Seite 1 von 1

Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 17:51
von XTLippi
Moin Forum,

ich habe eine restaurierte RT 125/3 Bj. 61. Allerdings hat dieses Teil keinerlei Papiere. Nachdem ich mir bei der Zulassungsstelle ein Schreiben geholt habe, habe ich bei den hier zuständigen TÜV und dem schwer beschäftigten Ingenieur einen Termin bekommen. Gestern war es nun soweit. Ich habe mir mehrere Kopien des original DDR Briefs sowie eine Kopie eines neueren Fahrzeugbriefs der BRD als "Vordruck" und Hilfe mitgenommen. Soweit so gut. Der Prüfer hatte bereits recherchiert und die original KTA Auszüge als Kopie vorliegen. Er hat so Punkt für Punkt abgearbeitet, bis er schließlich bei den Geräuschen war. Dort war in den alten KTA Unterlagen nichts zu finden. Die von mir vorgelegten Kopien des BRD Briefs einer anderen RT wollte oder konnte er nicht übernehmen. Stattdessen soll ich nun zu einer Geräuschpegelmessung mit dem Hocker (Kosten beim TÜV Nord um die 300€). Weiterhin hatte er die spitzen Hebel moniert, das müssen Plastikstulpen drauf wegen Scharfkantigkeit sowie meine alten Reifen.

Meine Frage an die Gemeinde hier: Gibt es irgendwo ein Gutachten, möglichst vom TÜV wo die Geräusche hervorgehen, welches ich ihm vorlegen könnte?

Ungern möchte ich so viel Geld bezahlen für die Geräuschmessung, das steht m.E. irgendwie außer Verhältnis.
Hat sonst jemand eine Idee, wie ich hier weiterkomme ohne die Messung?

Er hatte mir am Ende knapp 200€ für Gutachten + Datenrecherche abgenommen und mich mit der Beseitigung der Mängel beauftragt. Dazu hätte ich nun 3 Monate Zeit.

Mit langem Gesicht habe ich mich dann getrollt. :?

Danke Vorab für hilfreiche Antworten

Beste Grüße
XTLippi

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 18:15
von Ulle
Die Sachverständigen bei euch in den alten Bundesländern haben teilweise echt nen Schaden. Ich kann das, wenn ich das lese, kaum glauben. Bei uns geht man zur Dekra und hat, wenn das Motorrad i.O. ist, kein Problem.
Bei manchen meiner Motorräder ist bei Fahrgeräusch einfach ein Strich drin und gut.
Viel Erfolg!

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 18:50
von Ralle
Ich Frage mich gerade wie der Herr auf eine Rechnung von 200€ kommt. Du hattest eine Abnahme die nicht bestanden wurde. Daten für die RT sollten beim TÜV in der Datenbank liegen und wenn die Abnahme nicht bestanden wird, dann kostet das die Kosten für eine Abnahme. Eine Frist zur Beseitigung ist auch affig, den das Fahrzeug ist ja gar nicht für den Verkehr zugelassen, wenn er die Abnahme negativ durchführt (das ist meine persönliche Meinung, vielleicht ist die Rechtslage ja anders) Ich glaube du bist einfach an den falschen Prüfer geraten. Schau mal ob is deiner Nähe Oldtimerfreunde gibt, die dir einen Prüfer empfehlen können und sprich das weitere Vorgehen mit dem ab.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 19:01
von XTLippi
Also: Begutachtung für eine Wiederzulassung gemäß §21 StVZO 108,03€
Bearbeitung des Rechtsaktes 58,00€
Datenrecherche und - erfassung 32,00€

Jetzt will er dann für die Nachprüfung nochmal um die 23€ haben innerhalb der nächsten 3 Monate.

Ich habe aber keinen Bock die Geräuschpegelmessung für satte 300 Euro zu machen.
Kann ich denn jetzt zur Nachprüfung und Mängelbeseitigung zu einen anderen Prüfer gehen? Mir fehlen ja die Daten, aus seinem PC.

Er meinte, er sei für alles "offen", also wenn ich was habe aus dem "amtlich" hervorgeht welche Geräuschwerte die RT´s seinerzeit hatten.

Beste Grüße
Lippi

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 19:46
von st1ffl3r
Das gleiche steht mir auch noch bevor. Ich hab jedoch eine Werkstatt gefunden bei der man sich mit sowas aus kennt.
ich hoffe nicht solche Probleme zu bekommen.

Guck doch einfach wie oben geschreiben nach ner Motorradgruppe, Schrauber, die haben ihren Tüver an ner Hand.

lG.-
Gerrit

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 19:50
von XTLippi
Das Problem ist ja nicht der gewöhnliche TüV´er, da habe ich auch ein bis zwei die alles möglich machen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ein Ingenieur der gem. § 21 abnehmen darf ist etwas "Besonderes" und davon gibt es leider nicht viele hier. Ich habe ja schon ewig gebraucht bei dem Herrn einen Termin zu bekommen.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 20:18
von Schumi1
Sorry, aber dieser Prüfer ist ein Vollpfosten
Gab es denn damals überhaupt schon Vorschriften über den Geräuschpegel? Und gerade der Verein TÜV sollte doch alle relevanten Daten für diese Fahrzeuge vorliegen haben.

Es wundert mich aber auch immerwieder das Leute wie du erstmal zu dem Verein hingehen ohne sich vorher mal schlau zumachen.
Ist doch wirklich nicht schwer sich in Foren oder auch direkt mal bei einem Prüfer VORHER Rat einzuholen.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 20:28
von Klaus P.
OT
Ja, wissen wo die sitzen (und wissen das die wollen und können)

und dann uber die 0800 ein Gespräch, das vermittelt wird, wg dem Problem führen können, das ist auch der Beginn beim TÜV Nord.
Er hat dann kurzfristig zurückgerufen und meinte, ich soll einfach mal vorbeikommen.
74 € für eine Einzelabnahme und der Drops war gelutscht, in ca.45 min.
Ich hatte weder ein Gutachten o. einen Nachweis für das Teil, der Schriftzug Tommaselli und eine Zahl dazu haben ihm genügt.
Und der Lippi hat recht, dass darf nicht jeder Prüfer, die 29 machen.

@ Schumi,
der Rat in den Zweigstellen hat mir nicht geholfen, ich hätte auch Termine bekommen weiter entfernt und Telef-nr.
Mit einem Gutachen, das ich nicht habe ist das einfacher.


Gruß Klaus

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 20:29
von Stephan
Ich würde an deiner Stelle mal den Tüv (Rheinland oder Süd?) allgemein befragen und danach konkreter werden auf welcher Grundlage die Kostenrechnung den basiert. Schwarze Schafe gibt es nicht nur bei der GTÜ :wink: .

Wenn in den Papieren nichts steht zur Lärmemission, dann liegt es wohl an den damaligen Gesetzen. Und wenn er die Geräuschwerte nicht kennt, dann sollte er als Ing. einfach mal in die entsprechende Literatur schauen.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 20:35
von XTLippi
Schumi1 hat geschrieben:Sorry, aber dieser Prüfer ist ein Vollpfosten
Gab es denn damals überhaupt schon Vorschriften über den Geräuschpegel? Und gerade der Verein TÜV sollte doch alle relevanten Daten für diese Fahrzeuge vorliegen haben.

Es wundert mich aber auch immerwieder das Leute wie du erstmal zu dem Verein hingehen ohne sich vorher mal schlau zumachen.
Ist doch wirklich nicht schwer sich in Foren oder auch direkt mal bei einem Prüfer VORHER Rat einzuholen.


hey...ich habe mich schlau gemacht. Bei meinem TüV´er hier vor Ort und im Netz, zb im Forum. Da steht aber nicht drin, dass der Prüfer eigenwillig ist. Im Gegenteil. Oftmals wird die 21er Prüfung als ..." war schnell erledigt..." oder "...kein Thema..." hingestellt. Der Ingenieur hatte mir auch versichert, dass alles läuft. Macht es ja schließlich auch.... nur mit viel Kohle

-- Hinzugefügt: 18. Juli 2017 21:40 --

Gibt es hier im Forum einen Prüfer, der mal Licht ins Dunkel bringen kann?
Ist es denn gesetzlich so, dass wenn keine Werte vorliegen welche ermittelt werden müssen oder liegt das im Ermessen des Prüfers? Ich kann schon nachvollziehen, dass da etwas stehen muss, ansonsten wäre es geräuschtechnisch ja ein Freifahrschein, sofern man bei der 2takt Möhre überhaupt von richtigen Geräusch reden kann.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 20:42
von Sven Witzel
Die Lautstärkemessung gehört schon zur vertieften Untersuchung, wenn man die HU um mehr als 2 Monate überzieht - nur mal btw.

Und die Einhaltung der Werte muss der Ingenieur nach Norm bescheinigen.
Kurzum: der Prüfer ist im Recht.

:arrow: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html

§ 21 Abs. 1 Sätze 3 und 4, Abs. 2 StVZO.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 20:49
von derJörn
200€ !!!!! Ist der noch ganz glatt?? Sorry für den gefühlsausbruch, aber ich hätt dem sein scheißum die ihren gehauen....

62€ hat mich die 21iger für meine rt/2 und 68€ für meine es 175/1 gekostet...

Wenns dir hilft fahrgeräusche RT125/2...ist bei der /3 das selbe da der endschalldämpfer das selbe ist.... 85dB(A)

@sven: Auch das ist sehr komisch, selbst nach außerbetriebsetzung meines pkw mit 6monate HU überzogen gab es bei der dekra solch ein spirenzel nicht!!

Es sind sowohl beim tüv als auch bi der dekra alle datensätze vorhanden, ich verstehe wirklich nicht warum manvh einer es einem sowas von schwer macht!!!!selbst die 21iger der es 175/1 war problemlos möglich, obwohl sie noch keine fahrtrichtungsanzeiger hat beim baujahr 62... Auch wenn die StVZO ab jan 62 selbige vorsieht, im einigungsvertrag
Ist es geregelt, alles zu ddr zeiten zugelassene in der ddr behält gültigkeit da bestandsschutz!!

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 20:53
von XTLippi
Danke Jörn, das ist ja schonmal etwas. Er hatte ja den KTA Datensatz, nur sind da keine Geräusche zu entnehmen. Und wenn man heute eine Karre wieder zulassen will, müssen da halt Geräusche drinnen stehen. Was er nicht hat, muss er eben ermitteln. Die Argumentation versteh ich schon. er hat gesagt, wenn man heute ein altes Auto zulassen will als vergleich, dann muss das eine Warnblinkanlage haben, auch wenn seinerzeit nicht verbaut gewesen.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 21:00
von derJörn
Also im orginal schein stehen auch keine geräusche drin, soweit richtig...ab zb ne anhängelast...die wird ja auch nicht übernommen...oder heutzutage die zweite radreifenkombination...

Bei mir hat er den geräuschpegel definitiv aus dem datensatz gezogen...anderenfalls ist es bei dem alter durchaus möglich den zum damaligen Zeitpunkt geltenden grenzwert einzutragen... Bzw im falle einer rt einfach mal die 90dB(A) einzutragen....

Wie gesagt, wie da 200€ zusammenkommen ist trotzdem sehr schleierhaft....der muß ja horrende AWs absetzen...ich würd da mal mit dem chef sprechen an deiner stelle....

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 21:08
von st1ffl3r
oh, da sag ich auch schonmal Danke für die kopien. :D

Gerrit

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 18. Juli 2017 21:49
von derJörn
;-)

Das forum hat mir ja auch schon tatkräftig geholfen

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 19. Juli 2017 18:58
von XTLippi
Moin,
heute war ich mal bei der örtlichen DEKRA, hat ja hier bezgl. §21 StVZO leider nichts zu sagen aber die Möglichkeit im eigenen Archiv zu suchen. Morgen gebe ich dort alle meine vorhanden Daten ab und man versucht ein Gutachten für 125/3 Bj. 61 aufzutreiben, welches ich dann mit zum TÜV General nehmen kann. Ich hoffe nur dass der das dann auch akzeptiert...

Sollte er sich quer stellen und nicht um die Geräuschpegelmessung drumherum kommen, werde ich die Karre mit in meine alte Thüringer Heimat nehmen und dort erneut bei der DEKRA vorführen.

Zerknitterte Grüße
XTLippi

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 19. Juli 2017 21:52
von oldiekurt
Die ABE für die /3 (Typbezeichnung MZ 125/3) wurde am 10. März 1959 mit der Typgutachten-Nr. 318 durch das KTA erteilt. In dem Gutachten sind, wie zu der Zeit üblich, keine Geräuschmeßwerte ausgewiesen, mit ABE-Erteilung wird aber bescheinigt, daß die zu dem Zeitpunkt gültigen Grenzwerte eingehalten werden. Und der Grenzwert waren 85 Phon sowohl für das Stand- als auch für das Fahrgeräusch (nachzulesen in der StVZO vom 4.Oktober 1956 §53 Abs. 1).
Bei einer Begutachtung zur Wiederinbetriebnahme werden in solch einem Fall die Grenzwerte in das Gutachten übernommen, allerdings muß der Nachweis vorliegen, daß das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht, z.B. ein alter Fz.brief.
Wenn keinerlei Papiere da sind, erstellt der Sachverständige ein Gutachten für eine EINZEL-Betriebserlaubnis. Er muß dann sämtliche Daten ermitteln, d.h. er kann bzw. muß die Einhaltung der Geräuschgrenzwerte selbst prüfen oder einen Nachweis verlangen. Insofern hat er nicht ganz unrecht.
Vielleicht beißt du bei den grünen Kollegen in unserer alten Thüringer Heimat doch nicht auf ganz so harten Granit. Viel Glück !

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 19. Juli 2017 22:31
von Egon Damm
und immer wieder der grasse Unterschied zu West und Ost. Der TÜV im Westen hat schlicht und einfach
keine vollständigen Unterlagen. Der Prüfer ist gehalten alle notwendigen Daten in seinem Gutachten aufzuführen.
Fehlt eine solche, meckert die Zulassungsstelle weil der Bildschirm rot wird.

Zum Beispiel :
ich kaufte einen zugelassenen PKW Bj. 1959.
Bei dem Ummeldung fehlten in den Papieren Länge Breite Höhe. Der Bildschirm wurde rot. Also ab
zu einem zugelassenen Sachverständigen der mir die erforderlichen Daten bescheinigte. Außer sinnloser
Fahrerei und 25 € zusätzlich keine Zulassung möglich.

Zuvor hatte ich im Westen schon einmal Probleme und die Kosten waren ernorm. Einen Tag Urlaub, das Teil
auf den Anhänger, gen Osten gefahren und alles war in Butter.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 20. Juli 2017 16:24
von st1ffl3r
hätte evtl. noch jemand ne Kopie eines Briefes einer 125/3 ?

lG.-
Gerrit

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 21. Juli 2017 13:07
von Martin H.
st1ffl3r hat geschrieben:hätte evtl. noch jemand ne Kopie eines Briefes einer 125/3 ?

Aus unserer WDB:
kb.php?a=142

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 31. Juli 2017 10:19
von XTLippi
So: kurzes Update. Nachdem ich bei der Dekra nach einen Gutachten gefragt hatte (leider keins bekommen) habe ich mich nochmal mit dem Prüfer auseinander gesetzt. Ziel: Geräuschmessung muss sein. 180€ inkl. MwSt. kostet das. Er darf keine Grenzwerte eintragen und auch nichts übernehmen aus anderen Scheinen, Kopien etc. Er muss den Geräusch des Motorrades messen. Wenn ich damit ein Problem habe, solle ich es seinem Chef erzählen...meinte er dann.

Gut, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen. In den Osten zur Dekra zu fahren, ist irgendwie auch keine Alternative mehr, da ich ja schon 193€ beim Tüv abgelatzt habe. Wären dann insgesamt knapp 400€ für diese Abnahme. Hätte ich das eher gewusst, würde meine RT weiterhin als Deko ihr Dasein fristen.

Beste Grüße
Sebastian

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 31. Juli 2017 10:26
von derJörn
Nur das du bei uns im osten 65€ für die komplette 21er bezahlst als jetzt nochmal 180+MwSt....

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 31. Juli 2017 10:44
von Andreas
XTLippi hat geschrieben:So: kurzes Update. Nachdem ich bei der Dekra nach einen Gutachten gefragt hatte (leider keins bekommen) habe ich mich nochmal mit dem Prüfer auseinander gesetzt. Ziel: Geräuschmessung muss sein. 180€ inkl. MwSt. kostet das. Er darf keine Grenzwerte eintragen und auch nichts übernehmen aus anderen Scheinen, Kopien etc. Er muss den Geräusch des Motorrades messen. Wenn ich damit ein Problem habe, solle ich es seinem Chef erzählen...meinte er dann.

Gut, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen. In den Osten zur Dekra zu fahren, ist irgendwie auch keine Alternative mehr, da ich ja schon 193€ beim Tüv abgelatzt habe. Wären dann insgesamt knapp 400€ für diese Abnahme. Hätte ich das eher gewusst, würde meine RT weiterhin als Deko ihr Dasein fristen.

Beste Grüße
Sebastian


Ich hätte die Prüfstelle gewechselt bevor ich 400€ in die Vollabnahme stecke.
Bei der Vollabnahme meines SR59 wollte der hiesige TÜVer auch eine Geräuschmessung machen. Kosten ähnlich wie bei Dir.
Ein paar Städte weiter ging die 21er dann beim gleichen Verein auch ohne Geräuschmessung.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 31. Juli 2017 11:11
von Egon Damm
Ich mache schon seit Jahren einen großen Bogen hier im Westen wenn es um den § 21 geht.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 31. Juli 2017 11:22
von kochi
Hatte ich auch mal bei meiner ES 150. Erst wollte der Prüfer ein Datenblatt trotz Originalbrief , Kosten 20 Euro für einen DIn A4 Zettel,und in dem Datenblatt stand dann auch kein Fahrgeräusch drin. "Na ja,dann muss ich halt schätzen". :shock:
Heute würde ich sofort die Prüfung abbrechen und mich bei höherer Stelle beschweren.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 31. Juli 2017 11:41
von XTLippi
Andreas hat geschrieben:
XTLippi hat geschrieben:So: kurzes Update. Nachdem ich bei der Dekra nach einen Gutachten gefragt hatte (leider keins bekommen) habe ich mich nochmal mit dem Prüfer auseinander gesetzt. Ziel: Geräuschmessung muss sein. 180€ inkl. MwSt. kostet das. Er darf keine Grenzwerte eintragen und auch nichts übernehmen aus anderen Scheinen, Kopien etc. Er muss den Geräusch des Motorrades messen. Wenn ich damit ein Problem habe, solle ich es seinem Chef erzählen...meinte er dann.

Gut, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen. In den Osten zur Dekra zu fahren, ist irgendwie auch keine Alternative mehr, da ich ja schon 193€ beim Tüv abgelatzt habe. Wären dann insgesamt knapp 400€ für diese Abnahme. Hätte ich das eher gewusst, würde meine RT weiterhin als Deko ihr Dasein fristen.

Beste Grüße
Sebastian


Ich hätte die Prüfstelle gewechselt bevor ich 400€ in die Vollabnahme stecke.
Bei der Vollabnahme meines SR59 wollte der hiesige TÜVer auch eine Geräuschmessung machen. Kosten ähnlich wie bei Dir.
Ein paar Städte weiter ging die 21er dann beim gleichen Verein auch ohne Geräuschmessung.


Die Prüfung hat er ja schon gemacht. Wenn ich ne neue beim Tüv mache komme ich auch wieder auf 193€. Also drehe ich mich im Kreis. Die Fahrt ca. 400km in den Osten, die Zeit mindesten 1 Tag und die Kosten der Prüfung werden summasummarum auch 180€ betragen.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 31. Juli 2017 12:02
von CJ
XTLippi hat geschrieben:...Wenn ich damit ein Problem habe, solle ich es seinem Chef erzählen...meinte er dann...

Und hast du? Wäre auch spannend wie er denn die Messung durchführen will. Grundlage wäre ja das Messverfahren nach TGL der 50er. Ausserdem; hast du deine Zulassungsstelle mal gefragt, ob sie die Geräuschwerte in diesem Fall auch fordern? Die BE erteilt ja nicht der TÜV, sondern der erstellt nur das Gutachten.
Ansonsten würde ich schon aus Prinzip Andreas Vorschlag folgen.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 1. August 2017 08:07
von XTLippi
Habe gestern nochmal mit der Dekra im Osten (Sachsaen Anhalt) telefoniert. Der Ing. konnte den Umstand mit der Geräuschmesung auch kaum glauben. Ich habe ihm alles erklärt und einen Termin vereinbart. Einfache Strecke sind 220 km *heul*. Kosten bei der Dekra nicht ganz so günstig wie hier geschrieben. Belaufen sich nach Aufwand auf 120-150€. Dem TÜV-Nord werde ich meine Geschichte anhand einer Beschwerde zukommen lassen. Fühle mich ein wenig über den Tisch gezogen und finde die sich arg unterscheidenden Abarbeitungsweisen von TÜV und Dekra bei der § 21er Abnahme schlicht ungerecht.
Unterm Strich werde ich aber tatsächlich 400€ löhnen um an neue Papiere zu kommen. So oder so.

Beste Grüße
XTLippi

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 1. August 2017 08:14
von derJörn
Das ist schon heftig...

Ja das sagen die ganz oft, wobei es durch deine umbauten tatsächlich etwas preisintensiver werden kann... Für eine original Maschine habe ich 2008 & 2016 wie gezeigt knapp 65€ bezahlt.
Aber das ist Ja von bundesland zu bundesland unterschiedlich...

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 1. August 2017 08:37
von Ysengrin
Einerseits finde ich es schön zu sehen, dass die Prüfingenieure doch mehr Entscheidungsspielraum haben, als sie zugeben.

Andererseits ist das natürlich totaler Mist, wenn der eine die Gesetzeslage so auslegt und ein anderer wieder ganz anders. Das grenzt an Willkür und macht die Sache für den Kunden zum reinen Glücksspiel. :?

Zumal Du ja eigentlich nichts Exotisches willst. Es geht hier ja nicht um irgendwelche verrückten Umbauten oder so, sondern um einen völlig alltäglichen Vorgang. Es kann doch nicht sein, dass das so in die Hose geht.

Vielleicht wäre es gut, wenn Du Dich zuerst mal an den Vorgesetzten des Prüfers wendest? Also nicht hinterher eine Beschwerde auf den Tisch knallen, wenn eh nichts mehr zu ändern ist, sondern vorher das Gespräch suchen. Vielleicht gibt es da jemanden, der an einer konstruktiven Lösung interessiert ist. Immerhin bist Du zahlender Kunde. Und wenn nicht, kannst Du Dich immer noch auf den langen Weg zur Dekra machen.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 1. August 2017 08:39
von Stephan
Wenn man weiß, wer aus seinem Matrikel (Maschinenbau) so alles bei den Prüforganisationen gelandet ist, dann sind die Schilderungen hier nur folgerichtig.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 3. August 2017 17:24
von XTLippi
So: es gibt Neuigkeiten! Ich habe heute mit dem zuständigen Vorgesetzten des TÜV Ing. oder zumindest mit dessen Vertretung telefoniert. Nachdem ich ihm die Sachlage geschildert hatte und auch mein Empfinden etwas über den Tisch gezogen worden zu sein mitgeteilt hatte, bat er um etwas Zeit und sicherte einen Rückruf zu. Dieser erfolgte 2 Stunden später und er teilte mir mit, dass er mit dem für mich zuständigen Ing. gerade telefoniert habe. Er habe aus einer Datenbank, Geräuschwerte ermitteln können und dem Ing. gebeten, diese zu übernehmen. Das will er dann auch machen. Angeblich hatte der für mich zuständige Ing. keinen Zugriff auf besagte Datenbank..... na ja... :wink:

Kurzum: Geht doch!! :biggrin:

Was für ein Kraftakt!

Die Fahrt zur DEKRA bleibt mir somit erspart!

Beste Grüße
XTLippi

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 3. August 2017 17:39
von Andreas
Jaja ..... immer diese ominösen Geheimdatenbanken die nur der Chef kennt. Is klar.

:irre:

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 3. August 2017 17:41
von CJ
Die Werte würden mich mal interessieren :D
Und wenn du ein Guter bist, scanst du Gutachten und Brief, anonymisierst das Ganze und stellst es in die Wissensdatenbank. Der nächste TÜV-Experte ohne Zugriff auf Daten kommt bestimmt.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 3. August 2017 19:31
von XTLippi
Die Werte betragen 89/89 ... hat er am Telefon gemeint. Wenn ich es schwarz auf weiß habe, lasse ich es die Allgemeinheit wissen.

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 3. August 2017 21:20
von Ysengrin
Na das ist doch super. Glückwunsch!

Und allemal besser, als nachträglich einen Beschwerdebrief zu schreiben. :ja:

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 3. August 2017 21:36
von derJörn
Son interessant das die /3 ganze 4dB(A) lauter sein soll als die /2... Fürs menschliche Ohr ist es empfunden dann fast doppelt so laut...naja, hauptsache du bekommest dein Gutachten nachdem du schon soviel zahlen mußtest

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 3. August 2017 21:45
von AHO
derJörn hat geschrieben:Son interessant das die /3 ganze 4dB(A) lauter sein soll als die /2... Fürs menschliche Ohr ist es empfunden dann fast doppelt so laut...naja, hauptsache du bekommest dein Gutachten nachdem du schon soviel zahlen mußtest


Wenn es dann dB(A) sind, damals waren es wohl eher noch Phon! Da macht dann die Prüfung und Umrechnung Spaß :mrgreen:

Gruß
Andreas

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 3. August 2017 21:49
von derJörn
Nuja...in meinem gutachten das ich hochgeladen hab stehn 85dB(A) drin ;)

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 3. August 2017 22:04
von CJ
AHO hat geschrieben:...Wenn es dann dB(A) sind, damals waren es wohl eher noch Phon! Da macht dann die Prüfung und Umrechnung Spaß :mrgreen: ...

Genau da ist das Problem in der Praxis. Einfach so umrechnen ist nicht. Wenn es tatsächlich echte Daten aus den 50ern sind, dürfte auch das Prüfverfahren nicht identisch sein. Aber egal, Hauptsache Zulassung funzt. ;D

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 30. August 2017 21:19
von XTLippi
So!! Heute war es soweit. Der Ingenieur musste mir meine Papiere ausstellen :mrgreen: Eingetragen hat er nun 89N / 89N
Was lange währt wird endlich gut.

Die nächste MZ, Awo oder EMW ohne Papiere wird gleich in den Osten gekarrt. Den Nerv mit dem TÜV hier tue ich mir nicht nochmal an.

Beste Grüße und Danke für die Hilfe
XTLippi

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 31. August 2017 06:55
von Hallenser
Dann herzlichen Glückwunsch und viel Spaß mit der RT.:-D

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 31. August 2017 07:40
von Ralle
XTLippi hat geschrieben:Der Ingenieur musste mir meine Papiere ausstellen


Glückwunsch! Und was genau führte nun zu dem Sinneswandel bei dem Herrn?

Re: Zulassung ohne Papiere RT 125/3 -§ 21 Problem: Geräusche

BeitragVerfasst: 31. August 2017 14:07
von XTLippi
Ralle hat geschrieben:
XTLippi hat geschrieben:Der Ingenieur musste mir meine Papiere ausstellen


Glückwunsch! Und was genau führte nun zu dem Sinneswandel bei dem Herrn?


...hatte doch bei seinem Chef angerufen..wie oben beschrieben.

MfG