Import aus Niederlande

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

Moderator: Moderatoren

Import aus Niederlande

Beitragvon Impi64 » 11. April 2018 19:55

Hallo, ich möchte mir ein Moped aus Holland (keine MZ :P) importieren vom Händler via Spedition.
Leider sind nur folgendes Papiere dabei, reicht das für TÜV und Zulassung hier? Lt dem Händler sind sonst auch keine anderen Unterlagen dabei oder notwendig.
Danke schonmal.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüsse aus dem wilden Osten :)

Fuhrpark: MZ RT125/3 1960, LS650 Savage 1992, TS250/1 NVA 1983, AWO T im Aufbau
Impi64

Benutzeravatar
 
Beiträge: 282
Themen: 26
Bilder: 2
Registriert: 11. Juli 2012 18:48
Wohnort: OO bei DD

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon seife » 11. April 2018 20:00

Wenn es kein COC Dokument gibt (und dafür ist die Else wohl zu alt), dann wird meines Wissens eine Vollabnahme fällig.

War zumindest bei meiner 1998er BMW aus der Schweiz so. Der TÜV tut dann so, als ob in ganz Deutschland kein anderes Motorrad dieses Typs rumfährt ;-)

Na gut, evtl. ist es bei Import aus einem EU-Land anders, aber ich würde mich nicht drauf verlassen.
Gruß, Stefan

Fuhrpark: MZ ETZ150/125cc EZ.1989
seife

 
Beiträge: 1808
Themen: 13
Bilder: 57
Registriert: 15. Mai 2014 08:02
Wohnort: Bautzen
Alter: 53

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon Andreas » 11. April 2018 20:03

https://www.strassenverkehrsamt.de/arti ... auchtwagen

Eine Kontaktaufnahme mit Deiner zuständigen Zulassungsstelle vor dem Kauf ist anzuraten!
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild

Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.
Andreas
Administrator

Benutzeravatar
 
Beiträge: 21504
Artikel: 28
Themen: 856
Bilder: 118
Registriert: 15. Februar 2006 20:00
Wohnort: SG

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon TS-Jens » 11. April 2018 20:03

Hm. Ich hatte noch alles in Papierform dabei, aber das ist jetzt schon ein paar Jahre her. Vollabnahme war aber trotzdem fällig.
Exercise your Rights! Freedom is the cure!

Fuhrpark: Badeinsel 2000 mit Palme
TS-Jens

Benutzeravatar
------ Titel -------
Treffen Edersee Organisator
 
Beiträge: 10478
Artikel: 1
Themen: 119
Registriert: 23. Juli 2007 11:59
Wohnort: Wald und Feld
Alter: 41

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon Impi64 » 11. April 2018 20:34

Hallo,
dank euch. Also eigentlich kein Problem, TÜV ist jetzt auch nicht viel billiger als Vollabnahme. Das einzige Thema ist, das Vollabnahme nicht jede Werkstatt machen lassen kann?
Grüsse aus dem wilden Osten :)

Fuhrpark: MZ RT125/3 1960, LS650 Savage 1992, TS250/1 NVA 1983, AWO T im Aufbau
Impi64

Benutzeravatar
 
Beiträge: 282
Themen: 26
Bilder: 2
Registriert: 11. Juli 2012 18:48
Wohnort: OO bei DD

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon der-Schrauber » 12. April 2018 06:55

Da du ja damit schon mal Zulassungsbescheinigung Teil 2 hast (Fahrzeugbrief) hast du das Wichtigste. Allerdings fehlt Teil 1 (Fahrzeugschein).


Unterschied Teil 1 und 2

Wenn du es genauer wissen möchtest setze das mal in den google übersetzer:
Wicki


Übrigens wird bei Zulassung sogar der Niederländische TÜV anerkannt.
jeder erlebt seinen eigenen Tag

Gruß
Kai-Uwe

Fuhrpark: ETZ 251 Gespann Bj 1992, TS 250 Bj 1973, TS 250/1 A EZ 1983, Simson S51 Enduro, DR 800 Big
der-Schrauber

 
Beiträge: 302
Themen: 6
Bilder: 1
Registriert: 24. Dezember 2017 10:15
Wohnort: 57482 Wenden
Alter: 59

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon ventilo » 12. April 2018 09:21

der-Schrauber hat geschrieben:..Übrigens wird bei Zulassung sogar der Niederländische TÜV anerkannt.


Das halte ich für ein Gerücht, denn keine ausländische Prüfung wird hier anerkannt - zumal unterschiedliche Bestimmungen gelten (selbst innerhalb der EU).
Zuletzt geändert von ventilo am 12. April 2018 10:49, insgesamt 1-mal geändert.

Fuhrpark: ETS250
ventilo

Benutzeravatar
 
Beiträge: 596
Themen: 35
Bilder: 9
Registriert: 10. Oktober 2015 14:40
Wohnort: Pulheim b. Köln

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon 2TaktMichel » 12. April 2018 10:09

Motorräder müssen in Holland nicht zum TÜV. Ich habe letztes Jahr eine BSA aus den Niederlanden importiert, der TÜV hat eine Vollabnahme für € 120,- gemacht.
Die Zulassungsstelle wollte den TÜV-Bericht, den Fzg-Brief und den Kaufvertrag.

Fuhrpark: ES 250/1 Gespann Bj. 64
2TaktMichel

Benutzeravatar
 
Beiträge: 74
Themen: 6
Bilder: 2
Registriert: 10. April 2013 16:24
Wohnort: Düren
Alter: 54

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon ventilo » 12. April 2018 10:51

So war es bei meiner ETS auch, holländischer Kentekenbewijs, deutscher TÜV und Kaufvertrag sowie Versicherungsnummer und damit ab zum Straßenverkehrsamt.

Fuhrpark: ETS250
ventilo

Benutzeravatar
 
Beiträge: 596
Themen: 35
Bilder: 9
Registriert: 10. Oktober 2015 14:40
Wohnort: Pulheim b. Köln

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon der-Schrauber » 12. April 2018 12:08

Auch wenn es hier leider nicht zutrifft, zur Info!
Der TÜV / APK muss anerkannt werden, wenn er nach Comcil Directive 2009/40/EG und 20/10/48EG gemacht ist. (Steht dann im APK Bericht)

Hier der Link Text der EG-Einigung.

und im letzten Absatz steht es.

Somit ist die unterschiedliche Festlegung der Untersuchungsfristen der jeweiligen EU-Staaten durch EU-Recht gedeckt. Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge
aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre
(z.B. fällige Hauptuntersuchung)

Willkommen in Europa! :D
jeder erlebt seinen eigenen Tag

Gruß
Kai-Uwe

Fuhrpark: ETZ 251 Gespann Bj 1992, TS 250 Bj 1973, TS 250/1 A EZ 1983, Simson S51 Enduro, DR 800 Big
der-Schrauber

 
Beiträge: 302
Themen: 6
Bilder: 1
Registriert: 24. Dezember 2017 10:15
Wohnort: 57482 Wenden
Alter: 59

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon ventilo » 12. April 2018 12:16

"Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet." Eine ausländische Prüfung wird also nicht anerkannt!

Fuhrpark: ETS250
ventilo

Benutzeravatar
 
Beiträge: 596
Themen: 35
Bilder: 9
Registriert: 10. Oktober 2015 14:40
Wohnort: Pulheim b. Köln

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon foggy » 12. April 2018 15:31

der-Schrauber hat geschrieben:Auch wenn es hier leider nicht zutrifft, zur Info!
Der TÜV / APK muss anerkannt werden, wenn er nach Comcil Directive 2009/40/EG und 20/10/48EG gemacht ist. (Steht dann im APK Bericht)

Hier der Link Text der EG-Einigung.

und im letzten Absatz steht es.

Somit ist die unterschiedliche Festlegung der Untersuchungsfristen der jeweiligen EU-Staaten durch EU-Recht gedeckt. Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge
aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre

(z.B. fällige Hauptuntersuchung)



Willkommen in Europa! :D

ventilo hat geschrieben:"Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet." Eine ausländische Prüfung wird also nicht anerkannt!


Die BRD hat auf die Option verzichtet, eine erneute technische Untersuchung vorzuschreiben. TÜV ist also nur nötig, wenn die letzte Untersuchung schon mind. 2 Jahre her ist. So rum wird ein Schuh draus!
Schönen Tag noch

Ulf

Fuhrpark: Meine Ehemaligen: MZ SM 125 - 2005; MZ TS 250/1 - 1980; Honda SevenFifty - 1996
foggy

Benutzeravatar
 
Beiträge: 165
Themen: 8
Bilder: 4
Registriert: 4. Mai 2017 10:11
Alter: 46

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon P-J » 12. April 2018 15:54

foggy hat geschrieben:Die BRD hat auf die Option verzichtet, eine erneute technische Untersuchung vorzuschreiben. TÜV ist also nur nötig, wenn die letzte Untersuchung schon mind. 2 Jahre her ist. So rum wird ein Schuh draus!
:ja:
Da das mit Fahrzeugen aus Luxemburg klappt sollte das auch bei Kässeköppkisten gehen.

Fuhrpark: ES250/2A Gespann Bj69, ETZ250 "Chopper" Bj83,

VAPE Befürworter
"Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein wie andere mich haben wollen."
P-J
Ehemaliger

Benutzeravatar
 
Beiträge: 16808
Themen: 143
Bilder: 14
Registriert: 22. August 2009 17:14
Wohnort: Dreis-Brück
Alter: 61

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon CJ » 12. April 2018 16:45

In dem angeführten Text geht es aber nur um die regelmäßige HU nach §29 StVZO. Neben der HU braucht ein Fahrzeug zur Zulassung aber auch eine Betriebserlaubnis. Das Ganze funktioniert also nur, wenn das betreffende (Import-) Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung hat. Diese gilt ohne weiteres in der gesamten EU. Ältere Fahrzeuge haben dies aber oft nicht, sondern "nur" eine nationale Betriebserlaubnis. In Deutschland ist das die ABE oder EBE. Und da das Importfahrzeug die nicht hat muß es eben zur Untersuchung nach §21 StVZO zur Erlangung einer (deutschen) Einzelbetriebserlaubnis. Die §21-Untersuchung schließt die HU (§29 StVZO) ein. Dann erst funktioniert die Zulassung. So einfach ist das :mrgreen:
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)

Fuhrpark: MZ
CJ

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1935
Themen: 21
Bilder: 5
Registriert: 28. Dezember 2007 16:44
Wohnort: Oboom
Alter: 52

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon adri » 12. April 2018 17:30

Ich wohne in die Niederlanden. Es gibt hier keinen TÜV für Motorräder.kennzeichenpapieren auch nicht mehr. Nur eine PLastikkarte mit Papier mit geheimzahl( für zuhause).Und hier ein Deutsch Fahrzeug kennzeichnen lassen ist heimlich einfach. Kfz Brief, und beweisen können was das Baujahr ist reicht. Die "Prüfung" ist einfach, weil das Fahrzeug mal zugelassen war in ein anderes EU Land.Eigentlich nur Fahrzeug zeigen, nichts technisches, und meistens noch extra Steuer...Hoffe es geht in Deutschland genau so einfach.

Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ... MZ ETZ 250Fu
adri

Benutzeravatar
 
Beiträge: 118
Themen: 37
Registriert: 5. April 2012 14:17
Wohnort: Zaandam
Alter: 56

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon ventilo » 12. April 2018 18:00

adri hat geschrieben:Ich wohne in die Niederlanden. Es gibt hier keinen TÜV für Motorräder.kennzeichenpapieren auch nicht mehr. Nur eine PLastikkarte mit Papier mit geheimzahl( für zuhause).Und hier ein Deutsch Fahrzeug kennzeichnen lassen ist heimlich einfach. Kfz Brief, und beweisen können was das Baujahr ist reicht. Die "Prüfung" ist einfach, weil das Fahrzeug mal zugelassen war in ein anderes EU Land.Eigentlich nur Fahrzeug zeigen, nichts technisches, und meistens noch extra Steuer...Hoffe es geht in Deutschland genau so einfach.


helaas niet :(

Fuhrpark: ETS250
ventilo

Benutzeravatar
 
Beiträge: 596
Themen: 35
Bilder: 9
Registriert: 10. Oktober 2015 14:40
Wohnort: Pulheim b. Köln

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon TS-Jens » 12. April 2018 20:03

CJ hat geschrieben:In dem angeführten Text geht es aber nur um die regelmäßige HU nach §29 StVZO. Neben der HU braucht ein Fahrzeug zur Zulassung aber auch eine Betriebserlaubnis. Das Ganze funktioniert also nur, wenn das betreffende (Import-) Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung hat. Diese gilt ohne weiteres in der gesamten EU. Ältere Fahrzeuge haben dies aber oft nicht, sondern "nur" eine nationale Betriebserlaubnis. In Deutschland ist das die ABE oder EBE. Und da das Importfahrzeug die nicht hat muß es eben zur Untersuchung nach §21 StVZO zur Erlangung einer (deutschen) Einzelbetriebserlaubnis. Die §21-Untersuchung schließt die HU (§29 StVZO) ein. Dann erst funktioniert die Zulassung. So einfach ist das :mrgreen:



Mein Import war Baujahr 1994 (und garantiert ohne EU Typgenehmigung!), mit frischer APK. §21 :wink:
Exercise your Rights! Freedom is the cure!

Fuhrpark: Badeinsel 2000 mit Palme
TS-Jens

Benutzeravatar
------ Titel -------
Treffen Edersee Organisator
 
Beiträge: 10478
Artikel: 1
Themen: 119
Registriert: 23. Juli 2007 11:59
Wohnort: Wald und Feld
Alter: 41

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon Impi64 » 12. April 2018 22:38

Ich mach das jetzt einfach mal und werde Euch dann berichten.
Der Preis ist jetzt nicht günstiger als in Deutschland, aber von der Optik her genau so wie ich es will :)
Grüsse aus dem wilden Osten :)

Fuhrpark: MZ RT125/3 1960, LS650 Savage 1992, TS250/1 NVA 1983, AWO T im Aufbau
Impi64

Benutzeravatar
 
Beiträge: 282
Themen: 26
Bilder: 2
Registriert: 11. Juli 2012 18:48
Wohnort: OO bei DD

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon Andreas » 13. April 2018 04:36

Impi64 hat geschrieben:Der Preis ist jetzt nicht günstiger als in Deutschland, aber von der Optik her genau so wie ich es will :)


Irgendwas umgebautes?
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild

Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.
Andreas
Administrator

Benutzeravatar
 
Beiträge: 21504
Artikel: 28
Themen: 856
Bilder: 118
Registriert: 15. Februar 2006 20:00
Wohnort: SG

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon PeterG » 13. April 2018 08:16

Ich habe 2015 meine erste Quota, Bj 1994, aus Belgien geholt.
Für die Zulassung hier wollte das Straßenverkehrsamt einen europäischen Datensatz haben. Der war von Guzzi nur kostenpflichtig zu beantragen, ohne Sicherheit, dass es was gibt..
Ich hab dann nach einem Tip hier aus dem Forum Kontakt mit einem kompetenten TÜV-Prüfer, der in kompetenter Werkstatt prüft, Kontakt aufgenommen.
Dort wurde dann problemlos die Abnahme gemacht, mit der ich das Motorrad zulassen konnte.
Den Aufwand würde ich aber nur wieder für ein Moped treiben, dass ich hier nicht so bekommen kann.

Fuhrpark: Black-Pearl
PeterG

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2972
Themen: 74
Bilder: 6
Registriert: 30. Juli 2006 12:00
Wohnort: Westerstede
Alter: 60

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon Lausi » 13. April 2018 08:35

Andreas hat geschrieben:Irgendwas umgebautes?


Wenn ja: sind alle ABE Bescheinigungen mit dabei? Ansonsten kann es Schwierigkeiten geben bei der HU bzw. bei Zulassung.
/Christian
"Nichts ist besser als ein guter Freund, außer einem Freund mit Schokolade." (Charles Dickens)

ETZ 250/A Zustand bei der Abholung
ETZ 250/A Demontage
ETZ 250/A Teileaufarbeitung
ETZ 250/A Montage
Verflossene Zweiräder
Aktuelle Zweiräder

Fuhrpark: MZ ETZ 250 A, Bj. 1984
Moto Guzzi 1200 Norge, Bj. 2008
Moto Guzzi V85 TT, Bj. 2019

Ehemalige:
MZ ES 250/2 A, Bj. ~1970, von 1985-1986
MZ TS 250/1, Bj. ~1979, von 1986-1989
MZ ETZ 250, Bj. 1986, von 1989-1990
Honda CX 500C, Bj. 1983, von 1990-1999
Yamaha XJ 900 S Diversion, Bj. 1999, von 1999-2022
Lausi
Moderator

Benutzeravatar
------ Titel -------
Infrarotdetektor und Thermodramatiker :-)
 
Beiträge: 1852
Themen: 103
Bilder: 328
Registriert: 12. Mai 2016 21:07
Wohnort: 16540 Hohen Neuendorf
Alter: 55

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon Andreas » 13. April 2018 08:39

Lausi hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Irgendwas umgebautes?


Wenn ja: sind alle ABE Bescheinigungen mit dabei? Ansonsten kann es Schwierigkeiten geben bei der HU bzw. bei Zulassung.
/Christian


Darauf wollte ich hinaus, die Niederländer handhaben "Umbauten" ja recht gelassen ....

:wink:
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild

Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.
Andreas
Administrator

Benutzeravatar
 
Beiträge: 21504
Artikel: 28
Themen: 856
Bilder: 118
Registriert: 15. Februar 2006 20:00
Wohnort: SG

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon Impi64 » 13. April 2018 21:31

Ne alles brutal original und 01815, aber vom Zustand her gut.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüsse aus dem wilden Osten :)

Fuhrpark: MZ RT125/3 1960, LS650 Savage 1992, TS250/1 NVA 1983, AWO T im Aufbau
Impi64

Benutzeravatar
 
Beiträge: 282
Themen: 26
Bilder: 2
Registriert: 11. Juli 2012 18:48
Wohnort: OO bei DD

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon PeterG » 13. April 2018 21:47

Schönes Moped!

Fuhrpark: Black-Pearl
PeterG

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2972
Themen: 74
Bilder: 6
Registriert: 30. Juli 2006 12:00
Wohnort: Westerstede
Alter: 60

Re: Import aus Niederlande

Beitragvon Rossi1979 » 14. April 2018 10:34

Hi,

wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, dann gilt §7 FZV:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__7.html

Das ist aber oft nur blanke Theorie. Einige Straßenverkehrsämter wollen immer noch ein Datenblatt (kann jede Prüfstelle ausstellen im grunde). Auch erkennen die die ausländische Periodische Technische Untersuchung im EU-Land nicht an.

Es reicht aber dann eine normale HU und ein Datenblatt und die europäischen Papiere. Eine §21 ist nicht nötig.

Das ganze geht nur mit Fahrzeugen aus dem EU-Ausland und EG-Typgenehmigung. Für andere Fälle ist immer ein §21 nötig.

MfG

Tobias

Fuhrpark: Simson Sperber SR4-3 Baujahr 66, Schwalbe KR51/2 BJ 82, Schwalbe KR51 Baujahr 67, Schwalbe KR51 Baujahr 1964 und vieles mehr. MZ ES 150/1 BJ 1969
Rossi1979

 
Beiträge: 249
Themen: 4
Registriert: 20. September 2013 16:47
Wohnort: Clausthal-Zellerfeld
Alter: 44


Zurück zu Papierkram



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste