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Abmeldung ETZ 250

BeitragVerfasst: 16. Mai 2017 12:43
von Marleen
Hallo :lol:
Ich bin neu hier, weil ich euch direkt mit einer Frage bombardieren wollte, nun erschließt sich das ganze "wie erstelle ich einen Beitrag?" oder "wie finde ich, was ich wirklich suche?!" nicht, deswegen kommentiere ich einfach hier, in der Hoffnung, dass ich vielleicht jemand für mich zuständig fühlt und mir weiterhelfen kann.

Ich habe von meinem Papa eine ETZ 250 geerbt.
Diese würde ich auch eigentlich sehr gern noch behalten, im Moment habe ich allerdings noch keinen Motorrad-Führerschein und die Versicherung endet zum 19.05.2017. Deswegen würde ich sie gern abmelden.
Nun zu meinem Problem: Ich hab nur den Fahrzeugbrief, also diesen weißen A4 glaub ich. Jetzt war mein Freund heute mit diesen Unterlagen, dem Kennzeichen, einer Vollmacht und dem Erbschein, sowie der Sterbeurkunde meines Papas auf der Zulassungsstelle und da meinten die, man müsse einen neuen Fahrzeugschein beantragen, mit Hilfe einer Verlustmeldung, eidesstattlicher Erklärung so weiter...
Wir haben allerdings auch noch einen VW Passat von 1988, bei dem ich auch nur den Brief habe, das KFZ ist allerdings abgemeldet und da wurde das auf dem weißen Schein nur vermerkt, dass es abgemeldet wurde.

Jetzt bin ich verwirrt, weil mein Papa eigentlich nie etwas weggeworfen hat, bzw. immer alles sehr geordnet hatte und ich nun nicht weiß, wie und ob es eine gesonderte Zulassungsbescheinigung Teil I überhaupt gibt und ob die dann genauso aussieht wie jetzt?!

Vielleicht wisst ihr ja einen Rat?!

Grüße
Marleen :oops:

Re: Abmeldung ETZ 250

BeitragVerfasst: 16. Mai 2017 13:07
von Martin H.
Marleen hat geschrieben:Hallo :lol:
Ich bin neu hier, weil ich euch direkt mit einer Frage bombardieren wollte, nun erschließt sich das ganze "wie erstelle ich einen Beitrag?" oder "wie finde ich, was ich wirklich suche?!" nicht, deswegen kommentiere ich einfach hier, in der Hoffnung, dass ich vielleicht jemand für mich zuständig fühlt und mir weiterhelfen kann.

Ich hab Deinen Beitrag mal getrennt, da er nix mit Leichtkraftrad zu tun hat...
Neues Thema kannst Du ganz einfach erstellen:
Wenn Du z. B. in der Rubrik bist, siehst Du oben links ein Kästchen "Neues Thema". Da drauf klicken, voilà...

Re: Abmeldung ETZ 250

BeitragVerfasst: 16. Mai 2017 13:19
von Feuereisen
Ja es gab/gibt auch bei den alten Zulassungspapieren einen Fahrzeugschein. Hat die selbe Größe wie die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1, nur das Papier war genauso weiß wie das des alten Briefes.
Dieser Fahrzeugschein wird bei Abmeldung eingezogen, es verbleibt nur der Brief mit entsprechendem Vermerk beim Eigentümer.

Warum die auf der Zulassungsstelle so ein Gewese machen ist allerdings unklar - eine Verlustanzeige des Fzg Scheins + Abmeldung des selbigen sollte eigentlich möglich sein - vor allem im Hinblick auf den vorhandenen Erbschein.

Eventuell befindet sich der Fzg. Schein ja am/im Fahrzeug. Manch einer deponiert selbigen im Werkzeug/Batteriefach unter dem rechten Seitendeckel

Neue Themen erstellen ist hier eigentlich ganz einfach - aus der Foren Übersicht eine passende Rubrik auswählen (in diesem Fall Papierkram), diese öffnen und dann oben links auf das rote "neues Thema" klicken.

Re: Abmeldung ETZ 250

BeitragVerfasst: 16. Mai 2017 13:37
von Matthieu
Feuereisen hat geschrieben:Warum die auf der Zulassungsstelle so ein Gewese machen ist allerdings unklar - eine Verlustanzeige des Fzg Scheins + Abmeldung des selbigen sollte eigentlich möglich sein -

Genau so hatte ich es vor zwei Jahren auch erlebt. Ich habe ein angemeldetes Fahrzeug gekauft. Leider war der Fahrzeugschein nicht mehr auffindbar.
Ich konnte das Fahrzeug (Yamaha Gespann) weder abmelden noch ummelden. Es musste auf der alten Zulassungsstelle (Darmstadt) ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden, mit diesem konnte ich dann das Fahrzeug bei uns in Fürth abmelden.

Re: Abmeldung ETZ 250

BeitragVerfasst: 16. Mai 2017 15:23
von ea2873
Marleen hat geschrieben:Jetzt bin ich verwirrt, weil mein Papa eigentlich nie etwas weggeworfen hat, bzw. immer alles sehr geordnet hatte und ich nun nicht weiß, wie und ob es eine gesonderte Zulassungsbescheinigung Teil I überhaupt gibt und ob die dann genauso aussieht wie jetzt?!


google einfach mal Bilder des alten Fahrzeugscheines bzw. der neuen Zulassungsbescheinigung Teil1, dann weißt du wonach du suchen mußt. Diese sollte man immer bei sich tragen, wenn man das Fahrzeug bewegt, also schau doch mal in den Geldbeutel oder am Fahrzeug ob sich da noch was findet.

Re: Abmeldung ETZ 250

BeitragVerfasst: 16. Mai 2017 16:10
von CJ
Feuereisen hat geschrieben:...Warum die auf der Zulassungsstelle so ein Gewese machen ist allerdings unklar - eine Verlustanzeige des Fzg Scheins + Abmeldung des selbigen sollte eigentlich möglich sein - vor allem im Hinblick auf den vorhandenen Erbschein...

Wahrscheinlich gibt`s gleich wieder den Aufschrei aller "klardenkenden Praktiker", aber die Antwort ist einfach. Soll ein Fahrzeug abgemeldet werden ist auch die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorzulegen. Ist die nicht auffindbar muß also erst Ersatz beschafft werden. Dann kann abgemeldet werden. Sind zwei verschiedene Verwaltungsakte. Mit Erbschein aber auch kein Problem.
Matthieu hat geschrieben:...Genau so hatte ich es vor zwei Jahren auch erlebt. Ich habe ein angemeldetes Fahrzeug gekauft. Leider war der Fahrzeugschein nicht mehr auffindbar. Ich konnte das Fahrzeug (Yamaha Gespann) weder abmelden noch ummelden. Es musste auf der alten Zulassungsstelle (Darmstadt) ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden, mit diesem konnte ich dann das Fahrzeug bei uns in Fürth abmelden.

Beim Ummelden oder Wiederzulassen gilt das Gleiche. Und die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung kann aber eben nur der Halter/ Verfügungsberechtigte beantragen. Deswegen muß beim Kauf das der "alte" Halter bei der "alten" Zulassungsstelle tun.

Das ist nun mal so in der FZV festgelegt und, anders in Bananenrepubliken, kann eine Zulassungsstelle gar nicht anders handeln. Muß man nicht gut finden, ist aber so.

Re: Abmeldung ETZ 250

BeitragVerfasst: 16. Mai 2017 16:20
von Matthieu
CJ hat geschrieben:
Matthieu hat geschrieben:...Genau so hatte ich es vor zwei Jahren auch erlebt. Ich habe ein angemeldetes Fahrzeug gekauft. Leider war der Fahrzeugschein nicht mehr auffindbar. Ich konnte das Fahrzeug (Yamaha Gespann) weder abmelden noch ummelden. Es musste auf der alten Zulassungsstelle (Darmstadt) ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden, mit diesem konnte ich dann das Fahrzeug bei uns in Fürth abmelden.

Beim Ummelden oder Wiederzulassen gilt das Gleiche. Und die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung kann aber eben nur der Halter/ Verfügungsberechtigte beantragen. Deswegen muß beim Kauf das der "alte" Halter bei der "alten" Zulassungsstelle tun.

Das ist nun mal so in der FZV festgelegt und, anders in Bananenrepubliken, kann eine Zulassungsstelle gar nicht anders handeln. Muß man nicht gut finden, ist aber so.

Ich habe den Vorgang auch nur dargestellt wie es bei mir gelaufen ist, völlig wertfrei. Für mich ist das schon einleuchtend, dass alle Papiere bei sowas vorhanden sein müssen.
Bei meinem Fall hat die "neue" Zulassungsstelle dies direkt mit der "alten" Zulassungsstelle geregelt. Der neu ausgestellte "alte" Fahrzeugschein wurde dann aber an meine Privatadresse gesendet, damit konnte ich das Fahrzeug dann abmelden.
Der Verkäufer wollte mit dem ganzen Vorgang nichts mehr zu tun haben bzw. hat er keine Kommunikation mit "seiner" Zulassungstelle geführt.

Re: Abmeldung ETZ 250

BeitragVerfasst: 16. Mai 2017 17:16
von CJ
Matthieu hat geschrieben:...Ich habe den Vorgang auch nur dargestellt wie es bei mir gelaufen ist, völlig wertfrei...

Hab ich auch nicht so verstanden, obwohl natürlich jedem Wertungen freistehen. :mrgreen:
Ich meinte nur, dass Dasselbe auch für Ummeldungen gilt. Mit deinen Zulassungsstellen hast du da richtig Glück. Hierzulande ist man da deutlich restriktiver, wie ich schon erfahren durfte.

Re: Abmeldung ETZ 250

BeitragVerfasst: 16. Mai 2017 21:14
von Feuereisen
CJ hat geschrieben:Wahrscheinlich gibt`s gleich wieder den Aufschrei aller "klardenkenden Praktiker", aber die Antwort ist einfach. Soll ein Fahrzeug abgemeldet werden ist auch die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorzulegen. Ist die nicht auffindbar muß also erst Ersatz beschafft werden. Dann kann abgemeldet werden. Sind zwei verschiedene Verwaltungsakte.

Das ist nun mal so in der FZV festgelegt und, anders in Bananenrepubliken, kann eine Zulassungsstelle gar nicht anders handeln. Muß man nicht gut finden, ist aber so.


In dem hier vorliegenden Fall hat das Fzg aber alte Papiere - sprich Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein und letzterer wird bei Stillegung/Abmeldung sowieso eingezogen. Zur Erstellung neuer Fzg Papiere zwecks Wiederzulassung reicht der alte Brief da dort alle Daten eingetragen sind. Warum also sollten vor der Abmeldung neue Papiere von Nöten sein...doch nur um Geld zu machen.... Und das ist von einer Bananenrepublik gar nicht so weit entfernt... auf jeden Fall zeugt es von einer "Bürokratenrepublik"....

Re: Abmeldung ETZ 250

BeitragVerfasst: 16. Mai 2017 21:32
von otmar
Ich habe die Fahrzeugscheine bzw. die jetzigen ZBs im Portemonnaie. Die muss man ja beim Fahren dabei haben. Die KFZ-Briefe sind zu Hause im Ordner.

Mglw. befindet sich der Fahrzeugschein also im Portemonnaie Deines Vaters.