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Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 19:06
von TPM
Guten Abend Forum,

Eine Frage zu den Einträgen über Stand- und Fahrgeräusch in den Papieren.
In der ZBI zu meiner kleinen ES ist zu Standgeräusch nur ein - eingetragen und das Feld für das Fahrgeräusch komplett leer, da diese Felder in
dem alten deutschen Brief ausgenullt waren, analog zum Gutachten nach §21 von 1997.
Hat bei der Zulassung nicht gestört, "Geräusche werden ja wohl vorhanden sein".

Das Moped hat zwar noch einen originalen Auspuff, jedoch hat der vereinzelt tiefe Rostpickel, sodass vielleicht eine Nachbauanlage her muss,
denen man ja nachsagt, etwas lauter zu sein.

Ist der obige Eintrag im Falle einer Kontrolle jetzt eher bedenklich oder sowas wie ein Hauptgewinn?

Re: Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 19:35
von P-J
also ist nix eingetragen, dann haste "Narrenfreiheit".

Re: Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 19:59
von CJ
P-J hat geschrieben:also ist nix eingetragen, dann haste "Narrenfreiheit".

Wirklich "Narrenfreiheit"? Wenn man den Grenzwert der DDR in den 60ern als "Stand der Technik" als Maßstab anlegt ist man bei 85 phon. Was auch immer das heute für eine Rolle spielt. Aber mit einer leergeräumtenen Esse wirst du wohl Probleme kriegen. Mit einem etwas lauterem "Originalauspuff" praktisch wohl nicht.

Re: Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 20:11
von trabimotorrad
CJ hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:also ist nix eingetragen, dann haste "Narrenfreiheit".

Wirklich "Narrenfreiheit"? Wenn man den Grenzwert der DDR in den 60ern als "Stand der Technik" als Maßstab anlegt ist man bei 85 phon. Was auch immer das heute für eine Rolle spielt. Aber mit einer leergeräumtenen Esse wirst du wohl Probleme kriegen. Mit einem etwas lauterem "Originalauspuff" praktisch wohl nicht.


Ich habe auch so ein paar MZen mit so klasse Briefen. Als Schwabe habe ich mir auch vor langer Zeit so einen dummen Nachbaupöff gekauft und bin auch erfolgreich durch den TÜV damit gekommen. Aber das Mopped lief nicht sonderlich gut, soff dafür etwas mehr (ca 0,5Liter) und auf langen Strecken mochte ich das auch nicht, das mich das Mopped so angeschrien hat. Also habe ich hoch erfreut als einer der Ersten, den Guesi-Nachbau-Pöff an meine 250er gesteckt und gleich darauf eoinen zweiten, dritten und vierten mir geholt, denn ich gedenke, auch noch nach meinem 80sten Burzeltach MZ zu fahren :ja:

Re: Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 20:15
von P-J
CJ hat geschrieben:Wenn man den Grenzwert der DDR in den 60ern als "Stand der Technik" als Maßstab anlegt ist man bei 85 phon.


Wenn in DDR Papieren wirklich "Phon" und nicht Dezibel drine steht hast doppelt Narrenfreiheit den das kan heute keiner mehr messen. :lach:

Re: Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 20:39
von CJ
P-J hat geschrieben:...doppelt Narrenfreiheit den das kan heute keiner mehr messen. :lach:

Ums messen gings gar nicht. Nur um den Begriff "Narrenfreiheit".
Wie Achim auch schreibt. Auspuff dran, Nachbau oder Original, mit akzeptablem Geräuschpegel und gut. Das interessiert dann keinen.

Re: Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 20:47
von P-J
selbst wenn du ohne Auspuff rumfahren würdest könnte dir keiner was, das versteh ich unter Narrenfreiheit.

Re: Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 20:54
von CJ
P-J hat geschrieben:selbst wenn du ohne Auspuff rumfahren würdest könnte dir keiner was, das versteh ich unter Narrenfreiheit.

Und das halte ich für einen Irrtum. Aber gut.

Re: Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 21:09
von P-J
CJ hat geschrieben:Und das halte ich für einen Irrtum. Aber gut.

Meine ES ist mit 97Db eingetragen aber auch wenn ich ohne Auspuff rumfahren würde könnte die auch keiner Messen, technisch nicht möglich, wat nu?

Re: Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 19. Februar 2017 19:03
von DlD
Wie weiter oben schon steht .... wenn der Nachbau etwas lauter ist wird es keine Probleme geben. In den meisten Fällen wird es nichtmal jemand bemerken. Erst wenn der Geräuschpegel 'Aufmerksamkeit-heichend' ist, wird sich überhaupt jemand dafür interessieren und dann gäbe es evtl. HU-Prüfer die dich ohne Typgeprüftes Teil durchfallen lassen. Bei der Zulassung interessiert sowas aber sowieso niemanden, die hängen sich nur an außergewöhlichen Kennzeichenmaßen auf (wobei das mit der Schriftreform ja wohl auch nicht mehr so ist wie früher) und reden dann den HU-Prüfern mit ihren Paragraphen so ins Handwerk dass das Fahrzeug danach eigentlich nicht mehr nach dt. Regeln zulassungsfähig ist (aber das ist ein anderes Thema).

Mit den Geräuschpegelangaben im Fahrzeugschein das ist sowieso ein Witz ... Meine Skorpion ist mit 89dB eingetragen, was real bedeutet, dass man mich bei auftretenden knapp über 90dB (ich glaub 2% oder 5% Toleranz - hab den genauen Wert vergessen) aus dem Verkehr ziehen könnte wegen zu laut durch nicht seriengeprüften Zustand, selbst wenn ich einen Zubehörauspuff mit Typgenehmigung verbaut habe darf der nicht lauter sein (außer vllt. man findet jemand der den neuen Pegel einträgt). Wenn ich dann mal in einen KTM-Brief schaue stehen da Werte von deutlich über 90dB drin mit Toleranz also fast 100dB legal ohne dass es laut dt. Recht zu laut wäre .... wo ist da bitte der Sinn?? Regelung des Lautstärkepegels im Straßenverkehr auf jeden Fall nicht mehr.
Und für alle die sich mit der Materie nicht ganz so auskennen die wahrgenommene Lautstärke (empfunden und damit subjektiv vom Zuhörer abhängig) verdoppelt sich mit ca. 10dB Pegelanhebung. (Wer selber reinlesen möchte)

Re: Angabe Geräuschwert in den Fahrzeugpapieren "-"

BeitragVerfasst: 19. Februar 2017 19:30
von P-J
Da ich ja Ärger mit der Rennleitung zu dem Thema hatte hab ich mich schlau gemacht, zwischenzeitig hab ich mir selbst so ein Lautstärkemessgerät gekauft. Ein bekannter Polizist, der speziele Ausbildung dafür hat und der TÜV hat versucht mein Gespann zu messen, beide sind kläglich gescheitert :lach: daher, ne MZ, egal welcher Asupuff mit halbwegs Originaler Optik kann man guten Gewissens fahren, wenn die alte VAPE mit aussenliegendem Abnehmer verbaut ist hat man sowieso Narrenfreiheit.