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Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2017 19:13
von Björn-MV
Hallo,
Mir wurde eine MZ kompl. ohne Papierkram zum Kauf angeboten. Ich habe mir vom Verkäufer die FIN des Rades geben lassen um beim KBA eine Abfrage zu machen um sicher zu sein keine Hehlerware zu kaufen.
Vom KBA habe ich diese Antwort bekommen:


Kraftfahrt-Bundesamt
223-201
Sb.: Kirsten Passern




Sehr geehrter Herr ......,

für Ihre E-Mail danke ich Ihnen.

Die Auskunftserteilung aus dem Zentralen Fahrzeugregister richtet sich nach § 39 Abs. 1 - 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Danach darf ich Auskünfte über Fahrzeuge und deren Halter nur erteilen, wenn diese Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße, dem Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Fahrzeugs benötigt werden.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeugs, wobei dieses lediglich als Vermögensgegenstand anzusehen ist. Einen Rechtsanspruch im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann ich Ihren Ausführungen leider nicht entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Kirsten Passern


Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
E-Mail: referat22@kba.de
Internet: http://www.kba.de

Wo kann ich denn sonnst eine Abfrage machen die auch Auskunft erteilen können/wollen? Polizei? Zulassungsstelle?

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2017 19:34
von MZ Hof
Wenn in deinem Bekanntenkreis einer von den Freunden und Helfern ist gibt es kein Problem . Die haben direkten Zugriff auf das Register .

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2017 19:37
von tony-beloni
Das bedarf keinen Bekanntenkreis.
Du gehst mit der FIN einfach ins Präsidium und lässt es vor Ort prüfen.
Die Kumpels können dir dann sagen ob das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist und ob es derzeit zugelassen ist.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2017 20:05
von Egon Damm
Ich war direkt bei der Kripo vorstellig.

Aber das war einmal. Nie in meinem Leben kaufe ich nochmal ein Fahrzeug ohne gültige Papiere.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2017 20:21
von Andreas
MZ Hof hat geschrieben:Wenn in deinem Bekanntenkreis einer von den Freunden und Helfern ist gibt es kein Problem . Die haben direkten Zugriff auf das Register .


Oder direkt beim StVA.
Da kann man dann auch direkt klären, was an weiteren Unterlagen gewünscht ist bevor es hinterher ein böses Erwachen gibt.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2017 20:55
von Egon Damm
Was ich nicht so recht verstehe, das Fahrzeuge gefunden werden von denen keine Papiere mehr vorhanden
sind. Schließlich gibt es einen Besitzer/Eigentümer worin sich die gefundene Sache befindet. Ich gehe davon aus
das es so ist. Wo ist dann das Problem, das der Fundort nicht zuzuordnen ist, der letzte Besitzer nicht bekannt
ist ?. Ja er kann verstorben sein. Aber die Nachkommen können doch Auskunft geben.

Ich besuche gerne Märkte wo Fahrzeuge angeboten werden. In Erfurt entdeckte ich eines was mit gefallen
hat. Ich handelte über den Preis und der Verkäufer willigte ein. Leider hatte er keinerlei amtliche Dokumente
von dem Fahrzeug und schwallte mir minutenlang die Ohren voll. Ich bot im 200 € mehr über den ausgehandelten
Kaufpreis und hohle das Fahrzeug dann mit gültigen Papieren bei ihm ab. Er notierte sich meine Kontaktdaten.
Habe leider nie eine Nachricht erhalten.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2017 20:59
von RenéBAR
Lass Dir vom Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung geben, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist und die Fahrzeugpapiere
verloren hat.
Kann er, oder will er das nicht, weil er die Papiere nie hatte, lass das Ding stehen.
Das ist wichtig, wegen des Eigentumnachweises.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 24. August 2017 21:36
von Egon Damm
das ist eine Möglichkeit wo ich allerdings noch Probleme sehe. Ich pfeife auf so ein Stück Papier
welches unter Umständen wertlos ist. Einen eventuellen Ärger später, der mit Laufereien verbunden
ist, will ich schlicht und einfach nicht.

Mir ist nach der Wende aufgefallen das es sehr viele Fahrzeuge ohne Besitz/Eigentumsnachweiß zu kaufen
gibt. Die Rennleitung in den neuen Bundesländern findet herrenlose Fahrzeuge und kann diese dem letzten
Eigentümer/Besitzer nicht zuordnen.

Ergo unterschreibt irgendeiner einen Wisch und ich habe den eventuellen Ärger an der Backe.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 25. August 2017 19:19
von Björn-MV
RenéBAR hat geschrieben:Lass Dir vom Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung geben, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist und die Fahrzeugpapiere
verloren hat.
Kann er, oder will er das nicht, weil er die Papiere nie hatte, lass das Ding stehen.
Das ist wichtig, wegen des Eigentumnachweises.


Mach so eine eidesstattliche Erklärung eigentlich Sinn wenn der jetzige Besitzer des Motorrades nicht der letzte eingetragene Halter war sondern das Ding vllt. geschenkt, geerbt oder aufm Schrott gefunden hatt?

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 25. August 2017 20:01
von RenéBAR
Björn-MV hat geschrieben:
RenéBAR hat geschrieben:Lass Dir vom Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung geben, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist und die Fahrzeugpapiere
verloren hat.
Kann er, oder will er das nicht, weil er die Papiere nie hatte, lass das Ding stehen.
Das ist wichtig, wegen des Eigentumnachweises.


Mach so eine eidesstattliche Erklärung eigentlich Sinn wenn der jetzige Besitzer des Motorrades nicht der letzte eingetragene Halter war sondern das Ding vllt. geschenkt, geerbt oder aufm Schrott gefunden hatt?


Dann würde er eine Straftat begehen, viele Leute nehmen das auf die leichte Schulter.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 25. August 2017 20:10
von Svidhurr
RenéBAR hat geschrieben:Lass Dir vom Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung geben,
dass er rechtmäßiger Eigentümer ist und die Fahrzeugpapiere verloren hat.


Alles kalter Kaffee - die Nummer bei der Polizei prüfen lassen - und passt, oder halt nicht :D

PS.: Es gibt auch Leute hier im Forum, die das machen könnten :wink:

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 25. August 2017 20:30
von Andreas
Kein kalter Kaffee.
Die Kollegen in Grün oder Blau prüfen zwar ob was vorliegt, aber nichtsdestotrotz könnte der Verkäufer ja trotzdem nicht der rechtmäßige Besitzer sein. Auch wenn nix vorliegt.
Vielleicht hat der rechtmäßige Besitzer den Verlust seines Krads ja noch gar nicht bemerkt .... ;-).
Insofern ..... eidesstattliche Versicherung! Vernünftig arbeitende StVÄ wollen die eh bei "ohne Papiere" haben ....

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 25. August 2017 22:15
von Kosmonaut
tony-beloni hat geschrieben:Das bedarf keinen Bekanntenkreis.
Du gehst mit der FIN einfach ins Präsidium und lässt es vor Ort prüfen.
Die Kumpels können dir dann sagen ob das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist und ob es derzeit zugelassen ist.
MZ Hof hat geschrieben:Wenn in deinem Bekanntenkreis einer von den Freunden und Helfern ist gibt es kein Problem . Die haben direkten Zugriff auf das Register .

Naja diese Auskunft ist fast wertlos, da die Jungs in Blau oder Grün das nicht schriftlich raus geben. Das sicherste ist Fahrzeug mit Papieren oder eidesstattliche Versicherung.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 25. August 2017 22:30
von Egon Damm
Vor der Wende konnte im Westen eine eidesstattliche Versicherung nur bei einem Notar oder bei einem Gericht
abgegeben werden. Dann mussten die verlorenen Fahrzeugpapiere aufgeboten werden. Erst wenn die Frist
abgelaufen war, war eine Zulassung mit neuen Papieren und § 21 erst möglich.

Jetzt scheinen für mich die Hürden erheblich niedriger zu sein. Was da zur Zeit an " Scheunenfunden " zu
erwerben ist, erstmal zu " legalisieren " ohne große Hürden zu überwinden, verwundert mich schon. Ich kann
mit so einer Regelung nicht konform gehen, wenn ich im Hinterkopf habe " Hoffentlich kommt nicht
irgenwann einer daher und hält mir die echten Papiere vor die Nase.

@ Kosmonaut

was schert sich ein schwindliger Entrümpler daran so einen " Wisch " zu unterschreiben. Im Notfall hat er
sich geirrt und der Käufer ist der geaschte.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 03:30
von der garst
Nix ohne Papiere kaufen,
Wenn in 10 Jahren jemand den alten Brief z.Bsp aus einem Nachlass fischt war es das.

Es gibt weissgott genug mit Papieren am Markt.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 07:28
von Kai2014
Bei meiner RT und Zündapp musste der Vorbesitzer mit zur Zulassungsstelle und die Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Ansonsten muss sie vom Notar beglaubigt werden, irgend ein Zettel mit Unterschrift reicht da nicht. Da nach hat es jeweils 4 Wochen gedauert bis die neuen Papiere da waren. Das habe ich aber nu gemacht, weil ich wusste das die Motorräder sauber sind, also nicht geklaut.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 09:17
von ea2873
Kosmonaut hat geschrieben: Das sicherste ist Fahrzeug mit Papieren oder eidesstattliche Versicherung.


selbst das ist keine Garantie. Ein Fahrzeug mit "neuen" Papieren ge/verkauft, dann kommt der ursprüngliche Besitzer und du bist trotzdem der Dumme, der sich dann erstmal an den letzten Verkäufer wenden muß. Ob von dem dann was zu holen ist, und wer deine Anwaltskosten zahlt ist ne andere Sache.
Vieles ist einfach Glück oder Pech.....

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 09:57
von ets_g
ich staune immer wieder das dieses märchen, der brief wäre ein eigentumsnachweis und wer den hat sei der rechtmäßige eigentümer, so hartnäckig vertreten wird.
wer eine sache in gutem glauben kauft, ist der eigentümer. es sei denn die sache ist gestohlen. in den papieren steht kein eigentümer, sondern der halter. und das kann irgend einer sein. wenn ich ein fahrzeug kaufe, also der eigentümer bin, auf mein kind zulasse, steht sein name in den papieren als halter, und ich bin der eigentümer. verkauft das kind jetzt das auto ohne meinen willen, gibts ein problem. wer es nicht glaubt lese einfach mal im brief nach, da steht explizit drin das das dokument kein eigentumsnachweis ist. was wäre denn wenn jemand brief und fahrzeug zusammen geklaut hat?
wahrscheinlich wird jetzt wieder die geschichte vom flotten dreier angeführt werden, aber auch er hat recht bekommen..

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 10:56
von RenéBAR
ets_g hat geschrieben:ich staune immer wieder das dieses märchen, der brief wäre ein eigentumsnachweis und wer den hat sei der rechtmäßige eigentümer, so hartnäckig vertreten wird.
wer eine sache in gutem glauben kauft, ist der eigentümer. es sei denn die sache ist gestohlen. in den papieren steht kein eigentümer, sondern der halter. und das kann irgend einer sein. wenn ich ein fahrzeug kaufe, also der eigentümer bin, auf mein kind zulasse, steht sein name in den papieren als halter, und ich bin der eigentümer. verkauft das kind jetzt das auto ohne meinen willen, gibts ein problem. wer es nicht glaubt lese einfach mal im brief nach, da steht explizit drin das das dokument kein eigentumsnachweis ist. was wäre denn wenn jemand brief und fahrzeug zusammen geklaut hat?
wahrscheinlich wird jetzt wieder die geschichte vom flotten dreier angeführt werden, aber auch er hat recht bekommen..


Im Grunde genommen wollte ich dem TE zwei Dinge ans Herz legen.

1. Ein Fahrzeugkauf ohne Papiere und Eigentumsnachweis kann Problem, auch teure, nach sich ziehen.
2. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist eine Straftat.

Der TE muss jetzt entscheiden, ob sich der Erwerb dieses Fahrzeuges lohnt.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 11:05
von ets_g
da stimme ich dir voll zu. ohne papiere ist immer umständlicher und teurer.
mir geht es eher um solche behauptungen:

der garst hat geschrieben:Wenn in 10 Jahren jemand den alten Brief z.Bsp aus einem Nachlass fischt war es das.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 13:01
von Sven Witzel
ets_g hat geschrieben:ich staune immer wieder das dieses märchen, der brief wäre ein eigentumsnachweis und wer den hat sei der rechtmäßige eigentümer, so hartnäckig vertreten wird.
wer eine sache in gutem glauben kauft, ist der eigentümer. es sei denn die sache ist gestohlen. in den papieren steht kein eigentümer, sondern der halter. und das kann irgend einer sein. wenn ich ein fahrzeug kaufe, also der eigentümer bin, auf mein kind zulasse, steht sein name in den papieren als halter, und ich bin der eigentümer. verkauft das kind jetzt das auto ohne meinen willen, gibts ein problem. wer es nicht glaubt lese einfach mal im brief nach, da steht explizit drin das das dokument kein eigentumsnachweis ist. was wäre denn wenn jemand brief und fahrzeug zusammen geklaut hat?
wahrscheinlich wird jetzt wieder die geschichte vom flotten dreier angeführt werden, aber auch er hat recht bekommen..


Grundsätzlich richtig. Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs kann sich jedoch nicht darauf berufen ein Fahrzeug gutgläubig erworben zu haben, sofern der Brief beim Verkauf nicht vorgelegt wird.

Lesenswert, wenn auch etwas anders gelagert, hierzu: https://autokaufrecht.info/2013/07/mind ... ahrzeugen/

Die angewandten Rechtsgedanken sind auf den verlorenen Brief übertragbar.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 15:36
von ets_g
auch das ist ein beispiel dafür, das vorliegende papiere nicht zwangsläufig einen stressfreien fahrzeugkauf bedeuten.
der verkäufer hatte ja beim verkauf gültige papiere vorgelegt und der käufer nahm an, dass dementsprechend alles in ordnung war. der verkäufer hätte ihm das auto gar nicht verkaufen dürfen, da es ihm nicht gehörte. das ist doch was ganz anderes. eigentlich genau wie mein beispiel mit dem kind..

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 19:50
von rausgucker
Also selbstverständlich ist der KFZ-Brief der Eigentumsnachweis. Es gibt kein weiteres Dokument dafür. Heute ist es die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Die Zulassung selber, also Teil 1, ist natürlich unerheblich. Wer ein Motorrad oder Auto kauft, bekommt den Kfz Brief /Zulassungsbescheinigung Teil 2, nur damit ist das Eigentum belegbar /nachweisbar, ohne dieses Dokument ist kein rechtskräftiger Eigentumserwerb möglich. Deswegen behält bei Kfz-Finanzierungen dieses Dokument die Bank. Wer da drin steht, dem gehört das Kfz, der kann es rechtgültig verkaufen.

Bei fehlenden Papieren ist das natürlich Makulatur, aber da gibt es ja funktionierende Verfahrensweisen, wenn auch langwierig und kostspielig.
Was natürlich Quark ist: Die Befürchtung, da findet einer im Altpapier einen Kfz-Brief, und holt sich damit irgendwo nach 10 Jahren ein Motorrad oder so. Dafür muss er im Brief stehen, sonst bringt das garnichts. Und eine KBA Abfrage ist da der erste und wichtigste Schritt. M.W. geht das online, kann man sich ausdrucken, die Zulassungsstellen können da auch nachfragen, und geben Auskunft. Ist die Maschine dort als gestohlen gemeldet, ist soundso alles beendet. Vor bestimmt zehn Jahren habe ich mal einen ETZ 250 Rahmen gekauft, ohne Papiere, nur mit Kaufvertrag. Den habe ich online beim KBA geprüft - UND auch in der Zulassungsstelle. Hatte dazu einfach den Kaufvertrag vorgelegt, Rahmennummer stand drin - und in Minuten war alles geklärt.

-- Hinzugefügt: 26th August 2017, 9:04 pm --

Nachtrag. Und jetzt dazu die Frage? WAS ist denn nun ein Eigentumsnachweis, wenn nicht der KfZ.Brief? Wir können es gern auf den Immobilenverkauf runterbrechen. Wer im Grundbuch steht (und es keine Auflassung gibt) dem gehört das Haus. Wer im gültigen Kfz-Brief steht, dem gehört das Motorrad. Der kann es rechtskräftig verkaufen. Sowohl bei meinen Motorrädern als auch bei meinen Autos kenne ich keinen anderen Eigentumsnachweis, als den Kfz-Brief. Falls es jetzt noch irgendein Superdolument geben sollte, dann klärt mich auf.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 20:08
von AHO
rausgucker hat geschrieben:... Wer da drin steht, dem gehört das Kfz, der kann es rechtgültig verkaufen....


Und warum steht dann auf der Zulassungsbescheinigung Teil II, direkt unter den Daten des Halters, im Feld C.4c folgender Satz:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen." ?

Gruß
Andreas

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 20:45
von Egon Damm
und jetzt frage ich mich folgendes. Die Rennleitung findet irgendwo verlassen ein Emme. Ist hier nachzulesen.
Die Fahrgestellnummer haben die mit Sicherheit und können das Fahrzeug dem letzten Halter nicht zuordnen.
Darum wundert es mich nicht das herrenlose Fahrzeuge angeboten werden.
Ich wundere mich immer das es Menschen gibt, die ein Fahrzeug ohne Besitz/Eigentumsnachweis kaufen. Ein
Verkäufer welcher eine eidesstattliche Versicherung abgibt handelt eben nur im Treu und Glauben. Dem passiert
erstmal nichts.

Nur der Käufer hat den Ärger an der Backe. Und genau den kann ich nicht gebrauchen und möchte ich nicht haben.
Es sei denn als Ersatzteilspender. Allerdings, habe ich gemacht, das Teil zerlegt, den Rahmen zerschnitten, die
Fin-Nummer weggeschliffen und dem Schrotthändler übergeben.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 20:58
von ets_g
rausgucker hat geschrieben:Nachtrag. Und jetzt dazu die Frage? WAS ist denn nun ein Eigentumsnachweis, wenn nicht der KfZ.Brief? Wir können es gern auf den Immobilenverkauf runterbrechen. Wer im Grundbuch steht (und es keine Auflassung gibt) dem gehört das Haus. Wer im gültigen Kfz-Brief steht, dem gehört das Motorrad. Der kann es rechtskräftig verkaufen. Sowohl bei meinen Motorrädern als auch bei meinen Autos kenne ich keinen anderen Eigentumsnachweis, als den Kfz-Brief. Falls es jetzt noch irgendein Superdolument geben sollte, dann klärt mich auf.



nennt sich kaufvertrag..

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 21:12
von Egon Damm
jeder kann eine Sache verkaufen und das in einem Vertrag fassen. Bleibt die Frage ist es seine rechtmäßige
Sache ?

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 21:17
von Sven Witzel
Abgesehen davon sind Mobiliar- und immobiliarsachenrecht 2 paar Schuhe. Das erkläre ich gerne mal beim Treffen in Ruhe.

Fakt ist: der Brief ist kein Eigentumsnachweis. Allenfalls ein Indiz.

@egon: ich kann eine Sache auch 10x verkaufen (Verpflichtungsgeschäft). Jeder dieser Verträge ist wirksam, wenn ich irgendwelche Gründe entgegenstehen, die die Geschäftsfähigkeit berühren. Verfügen kann ich aber nur 1x. Die Rechtmäßigkeit ist von dem Vertrag erst einmal völlig unabhängig.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 21:26
von ets_g
noch mal, in der zulassungsbescheinigung steht KEIN eigentümer. nur der halter. und nur der eigentümer kann das fz rechtmäßig verkaufen. das vorhandensein des "briefes" ist allenfalls ein indiz dafür das es sich um den eigentümer handelt. das zeigt auch der von sven witzel verlinkte fall.
...überschneidung der antworten...

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. August 2017 21:38
von Egon Damm
völlig richtig. Nur das ist im allgemeinen so nicht bekannt. Und genau daher gibt es " Zwickmühlen " Gegenstände
zu erwerben um das Eigentumsrecht und das Besitzrecht in Treu und Glauben zu erwerben.

OK. Ich lese :

auf dem Treffen in Zerbst sind fachkundige Juristen anwesend. Was halten die davon einmal einen
Infovortrag zu halten. Jungs bereitet euch vor. Löcher in den Bauch fragen macht mir und ich denke
auch anderen kein Problem.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 27. August 2017 08:07
von Sven Witzel
Ich bin nicht in Zerbst :mrgreen:

Eigentum ist auch was anderes als Besitz ;-)
Treu und Glauben wieder was anderes als ein gutgläubiger Erwerb - der sich nicht auf den Besitz, sondern Eigentum bezieht.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 27. August 2017 09:26
von Stephan
@rausgucker: Bei meinem, von mir erworbenen/finanzierten, Löwen, steht mein Vater als Halter in der ZB II und diese liegt bei der Bank. Der Kaufvertrag ist mein Eigentumsnachweis.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 27. August 2017 13:29
von Bonsai-User
Hallo,

Wenn ich das so lese, was ist denn die beste Vorgehensweise bei Scheunenfunden oder Maschinen ohne Papiere?
1. Polizeilich die Nummer Prüfen
2. Bei der Zulassung fragen, ob die Nummer im System ist
3. Kaufvertrag mit Vermerk, das kein Papiere dabei sind und das der Verkäufer der Besitzer ist
4. Eidesstattliche Erklärung? Muss die der Verkäufer machen? da man das ja selbst bei der Zulassung machen kann?

Flott machen, Abnahme nach §21 und zulassen?

Ferdisch

Grüße
Jan

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 4. September 2018 14:51
von Nordschrauber
Ist schon ein bisschen her, aber im Moment sehe ich schon wieder so viele Motorräder ohne Papiere.

Bonsai-User hat geschrieben:1. Polizeilich die Nummer Prüfen

ja
Bonsai-User hat geschrieben:Bei der Zulassung fragen, ob die Nummer im System ist

unbedingt
Bonsai-User hat geschrieben:3. Kaufvertrag mit Vermerk, das kein Papiere dabei sind und das der Verkäufer der Besitzer ist

Besitzer und Eigentümer ist, denn in dem Moment wo er Dir das Motorrad übergibt, ist er ja Besitzer.
Bonsai-User hat geschrieben:4. Eidesstattliche Erklärung? Muss die der Verkäufer machen? da man das ja selbst bei der Zulassung machen kann?

Würde ich trotzdem vom Verkäufer machen lassen. Am Besten mit einem Ablauf, wie das Fahrzeug in seinen Besitz gekommen ist. Manche Zulassungsstellen wollen so was sehen hab ich gehört. Und immer daran denken: Haben ist besser als brauchen :D

Bonsai-User hat geschrieben:Flott machen, Abnahme nach §21 und zulassen

Nur so viel um die Abnahme zu bekommen. Scheiß was auf den Lack und rostigen Chrom. Bremsen, Licht, Reifen und fahren muss es können.

Übrigens musste mein Vorbesitzer selbst mit dem alten KFZ-Brief einen polizeilichen Nachweis erbringen, dass die Maschine nicht als gestohlen gemeldet wurde

Aber noch mal ne andere Frage zu dem Thema:
Warum verkaufen für teuer Geld offenbar einige Leute denn noch alte, nicht entwertete KFZ-Briefe? Was ist, wenn die Maschine mit neuen Papieren auf den Straßen unterwegs ist. Kann da was passieren?

VG
Sascha

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 4. September 2018 15:48
von flotter 3er
Nordschrauber hat geschrieben: Kann da was passieren?

VG
Sascha


Jede Menge..... Mal was zum Lesen....

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 4. September 2018 16:00
von jmietusch
Alle meine Vorredner haben irgendwie Recht und ich will dazu gar nichts sagen.
Die Frage kam allerdings auf, warum es so viele DDR Mopeds ohne Brief gibt und die jetzt angeboten werden.

Wir reisen ins Jahr 1990, die DDR ist Geschichte (bzw. in den letzten Zuegen) jeder will Westware und den alten Mist loswerden (die etwas aelteren koennen sich gut daran erinnern). Ihr koennt euch die massen an Fahrzeugen, die verlassen am Strassenrand standen, nicht vorstellen. Die waren von heut auf morgen nichts mehr wert.
Man hat sich lieber nen vergammelten Opel oder Ford oder sonstwas fuer nen Muell fuer teuer Geld gekauft und die DDR Klitsche stehenlassen. Auch in der Tschechoslowakei (so hiess das damals noch) stand n haufen mobiles Kulturgut rum und die Polizei hat die KFZ Briefe und Schluessel eingesammelt (die lagen meist auf dem Armaturenbrett oder der Sitzbank).

Nun stellt man sich noch vor, dass es Leute mit Weitblick und viel Platz auf dem Grundstueck gab, die genau solche Fahrzeuge abgeholt und gehortet haben.

Ich selbst hab meine ES 175/2 bei so jemandem gekauft. Der hatte alles voll mit MZ, Simson und Jawa.

Klar gibts auch schwarze Schafe und im guten Glauben an die Menschlichkeit und Ehrlichkeit sollte man nichts kaufen, ich wollte einfach nur nochmal die damaligen Verhaeltnisse schildern, die einen Teil der "verlorenen" Briefe erklaeren.

Zweite Frage ist, warum wird das jetzt verkauft... klar, Simson und MZ kosten nicht mehr ne Kiste Bier und Opa oder Onkel hatte noch was im Schuppen. Schnell mal nen 1000er abgreifen, klingt verlockend, oder?

In diesem Sinne, alle genannten Punkte beachten und Daumen druecken, dass der Amtsschimmel nen guten Tag hat. Mir steht das auch bevor, wenns nicht klappt, besorgt man sich eben nen Rahmen mit Papieren. Gibts dann und wann auch mal.

Gruss
Johannes

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 4. September 2018 17:20
von ea2873
jmietusch hat geschrieben:Zweite Frage ist, warum wird das jetzt verkauft...


die Dinger werden seit 20 Jahren oft ohne Papiere verkauft. Zu Wendezeiten nichts mehr wert, irgendwo untergestellt, daheim ausgemistet (oder auch nicht, dann liegt der Brief immer noch irgendwo rum) und irgendwann vergessen wo die Papiere sind, oder eben verschenkt oder zum schlachten günstig weitergegeben.

Was nach meiner Erfahrung eine Entwicklung der letzten Jahre ist, dass die Dinger nun billig restauriert aber zum teuer verkaufen aus Ungarn etc. importiert werden. Da ist mir dann ein echter Scheunenfund aus DDR oder Wendezeiten noch lieber.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 5. September 2018 13:36
von CnndrBrbr
Egon Damm hat geschrieben:Was ich nicht so recht verstehe, das Fahrzeuge gefunden werden von denen keine Papiere mehr vorhanden sind. Schließlich gibt es einen Besitzer/Eigentümer worin sich die gefundene Sache befindet.
Das heißt ja nicht daß da auch Papiere sind. Ich hab z.B. meinen Hof gekauft und in der Scheune eine kleine DKW gefunden. Also Anfrage beim Straßenverkehrtamt gemacht. Das Ding war sauber, also verhämmert.
Ja ich weiß, hätte ich auch selber herrichten können, aber es haben 1. zu viele Teile gefehlt, und ich hätte 2. anschließend kein 7-PS-Mopped gebraucht.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 25. Februar 2019 17:53
von R Franke
Hallo in die Runde,

gibt es hier das Angebot einer VIN Abfrage noch?

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 25. Februar 2019 18:09
von UlliD
R Franke hat geschrieben:Hallo in die Runde,

gibt es hier das Angebot einer VIN Abfrage noch?


Erstmal Willkommen im Forum. Unf für Leute die gleich ohne eine kleine Vorstellung mit der Tür ins Haus fallen hab ich hier einen Spruch eines leider verstorbenen Forumsmitglieds:
Stell Dir vor, Du hättest ein Haus mit einer schönen Terrasse. Du sitzt in der Morgensonne, vor Dir ein Getränk deiner Wahl, Du schaust entspannt in die endlose Weite.
Plötzlich pflügt irgendein freak mit einem ollen Mopped über den perfekten Rasen, kommt vor dem Tisch zum stehen, setzt sich, nimmt einen Schluck deines Getränks und quatscht Dich an: " Hey, schau mal was ich hier habe - was ist denn der Kram wert?"
Jetzt geh in dich und überlege, würdest Du ihm seine (u.U. ernst gemeinte) Frage beantworten?
Ein bissel Höflichkeit und eine kleine Vorstellung haben noch niemandem weh getan.


Guck mal Hier rein, ist ja nur wegen der Höflichkeit und tut auch nicht weh :ja: :ja:

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. April 2019 14:21
von fETZt
Hallo, ich bräuchte euren Rat, wie hier zu lesen ist, ist eine KBA Abfrage nicht erfolgreich, wenn es darum geht, zu prüfen, ob ein Rahmen nicht gestohlen ist. Dann auch hier zu finden der Hinweis, dass bei der Polizei abzufragen.

Bei mir ist folgender Sachverhalt: Vor Jahren aus dem Bekanntenkreis einen Rahmen ETZ 150 erworben (ohne Kaufvertrag bzw Eidesstattlicher Erklärung vom Verkäufer). Dazu einen DDR-Brief (Verkäufer steht da nicht drin, er hat den Rahmen auch nur gekauft, so wie ich) Der Rahmen selbst hat aber nicht die Nr. aus dem Brief, sondern beginnt mit einer 6 und ist dann wohl ein Ersatzrahmen?

Unterm Strich möchte ich das Ganze verkaufen, ohne eine anzuschmieren bzw. selbst Ärger zu kriegen. Der Kontakt zu dem Bekannten könnte reaktiviert werden, bin aber nicht so der Socialiser :wink: Was empfehlt ihr?

Danke im Voraus!!
Björn-MV hat geschrieben:Hallo,
Mir wurde eine MZ kompl. ohne Papierkram zum Kauf angeboten. Ich habe mir vom Verkäufer die FIN des Rades geben lassen um beim KBA eine Abfrage zu machen um sicher zu sein keine Hehlerware zu kaufen.
Vom KBA habe ich diese Antwort bekommen:


Kraftfahrt-Bundesamt
223-201
Sb.: Kirsten Passern




Sehr geehrter Herr ......,

für Ihre E-Mail danke ich Ihnen.

Die Auskunftserteilung aus dem Zentralen Fahrzeugregister richtet sich nach § 39 Abs. 1 - 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Danach darf ich Auskünfte über Fahrzeuge und deren Halter nur erteilen, wenn diese Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße, dem Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Fahrzeugs benötigt werden.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeugs, wobei dieses lediglich als Vermögensgegenstand anzusehen ist. Einen Rechtsanspruch im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann ich Ihren Ausführungen leider nicht entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Kirsten Passern


Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
E-Mail: referat22@kba.de
Internet: http://www.kba.de

Wo kann ich denn sonnst eine Abfrage machen die auch Auskunft erteilen können/wollen? Polizei? Zulassungsstelle?

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. April 2019 18:18
von zweitakt
"Der Rahmen selbst hat aber nicht die Nr. aus dem Brief, sondern beginnt mit einer 6 und ist dann wohl ein Ersatzrahmen?"

Damit gehören Brief und Rahmen nicht zusammen.
Dieser Brief nützt dann bei der Zulassung nichts denn mit dem Brief weist man nach
daß das Fahrzeug schon einmal zugelassen war.
Kann man das nicht sagt das Verkehrsamt schlimmstenfalls "war noch nicht zugelassen=Neuzulassung".
Da man natürlich die aktuellen Anforderungen für Neufahrzeuge nicht erfüllt gibt es keine Zulassung.
Der Brief taugt höchstens als Datenblatt eines baugleichen Fahrzeugs, wenn der TÜV das akzeptiert.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. April 2019 18:47
von fETZt
Ja, so in etwa habe ich auch schon gedacht. Da ich dem Verkäufer aber vertraue, fehlt mir jetzt der Nachweis, dass der Originalrahmen mal getauscht wurde. Zu DDR Zeiten wurde so etwas sicherlich neu in den Brief eingetragen, und wie gesagt die Nr. auf dem Rahmen beginnt mit einer 6. Werd wohl mal zum StVA und schauen, ob die Rahmennr. registriert ist. Ansonsten bleibt nur nen Crosser draus zu machen ;D Mal sehn, ob da jemand Lust drauf hat, weil zum wegschmeißen ja doch zu schade!

Edit: Rechtschreibg.

Re: Abfrage beim KBA

BeitragVerfasst: 26. April 2019 18:56
von zweitakt
"Werd wohl mal zum StVA und schauen, ob die Rahmennr. registriert ist."

Das ist schon mal gut denn so vermeidet man beim Verkauf zum Hehler zu werden.
Der Brief gehört zu einem Fahrzeug welches sich evtl. in den Händen eines anderen befindet oder verschrottet ist.
Der Rahmen hat mit dem Ganzen nichts zu tun.