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Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 11. April 2018 19:55
von Impi64
Hallo, ich möchte mir ein Moped aus Holland (keine MZ :P) importieren vom Händler via Spedition.
Leider sind nur folgendes Papiere dabei, reicht das für TÜV und Zulassung hier? Lt dem Händler sind sonst auch keine anderen Unterlagen dabei oder notwendig.
Danke schonmal.

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 11. April 2018 20:00
von seife
Wenn es kein COC Dokument gibt (und dafür ist die Else wohl zu alt), dann wird meines Wissens eine Vollabnahme fällig.

War zumindest bei meiner 1998er BMW aus der Schweiz so. Der TÜV tut dann so, als ob in ganz Deutschland kein anderes Motorrad dieses Typs rumfährt ;-)

Na gut, evtl. ist es bei Import aus einem EU-Land anders, aber ich würde mich nicht drauf verlassen.

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 11. April 2018 20:03
von Andreas
https://www.strassenverkehrsamt.de/arti ... auchtwagen

Eine Kontaktaufnahme mit Deiner zuständigen Zulassungsstelle vor dem Kauf ist anzuraten!

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 11. April 2018 20:03
von TS-Jens
Hm. Ich hatte noch alles in Papierform dabei, aber das ist jetzt schon ein paar Jahre her. Vollabnahme war aber trotzdem fällig.

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 11. April 2018 20:34
von Impi64
Hallo,
dank euch. Also eigentlich kein Problem, TÜV ist jetzt auch nicht viel billiger als Vollabnahme. Das einzige Thema ist, das Vollabnahme nicht jede Werkstatt machen lassen kann?

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 06:55
von der-Schrauber
Da du ja damit schon mal Zulassungsbescheinigung Teil 2 hast (Fahrzeugbrief) hast du das Wichtigste. Allerdings fehlt Teil 1 (Fahrzeugschein).


Unterschied Teil 1 und 2

Wenn du es genauer wissen möchtest setze das mal in den google übersetzer:
Wicki


Übrigens wird bei Zulassung sogar der Niederländische TÜV anerkannt.

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 09:21
von ventilo
der-Schrauber hat geschrieben:..Übrigens wird bei Zulassung sogar der Niederländische TÜV anerkannt.


Das halte ich für ein Gerücht, denn keine ausländische Prüfung wird hier anerkannt - zumal unterschiedliche Bestimmungen gelten (selbst innerhalb der EU).

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 10:09
von 2TaktMichel
Motorräder müssen in Holland nicht zum TÜV. Ich habe letztes Jahr eine BSA aus den Niederlanden importiert, der TÜV hat eine Vollabnahme für € 120,- gemacht.
Die Zulassungsstelle wollte den TÜV-Bericht, den Fzg-Brief und den Kaufvertrag.

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 10:51
von ventilo
So war es bei meiner ETS auch, holländischer Kentekenbewijs, deutscher TÜV und Kaufvertrag sowie Versicherungsnummer und damit ab zum Straßenverkehrsamt.

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 12:08
von der-Schrauber
Auch wenn es hier leider nicht zutrifft, zur Info!
Der TÜV / APK muss anerkannt werden, wenn er nach Comcil Directive 2009/40/EG und 20/10/48EG gemacht ist. (Steht dann im APK Bericht)

Hier der Link Text der EG-Einigung.

und im letzten Absatz steht es.

Somit ist die unterschiedliche Festlegung der Untersuchungsfristen der jeweiligen EU-Staaten durch EU-Recht gedeckt. Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge
aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre
(z.B. fällige Hauptuntersuchung)

Willkommen in Europa! :D

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 12:16
von ventilo
"Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet." Eine ausländische Prüfung wird also nicht anerkannt!

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 15:31
von foggy
der-Schrauber hat geschrieben:Auch wenn es hier leider nicht zutrifft, zur Info!
Der TÜV / APK muss anerkannt werden, wenn er nach Comcil Directive 2009/40/EG und 20/10/48EG gemacht ist. (Steht dann im APK Bericht)

Hier der Link Text der EG-Einigung.

und im letzten Absatz steht es.

Somit ist die unterschiedliche Festlegung der Untersuchungsfristen der jeweiligen EU-Staaten durch EU-Recht gedeckt. Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge
aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu verlangen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre

(z.B. fällige Hauptuntersuchung)



Willkommen in Europa! :D

ventilo hat geschrieben:"Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht hierauf verzichtet." Eine ausländische Prüfung wird also nicht anerkannt!


Die BRD hat auf die Option verzichtet, eine erneute technische Untersuchung vorzuschreiben. TÜV ist also nur nötig, wenn die letzte Untersuchung schon mind. 2 Jahre her ist. So rum wird ein Schuh draus!

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 15:54
von P-J
foggy hat geschrieben:Die BRD hat auf die Option verzichtet, eine erneute technische Untersuchung vorzuschreiben. TÜV ist also nur nötig, wenn die letzte Untersuchung schon mind. 2 Jahre her ist. So rum wird ein Schuh draus!
:ja:
Da das mit Fahrzeugen aus Luxemburg klappt sollte das auch bei Kässeköppkisten gehen.

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 16:45
von CJ
In dem angeführten Text geht es aber nur um die regelmäßige HU nach §29 StVZO. Neben der HU braucht ein Fahrzeug zur Zulassung aber auch eine Betriebserlaubnis. Das Ganze funktioniert also nur, wenn das betreffende (Import-) Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung hat. Diese gilt ohne weiteres in der gesamten EU. Ältere Fahrzeuge haben dies aber oft nicht, sondern "nur" eine nationale Betriebserlaubnis. In Deutschland ist das die ABE oder EBE. Und da das Importfahrzeug die nicht hat muß es eben zur Untersuchung nach §21 StVZO zur Erlangung einer (deutschen) Einzelbetriebserlaubnis. Die §21-Untersuchung schließt die HU (§29 StVZO) ein. Dann erst funktioniert die Zulassung. So einfach ist das :mrgreen:

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 17:30
von adri
Ich wohne in die Niederlanden. Es gibt hier keinen TÜV für Motorräder.kennzeichenpapieren auch nicht mehr. Nur eine PLastikkarte mit Papier mit geheimzahl( für zuhause).Und hier ein Deutsch Fahrzeug kennzeichnen lassen ist heimlich einfach. Kfz Brief, und beweisen können was das Baujahr ist reicht. Die "Prüfung" ist einfach, weil das Fahrzeug mal zugelassen war in ein anderes EU Land.Eigentlich nur Fahrzeug zeigen, nichts technisches, und meistens noch extra Steuer...Hoffe es geht in Deutschland genau so einfach.

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 18:00
von ventilo
adri hat geschrieben:Ich wohne in die Niederlanden. Es gibt hier keinen TÜV für Motorräder.kennzeichenpapieren auch nicht mehr. Nur eine PLastikkarte mit Papier mit geheimzahl( für zuhause).Und hier ein Deutsch Fahrzeug kennzeichnen lassen ist heimlich einfach. Kfz Brief, und beweisen können was das Baujahr ist reicht. Die "Prüfung" ist einfach, weil das Fahrzeug mal zugelassen war in ein anderes EU Land.Eigentlich nur Fahrzeug zeigen, nichts technisches, und meistens noch extra Steuer...Hoffe es geht in Deutschland genau so einfach.


helaas niet :(

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 20:03
von TS-Jens
CJ hat geschrieben:In dem angeführten Text geht es aber nur um die regelmäßige HU nach §29 StVZO. Neben der HU braucht ein Fahrzeug zur Zulassung aber auch eine Betriebserlaubnis. Das Ganze funktioniert also nur, wenn das betreffende (Import-) Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung hat. Diese gilt ohne weiteres in der gesamten EU. Ältere Fahrzeuge haben dies aber oft nicht, sondern "nur" eine nationale Betriebserlaubnis. In Deutschland ist das die ABE oder EBE. Und da das Importfahrzeug die nicht hat muß es eben zur Untersuchung nach §21 StVZO zur Erlangung einer (deutschen) Einzelbetriebserlaubnis. Die §21-Untersuchung schließt die HU (§29 StVZO) ein. Dann erst funktioniert die Zulassung. So einfach ist das :mrgreen:



Mein Import war Baujahr 1994 (und garantiert ohne EU Typgenehmigung!), mit frischer APK. §21 :wink:

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 12. April 2018 22:38
von Impi64
Ich mach das jetzt einfach mal und werde Euch dann berichten.
Der Preis ist jetzt nicht günstiger als in Deutschland, aber von der Optik her genau so wie ich es will :)

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 13. April 2018 04:36
von Andreas
Impi64 hat geschrieben:Der Preis ist jetzt nicht günstiger als in Deutschland, aber von der Optik her genau so wie ich es will :)


Irgendwas umgebautes?

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 13. April 2018 08:16
von PeterG
Ich habe 2015 meine erste Quota, Bj 1994, aus Belgien geholt.
Für die Zulassung hier wollte das Straßenverkehrsamt einen europäischen Datensatz haben. Der war von Guzzi nur kostenpflichtig zu beantragen, ohne Sicherheit, dass es was gibt..
Ich hab dann nach einem Tip hier aus dem Forum Kontakt mit einem kompetenten TÜV-Prüfer, der in kompetenter Werkstatt prüft, Kontakt aufgenommen.
Dort wurde dann problemlos die Abnahme gemacht, mit der ich das Motorrad zulassen konnte.
Den Aufwand würde ich aber nur wieder für ein Moped treiben, dass ich hier nicht so bekommen kann.

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 13. April 2018 08:35
von Lausi
Andreas hat geschrieben:Irgendwas umgebautes?


Wenn ja: sind alle ABE Bescheinigungen mit dabei? Ansonsten kann es Schwierigkeiten geben bei der HU bzw. bei Zulassung.
/Christian

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 13. April 2018 08:39
von Andreas
Lausi hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Irgendwas umgebautes?


Wenn ja: sind alle ABE Bescheinigungen mit dabei? Ansonsten kann es Schwierigkeiten geben bei der HU bzw. bei Zulassung.
/Christian


Darauf wollte ich hinaus, die Niederländer handhaben "Umbauten" ja recht gelassen ....

:wink:

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 13. April 2018 21:31
von Impi64
Ne alles brutal original und 01815, aber vom Zustand her gut.

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 13. April 2018 21:47
von PeterG
Schönes Moped!

Re: Import aus Niederlande

BeitragVerfasst: 14. April 2018 10:34
von Rossi1979
Hi,

wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, dann gilt §7 FZV:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__7.html

Das ist aber oft nur blanke Theorie. Einige Straßenverkehrsämter wollen immer noch ein Datenblatt (kann jede Prüfstelle ausstellen im grunde). Auch erkennen die die ausländische Periodische Technische Untersuchung im EU-Land nicht an.

Es reicht aber dann eine normale HU und ein Datenblatt und die europäischen Papiere. Eine §21 ist nicht nötig.

Das ganze geht nur mit Fahrzeugen aus dem EU-Ausland und EG-Typgenehmigung. Für andere Fälle ist immer ein §21 nötig.

MfG

Tobias