Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon Matthieu » 22. Mai 2018 11:01

der garst hat geschrieben:Dennochwürde mich eine abschließende Stellungnahme Egons zu seiner Aussage am Ende der ersten Seite interessieren

Vielleicht hört er ja auf dich. Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen, es kam jedoch nix Verwertbares.

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon Egon Damm » 22. Mai 2018 12:12

Auf die Schnelle......ich habe bereits dazu schon geschrieben.

Unsere neu gekaufte Dose bekommt ein Wunschkennzeichen. VB für den Vogelsbergkreis,
Ein E oder RE und die Zahl 112 mit einem E hinter den Zahlen. Die Zulassung erledigt der
Händler auf der Zulassungsstelle in GI..das steht für Gießen.

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon schrauberschorsch » 22. Mai 2018 12:14

Der Händler in Gießen müsste dann nach der mir bekannten Gesetzeslage sich zu der für Deinen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle bzw. zu einer Zulassungsstelle im Vogelsbergkreis begeben und die Zulassung dort beantragen...

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon Egon Damm » 22. Mai 2018 12:43

Wie er das macht bleibt ihm selbst überlassen. Nach seiner Auskunft wird die Zulassung in Gießen
gemacht. Und wie die Zulassungsstellen das machen, geht mich nichts an. Meine Schwester hat
in Hamburg ihr Fahrzeug mit einem MZ-Kennzeichen angemeldet. Habe ich auch schon geschrieben.

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon P-J » 22. Mai 2018 15:55

Gerdk hat geschrieben:..dann geht's hoffentlich "ohne Geräuschpegelmessung" weiter


Normalerweise müssen die alle Daten des vorhanden Dokuments übernehmen. Achte peinlich drauf das der Buchstabe oder die Buchstaben hinter dem Geräuschwert übernommen werden. Der TÜV macht da gerne ein "P" hin und dann bist du bei ner Polizeikontrolle am Arsch. Alles, Phon ,D/,Dezibel, oder H ist weder für Polizei noch für Sachverständige Messbar.

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon Enz-Zett » 25. Mai 2018 22:43

Egon Damm hat geschrieben:Meine Schwester hat in Hamburg ihr Fahrzeug mit einem MZ-Kennzeichen angemeldet. Habe ich auch schon geschrieben.

Meine Zweifel bleiben.
Haben die dann auf das Mainzer Kennzeichen ein Hamburger Klebesiegel drauf geklebt?
Oder haben die in Hamburg Klebesiegel aller deutschen Zulassungsbezirke vorrätig?
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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon Egon Damm » 25. Mai 2018 23:15

Berechtigte Frage. Muss mal mit Schwesterlein Teflonieren. Aber irgendwie, genau weis ich es nicht,
schlug sie auf der Zulassungsstelle in Mainz nach der Urlaubsreise auf.

Also mir ist es so was von egal, welches dienstliche Siegel auf dem Kuchenblech klebt.

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon CJ » 26. Mai 2018 05:53

Egon Damm hat geschrieben:Berechtigte Frage. Muss mal mit Schwesterlein Teflonieren...

Ja bitte.
Egon Damm hat geschrieben:...Also mir ist es so was von egal, welches dienstliche Siegel auf dem Kuchenblech klebt.

Mir auch, aber das ist ja hier gar nicht Thema.

CJ hat geschrieben:
waldi hat geschrieben:
Hegautrabi hat geschrieben:Da frage ich mich wirklich, warum das anderenorts mit einer normalen HU funktioniert.
Die 39er BSW100, die wir vor ein paar Jahren frisch zugelassen haben, hatte noch den KFZ-Brief mit vielen Hakenkreuzstempeln und am Heck ein Kennzeichen der französischen Besatzungszone. Auch hier genügte eine HU, daraufhin wurde von der Zulassungsstelle ein frischer Satz Dokumente ausgestellt.

War bei mir genauso. Obwohl beim Brief eine Ecke abgeschnitten war. Lg. Mario

Möglicherweise eine sehr weite Auslegung der "neuen" Regelung, dass eine BE nicht mehr erlischt, wenn das Fahrzeug eine bestimte Zeit abgemeldet ist. Bis 2007 war das ja so. Nun denke ich zwar, dass eine solche erloschene BE nicht mit der Neuregelung wieder "in Kraft" ist...


Hier muß ich mich selber korrigieren, denn genau das ist der Fall. Die Neuregelung durch die FZV gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die nach altem Recht (vor dem 01.03.2007) stillgelegt oder endgültig außer Betrieb gesetzt wurden (d.h. deren BE erloschen war).
Also alles richtig so. :ja:
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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon Enz-Zett » 7. Juni 2018 06:36

Egon Damm hat geschrieben:Berechtigte Frage. Muss mal mit Schwesterlein Teflonieren.

Irgend welche neuen Erkenntnisse?
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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon Provenzano » 10. Juni 2018 18:06

Ich habe von meiner ES 125 keinerlei Papiere.
Was brauche ich wenn ich die zulassen will ?

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon Der Gärtner » 10. Juni 2018 18:08

Da fragst du am besten mal bei deiner Zulassungsstelle nach. Die werden dir kompetente Antwort geben.

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon waldi » 10. Juni 2018 18:30

Provenzano hat geschrieben:Ich habe von meiner ES 125 keinerlei Papiere.
Was brauche ich wenn ich die zulassen will ?
Mal eine Vorstellung, wer Du bist und ein Bildchen von Deinem Motorrad wird auch gerne gesehen.

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon der garst » 10. Juni 2018 19:49

Der Gärtner hat geschrieben:Da fragst du am besten mal bei deiner Zulassungsstelle nach. Die werden dir kompetente Antwort geben.



Da hat er recht. Da kocht jede Stelle ihr eigenes Süppchen.

Zudem brauchst du gute Nerven und ein paar Hunderter auf der hohen Kante.

Erfahrungsgemäß ist es einfacher und billiger sich einen Tauschrahmen mit Papieren zu besorgen.
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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon P-J » 10. Juni 2018 19:51

Der Gärtner hat geschrieben:Die werden dir kompetente Antwort geben.


Optimist, hoffnungsloser :mrgreen: :lach:

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Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

Beitragvon daniel_f » 10. Juni 2018 20:05

der garst hat geschrieben:
Der Gärtner hat geschrieben:Da fragst du am besten mal bei deiner Zulassungsstelle nach. Die werden dir kompetente Antwort geben.



Da hat er recht. Da kocht jede Stelle ihr eigenes Süppchen.

Zudem brauchst du gute Nerven und ein paar Hunderter auf der hohen Kante.

Erfahrungsgemäß ist es einfacher und billiger sich einen Tauschrahmen mit Papieren zu besorgen.


Die Erfahrung hab ich z.B. nicht gemacht. §21-Gutachten von der Dekra und einen ordentlichen Kaufvertrag, schon lief die Sache. Da bin ich keinesfalls ein paar Hunderter losgeworden. Allerdings, wie beschrieben, bei gefühlt jeder Zulassungsstelle anders, sogar innerhalb des Vogtlandkreises gab es damals 2015 deutlich unterschiedliche Ansichten der Mitarbeiter, wie was gemacht werden soll/muß... :roll:
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