Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!
Verfasst: 16. Februar 2017 13:09
Hallo Leute,
Wie der ein oder andere schon mitbekommen hat, befinde ich mich seit August 2015 im Rechtsstreit um ein Auto bzw. einem daran aufgetretenen Verschleiß.
Kurz zusammengefasst:
Ford F250 V8, Baujahr 1998. Gekauft im januar 2015, genutzt bis Juli 2015. Durch massiven Hagelschaden ist das Auto Verkehrsuntauglich geworden. Spiegel, Windschutzscheibe, Rückleuchten und natürlich ein komplett verdelltes Blechkleid.
Die Versicherung hat gezahlt, ich habe mich für das Geld entschieden und habe den Wagen dann so wie er war verkauft.
Der Käufer hat dann Probleme mit dem Getriebe bekommen (Die sich auf einer 11km langen Probefahrt nicht äußerten!). Das von ihm und seinem Anwalt angestrengte selbstständige Beweisverfahren ergab verschlissene und deshalb rutschende Lamellen des 3. Ganges und einen durch Verschleiß herausgesprungenen Betätigungsstift des Overdrive Bremsbandes. Laut Gutachten ist beides unmöglich beim Verkauf zu verbergen und bei der Laufleistung zu erwarten.
Der Käufer treibt das Spielchen tatsächlich so weit, dass er mich verklagt hat. Mir wird vorgeworfen ich habe "grobfahrlässig die Pflichten des Verkäufers" missachtet und ihm ein Fahrzeug verkauft dass nicht die "Beschaffenheit eines Fahrzeugs die bei der gleichen Art Fahrzeug üblich ist" aufweist. Ich habe gewusst "dass das Getriebe bald Probleme machen wird".
Bevor ihr fragt: Nein, das Auto fuhr ganz normal, bis zu dem Tag des Hagelschadens. Danach habe ich es nur noch ein mal bewegt um das Hagelgutachten machen zu lassen, und auch da fuhr das Auto völlig normal.
Weshalb ich das schreibe: Seid verdammt vorsichtig wenn ihr etwas verkauft! Es gibt da draußen Leute die keine guten Absichten haben.
Ich habe den ADAC Kaufvertrag genutzt, aber auch das schützte mich nicht.
Das hier soll eine Warnung an alle sein, wenn ihr keine Rechtsschutzversicherung habt könnt ihr euch ruck-zuck einer enorm hohen Forderung ausgesetzt sehen wenn ihr ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft!
Wenn Interesse besteht werde ich das ganze nach dem Ende noch ausführlich beschreiben und Gutachten und die Pamphlete des Anwalts anfügen, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann welche Fallstricke auch auf Privatverkäufer lauern! Dann wäre es gut wenn ein Moderator es anpinnen könnte, denn das Thema ist für alle hier interessant und wichtig!
Morgen ist nun die Gerichtsverhandlung, und ich werde zum ersten mal in meinem Leben ein Gericht von innen sehen. Und das auch noch als beklagter. Das schlimmste daran ist nun aber dass ich mich nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung befand. Das heißt, dass mir alle Kosten dieses Verfahrens aufgebürdet werden wenn ich verliere. Es geht mittlerweile um eine Summe von ca. 13.000€, inkl. des Auto Kaufpreises von 2.975€.
Ich habe keine üblen Absichten gehabt und nichts unrechtes getan, aber trotzallem wäre eine Versicherung jetzt mein Rettungsanker.
Wünscht mir Glück!
Wie der ein oder andere schon mitbekommen hat, befinde ich mich seit August 2015 im Rechtsstreit um ein Auto bzw. einem daran aufgetretenen Verschleiß.
Kurz zusammengefasst:
Ford F250 V8, Baujahr 1998. Gekauft im januar 2015, genutzt bis Juli 2015. Durch massiven Hagelschaden ist das Auto Verkehrsuntauglich geworden. Spiegel, Windschutzscheibe, Rückleuchten und natürlich ein komplett verdelltes Blechkleid.
Die Versicherung hat gezahlt, ich habe mich für das Geld entschieden und habe den Wagen dann so wie er war verkauft.
Der Käufer hat dann Probleme mit dem Getriebe bekommen (Die sich auf einer 11km langen Probefahrt nicht äußerten!). Das von ihm und seinem Anwalt angestrengte selbstständige Beweisverfahren ergab verschlissene und deshalb rutschende Lamellen des 3. Ganges und einen durch Verschleiß herausgesprungenen Betätigungsstift des Overdrive Bremsbandes. Laut Gutachten ist beides unmöglich beim Verkauf zu verbergen und bei der Laufleistung zu erwarten.
Der Käufer treibt das Spielchen tatsächlich so weit, dass er mich verklagt hat. Mir wird vorgeworfen ich habe "grobfahrlässig die Pflichten des Verkäufers" missachtet und ihm ein Fahrzeug verkauft dass nicht die "Beschaffenheit eines Fahrzeugs die bei der gleichen Art Fahrzeug üblich ist" aufweist. Ich habe gewusst "dass das Getriebe bald Probleme machen wird".
Bevor ihr fragt: Nein, das Auto fuhr ganz normal, bis zu dem Tag des Hagelschadens. Danach habe ich es nur noch ein mal bewegt um das Hagelgutachten machen zu lassen, und auch da fuhr das Auto völlig normal.
Weshalb ich das schreibe: Seid verdammt vorsichtig wenn ihr etwas verkauft! Es gibt da draußen Leute die keine guten Absichten haben.
Ich habe den ADAC Kaufvertrag genutzt, aber auch das schützte mich nicht.
Das hier soll eine Warnung an alle sein, wenn ihr keine Rechtsschutzversicherung habt könnt ihr euch ruck-zuck einer enorm hohen Forderung ausgesetzt sehen wenn ihr ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft!
Wenn Interesse besteht werde ich das ganze nach dem Ende noch ausführlich beschreiben und Gutachten und die Pamphlete des Anwalts anfügen, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen kann welche Fallstricke auch auf Privatverkäufer lauern! Dann wäre es gut wenn ein Moderator es anpinnen könnte, denn das Thema ist für alle hier interessant und wichtig!
Morgen ist nun die Gerichtsverhandlung, und ich werde zum ersten mal in meinem Leben ein Gericht von innen sehen. Und das auch noch als beklagter. Das schlimmste daran ist nun aber dass ich mich nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung befand. Das heißt, dass mir alle Kosten dieses Verfahrens aufgebürdet werden wenn ich verliere. Es geht mittlerweile um eine Summe von ca. 13.000€, inkl. des Auto Kaufpreises von 2.975€.
Ich habe keine üblen Absichten gehabt und nichts unrechtes getan, aber trotzallem wäre eine Versicherung jetzt mein Rettungsanker.
Wünscht mir Glück!