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MZ Hof hat geschrieben:Wenn in deinem Bekanntenkreis einer von den Freunden und Helfern ist gibt es kein Problem . Die haben direkten Zugriff auf das Register .
RenéBAR hat geschrieben:Lass Dir vom Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung geben, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist und die Fahrzeugpapiere
verloren hat.
Kann er, oder will er das nicht, weil er die Papiere nie hatte, lass das Ding stehen.
Das ist wichtig, wegen des Eigentumnachweises.
Björn-MV hat geschrieben:RenéBAR hat geschrieben:Lass Dir vom Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung geben, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist und die Fahrzeugpapiere
verloren hat.
Kann er, oder will er das nicht, weil er die Papiere nie hatte, lass das Ding stehen.
Das ist wichtig, wegen des Eigentumnachweises.
Mach so eine eidesstattliche Erklärung eigentlich Sinn wenn der jetzige Besitzer des Motorrades nicht der letzte eingetragene Halter war sondern das Ding vllt. geschenkt, geerbt oder aufm Schrott gefunden hatt?
RenéBAR hat geschrieben:Lass Dir vom Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung geben,
dass er rechtmäßiger Eigentümer ist und die Fahrzeugpapiere verloren hat.
tony-beloni hat geschrieben:Das bedarf keinen Bekanntenkreis.
Du gehst mit der FIN einfach ins Präsidium und lässt es vor Ort prüfen.
Die Kumpels können dir dann sagen ob das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist und ob es derzeit zugelassen ist.
MZ Hof hat geschrieben:Wenn in deinem Bekanntenkreis einer von den Freunden und Helfern ist gibt es kein Problem . Die haben direkten Zugriff auf das Register .
Kosmonaut hat geschrieben: Das sicherste ist Fahrzeug mit Papieren oder eidesstattliche Versicherung.
ets_g hat geschrieben:ich staune immer wieder das dieses märchen, der brief wäre ein eigentumsnachweis und wer den hat sei der rechtmäßige eigentümer, so hartnäckig vertreten wird.
wer eine sache in gutem glauben kauft, ist der eigentümer. es sei denn die sache ist gestohlen. in den papieren steht kein eigentümer, sondern der halter. und das kann irgend einer sein. wenn ich ein fahrzeug kaufe, also der eigentümer bin, auf mein kind zulasse, steht sein name in den papieren als halter, und ich bin der eigentümer. verkauft das kind jetzt das auto ohne meinen willen, gibts ein problem. wer es nicht glaubt lese einfach mal im brief nach, da steht explizit drin das das dokument kein eigentumsnachweis ist. was wäre denn wenn jemand brief und fahrzeug zusammen geklaut hat?
wahrscheinlich wird jetzt wieder die geschichte vom flotten dreier angeführt werden, aber auch er hat recht bekommen..
der garst hat geschrieben:Wenn in 10 Jahren jemand den alten Brief z.Bsp aus einem Nachlass fischt war es das.
ets_g hat geschrieben:ich staune immer wieder das dieses märchen, der brief wäre ein eigentumsnachweis und wer den hat sei der rechtmäßige eigentümer, so hartnäckig vertreten wird.
wer eine sache in gutem glauben kauft, ist der eigentümer. es sei denn die sache ist gestohlen. in den papieren steht kein eigentümer, sondern der halter. und das kann irgend einer sein. wenn ich ein fahrzeug kaufe, also der eigentümer bin, auf mein kind zulasse, steht sein name in den papieren als halter, und ich bin der eigentümer. verkauft das kind jetzt das auto ohne meinen willen, gibts ein problem. wer es nicht glaubt lese einfach mal im brief nach, da steht explizit drin das das dokument kein eigentumsnachweis ist. was wäre denn wenn jemand brief und fahrzeug zusammen geklaut hat?
wahrscheinlich wird jetzt wieder die geschichte vom flotten dreier angeführt werden, aber auch er hat recht bekommen..
rausgucker hat geschrieben:... Wer da drin steht, dem gehört das Kfz, der kann es rechtgültig verkaufen....
rausgucker hat geschrieben:Nachtrag. Und jetzt dazu die Frage? WAS ist denn nun ein Eigentumsnachweis, wenn nicht der KfZ.Brief? Wir können es gern auf den Immobilenverkauf runterbrechen. Wer im Grundbuch steht (und es keine Auflassung gibt) dem gehört das Haus. Wer im gültigen Kfz-Brief steht, dem gehört das Motorrad. Der kann es rechtskräftig verkaufen. Sowohl bei meinen Motorrädern als auch bei meinen Autos kenne ich keinen anderen Eigentumsnachweis, als den Kfz-Brief. Falls es jetzt noch irgendein Superdolument geben sollte, dann klärt mich auf.
Bonsai-User hat geschrieben:1. Polizeilich die Nummer Prüfen
Bonsai-User hat geschrieben:Bei der Zulassung fragen, ob die Nummer im System ist
Bonsai-User hat geschrieben:3. Kaufvertrag mit Vermerk, das kein Papiere dabei sind und das der Verkäufer der Besitzer ist
Bonsai-User hat geschrieben:4. Eidesstattliche Erklärung? Muss die der Verkäufer machen? da man das ja selbst bei der Zulassung machen kann?
Bonsai-User hat geschrieben:Flott machen, Abnahme nach §21 und zulassen
jmietusch hat geschrieben:Zweite Frage ist, warum wird das jetzt verkauft...
Das heißt ja nicht daß da auch Papiere sind. Ich hab z.B. meinen Hof gekauft und in der Scheune eine kleine DKW gefunden. Also Anfrage beim Straßenverkehrtamt gemacht. Das Ding war sauber, also verhämmert.Egon Damm hat geschrieben:Was ich nicht so recht verstehe, das Fahrzeuge gefunden werden von denen keine Papiere mehr vorhanden sind. Schließlich gibt es einen Besitzer/Eigentümer worin sich die gefundene Sache befindet.
R Franke hat geschrieben:Hallo in die Runde,
gibt es hier das Angebot einer VIN Abfrage noch?
Björn-MV hat geschrieben:Hallo,
Mir wurde eine MZ kompl. ohne Papierkram zum Kauf angeboten. Ich habe mir vom Verkäufer die FIN des Rades geben lassen um beim KBA eine Abfrage zu machen um sicher zu sein keine Hehlerware zu kaufen.
Vom KBA habe ich diese Antwort bekommen:
Kraftfahrt-Bundesamt
223-201
Sb.: Kirsten Passern
Sehr geehrter Herr ......,
für Ihre E-Mail danke ich Ihnen.
Die Auskunftserteilung aus dem Zentralen Fahrzeugregister richtet sich nach § 39 Abs. 1 - 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Danach darf ich Auskünfte über Fahrzeuge und deren Halter nur erteilen, wenn diese Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße, dem Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Fahrzeugs benötigt werden.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeugs, wobei dieses lediglich als Vermögensgegenstand anzusehen ist. Einen Rechtsanspruch im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann ich Ihren Ausführungen leider nicht entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Kirsten Passern
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
E-Mail: referat22@kba.de
Internet: http://www.kba.de
Wo kann ich denn sonnst eine Abfrage machen die auch Auskunft erteilen können/wollen? Polizei? Zulassungsstelle?
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