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Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 15:21
von Gerdk
Hallo zusammen,

ich könnte k....

Kurze Zusammenfassung:
Im September 2017 war ich in Fürth auf der Zulassungstelle zwecks TÜV meiner MZ, DDR Brief ist vorhanden, aber entwertet und div. Abmeldebescheinigungen
vom Vorbesitzer.
Laut Zulassungsstelle genügt ein HU + Datenblatt...
Heute wolle ich nun die MZ zulassen, Werkstatt mit Dekra Prüfer....Prüfer meinte nochmal rückversichern bei der Zulassungsstelle zwecks dem Datenblatt, wird scheinbar nicht mehr von der Zulassungsstelle anerkannt.

Dann nach ca. 15 Anrufen einen Bearbeiter von der Zulassungstelle erreicht :P ...so jetzt brauch ich doch eine Vollabnahme inkl. dem Datenblatt...man man man.
das ist doch toll in unserem Beamten-Staat. :evil:

So, habe fertig und bin gefrustet
Grüße Gerhard

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 15:26
von Ysengrin
Was meinst Du mit "Laut Zulassung genügt ein HU + Datenblatt". Hat die Zulassungsstelle das gesagt?

Und mit welchem Argument wird jetzt eine Vollabnahme verlangt?


-

Bei mir war es ähnlich. Ich hatte den alten DDR-Brief. Außerdem einen westdeutschen Brief, der aber fast komplett leer war, keine technischen Angaben drin. Da musste ich auch einen Vollabnahme machen lassen.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 15:28
von Gerdk
ja, laut Zulassungsstelle...ändere ich noch - das Argument war ist doch zu alt ....

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 15:30
von rausgucker
Nun, die Vollabnahme ist in diesem Fall jetzt nicht verwunderlich. Das hätten die Dir aber schon voriges Jahr sagen können. Es gibt nur einen DDR-Brief, und die Maschine soll nun nach längerer Zeit die neuen Papiere (Teil eins und zwei) bekommen, dann ist die Vollabnahme erforderlich. Ein Datenblatt braucht die Zulassungsstelle wiederum nicht. Aber Herrgott, die Vollabnahme ist nun auch nicht großartig mehr bei einer MZ als eine HU - kostet nur mehr:)
Da haben wir hier schon ganz andere bürokratische Glanzleistungen gesehen ... Willkür sieht ganz anders aus.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 15:36
von CJ
Das Mopped hat keine (bundesdeutsche) Betriebserlaubnis, ganz einfach. Deshalb brauchst du eine "Vollabnahme" nach §21. Das hat nichts mit Willkür zu tun. :nixweiss:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 15:52
von schrauberschorsch
CJ hat geschrieben:Das Mopped hat keine (bundesdeutsche) Betriebserlaubnis, ganz einfach. Deshalb brauchst du eine "Vollabnahme" nach §21. Das hat nichts mit Willkür zu tun. :nixweiss:


Da muss ich mal widersprechen. Nach Einigungsvertrag haben die DDR-Baumuster Bestandsschutz. die Betriebserlaubnis bzw. Baumustergenehmigung ist daher nicht erloschen. Es gab damals für DDR-Fahrzeuge eine Stichtagsregelung, wonach Fahrzeuge, welche unter DDR-Versicherungswesen versichert waren, auf bundesdeutsches Versicherungswesen umgestellt sein mussten. War dies nicht der Fall, wurde von Amts wegen abgemeldet. Ist der DDR-Brief noch vorhanden und nicht entwertet, ist es ein formgültiges Kfz-Papier. Die Regelung, wonach ab einer gewissen Stilllegungsdauer eine Vollabnahme zur Wiederzulassung erforderlich ist, gibt es nicht mehr (7-Jahre-Regelung).

Wenn die Zulassungsstelle eine Vollabnahme fordert, würde ich da aber kein Theater draus machen. Im Interesse der eigenen Sicherheit muss die Maschine nach langer ohnehin komplett durchgesehen, ggf. komplett durchrepariert werden. Wenn man das gewissenhaft macht, sollte eine Vollabnahme auch kein Problem sein.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 15:54
von seife
Gerdk hat geschrieben:DDR Brief ist vorhanden, aber entwertet

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 16:09
von schrauberschorsch
Ok, habe ich überlesen...

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 16:14
von CJ
schrauberschorsch hat geschrieben:Da muss ich mal widersprechen. Nach Einigungsvertrag haben die DDR-Baumuster Bestandsschutz. die Betriebserlaubnis bzw. Baumustergenehmigung ist daher nicht erloschen...

Ja natürlich, deswegen ist es ja auch kein Problem, eine BE zu erlangen. Aber das ändert nichts daran, dass dieses Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat, zumindest nicht nachweisen kann. Es wird also behandelt wie ein Fahrzeug ohne Papiere. Es stimmt ja, dass die Betriebserlaubnis des KTA grundsätzlich noch gilt, aber mangels Geltungsbereich (=DDR) nicht wirksam wird. Es geht um die Zulassung in der Bundesrepublik, nicht in der DDR. Und die Betriebserlaubnis ist eine Voraussetzung für die Zulassung.
Bitte nicht in einen Topf werfen mit Fahrzeugen die über die Vereinigung hinaus ununterbrochen zugelassen waren. Die sind quasi "hineingewachsen" und haben spätestens mit der Umkennzeichnung eine "West"-BE erhalten, also bundesdeutsche Papiere. Das Problem gibt es hier also auch bei einer Wiederzulassung nicht mehr, so denn der (West-)Brief vorhanden ist.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 16:28
von Gerdk
Das MZ wurde aber letztes Jahr mit roten Nummer noch bewegt, eben vom Vorbesitzer...da wird doch auch keine
Vollabnahme verlangt obwohl das Fahrzeug auf den Straßen bewegt wird - ich verstehe den Unterschied ehrlich gesagt überhaupt nicht.

Der einzige Unterschied ist nur, das ich jetzt die MZ "normal" zulassen möchte

Grüße
Gerhard

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 16:51
von Paule56
Gerdk hat geschrieben:Das MZ wurde aber letztes Jahr mit roten Nummer noch bewegt, eben vom Vorbesitzer...da wird doch auch keine
Vollabnahme verlangt obwohl das Fahrzeug auf den Straßen bewegt wird - ich verstehe den Unterschied ehrlich gesagt überhaupt nicht.

Der einzige Unterschied ist nur, das ich jetzt die MZ "normal" zulassen möchte

Grüße
Gerhard

06 = Händlernummer, nein, also richtig!
Mit einer 07er muss sie zum Eintragen sehr wohl einen aktuellen TÜV und sogar ein Gutachten als Oldtimer vorweisen.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 17:32
von CJ
Paule56 hat geschrieben:...06 = Händlernummer, nein, also richtig! Mit einer 07er muss sie zum Eintragen sehr wohl einen aktuellen TÜV und sogar ein Gutachten als Oldtimer vorweisen.

:ja: Und in beiden Fällen ist mit der Zuteilung des Kennzeichens keine Erteilung einer BE erfolgt. Ist ja ausdrücklich nicht erforderlich.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 18:15
von rausgucker
Herje, rote Nummern sind eine ganz andere Sache.Die haben nichts mit einer Betriebserlaubnis zu tun, auch nicht mit einer Vollabnahme. Rote Nummern sind keine Zulassung, sondern sind nur für Vorführfahrten / Überführungen gedacht. Auch bei Kurzzeitkennzeichen braucht man keine Vollabnahme oder HU. Diese Kennzeichen holt man sich ja fast immer im Voraus, wenn man irgendwo ein abgmeldetes Fahrzeug holen will. Beim Ausfertigen von Kurzzeitkennzeichen brauchtes eine Versicherungsnummer, mehr nicht. Egal, auf jeden Fall ist bei Dir die Vollabnahmen völlig normal und keine Willkür.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 18:31
von daniman
rausgucker hat geschrieben: Auch bei Kurzzeitkennzeichen braucht man keine Vollabnahme oder HU. Diese Kennzeichen holt man sich ja fast immer im Voraus, wenn man irgendwo ein abgmeldetes Fahrzeug holen will.

Stimmt so nicht mehr ganz. Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV nur noch mit einem Vermerk bis zur Prüfstelle oder in die Werkstatt.
Ansonsten braucht das Fahrzeug eine gültige HU.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 20:22
von Hegautrabi
Wir haben erst vor ein paar Wochen einen Trabant angemeldet für den wir auch nur den DDR-Brief und eine gültige HU hatten.
Ohne Probleme. Der Brief war allerdings nicht entwertet sondern das Fahrzeug nur irgendwann vor 20 Jahren abgemeldet.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 20:39
von Lorchen
Hegautrabi hat geschrieben:...das Fahrzeug nur irgendwann vor 20 Jahren abgemeldet.

Dann muß der Trabi aber bereits einen BRD-Brief gehabt haben, und dann reicht die normale HU:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 20:43
von Hegautrabi
Es waren wohl eher 30 Jahre. ;-)
Wir hatten nur de DDR-Brief.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 20:51
von Andreas
Hegautrabi hat geschrieben:Wir haben erst vor ein paar Wochen einen Trabant angemeldet für den wir auch nur den DDR-Brief und eine gültige HU hatten.
Ohne Probleme. Der Brief war allerdings nicht entwertet sondern das Fahrzeug nur irgendwann vor 20 Jahren abgemeldet.


Ein entwerteter Brief ohne Neubrief/Nachfolgebrief ist in etwa vergleichbar mit einer Verschrottung.
Endgültig aus dem Verkehr nehmen/genommen.
Nutzlos.
Taugt höchstens noch zum abschreiben der Daten oder fürs sentimentale / historische Gedankengut.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 20:54
von schrauberschorsch
Hegautrabi hat geschrieben:Wir haben erst vor ein paar Wochen einen Trabant angemeldet für den wir auch nur den DDR-Brief und eine gültige HU hatten.
Ohne Probleme. Der Brief war allerdings nicht entwertet sondern das Fahrzeug nur irgendwann vor 20 Jahren abgemeldet.


So kenne ich das auch. Der nicht entwertete DDR-Brief ist rechtsgültig und, wenn das DDR-Fahrzeug nicht gemäß damaliger Stichtagsregelung auf Westzulassung umgestellt wurde, aufgrund der Abmeldung einem alten West-Kfz-Brief mit vermerkte vorübergehender Stilllegung gleichgestellt...

@Andreas: Hegautraubis DDR-Brief war ja gerade nich entwertet...

Der DDR-Brief des Fragestellers ist entwertet, insofern ist eine VollAbnahme für eine Wiederzulassung unumgänglich, wenn eine Wiederzulassung überhaupt möglich ist.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 3. Mai 2018 20:55
von Andreas
Mein Post bezog sich auch auf den Fredersteller.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:00
von Gerdk
juhuu, das Caos geht weiter..

Gerade beim TÜV SÜD angerufen. Es könnte sein das eine Geräuschmessung benötigt wird, da es im alten Brief dazu keine
Angaben gibt bzw. ich keine sehe....

Kosten ca. 100-200,- € extra.

Kennt ihr so ein vorgehen, mir fehlen die Worte

Gerhard

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:03
von Andreas
Ja. Ist mir bekannt.
Wechsel die Prüforganisation oder zumindest den Prüfer.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:06
von Gerdk
Die Prüforganisation kann ich nicht wechseln, im muss zum TÜV-SÜD...

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:07
von Andreas
Warum?

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:10
von schrauberschorsch
Was für eine MZ Du hast (Modell, Bj) kann ich in Deinen Beiträgen nicht finden...

Je nach Baujahr gab es in damaligen KTA-Datensätzen keine Geräuschwerte. Hintergrund war, dass in den damaligen Zulassungsverordnungen Maximalwerte definiert waren, so dass ein Baumuster nur dann eine Typengenehmigung bekommen hat, wenn es die Maximalwerte eingehalten hat.

An Deiner Stelle würde ich mal prüfen, welche Maximalwerte für Dein Moped damals galten und fragen, ob diese Werte zugrunde gelegt werden können. Ich gehe mal davon aus, dass Du nachweisen kannst, dass Dein Moped in lautstärkerelevanter Weise umgebaut worden ist.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:12
von Gerdk
Da die Dekra keine Vollabnahme inkl. Datenblatt durchführen kann, darf wie auch immer - war ja gestern in der Werkstatt, und das hat mir der Dekra-Prüfer so
mitgeteilt.

Grüße Gerhard

-- Hinzugefügt: 4. Mai 2018 09:15 --

@Schrauberschorsch

Eine ganz normale MZ ES 150 BJ 1965, ohne "Änderungen"

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:22
von Ysengrin
Du könntest Dich auf jeden Fall an eine andere TÜV-Niederlassung wenden. Evtl. sieht die Sache da anders aus. Dann würde ich die Erlebnisse bei der anderen Niederlassung aber nicht an die große Glocke hängen.

Bezüglich Geräuschtest: Es gibt einen großen Unterschied, ob das Geräusch während der Fahrt oder einfach im Stand gemessen wird. Bei meiner ES/2 wurde das Geräusch seinerzeit einfach im Stand gemessen. Das hat 5 Minuten gedauert und nichts gekostet. Laut wiederholter Aussage des TÜV-Chefs vor Ort wird die aufwändigere, kostenpflichtige Fahrtmessung auf einem eigenen Messgelände nur dann durchgeführt, wenn die Messung vor Ort zeigt, dass es mit der Einhaltung der üblichen Grenzwerte knapp wird. Bei einer MZ sehe ich da aber gar keine Probleme.

Aber mir ist schon klar: Ob ich da Probleme sehe oder nicht, ist ziemlich egal. Die Frage ist, was der TÜV für Probleme sieht. :oops:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:25
von Andreas
Gerdk hat geschrieben:Da die Dekra keine Vollabnahme inkl. Datenblatt durchführen kann, darf wie auch immer - war ja gestern in der Werkstatt, und das hat mir der Dekra-Prüfer so
mitgeteilt.


Das ist richtig. Die Dekra macht die Vollabnahmen nur im ehemaligen Osten, für den ehemaligen Westen ist der TÜV bei Vollabnahmen zuständig.
Der TÜV Süd hat aber nicht das Monopol auf Vollabnahmen, so könntest Du auch beim TÜV Hessen, TÜV Nord, TÜV Thüringen, TÜV Saarland oder TÜV Rheinland ..... eine Vollabnahme machen lassen.
Googel mal, ob es entsprechende Niederlassungen in der Nähe gibt. Ansonsten bitte den Prüfer, entsprechende Werte aus bereits erfolgten Vollabnahmen einer 65er ES150 zu übernehmen. Mag er das nicht machen such Dir einen anderen Prüfer.

Bei der Vollabnahme meines SR59 wollte der TÜV damals eine Stand- und Fahrgeräuschmessung inkl. Ermittlung der V-Max machen. Hätte 300 € gekostet.
Beim "NachbarTÜV" ging es dann ohne ...

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:27
von ETS-Fan
Bei dem TÜV- Süd ,wo ich hin gehe ,wollen die gerade mal 2,-€ mehr für eine HU nach Paragraph 21,wie für die normale HU. Da ist es mir dann auch egal,was für eine HU ansteht :wink:
Das ist allerdings nicht überall so,musste ich feststellen.
Gruß
Rüdiger

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:32
von Gerdk
Hallo Andreas, also der TÜV Rheinland...hat mich an den TÜV-SÜD verwiesen...
in Bayern hat scheinbar der TÜV SÜD das Monopol... :shock:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:42
von komatsu sven
Schreib mal Elsa 150 an der Besitz auch eine wohnt nicht weit weg von dir. Vielleicht hat er es in den Papieren stehen.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 09:43
von mzler-gc
Okay, ich verstehe, dass es für dich ärgerlich ist, da du dich vorher informiert hast und wahrscheinlich nicht die richtigen Informationen erhalten hast.

Das Motorrad MZ ES150 besitzt eine Betriebserlaubnis. Punkt, Ende, Aus. Diese BE ist aus der DDR übernommen wurden (siehe Einigungsvertrag). Mit der jetzigen Vollabnahme wird geprüft, ob das im konkreten Fall vorgestellte Motorrad dieser BE entspricht. Also nichts weiter als eine „erweitere HU“.

Der DDR-Brief ist formell nicht (mehr) gültig. Ist ähnlich wie, wenn ich ein Auto mit tschechischen Papieren hier in Deutschland zulassen möchte. In dem Fall wäre auch eine Vollabnahme notwendig. Das du diesen Brief hast, nutzt dir in dem Fall nur, dass die Frage nach den Eigentumsverhältnissen relativ sicher geklärt ist. Wenn du den Brief nicht hättest, wäre noch eine Aufbietung notwendig.

Es ist eigentlich keine Willkür, sondern eher der Vorwurf, das du und die Zulassungs-Tante eventuell nicht die gleiche Sprache gesprochen habt…

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 10:38
von Gerdk
@mzler-gc Die Sprache war vor Ort mit allen Papieren die ich hatte...damit habe sich dann zwei Sachbearbeiter damit befasst.

Es ist ja noch so das meine Zeit unendlich ist.

Grüße Gerhard

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 11:24
von Matthieu
Gerdk hat geschrieben:juhuu, das Caos geht weiter..

Gerade beim TÜV SÜD angerufen. Es könnte sein das eine Geräuschmessung benötigt wird, da es im alten Brief dazu keine
Angaben gibt bzw. ich keine sehe....

Kosten ca. 100-200,- € extra.

Hast du beim TÜV in Fürth oder in Nürnberg angerufen?
In Fürth wäre mir die Antwort vollkommen klar... Der Prüfstellenleiter ist ein A....
Geh einfach nach Nürnberg, da kann man viel besser mit den Leuten reden.

Grüße aus Roßtal

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 11:42
von Gerdk
@Matthieu der TÜV war in Erlangen- hatte die besten Bewertungen, hm aber ich glaube das ich mir
das mit den Bewertungen sparen kann..

Meinst Du den TüV in der Edison Straße?

Grüße und danke
Gerhard

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 11:50
von Matthieu
Gerdk hat geschrieben:Meinst Du den TüV in der Edison Straße?

Richtig.
Die lassen dir auch dort keine groben Fahrlässigkeiten am Mopped durchgehen.
Dinge die in Fürth nichtmal ansatzweise möglich waren, konnte ich in Nürnberg ganz normal besprechen und wir haben uns auf einen gemeinsamen Weg geeinigt.

Ist aber die Frage, ob ein persönliches Erscheinen nicht manchmal sinnvoller ist.

-- Hinzugefügt: 4/5/2018, 12:54 --

Gerdk hat geschrieben:Im September 2017 war ich in Fürth auf der Zulassungstelle

Und hier sehe ich schon den nächsten Punkt.
Als ich noch in Fürth gewohnt habe und dort hin musste, war es immer ne Katastrophe.
Jetzt wohne ich im Fürther Umland. Und dafür ist nicht Fürth sondern Zirndorf zuständig.
In Zirndorf kann man sehr gut mit den Leuten reden. Die Chefin ist sehr umgänglich und versucht alles irgendwie möglich zu machen.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 12:07
von schrauberschorsch
Eine 65er ES 150 ist kein super-exklusives Fahrzeug. Ich würde mich auf der Zulassungsstelle erkundigen, ob Geräuschdaten zu vergleichbaren Fahrzeugen vorliegen und mir die Werte geben lassen, wenn möglich. Alternativ würde ich nach den Maximalwerten der damaligen DDR-Zulassungsbestimmungen schauen (s. mein Beitrag oben). Bei Oldtimern tun sich viele Prüfer und Zulassungsstellenmitarbeiter schwer, weil eine Abnahme oder Zulassung eines solchen Fahrzeugs kein Standard. Insofern ist schon richtig, dass Du das Gespräch mit den betroffenen Stellen schon gesucht hast. Ich würde mich aber selbst auch vorab vorbereiten...

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 12:35
von Gerdk
@Schrauberschorsch

ein versuch kann ja nicht schaden...

@Matthieu genau bei der Zulassungsstelle war ich, nachdem ja Zirndorf zu "Fürth" gehört, habe ich das gar nicht bedacht das es für Fürth Stadt auch eine Zulassungsstelle gibt..
tja wie Du siehst hatte ich scheinbar bei allen Sachbearbeitern, Prüfern usw. immer genau den richtigen erwischt.

wenns läuft dann aber richtig....:-(

Grüße Gerhard

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 12:38
von Enz-Zett
Ich würde auch sagen, wechsel den Prüfstützpunkt. Ich habe das eben mit meiner ente durch - TÜV Vaihingen (eh schon bekannt für übergenaue Korintenk...erei) total unlustig und Terminvorschlag in x Wochen. Als Arbeitsaufwand für meine Belange wurde 3h angegeben. TÜV Heilbronn das genaue Gegenteil. Kein Termin? Egal, einfach früh da sein und auf Wartezeit einstellen. Die Wartezeit war bei mir nicht mal 30 Minuten. Dann etwas über 30 Minuten Prüfaufwand (HU, AU, mehrere technische Änderungen), und nochmal knapp 20 Minuten Schreibarbeit. Gleiche Organisation, benachbarte Bezirke, aber Unterschied wie Tag und Nacht.

Pack doch einfach deine MZ auf einen Anhänger und fahr zu einer kooperativeren Prüfstelle. Könnte sich unterm Strich als Zeit- und Nervenersparnis herausstellen.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 12:58
von matte85
Eigentlich kann man hier nur mit dem Kopf schütteln........so insgesamt liest sich das hier grausig. Nicht wegen der antworten, nicht wegen der Fragestellung sondern wegen der Gesamtsituation.

Ich würde einfach mal als Faustregel Festhalten: DDR Brief = Vollabnahme egal ob entwertet oder nicht.

Ich frage mich nun aber, wieso muss der TÜV Prüfer bei der Zulassung anfragen ob normale HU oder Vollabnahme? Ist das nicht schon ein erstes Zeichen für Inkompetenz oder unlust?

Wechsel doch einfach zu einer anderen TÜV stelle oder einem anderen Landkreis. Oftmals ist ja nicht die Prüforganisation das Problem sondern der Prüfer. Wenn du die Vollabnahme nur beim TÜV Süd machen darfst. Frag doch vorher mal bei der DEKRA an ob die dir die relevanten Daten für den TÜV geben würden. Die DEKRA hat alles im Rechner was wichtig wäre und dann wieder zum TÜV.

Und gleichermaßen würde ich einfach zu einer anderen Zulassungsstelle wechseln. Da sehr viele Dresdner mittlerweile Probleme mit der Zulassung haben weil die da auch etwas dämlich sind, gehen die dann einfach nach Pirna oder Meißen. Das könnte bei dir auch helfen.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 13:13
von Matthieu
matte85 hat geschrieben:Ich frage mich nun aber, wieso muss der TÜV Prüfer bei der Zulassung anfragen ob normale HU oder Vollabnahme? Ist das nicht schon ein erstes Zeichen für Inkompetenz oder unlust?

Es hat ja nicht der TÜV-Prüfer sondern der Mann von der DEKRA angerufen und gefragt ob eine normale HU reicht. Vollabnahme darf er nicht....
Somit ist der Punkt doch vollkommen richtig.

-- Hinzugefügt: 4/5/2018, 14:15 --

matte85 hat geschrieben:Und gleichermaßen würde ich einfach zu einer anderen Zulassungsstelle wechseln. Da sehr viele Dresdner mittlerweile Probleme mit der Zulassung haben weil die da auch etwas dämlich sind, gehen die dann einfach nach Pirna oder Meißen. Das könnte bei dir auch helfen.

?????????????????
Dieser Punkt ist mir gänzlich neu. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man nur dort zulassen kann, wo man auch wohnt.
Hast du da irgendwelche Dinge die diese Aussage stützen?

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 13:28
von Gerdk
Momentan warte ich auf:

- Rückruf von einem weiter TüV-Süd Standort
- Email Rückinfo zwecks Geräuschmessung (TÜV-Süd noch ein weiterer Standort)
- Email Zulassungsstelle zwecks Geräuschdaten zu vergleichbaren Fahrzeugen (Tipp von schrauberschorsch)

Das WE ist gerettet, da es ja eigentlich nicht mehr schlimmer werden kann ;-)

Grüße
Gerhard

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 13:32
von Egon Damm
In den alten Bundesländern sind fast alle Zulassungsstellen zentral vernetzt. Kannt überall
zulassen.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 13:38
von TS-Jens
Egon Damm hat geschrieben:In den alten Bundesländern sind fast alle Zulassungsstellen zentral vernetzt. Kannt überall
zulassen.


Käse. Du kannst überall unabhängig vom Landkreis abmelden, aber nicht überall zulassen :roll:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 14:00
von Matthieu
Egon wieder ...

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 14:09
von ETS-Fan
Enz-Zett hat geschrieben:Ich würde auch sagen, wechsel den Prüfstützpunkt. Ich habe das eben mit meiner ente durch - TÜV Vaihingen (eh schon bekannt für übergenaue Korintenk...erei) total unlustig und Terminvorschlag in x Wochen. Als Arbeitsaufwand für meine Belange wurde 3h angegeben. TÜV Heilbronn das genaue Gegenteil. Kein Termin? Egal, einfach früh da sein und auf Wartezeit einstellen. Die Wartezeit war bei mir nicht mal 30 Minuten. Dann etwas über 30 Minuten Prüfaufwand (HU, AU, mehrere technische Änderungen), und nochmal knapp 20 Minuten Schreibarbeit. Gleiche Organisation, benachbarte Bezirke, aber Unterschied wie Tag und Nacht.

Pack doch einfach deine MZ auf einen Anhänger und fahr zu einer kooperativeren Prüfstelle. Könnte sich unterm Strich als Zeit- und Nervenersparnis herausstellen.


Genau da lass ich es auch machen, in LB haben die einmal dermaßen gesponnen, da hat mich nach einer Beschwerde das Oberhaupt vom TÜV Süd zu sich nach Heilbronn eingeladen.
So was entspanntes habe ich noch nicht erlebt.
Gruß
Rüdiger

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 14:50
von waldi
Meine 38er NSU hatte den alten Adolf-Brief wo auch eine Ecke gefehlt hat. Einfach mal TÜV gemacht und damit zur Zulassung. Ich verstehe Eure Probleme nicht.

Lg. Mario

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 15:11
von st1ffl3r
Mario, :lach: :lach: :ja:
dacht ich mir ja auch grad.
Eine Vollabnahme ist doch erforderlich, sobald das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war, ist. Oder?
Geräuschuntersuchung würd ich nicht machen lassen, wenns net drinn steht, gibts auch keine Angaben, sei froh.
Wechsel die Prüfstelle! ich hab das ja nu auch alles durch und hab gewechselt, dann ging alles ganz einfach und schnell.

lg.-
Gerrit

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 15:28
von ventilo
st1ffl3r hat geschrieben:Eine Vollabnahme ist doch erforderlich, sobald das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war, ist. Oder?


Wenn das Kraftfahrzeug nachweislich schon mal in Deutschland zugelassen war (egal ob BRD, DDR oder Deutsches Reich) reicht eine Hauptuntersuchung für eine Wiederzulassung, egal wie lange das Fahrzeug zuvor abgemeldet oder sogar im Ausland zugelassen war. Man braucht natürlich ggfs. dennoch ein Datenblatt, wenn die Daten aus den alten Papieren nicht mehr vollständig vorhanden sind.
Das habe ich bei uns schon mehrfach so durchexerziert.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 15:45
von Egon Damm
Matthieu hat geschrieben:Egon wieder ...


der es schon selbst so gemacht hat.