Seite 1 von 1

Zulassung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 07:18
von steffen55
Hallo,
kann es Probleme bei der Neuzulassung geben, wenn für das Fahrzeug ein "entwerteter KFZ-Brief" vor liegt,
oder ist es besser ohne KFZ-Brief, mit Aufbietung?

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 07:22
von Andreas
Kennst Du den Grund für die Entwertung?

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 07:26
von Guesi
Entwertet wird im Normalfall, wenn für diesen Brief ein aktueller Brief ausgestellt wurde.
Es kann also schon ein neuer Brief für das Fahrzeug existieren.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 07:33
von Andreas
Oder wenn das Fahrzeug der Wertstofftonne zugeführt wurde.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 08:32
von steffen55
Hallo,
der entwertete Brief stammt aus einer Stilllegung und gehört zu einem, bis auf den Motor, kompletten Mopped.
Ich habe einen dazu passenden Motor und könnte das Mopped wiederbeleben :D

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 08:51
von rausgucker
Na das sollte gehen. Schwierig ist es, wenn der Brief entwertet wurde, weil ein neuer Brief bzw. eine neue Zulassungsbescheinigung ausgegeben wurde. Dann gäbe es zu dem fahrzeug nämlich einen aktuell gültigen Brief irgendwo - und der entwertete Brief ist im wahrsten Sinne des Wortes nichts wert. Wurde Dein fahrzeug aber nur stillgelegt, und dabei der Brief entwertet, dann sollte eine Vollabnahme die Maschine wieder in den Verkehr bringen. Dann ist der entwertete Brief das letzte amtliche Dokument zu dem Fahrzeug, und es kann nirgendwo einer daherkommen mit einem neuen Brief für die Maschine. Am besten mal einen Dekra-mann befragen ... oder gleich mit der Zulassungsstelle sprechen.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 09:20
von steffen55
ok, Danke

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 10:02
von muenstermann
Am besten dackelst du zur Zulassungstelle. Die können feststellen ob es nach dem Datum der Entwertung noch weitere Vorgänge zu dieser FIN gab.
Ansonsten ist der Brief immer noch gut für den TÜVfuzzi, z. B. wenn es darum geht die Herkunft des Fz zu belegen (KTA-Betriebserlaubnis) oder auch zur einfachen übernahme der Fahrzeugdaten.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 10:30
von ektäw
Hallo,

habe ich gerade durch. Wenn der Brief(das Fahrzeug) nur stillgelegt wurde, kann man einen neuen Brief
ausstellen lassen, kostet aber etwas?! Wenn er entwertet(zerschnitten) wurde, ist er wertlos.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 10:38
von TS-Jens
ektäw hat geschrieben:Hallo,

habe ich gerade durch. Wenn der Brief(das Fahrzeug) nur stillgelegt wurde, kann man einen neuen Brief
ausstellen lassen, kostet aber etwas?! Wenn er entwertet(zerschnitten) wurde, ist er wertlos.


Es gibt aber "Vorübergehend stillgelegt" und "Endgültig stillgelegt", darauf wird es ankommen denke ich.
Wobei nach vielen Jahren sicher nicht mehr feststellbar ist dass es anno dazumal endgültig stillgelegt wurde.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 10:56
von Stephan
TS-Jens hat geschrieben:
ektäw hat geschrieben:Hallo,

habe ich gerade durch. Wenn der Brief(das Fahrzeug) nur stillgelegt wurde, kann man einen neuen Brief
ausstellen lassen, kostet aber etwas?! Wenn er entwertet(zerschnitten) wurde, ist er wertlos.


Es gibt aber "Vorübergehend stillgelegt" und "Endgültig stillgelegt", darauf wird es ankommen denke ich.
Wobei nach vielen Jahren sicher nicht mehr feststellbar ist dass es anno dazumal endgültig stillgelegt wurde.


Die Trenung gibt es so nicht mehr. Stillgelegt ist stillgelegt, danach gelten die 7Jahre oder es wird der Verwertungsnachweis erbracht.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 11:15
von TS-Jens
Wieder was gelernt, ich dachte das wäre noch immer so :!: :tach:

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 18. Dezember 2017 11:18
von Stephan
TS-Jens hat geschrieben:Wieder was gelernt, ich dachte das wäre noch immer so :!: :tach:


Bei unserem Trabant stand auch endgültige Stilllegung im Brief. Wurde behandelt wie eine normale Abmeldung.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 19. Dezember 2017 01:39
von Jena MZ TS
( und ganz ohne alles , geht man mit Dekra Prüfbescheinigung zur KFZ Meldestelle und sagt das man den Brief verloren hat. Nach Unterschrift unter die Eidesstattliche! Erklärung, bekommst du deinen Brief oder eben Aufbieten lassen)

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 19. Dezember 2017 02:02
von Feuereisen
Wie definierst Du entwertet ? Eingeschnitten, Ecke ab, gestempelt oder eingehefteter Zettel über eine endgültige Stillegung ? DDR Brief ? Bei uns im Landkreis zum Bsp. wurde in den 90ern bei einer Stillegung die Ecke vom DDR Brief abgeschnitten und damit entwertet - bei Ausgabe eines neuen Briefs wurde der alte eingezogen oder mit einem Stempelvermerk "Dieser Brief ist entwertet und als Ersatz wurde der neue KFZ Brief mit Nr. xyz ausgegeben" versehen.
Bei ersterem gibt es normalerweise keine Probleme da ja wie schon geschrieben der entwertete Brief das letze gültige Dokument
zum Fahrzeug ist.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 19. Dezember 2017 07:08
von steffen55
@ Feuereisen, hab Ihn noch nicht vorliegen. Ich werde mal nachschauen.
Mir geht es eigentlich nur darum, ob ich mir die 60-70 € für die Aufbietung sparen kann.

-- Hinzugefügt: 19. Dezember 2017 13:02 --

Im Brief steht : "entwertet und ausgehändigt" im Jahr 2000,
"vorübergehend stillgelegt/ (Abmeldebescheinigung)

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 19. Dezember 2017 17:00
von der garst
Im Brief steht immer ein Vermerk wenn ein neuer ausgestellt wurde.
Ohne Vermerk dürfte er der letzte amtliche Brief sein.

Ich würde damit einfach mal zur Zulassungsstelle.
Die können dir sagen ob das Fahrzeug damals hätte verschrottet werden sollen oder ob und wie eine Wiederzulassung möglich ist.
Ausserdem kann direkt geprüft werden ob die Rahmennummer sauber, das FZg. also nicht gestohlen ist.

Da jede Zulassung ihr eigenes Süppchen kocht, kann dir hier keiner konkrete Hinweise geben.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 19. Dezember 2017 17:16
von Feuereisen
steffen55 hat geschrieben:
Im Brief steht : "entwertet und ausgehändigt" im Jahr 2000,
"vorübergehend stillgelegt/ (Abmeldebescheinigung)


Damit sollte der Brief das letzte amtliche Dokument sein und einer Wiederzulassung nichts im Wege stehen. Normalerweise bräuchtest Du nicht einmal ein Vollgutachten - aber das klärt man besser wie schon geschrieben mit der zuständigen Zulassungsstelle ab da dies nicht einheitlich gehandhabt wird.

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 20. Dezember 2017 07:24
von steffen55
Ok, sieht gut aus. :D , wieder mal 60-70 € gespart :D

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 20. Januar 2018 20:11
von Steven01
Hallo

Ich hab hier noch eine TS 250 ohne Brief. Die war nur in der DDR zugelassen.
Bekommt man einen Brief "einfach" wieder besorgt oder ist da ein riesiger Aufwand notwendig?

Re: Zualssung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 20. Januar 2018 20:13
von trabimotorrad
Wenn die in der DDR zugelassen war, dann gibt es auch einen DDR-Brief. Mit dem geht das Anmelden ohne Probleme :ja:

Re: Zulassung mit entwertetem KFz-Brief

BeitragVerfasst: 21. Januar 2018 15:37
von der garst
Ohne Brief ist immer Aufwand. Selbst mit DDR Brief brauchts ne Vollabnahme bzw. die Erstellung eines Datenblatts.
Informationen über das Prozedere und die Kosten bekommst du bei deinem örtlichen TÜV und Zulassung.
Sowas ist regional stark verschieden.
Check als erstes mal bei der Zulassung oder Polizei ob die Rahmennummer sauber ist.