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TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 15:08
von MrTmo
Hallo Leute,
da ich ja bekanntlich noch nicht allzu viel Erfahrung sammeln durfte (wie auch mit 17 Jahren), was TÜV angeht, jedoch meine TS250 nun demnächst selbigen erhalten soll, ist es für mich nun unklar, was der TÜV alles abverlangt.
Was das Auto angeht, weiß ich so grob Bescheid.
Bremsen, Beleuchtung, etc.

Doch wie ist das bei einem 40 jahre alten Motorrad?
Sicherlich - Bremsen und Beleuchtung müssen funktionieren.
Doch auf was legt der TÜV im Schnitt noch so Wert ?
Was sind No-Gos, wo einen der TÜV-Onkel gleich wieder abtreten lässt ?

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 15:39
von ea2873
Speichen (Klangprobe)
Beleuchtung und Bremsen sollte klar sein
Lenkkopflager Rastpunkte
Reifengröße
lockere Dinge (z.B. Schwingenlager)
spitze Dinge
komische Umbauten
Verlust von irgendwelchen Flüssigkeiten
soll nichts schleifen

Optik ist unwichtig.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 15:45
von trabimotorrad
Klar, Beleuchtung und Bremsen - auch das Bremslicht!!, die müssen funktionieren. Wenn Du noch die 6 Volt - Lima in Deiner TS250 eingebaut hast, solltest Du darauf schauen, das da wenig Überganswiderstände an den Steckverbindungen der Blinkelektrik drinn sind - die Blinker also schön hell leuchten. Auch die Hupe sollte schön hupen...
Lenkungsschloß sollte da sein und funktionieren - sonst kriegst Du eventuell ein, immer mit zu führendes, Bügelschloß eingetragen.
Die Speichen, die können auch überprüft werden, ob die alle einigermaßen gleich stramm angezogen sind (Klangprobe) und wenn gar eine fehlt - das wars dann :(
Auch bei der Auspuffanlage, da ist es sehr ratsam, eine originale Abgasanlage dran zu haben.
Öl darf nicht aus dem Motor tropfen, auch an den Gabelholmen darf kein Öl sein - also Motor und gabelsimmerringe müssen dicht sein. (Wenn es unten am Motor ein wenig schwarz ist, aber kein frisches, flüssiges Öl austritt, drücken die TÜV - Menschen meist ein Auge zu :ja:
Wenn da schon eine Scheibenbremse verbaut wurde, sollte der Schlauch absolut ohne Risse sein und natürlich nirgends eine Undichtigkeit. (ist sehr wichtig, das eine SB-Anlage unauffällig ist, den Serie war das nicht - wurde aber gern abgeändert - macht auch Sinn)
Und auch wenn er Bestandsschutz hat, ich baue den Seitenständer immer vorm TÜV ab - erspart lange Diskussionen und einen anschließend eventuell ein wenig "grätigen" Prüfer :wink:
Das Lenkkopflager muß freigängig ohne Spiel oder gar Rastepunkte sein, das Schwingenlager OHNE Spiel und wenn das Mopped auf dem Hauptständer steht, sollte ein Rad mindestens einen Zentimeter vom Boden anheben.
Rahmennummer und Typenschild sollten gut lesbar sein - dann kann nicht viel schief gehen :wink:
Ich drück Dir die Daumen :ja:

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 15:46
von mutschy
An No-Go's fällt mir nur ein Seitenständer ein, der
a) nur eine Feder
oder
b) keinen Killschalter
hat.

Ansonsten sollte die Maschine in fahrbarem Zustand sein und alles funktionieren, was dran is. Speichen sollten alle gleich klingen und gar zu gammelig sollte sie auch nicht aussehen. Das Auge prüft schließlich mit :mrgreen:

Meine persönliche Erfahrung in Nordhausen ist, dass ich alles bei der Dekra abwickle. Als ich seinerzeit beim TÜV bzgl Kosten einer HU angefragt hatte, kam nur die Aussage, dass "bei so einem alten Stinker garantiert was gefunden würde, um die Zulassung zu verhindern". Auf Nachfrage stellte sich diese Aussage als ernst raus und der TÜV sieht mich definitiv nicht mehr. Frag einfach vorher bei diversen Organisationen bei dir vor Ort nach ner HU für ein Krad. Es gibt überall "sone und solche" :ja:

Gruss

Mutschy

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 16:01
von Martin H.
ea2873 hat geschrieben:Reifengröße

... und auch Zustand der Reifen: Risse? Mindestprofiltiefe (1,6 mm) eingehalten?
mutschy hat geschrieben: Als ich seinerzeit beim TÜV bzgl Kosten einer HU angefragt hatte, kam nur die Aussage, dass "bei so einem alten Stinker garantiert was gefunden würde, um die Zulassung zu verhindern".

:shock: Weia, was für Deppen! :stupid:
Also ich hab mit meinen alten Schätzchen beim TÜV (bin meist in Altdorf, ist nicht weit von mir) praktisch keine Probleme. Zuletzt war ich mit der TS da, da hat er sogar noch die "für eine Trommelbremse gute Bremsleistung" gelobt! :ja: Den etwas grenzwertigen Vorderreifen hat er geflissentlich übersehen: viewtopic.php?p=1658142#p1658142

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 16:08
von MrTmo
"TÜV" ist ja relativ, würde daher so oder so zur Dekra fahren.

Motor suppt bei mir ein wenig, aber erst nach längerer Standzeit (meist nach so 3 Tagen fängt er an).
Licht geht komplett, Blinker sind hell (so hell wie es halt mit 6V geht ) und Bremslicht funktioniert auch.
Umbauten gibt es keine.
Auspuff ist original.

Neben dem Mängel des leicht suppenden Motor, gibt es auch noch die Vorderradbremse. Selbige schleift leicht, meine Vermutung geht aber dahin, das sie es tut, weil neue Beläge drauf sind.
Habe die Bremse erst vorhin auseinander gehabt, es ist eine kleine Stelle mittig der untere Bremsback die schleift.
Trotz das ich da mit Sandpapier ein wenig weggenommen habe, schleift es immernoch an der Stelle.


Ja, Was ist noch zu sagen :
Motor qualmt noch etwas, da er noch keinen Meter auf der Straße gefahren wurde, seitdem ich ne "neue" Garnitur verbaut habe.
Krümmer ist leicht undicht.
Reifen sind von 2013, weder rissig, noch hat der Reifen mehr als 300 km auf der Straße gesehen beim Vorbesitzer. Daher sollte es deswegen eigentlich keine Beanstandung geben.
Speichen sind alle fest.

Und ganz wichtig: Ich habe keine Papiere, nur einen Kaufvertrag.


Meint ihr damit komme ich durchn "TÜV" / durch die Vollabnahme ?

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 16:54
von Egon Damm
In den neuen Bundesländern kommt da eh nur die Dekra in frage.
Rufe die Prüfstelle an und lasse dir einen Termin für die Vollabnahme geben.
Ein Bildchen von rechts und links deiner Emme hier eingestellt, kann viel aussagen
ob das so in Ordnung ist.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 17:21
von flotter 3er
Egon Damm hat geschrieben:In den neuen Bundesländern kommt da eh nur die Dekra in frage.


Was ist das denn für ein Blödsinn? Dekra hat gewisse Monopole, also technische Abnahmen z.B. macht im Osten nur die Dekra. Eine normale HU macht jede zugelassene Prüforga, also TÜV, GTÜ, Dekra usw.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 17:32
von Egon Damm
Hallo Frank. Ich habe auf die Mitgliederkarte geschaut und festgestellt, das der Fragende
in den neuen Bundesländer wohnt. Da er keine Papiere für die Emme hat, ist soweit ich
Kenntniss habe die Dekra zuständig. Hat sich etwas geändert das auch der TÜV eine
Vollabnahme (Gutachten) erstellen kann, sehe ich das nicht als Blödsinn an, hätte aber
gerne von dir gelesen, welche Prüforgane ein Gutachten erstellen dürfen.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 17:36
von holger999
nimm vorher noch Bremsenreiniger und säubere alle Deine Ölreste... vom Moped!

und fahre möglichst noch vor der Abnahme eine Strecke auf der Straße....

Lenkschloßschlüssel mitnehmen und prüfe ob es geht.

Sind alle Reifengrößen wie serienmäßig drauf?

Gruß
Holger

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 19:06
von flotter 3er
Egon Damm hat geschrieben:Hallo Frank. Ich habe auf die Mitgliederkarte geschaut und festgestellt, das der Fragende
in den neuen Bundesländer wohnt. Da er keine Papiere für die Emme hat, ist soweit ich
Kenntniss habe die Dekra zuständig. Hat sich etwas geändert das auch der TÜV eine
Vollabnahme (Gutachten) erstellen kann, sehe ich das nicht als Blödsinn an, hätte aber
gerne von dir gelesen, welche Prüforgane ein Gutachten erstellen dürfen.


Ok @Egon, sorry du hast recht. Ich habe nicht gelesen das es um eine Vollabnahme geht, dachte es geht nur um die normale HU. Bei der Vollabnahme hast du vollkommen recht, macht nur die Dekra. Ich nehme alles zurück.... :oops:

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 19:23
von der garst
Die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten.
Jeder Prüfer schaut anders.

Es spielt auch überhaupt keine Rolle wie alt das Fahrzeug ist. Die Vorgaben sind immer gleich und tw. kann man sich auf den Webseiten Checklisten ansehen und sich vorher damit vertraut machen.
Aber ich habe in 20 Jahren noch keine HU erlebt die einer vorherigen glich, geschweige denn das auf Herz und Nieren geprüft wurde.
Als Halter kennt man sein Motorrad oft besser als es ein Prüfer in 20Min je feststellen könnte.

Maximal gibt es Baujahrbedingt andere Vorschriften, welche der StVZO zu entnehmen sind.

Ich kann dir nur raten einfach hinzufahren und alles auf dich zukommen zu lassen.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 19:34
von kt1040
Auch wenn wir hier nicht im tiefsten Altgebiet der Bundesrepublik sind und die Prüfer hier mit MZ durchaus etwas anfangen können, gehe ich immer wieder gern zum TÜV, ja wirklich, nicht zur Dekra.
Wichtig ist erst einmal, dass die Maschine einen gepflegten Gesamteindruck hinterlässt, und Du Dich auch höflich und freundlich den Prüfern gegenüber verhältst. Wenn dann auch noch Lichter und Bremsen gehen, ist der Drops eigentlich schon fast gelutscht.
Bei mir macht auch der Seitenständer keinen Ärger, auch wenn dieser weder Killschalter noch zweite Feder hat. Die Frage, ob der so Original war, konnte ich positiv beantworten, damit war bisher das Thema gegessen.
Mal schauen, am 11. Mai darf ich mit dem Roller dorthin, mal sehen, ob etwas ist. Die grundlegenden Dinge funktionieren, den Rest werde ich sehen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 19:35
von mutschy
@der garst:
Meine letzte HU hat keine 10 Minuten gedauert. Die Bezahlerei war zeitaufwändiger als die eigentliche HU. Lenkerschlossschlüssel hab ich nie besessen ("Uuups, vergessen..." :oops: ) Deinem Rat, es einfach auf sich zu kommen zu lassen, kann ich aber auch nur beipflichten.

@Fredersteller:
Als erstes musste zu deiner Zulassungsstelle und dort die Formalitäten abklären. Das Procedere "Zulassung ohne Papiere" wird unterschiedlich gehandhabt. Bei uns in NDH ist eine Vorsprache bei der Chefin der Zulassung nötig. Von ihr gibt's im Optimalfall ne Unbedenklichkeitsbescheinigung, mithilfe derer dann eine HU/Abnahme zwecks Zulassung erfolgen kann.

Gruss

Mutschy

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 22. April 2018 19:53
von Egon Damm
angekommen Frank :bia:

Die Tipps von verschiedenen Foristen sind schon gut. Mir fällt da noch ein, die Seilzüge zu beachten.
Scheurstellen und Knicke sowie Schwergängigkeit zu prüfen.

@ der Gast

so ist es. In der Regel sind die aaS zugänglich. Wenn diesen etwas nicht gefällt, klären die auch ihre
Kunden auf, weisen bei Kleinigkeiten darauf hin.

@ alle

in der kommende Woche ist HU an der Honda meiner Liebsten angesagt. Das Moped hat weder einen
geregelten noch ungeregelten Kat. Es hat 4 Vergaser. Die Prüfer geben die Fin ein und wundern sich
das der Magnet zwecks Abgasthemeraturmessung an dem Edelstahlschalldämpfer nicht hält. Die sind
dann verwirrt. Bezüglich Kat..............frage ich mit einem lächeln im Gesicht.........und schon ist
alles im grünen Bereich mit der Bemerkung........na klar 4 Vergaser und eine Lamdasonde finde ich
auch nicht.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 00:44
von je125sx
MrTmo hat geschrieben:Motor suppt bei mir ein wenig, aber erst nach längerer Standzeit
...
Motor qualmt noch etwas, da er noch keinen Meter auf der Straße gefahren wurde,

Neuer Motor und ist schon undicht? :?: :roll:

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 01:13
von MZ-Capo
Um Ärger und Unannehmlichkeiten zu entgehen habe ich meine TS 150 beim
ortsansässigen Händler hingestellt. Dort kommt immer donnerstags der TÜV.

Kostet zwar 20,00 € mehr ist es mir aber wert. Keine Rumstehzeit trotz Termin
und kein Risiko an einen "Oberprüfer" zu kommen. Bei grenzwertigen Mängeln
scheint mir der TÜV beim Händler auch kulanter zu sein.

Mach ich mit meinen 4 Anderen auch so. Bei Fahrzeug ohne Anmeldung kann ich
das Motorrad auch in 5 Min. hinschieben - war bei der TS ganz praktisch.

Grüßle

Helmut

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 07:51
von ea2873
MZ-Capo hat geschrieben:Um Ärger und Unannehmlichkeiten zu entgehen habe ich meine TS 150 beim
ortsansässigen Händler hingestellt. Dort kommt immer donnerstags der TÜV.

Kostet zwar 20,00 € mehr ist es mir aber wert. Keine Rumstehzeit trotz Termin
und kein Risiko an einen "Oberprüfer" zu kommen. Bei grenzwertigen Mängeln


nachdem nicht jeder Prüfer eine Vollabnahme machen darf, muss das vorher geklärt sein. Der Werkstatt-TÜV Prüfer hat häufig die Berechtigung zur Vollabnahme nicht.

Optische Mängel verhindern keine Plakette, zweifelhafte Basteleien schon. Haben deine Lampengläser alle ein Prüfzeichen (es gab teilweise Blinker- und Rücklichtgläser ohne), ist das Licht eingestellt?

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 08:04
von Ysengrin
Womit ich bislang Probleme hatte:

Blinkerkappen ohne Prüfzeichen.
Milchiger Scheinwerfereinsatz.
Bremsen sind immer ein Thema, da sie von Haus aus nicht so toll sind.

Und die Speichen und Reifen werden bei mir auch immer akribisch geprüft, da die Prüfer sich mit MZ nicht auskennen und deshalb nicht wissen, was sie sonst prüfen sollen. 8)

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 11:40
von CnndrBrbr
MrTmo hat geschrieben:Und ganz wichtig: Ich habe keine Papiere, nur einen Kaufvertrag.
Dann brauchst Du vor allem eine Bescheinigung vom Flensburger Zentralregister, daß die Karre mit Rahmennummer "xxx..." nicht als geklaut gemeldet ist. Dann Tüff, dann Versicherungszusage, dann beim Straßenverkehrtamt neuen Brief beantragen und anmelden.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 11:48
von Rossi1979
CnndrBrbr hat geschrieben:
MrTmo hat geschrieben:Und ganz wichtig: Ich habe keine Papiere, nur einen Kaufvertrag.
Dann brauchst Du vor allem eine Bescheinigung vom Flensburger Zentralregister, daß die Karre mit Rahmennummer "xxx..." nicht als geklaut gemeldet ist. Dann Tüff, dann Versicherungszusage, dann beim Straßenverkehrtamt neuen Brief beantragen und anmelden.


Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht mehr, das macht das STVA jetzt selber online.

MfG

Tobias

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 11:51
von Ysengrin
Davon abgesehen ist es dem TÜV bzw. der Dekra schnuppe, ob die Maschine geklaut ist oder nicht. Warum sollte die das auch interessieren?

Das Thema wird erst bei der Zulassung wichtig. Zumindest war das bei mir so.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 12:30
von mutschy
Ohne Papiere keine Daten, und ohne Daten keine HU :(
Ich würde bei der lokalen Zulassungsbehörde fragen, was ich brauche u mich danach richten. Bei uns in NDH sind die ganz nett :)

Gruss

Mutschy

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 13:17
von Lausi
Übrigens wird schon eine fehlende Staubkappe an den Ventilen als geringer Mangel geahndet - nicht nur bei einer MZ. :box:

Quelle: https://www.lpgforum.de/attachments/ril ... -pdf.20960


Freundliche Grüße,
/Christian

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 13:30
von Rossi1979
Lausi hat geschrieben:Übrigens wird schon eine fehlende Staubkappe an den Ventilen als geringer Mangel geahndet - nicht nur bei einer MZ. :box:

Quelle: https://www.lpgforum.de/attachments/ril ... -pdf.20960


Freundliche Grüße,
/Christian


Jepp, das ist beim Motorrad so. Die (an den Haaren herbeigezogene) Argumentation ist, dass durch die Umfangsgeschwindigkeit bzw. Zentrifugalkraft Luft aus den Reifen gehen kann.

Beim PKW ist das nur ein Hinweis, kein Mangel.

Ab dem 20.05. gibt es einen neuen Mangelbaum, dann ist sogar die Kennzeichenbeleuchtung am PKW ein erheblicher Mangel, dafür die "Sicherung gegen unbefugtes Benutzen ohne Funktion" nur ein Geringer Mangel.
Und es gibt neue Mangeleinstufungen: Hinweis, Geringer Mangel, Erheblicher Mangel, Verkehrsgefährdender Mangel und Verkehrsunsicher.

MfG

Tobias

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 14:16
von CnndrBrbr
Rossi1979 hat geschrieben:Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht mehr, das macht das STVA jetzt selber online.
Ah, cool. Endlich mal eine echte Vereinfachung durch Onlinität. 8)

Ysengrin hat geschrieben:Davon abgesehen ist es dem TÜV bzw. der Dekra schnuppe, ob die Maschine geklaut ist oder nicht. Warum sollte die das auch interessieren?
Das Thema wird erst bei der Zulassung wichtig. Zumindest war das bei mir so.
Natürlich. Nur kann ich mir, wenn die Karre DOCH geklaut ist, den Tüff sparen. Dann kann das Teil gleich in die Presse.

mutschy hat geschrieben:Ohne Papiere keine Daten, und ohne Daten keine HU :(
Der Tüff hat die Daten online. Als ich mein Gespann restauriert und betüfft hab, wollte der gar keine Werksfreigaben mehr sehen.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 15:49
von CTS
Durch Erfahrungen in meiner Region kann ich sagen: mit alten Fahrzeugen von Prüfstellen ala T**-Süd und D**** fernhalten. Dort ist, zumindest hier um DD, die Ansicht weit verbreitet, daß so alte Fahrzeuge nichts mehr auf der Straße verloren haben. Ich empfehle da eher die G**, die sind meist sehr Oldie-freundlich und drücken bei altersbedingten kleinen Problemchen gern mal ein Auge zu. Die verstehen auch den Sinn eines Bestandsschutzes (Thema Seitenständer), ich fahr prinzipiell auch nur mit montieren Seitenständer dort hin, gab noch nie Diskussionen oder ähnliches.
Das kann man sicher nicht auf alle Bundesländer verallgemeinern, zumindest für Sachsen ists aber ne grobe Richtungsweisung.

Ansonsten: Was immer funktionieren/in Ordnung sein muß: Bremsen, Beleuchtung, Lenkkopflager, Lenkanschlag, Radlagerspiel, Reifenprofil, Federung und natürlich der Motor ;D

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 16:48
von ea2873
CnndrBrbr hat geschrieben:Nur kann ich mir, wenn die Karre DOCH geklaut ist, den Tüff sparen. Dann kann das Teil gleich in die Presse.


ich hätte da primär an "zurück zum Eigentümer" gedacht...... :gruebel: :gruebel: :gruebel:

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 17:06
von MrTmo
CTS hat geschrieben:Ich empfehle da eher die G**

Die GTÜ ist bei mir im Nebenort, theoretisch könnte ich da hin schieben.
Problem : Die dürfen keine Vollabnahme machen. Danach kann man easy dahin fahren zur HU.

CnndrBrbr hat geschrieben:Nur kann ich mir, wenn die Karre DOCH geklaut ist, den Tüff sparen.

Geklaut ist die Karre keinesfalls. Alle Vorbesitzer kommen aus meinem Ort. Habe ich persönlich erfragt, um mir selber die Aussage vom letzten Vorbesitzer zu bestätigen.

mutschy hat geschrieben:Ich würde bei der lokalen Zulassungsbehörde fragen, was ich brauche u mich danach richten.

Die Aussage der Zulassungsbehörde in Merseburg war, dass sie keine Papiere ausstellen können, da das Motorrrad das letzte mal vor 7 Jahren zugelassen war.
Neue Papiere bekomme ich bei der Vollabnahme, so die Aussage der netten Dame, als ich mit meinem Vati da war.

Ysengrin hat geschrieben:Blinkerkappen ohne Prüfzeichen.
Milchiger Scheinwerfereinsatz.

Das sollte kein Problem sein. Der Vorbesitzer hat das alles gegen Originalteile getauscht.

ea2873 hat geschrieben:Der Werkstatt-TÜV Prüfer hat häufig die Berechtigung zur Vollabnahme nicht.

Und das war bisher das Problem in den Werkstätten wo ich angefragt habe.
Einzige Zusage die ich bekommen habe, war bei GOLTZ in Eisleben. Der war auch mal ehemaliger MZ Vertragshändler. Doff ist aber, das Eisleben von mir einfach mal 25 km weg ist. Ergo muss ich mir noch nen Anhänger leihen...


je125sx hat geschrieben:Neuer Motor und ist schon undicht? :?: :roll:

Nein, nur die Garnitur ist neu. Die alte hatte sich ja verabschiedet, indem sich der Kolben mit der Laufbuchse geküsst hat.
Ansonsten wurde der Motor mal gemacht (vor ca 10 jahren) und seitdem vlt 500 km bewegt.
Doof wäre halt jetzt, wenn die Wellis durch wären. So einfach kommt man an die ja nicht ran im mm250/3.
Ob das Getriebeöl jedoch nach Benzin riecht, habe ich noch nicht getestet.

Egon Damm hat geschrieben:Mir fällt da noch ein, die Seilzüge zu beachten. Scheurstellen und Knicke sowie Schwergängigkeit zu prüfen.

Alles neu und knickfrei verlegt.

der garst hat geschrieben:Ich kann dir nur raten einfach hinzufahren und alles auf dich zukommen zu lassen.

Naja, das ist aber wieder doof für mich wenn ich ohne TÜV wieder abtrete um dann nach n paar Wochen wieder neu anzutreten.
Ist ja nicht so, dass der TÜV/Dekra gleich um die Ecke ist.
Dafür muss ich jedes mal nen Anhänger mieten und dort hingurken.
Da ist gut und gerne mal n freier Tag weg....

holger999 hat geschrieben:Lenkschloßschlüssel mitnehmen und prüfe ob es geht. Sind alle Reifengrößen wie serienmäßig drauf?

Lenkschloss funzt, hab ich bereits ausprobiert.
Reifengröße ist wie original.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 17:46
von Luse
TÜV DEKRA GTÜ....
Es liegt wie so oft an den Leuten.
Überall arbeiten Poviolinen aber überall sind auch Gute, die Kunst ist, den richtigen Prüfer zu finden.
Frag mal in einem Oldtimerclub oder Stammtisch in deiner Nähe, wo die hinfahren.
Aber frag auch welcher Prüfer und nicht nur welcher Verein.
Aber vielleicht kennt je jemand aus dem Forum den richtigen Prüfer.

Bevor jemand seltsames vermutet: Richtig heisst nicht, dass er jeden Shice einträgt oder ohne zu Prüfen, sondern dass er sich Mühe gibt und auch mal was raussucht.
Vor allem muss er Ahnung haben, wer keine Ahnung hat sagt zu oft: DAS GEHT NICHT.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 18:32
von trabimotorrad
Wer so richtig Zeit hat, der soll sich das ganze Thema durchlesen, aber das Wichtigste (für diesen Fall) hat der GTÜ-Prüfer memberlist.php?mode=viewprofile&u=9486 in diesem Beitrag geschrieben:

viewtopic.php?f=144&t=71155#p1359697

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 18:46
von MrTmo
Luse hat geschrieben:Frag mal in einem Oldtimerclub oder Stammtisch in deiner Nähe, wo die hinfahren.

Oldtimerclub ...
Gibts bei mir direkt in der Umgebung nur die JAWA-Freunde.
Problem ist, die treffen sich gefühlt nur 1 mal im Jahr, weshalb man da nie jemanden zu gesicht bekommt.
Auch das Trabant und Simsonteam Süßer See ist quasi ne gatet community.

Ansonsten gibts bei uns in der Nähe quasi nix und niemanden, den ich kenne.
Von Stammtischen ganz zu schweigen...

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 23. April 2018 19:52
von Egon Damm
So wie ich es lese, macht sich Timo schon einen Kopf. Er ist jung und hat erkannt sich hier
Infos geben zu lassen. Ich denke mit Hilfe von seinem Vater wird er die Hürde bei der Dekra
meistern.

Mal so meine Einstellung zu den Prüforganisationen. Durch Zufall geriet ich an einen aaS. Der
ist freundlich, höflich und hilfsbereit. Zudem berät er mich. Also wenn ich ein noch so kleines
Proplem habe, fahre ich zu ihm und er konnte mir bislang immer weiterhelfen. Seit 2 Jahren
fahre ich regelmäßig zu dem Stammtisch, wo die aaS aller Prüforgane anwesend sind. Da bekomme
ich Hilfe damit unser Fuhrpark den technischen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Keiner ist allwissend und perfekt. Ich auch nicht. Dennoch bin ich NICHT überrascht wenn bei einer
HU ich etwas übersehen habe. Miteinander ist das einfach besser als Gegeneinander, den schließlich
will ich ein verkehrssicheres Fahrzeug bewegen.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 06:08
von Gummi
Nur keine Angst,ne MZ ist immer ne Baustelle, wird und soll auch nie fertig werden denn gerade das reizt den 2 takt nerd daran....gr gummi

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 07:12
von MZ-Capo
Gummi hat geschrieben:Nur keine Angst,ne MZ ist immer ne Baustelle, wird und soll auch nie fertig werden denn gerade das reizt den 2 takt nerd daran....gr gummi


Genau - ne MZ ist ideal für Leute die beides wollen: Fahren und Schrauben oder umgekehrt! :roll:

Aber Schrauben während der (Aus-)Fahrt möchte ich nicht unbedingt.

Grüßle

Helmut

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 08:36
von st1ffl3r
Ich kann da auch noch kurz meine Erfahrungen von vor zwei Wochen teilen.

Was er sich angeguckt hat:
-Licht vorne, die Höhe, das hat er mir nachgestellt.
-Rücklicht.
-Bremslicht
-Spiegel
-Lenkkopflager, also den Steuersatz
-an den Felgen hater etwas gedrückt um nach Spiel in den Lagern zu gucken.
-Bremsentest bei fahrt.
-Kette auf Spannung geprüft.
-Kettenabdeckung, kann selber gebastelt sein, sollte aber auch einen Sinn haben.
-Reifen auf Index geprüft
-klang und oprik spielten keine Rolle.
zu den kurzen Auspuff hatte ich noch eine passende Erklärung.
-und fest sollte alles sein.

Bei allem was dann nicht nach Norm ist, also Umbauten, hat er mir angeboten beim nächstem Projekt einfach per Email zu fragen. bilder vom Vorhaben dazu packen. er guckt dann was wie geht oder gar nicht.

ich hab ja nun zwei seiten eines Prüfers kennenlernen dürfen. Einmal jemanden der kein Bock hatte, oder keine Ahnung, und dann einen tollen Prüfer der Lust und Spas an solchen alten Mopeds hat und sich Zeit genommen hat. Da fühlt man sich wohl.

kurz und knapp, es sollte Technisch alles ok sein und funktionieren.

lg. und viel Erfolg.

Gerrit

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 10:49
von Sebi
Hallo zusammen,
ich habe auch noch eine kleine Frage. muss der Tacho für den TÜV funktionieren?

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 10:57
von mutschy
Ja, muss er. Du brauchst "vom Gesetz her" einen Wegstreckenzähler, sowie eine Geschwindigkeitsanzeige. Beides bietet ein Tachometer :ja: Es gibt natürlich auch Zubehörteile, die beides können. Geräte von Koso sind da ein Beispiel, zumal wohl nur die Geschwindigkeit dauerhaft angezeigt werden muss. Ein Tacho sollte natürlich einigermaßen genau gehen (auch dazu gibt's Vorschriften) und über ne Beleuchtung verfügen.

Gruss

Mutschy

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 10:59
von UlliD
Sebi hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe auch noch eine kleine Frage. muss der Tacho für den TÜV funktionieren?

Alles was drann ist und laut Betriebserlaubnis relevant ist sollt schon funktionieren :wink:

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 11:12
von Rossi1979
Sebi hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe auch noch eine kleine Frage. muss der Tacho für den TÜV funktionieren?


Jepp, ist sogar ein Erheblicher Mangel. Ist ja auch richtig, wie will man sich sonst an die Geschwindigkeiten halten? Schätzen?

Siehe auch:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57.php

Der Geschwindigkeitsmesser DARF einen Wegstreckenzähler haben.

MfG

Tobias

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 11:19
von st1ffl3r
demnach ist nichtmal eine Beleuchtung Vorschrift.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 11:39
von seife
das kannst du so nicht sagen, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... nhang.html, dort §57 und dann die entsprechende Vorschrift finden, lesen, verstehen ;-)

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 11:55
von FI-ES250
War am Freitag erst da
GTÜ: " Die erste Untersuchung ist drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, die hat Du doch gestern erst aus "Zwicke" geholt :D "
Ich: " Sorry - hab ich nicht gewußt, da kann ich ja wieder fahren :shock: "

dann:
-Licht
-Rücklicht
-Bremslicht
-Blinklicht
-Spiegel
-Lenkkopflager
-Radlager
-Speichen (Klangprobe)
-Kettenspannung
-Reifen (Größe, Profil)
-Auspuffumlenkung (fest)
-Bremsen, [auch die Hydraulikbremse am Boot (er wollte unbedingt mitfahren :unknown: ) ]
GTÜ: " alles was dran ist muß auch richtig funktionieren "

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GTÜ:
"Gute Fahrt bis 2020"

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 17:47
von -Thomas-
Auch wenn es gesetzlich keine Rolle spielt wird bei uns sofort auf das Herstellungsjahr der Reifen geguckt. Ich denke mal mit Pneumant Schlappen hat man ganz schlechte Karten. :mrgreen: Das finde ich aber auch richtig so.

Ansonsten wird mal kurz nach den allem geguckt was blinken kann oder hupen sollte und dann ist schon fast gut.
Wer es genau nimmt guckt nach dem Lenkkopflager und dreht mal die Räder durch und fertig.

Aber allgemein sieht man ja schon ob ein Fahrzeug gepflegt ist oder nur hingeschlunzt wurde. Ich denke die meisten Prüfer arbeiten fair (zumindest bei der HU).

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 18:51
von MrTmo
-Thomas- hat geschrieben: Ich denke mal mit Pneumant Schlappen hat man ganz schlechte Karten.


Mit den guten ollen Pneus fahre ich keinen Meter auf der Straße, nicht mal aufn Moped.
Damit setzt man sich ja einer richtigen Lebensgefahr aus.
Die guten Pneus werden immer an diverse Leute für die Wickelplatte auf Treffen weitergreicht. (Wobei ich meine Fahrzeuge zu schade zum Wickeln lassen finde)...

Auf meine kleinen Mopeds und das größere Moped kommen nur feinste Heidenau drauf.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 19:03
von Lorchen
-Thomas- hat geschrieben:Ich denke mal mit Pneumant Schlappen hat man ganz schlechte Karten. :mrgreen: Das finde ich aber auch richtig so.

Wenn die Profiltiefe stimmt und nichts rissig ist, darf das den Prüfer nicht interessieren. Da muß er neutral bleiben und nach Gesetzeslage prüfen oder was meinst du, Egon?

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 19:40
von Egon Damm
ach Lorchen, das soll jeder halten wir er möchte. Rein persönlich finde ich die
Heidenau auf unserem Gespann schon nicht so prikelnd. Nach meiner Info wird sich
da etwas tun. Aber das interessiert ja keinen und führt zu sinnlosen Diskussionen.

PS: ich hatte für das Treffen in Feldatal Windhausen drei fach/sachkundigen Menschen
angesprochen, welcher unentgeldlich nicht Fabrikatsgebunden etwas darüber
berichten können. Ich habe die wieder ausgeladen.

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 19:59
von Rossi1979
Lorchen hat geschrieben:
-Thomas- hat geschrieben:Ich denke mal mit Pneumant Schlappen hat man ganz schlechte Karten. :mrgreen: Das finde ich aber auch richtig so.

Wenn die Profiltiefe stimmt und nichts rissig ist, darf das den Prüfer nicht interessieren. Da muß er neutral bleiben und nach Gesetzeslage prüfen oder was meinst du, Egon?


Richtig es gibt kein maximumalter für Reifen. Aber Profiltiefe muss passen, die dürfen nicht porös/rissig sein. Allerdings wenn bei der Probefahrt festgestellt wird, dass die beim Bremsen wie Schmierseife sind und dadurch die Bremswirkung fürn Popo ist, dann ist auch nochmal antreten angesagt. Und die Bremswirkung stellt ja der Prüfer einfach im Fahrversuch subjektiv fest.

Aber ehrlich, Reifen sind beim Kraftfahrzeug der Kontakt zur Straße und der sollte passen...

MfG

Tobias

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 20:25
von Martin H.
Egon Damm hat geschrieben:Rein persönlich finde ich die
Heidenau auf unserem Gespann schon nicht so prikelnd. Nach meiner Info wird sich
da etwas tun.

Was, warum, was ist denn mit den Heidenauern? :nixweiss:

Re: TÜV Kriterien bei einer MZ

BeitragVerfasst: 24. April 2018 20:27
von Lorchen
Nach meinem letzten Erlebnis bin ich doch der Meinung, ein Prüfer sollte sachlich nach Vorgabe prüfen. Er hat sich z. B. nicht darüber zu beklagen, daß ich ihm mit der TS "die Halle vollstinke". Wenn ich ihm dann die Bremsprobe vorführen muß, bis das Hinterrad blockiert, ist es auch mal genug.

Rossi1979 hat geschrieben:Und die Bremswirkung stellt ja der Prüfer einfach im Fahrversuch subjektiv fest.

Bis zum blockieren des Hinterrades. Punkt! Daran ist nichts subjektiv.

Egon Damm hat geschrieben:Nach meiner Info wird sichda etwas tun. Aber das interessiert ja keinen und führt zu sinnlosen Diskussionen.PS: ich hatte für das Treffen in Feldatal Windhausen drei fach/sachkundigen Menschenangesprochen, welcher unentgeldlich nicht Fabrikatsgebunden etwas darüber berichten können. Ich habe die wieder ausgeladen.

Ach Egon... :patpat: Es interessiert hier schon, aber du bringst auch hier wieder neblige Andeutungen her. Pack doch mal aus!