nach meiner 250er ES habe ich mir eine "hufu" zugelegt

Sie macht einen ordentlichen Eindruck, weitestgehend original und nicht verbastelt.
Die Gute war mal in der BRD zugelassen (1998) und hat auch einen BRD-Brief. Muss ich jetzt bei einer erneuten Zulassung eine Vollabnahme machen lassen, oder reicht eine normale HU? Bei der Zulassungsstelle weiß die eine Hand nicht, was die andere tut und keiner hat vom tuten und blasen eine Ahnung!
Ich würde gerne einen Gesetzestext sehen in dem hervorgeht, dass eine Vollabnahme nach 7 Jahren gemacht werden muss, oder aber dieser Zusatz gestrichen wurde! Im Internet bekommt man leider nur mäßige Antworten und den Rechtsanwalt möchte ich nur im äußersten Fall damit beauftragen.
Vielen Dank schonmal im Voraus und natürlich auch ein Foto der Guten

Gruß
Ismael