerfer eingetragen wurde, eventuell in Verbindung mit einer H-Zulassung?
Ich wäre für sachdienliche Hinweise dankbar
Freundliche Grüße,
/Christian
P.S. Ich weiß, dass die StVZO diese eigentlich nicht zulässt, möglicherweise kann man aber mit dem Argument der Authentizität des Originalzustands argumentieren?
Im worst case würde ich auch ein H-Kennzeichen in Kauf nehmen.