Seite 2 von 3

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 17:15
von waldi
st1ffl3r hat geschrieben:Mario, :lach: :lach: :ja:
dacht ich mir ja auch grad.
Eine Vollabnahme ist doch erforderlich, sobald das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war, ist. Oder?
Geräuschuntersuchung würd ich nicht machen lassen, wenns net drinn steht, gibts auch keine Angaben, sei froh.
Wechsel die Prüfstelle! ich hab das ja nu auch alles durch und hab gewechselt, dann ging alles ganz einfach und schnell.

lg.-
Gerrit


Die NSU wurde 1956 abgemeldet und auch der Brief entwertet. Nach einer stinknormalen HU ging das Zulassen fast ohne Probleme. Die wollten mir erst kein kleines Kennzeichen geben. :biggrin:

Lg. Mario

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 17:27
von Lorchen
So ein Durcheinander... :roll:

st1ffl3r hat geschrieben:Eine Vollabnahme ist doch erforderlich, sobald das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war, ist. Oder?

Diese Regel gilt schon längst nicht mehr (aber nun ist hier wieder Unsicherheit gesät). Wenn der Renner jemals BRD- oder EU-Papiere bekommen hatte, dann genügt eine normale HU. Mit einem DDR-Brief braucht man die §21-Abnahme. Und dann ab zur Zulassung, fertig ist das Ding.

waldi hat geschrieben:Die NSU wurde 1956 abgemeldet und auch der Brief entwertet. Nach einer stinknormalen HU ging das Zulassen fast ohne Probleme. Die wollten mir erst kein kleines Kennzeichen geben. :biggrin:

War das der Adolf-Brief oder schon ein BRD-Brief?

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 17:35
von waldi
Lorchen hat geschrieben:War das der Adolf-Brief oder schon ein BRD-Brief?

Das war noch der Brief von diesem bösen Österreicher. :biggrin:

Lg. Mario

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 17:37
von Lorchen
Hm, na gut, das ist zu lange her, daran kann ich mich nicht mehr erinnern. :lach: Aber ich kann mir vorstellen, daß der Reichsbrief dieselbe Wichte hat wie ein BRD-Brief, also normale HU und ab damit.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 17:41
von kutt
Heh, wenn ich das so lese (vor allem das unsichere Vorgehen der Tüver), dann kommt mir wieder der Gedanke, daß viele DEKRA-Männer hier im Osten genau so unsicher werden, wenn man hier mit einer alten Guzzi anrollt. Mit dem ganzen MZ-Geraffel sind hier hingegen viele noch recht Sattelfest. Ich hab das Gefühl im Westen der Republik ist es eher anders herum ...

Aber eins kann ich Bestätigen: Wenn der Ing nicht will, dann will er nicht und findet auch immer einen Grund die Abnahme zu verweigern. Da reicht es teilweise einfach zu einem anderen zu gehen, auch wenn der sogar im selben Laden arbeitet aber ein Herz für die Materie hat.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 17:46
von Matthieu
Egon Damm hat geschrieben:
Matthieu hat geschrieben:Egon wieder ...


der es schon selbst so gemacht hat.

Nochmal zum Verständnis: Du gehst nach Berlin auf die Zulassungsstelle um dein Fahrzeug mit einem Münchner Kennzeichen auf deinen Hauptwohnsitz München zuzulassen? Bitte gib mir dazu irgendeinen Text an die Hand.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 18:31
von TS-Jens
Das kommt sicher auf die Connections an :verweis:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 18:42
von P-J
Soweit mir bekannt brät jede Zulassungstelle sein eignes Süppchen weils wohl, wie so oft, kein wirklich klares Gesetzeswerk dazu existiert. Hier in Daun werden Old-und Youngtimern extrem viele Knüppel in die Füsse geschmissen weil man partu die "alten Karren" von der Strasse haben will. Im Nachbarkreis Cochem hingegen wird das ganze sehr locker gehandhabt. Alte Motorräder, Egal welches bekommen automatisch in Cochen unaufgefordert, ohne jegliche Eintragung oder Aufforderung 125er Kennzeichen. Hier bekommt man sowas nicht mal mit Eintragung ohne mit der Bildzeitung zu drohen. :evil: Oft gehts auch nur ums "Geldmachen". :evil:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 4. Mai 2018 18:45
von schrauberschorsch
Lorchen hat geschrieben:So ein Durcheinander... :roll:

st1ffl3r hat geschrieben:Eine Vollabnahme ist doch erforderlich, sobald das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war, ist. Oder?

Diese Regel gilt schon längst nicht mehr (aber nun ist hier wieder Unsicherheit gesät). Wenn der Renner jemals BRD- oder EU-Papiere bekommen hatte, dann genügt eine normale HU. Mit einem DDR-Brief braucht man die §21-Abnahme. Und dann ab zur Zulassung, fertig ist das


Nein. Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist, reicht für die Zulassung eine normale TÜV-Abnahme. Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einem BRD-Brief gleichgestellt. Habe ich oben schon geschrieben.

Wenn der DDR-Brief entwertet ist, gilt das nicht.

Geräuschwerte sind für die Zulassung unabdingbar, weil in den Papieren was drinstehen muss. Wenn der Beamte der ZulassungssTeller motiviert ist, kann er sich Daten typgleicher Fahrzeuge Zeuge aus dem ZFZR elektronisch anzeigen oder durch das KBA geben lassen...

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 5. Mai 2018 20:28
von Matthieu
Egon Damm hat geschrieben:der es schon selbst so gemacht hat.

Egon, bitte erläutere es doch mal genau in welcher Konstellation das geht. Es interessiert mich einfach falls das wirklich möglich ist. Bisher habe ich davon noch nie etwas gehört, finde im Internet auch nichts dazu.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 5. Mai 2018 22:50
von ETS-Fan
schrauberschorsch hat geschrieben:
Lorchen hat geschrieben:So ein Durcheinander... :roll:

st1ffl3r hat geschrieben:Eine Vollabnahme ist doch erforderlich, sobald das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war, ist. Oder?

Diese Regel gilt schon längst nicht mehr (aber nun ist hier wieder Unsicherheit gesät). Wenn der Renner jemals BRD- oder EU-Papiere bekommen hatte, dann genügt eine normale HU. Mit einem DDR-Brief braucht man die §21-Abnahme. Und dann ab zur Zulassung, fertig ist das


Nein. Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist, reicht für die Zulassung eine normale TÜV-Abnahme. Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einem BRD-Brief gleichgestellt. Habe ich oben schon geschrieben.

Wenn der DDR-Brief entwertet ist, gilt das nicht.

Geräuschwerte sind für die Zulassung unabdingbar, weil in den Papieren was drinstehen muss. Wenn der Beamte der ZulassungssTeller motiviert ist, kann er sich Daten typgleicher Fahrzeuge Zeuge aus dem ZFZR elektronisch anzeigen oder durch das KBA geben lassen...


Mit originalem DDR Brief (nicht entwertet)hat das auch nicht gefunzt,die haben immer eine HU nach Paragraph 21 machen wollen.
Da es nur 2,-€ mehr gekostet hat war es mir aber auch egal.
Drei Runden auf dem Prüfgelände gekurvt und fertig.
Der Prüfer hat schon gesehen , daß sich da einer um das Maschinchen gekümmert hat.
Gruß
Rüdiger

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 6. Mai 2018 05:32
von Rallye Olaf
Das liest sich ja wie ein Horror Buch

Als ich am 2.5.2012 meine TS wieder zugelassen hatte ( DDR Brief nicht endwertet ) wurde eine 21er gemacht.
Ohne Gereuschmessung , den die Daten standen beim TÜV Nord im Datenblat.
Vor ein paar Wochen war ich ja mit der Suzuki ( 8 jahre ab gemeldet ) beim gleichen Blaukittel da wurde auch eine 21er gemacht.
:hallo:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 6. Mai 2018 07:53
von Hegautrabi
Da frage ich mich wirklich, warum das anderenorts mit einer normalen HU funktioniert.
Die 39er BSW100, die wir vor ein paar Jahren frisch zugelassen haben, hatte noch den KFZ-Brief mit vielen Hakenkreuzstempeln und am Heck ein Kennzeichen der französischen Besatzungszone. Auch hier genügte eine HU, daraufhin wurde von der Zulassungsstelle ein frischer Satz Dokumente ausgestellt.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 6. Mai 2018 08:05
von waldi
Hegautrabi hat geschrieben:Da frage ich mich wirklich, warum das anderenorts mit einer normalen HU funktioniert.
Die 39er BSW100, die wir vor ein paar Jahren frisch zugelassen haben, hatte noch den KFZ-Brief mit vielen Hakenkreuzstempeln und am Heck ein Kennzeichen der französischen Besatzungszone. Auch hier genügte eine HU, daraufhin wurde von der Zulassungsstelle ein frischer Satz Dokumente ausgestellt.


War bei mir genauso. Obwohl beim Brief eine Ecke abgeschnitten war.

Lg. Mario

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 6. Mai 2018 08:38
von CJ
waldi hat geschrieben:
Hegautrabi hat geschrieben:Da frage ich mich wirklich, warum das anderenorts mit einer normalen HU funktioniert.
Die 39er BSW100, die wir vor ein paar Jahren frisch zugelassen haben, hatte noch den KFZ-Brief mit vielen Hakenkreuzstempeln und am Heck ein Kennzeichen der französischen Besatzungszone. Auch hier genügte eine HU, daraufhin wurde von der Zulassungsstelle ein frischer Satz Dokumente ausgestellt.

War bei mir genauso. Obwohl beim Brief eine Ecke abgeschnitten war. Lg. Mario

Möglicherweise eine sehr weite Auslegung der "neuen" Regelung, dass eine BE nicht mehr erlischt, wenn das Fahrzeug eine bestimte Zeit abgemeldet ist. Bis 2007 war das ja so. Nun denke ich zwar, dass eine solche erloschene BE nicht mit der Neuregelung wieder "in Kraft" ist, aber letztendlich habt ihr jetzt mit der Zulassung zweifellos wieder eine. Glück gehabt meine ich. Das hat aber immer noch nichts mit DDR-Fahrzeugen zu tun. Die von euch genannten Fälle waren ja Fahrzeuge, die eine Zulassung (und damit eine BE) im Bundesgebiet hatten.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 6. Mai 2018 08:55
von schrauberschorsch
Hegautraubis hat das mit einem Fahrzeug mit nicht entwertete DDR-Brief doch auch schon durch. Brief nicht nicht entwertet, lange Zeit abgemeldet, Zulassung mit normaler HU...

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 6. Mai 2018 09:22
von CJ
Das hab ich gelesen und was ich dazu weiß, habe ich schon geschrieben. Auch wenn du das anders siehst. Im letzten post bezog ich mich nur auf die beiden "West" Fahrzeuge. Wieso man aus Einzelfällen (oder weißt du mehr?)auf die Richtigkeit schließen kann...? Beispiele für Fehler von Zulassungsstellen gibt es doch auch hier genug. Und 2 von mehr als 300 sind für mich eben Einzelfälle.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 07:04
von Gerdk
@All,

vielen dank für die vielen Infos, ich warte jetzt noch auf Email vom kba.de...dann geht's hoffentlich "ohne Geräuschpegelmessung" weiter

Melde mich wieder
Gerhard

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 10:39
von Nr.Zwo
Moin, also manchmal wird mir Angst und bange wenn ich das alles lese und mag mir echt nicht vorstellen wenn es bei uns so wäre...
Falls also jemand Abnahme-Probleme bei augenscheinlich technisch einwandfreien Fahrzeugen hat kann ich gerne einen Kontakt vermitteln, vorausgesetzt man wohnt nicht allzu weit von Rostock weg oder möchte hier mal Urlaub machen ;-) und nein, auch hier wird keine Plakete "blind" geklebt :)

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 11:04
von Gerdk
Also das kba ist da etwas überfordert, "nee sowas haben wir nicht - nur für Simson"...bin jetzt beim KTA (Bundesarchiv) gelandet...

- jetzt soll nur nochmal einer sagen fahr doch einfach zum TÜV :evil: (nein ich will keine 200,-€ und mehr Zahlen für eine Geräuschpegelmessung)

Gruß Gerhard

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 12:03
von schrauberschorsch
Von wann genau ist Deine ES? Bj 1964 oder EZ 1964? Welches Datum hat das Werk im DDR-Brief hinten eingetragen?

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 12:51
von schraubi
Matthieu hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:der es schon selbst so gemacht hat.

Egon, bitte erläutere es doch mal genau in welcher Konstellation das geht. Es interessiert mich einfach falls das wirklich möglich ist. Bisher habe ich davon noch nie etwas gehört, finde im Internet auch nichts dazu.


Man kann zb. in Forchheim FO das Kennzeichen EBS Ebermannstadt und PEG Pegnitz zulassen. Wahrscheins meint der egon sowas

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 12:55
von Lorchen
Ah gut, das geht hier auch mit SRB, SEE und FW. (die drei alten Kreise innerhalb des neuen Kreises MOL)

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 12:58
von schraubi
Lorchen hat geschrieben:Ah gut, das geht hier auch mit SRB, SEE und FW. (die drei alten Kreise innerhalb des neuen Kreises MOL)


Genau

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 13:06
von Klaus P.
schraubi hat geschrieben:
Lorchen hat geschrieben:Ah gut, das geht hier auch mit SRB, SEE und FW. (die drei alten Kreise innerhalb des neuen Kreises MOL)


Genau


Geht hier auch und kostet extra, der Sinn ist den Fremdenverkehr aufmerksam zu machen, auf die Altkreise von vor 30 Jahren 8) sagt die Boli-tik.

Gruß Klaus

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 13:07
von Matthieu
schraubi hat geschrieben:Man kann zb. in Forchheim FO das Kennzeichen EBS Ebermannstadt und PEG Pegnitz zulassen. Wahrscheins meint der egon sowas

Das würde aber in keinster Weise die Fragestellung erklären. Es ist immer noch der selbe Landkreis, auch mit unterschiedlichen Kennzeichen.
Auf der Plakette steht dann nicht Ebermannstadt sondern weiterhin Forchheim.
Gibt es bei diesen "neuen" alten Landkreisen überhaupt noch Zulassungsstellen in Ebermannstadt und Pegnitz? Wenn, dann sind das max. Außenstellen.

Also Egon, erklär es uns bitte bitte nochmal genau.

-- Hinzugefügt: 7/5/2018, 14:07 --

Klaus P. hat geschrieben:Geht hier auch und kostet extra, wie blöd sind die Nutzer die sonst nur Schnapper machen wollen ?

Blöd finde ich das nicht, ist ne Art Lokalpatriotismus und zeigt woher man eigentlich kommt.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 13:11
von ETZChris
Ich finds auch gut.
In der Heimat reißen sie sich um GUB-EN und FOR-ST :lol:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 13:12
von Klaus P.
Matthieu hat geschrieben:
schraubi hat geschrieben:Man kann zb. in Forchheim FO das Kennzeichen EBS Ebermannstadt und PEG Pegnitz zulassen. Wahrscheins meint der egon sowas

Das würde aber in keinster Weise die Fragestellung erklären. Es ist immer noch der selbe Landkreis, auch mit unterschiedlichen Kennzeichen.
Auf der Plakette steht dann nicht Ebermannstadt sondern weiterhin Forchheim.
Gibt es bei diesen "neuen" alten Landkreisen überhaupt noch Zulassungsstellen in Ebermannstadt und Pegnitz? Wenn, dann sind das max. Außenstellen.

Also Egon, erklär es uns bitte bitte nochmal genau.

-- Hinzugefügt: 7/5/2018, 14:07 --

Klaus P. hat geschrieben:Geht hier auch und kostet extra, wie blöd sind die Nutzer die sonst nur Schnapper machen wollen ?

Blöd finde ich das nicht, ist ne Art Lokalpatriotismus und zeigt woher man eigentlich kommt.


Gekommen war, vor 30 Jahre vor der Zusammenlegung der Kreise.
Bei uns wurde der Osten (BLB) einverleibt :D

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 15:17
von TS-Jens
Und bei meinen Eltern war früher OP, was heute aber nicht wieder geht. Das geht nur in Opladen selbst, (Heute LEV) nicht aber in den ehemals OP tragenden Gemeinden die nun zum Oberbergischen Kreis (GM), zu Remscheid (RS) oder zum Rheinisch Bergischen Kreis (GL) gehören. Kocht wieder jeder Landvogt oder Fürst sein eigenes Süppchen.

Betrifft mich aber nur am Rande, ich hätte so oder so SowjetUnion bekommen (SU) :lol:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 15:31
von Enz-Zett
Klaus P. hat geschrieben:
schraubi hat geschrieben:
Lorchen hat geschrieben:Ah gut, das geht hier auch mit SRB, SEE und FW. (die drei alten Kreise innerhalb des neuen Kreises MOL)


Genau


Geht hier auch und kostet extra, der Sinn ist den Fremdenverkehr aufmerksam zu machen, auf die Altkreise von vor 30 Jahren 8) sagt die Boli-tik.

Gruß Klaus


Falsch.
In manchen Kreisen gingen schlicht die möglichen Kennzeichenkombinationen aus.
Kurzzeitig sind die deswegen dazu übergegangen, neue Kennzeichen zu generieren (z.B. 2005: MKK).
Und dann eben dazu, die alten Kennzeichen wieder zu reanimieren.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 16:34
von CJ
Enz-Zett hat geschrieben:...In manchen Kreisen gingen schlicht die möglichen Kennzeichenkombinationen aus...

Ganz ernsthaft. Hast du dafür eine (offizielle) Quelle?

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 17:04
von Rallye Olaf
Wir schweifen vom eigendlichen Tehma ab . Macht aber nüscht :wink:
Mein Bekanter hatte vor 3 Jahren in Schleswig einen Trabi gekauft
https://www.google.com/maps/place/24837 ... 4d9.563227

Und er hatte in bei uns im Landkreis Bad Oldesloe ( OD ) neu an gemeldet.
Er hatt aber immer noch das alte SL Kenzeichen dran.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 17:07
von schrauberschorsch
Der Landkreis MKK ist nicht weit von mir weg. Die obige Begründung ist meines Wissens nicht richtig. In Hanau-Stadt und dem heutigen Kreis MKK sind meines Wissens weniger Fahrzeuge zugelassen als z.B. in Hamburg oder Berlin und dort (Hamburg oder Berlin) stehen mit den dortigen Stadtkennungen HH und B genügend Kennzeichenkombinationen zur Verfügung. Der Grund für MKK war, dass eine Abgrenzung zwischen Hanau-Stadt (HU) und Hanau-Land (MKK) gewünscht war.

Wo die Frage nach Notwendigkeit einer Vollabnahme und einer Lautstärkenmessung hinführt... :mrgreen:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 17:18
von CJ
Rallye Olaf hat geschrieben:...Und er hatte in bei uns im Landkreis Bad Oldesloe ( OD ) neu an gemeldet.
Er hatt aber immer noch das alte SL Kenzeichen dran.

Seit dem 1.1.2015 kannst du bei einem Umzug dein Kennzeichen bundesweit mitnehmen.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 17:35
von Maik80
CJ hat geschrieben:
Rallye Olaf hat geschrieben:...Und er hatte in bei uns im Landkreis Bad Oldesloe ( OD ) neu an gemeldet.
Er hatt aber immer noch das alte SL Kenzeichen dran.

Seit dem 1.1.2015 kannst du bei einem Umzug dein Kennzeichen bundesweit mitnehmen.


D.h. Landkreis Bundesland A, und die Landkreisplakette Bundesland B ?

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 18:02
von Nr.Zwo
Maik80 hat geschrieben:D.h. Landkreis Bundesland A, und die Landkreisplakette Bundesland B ?


Nö, die Bleche fasst keiner an, in Teil II kommt einfach die neue Adresse, Teil I wird mit neuer Adresse ausgefertigt und in meinem Fall durfte ich pro Fahrzeug noch die "Wunschkennzeichenpauschale" von 10€ abdrücken weil ich wollte ja meine Nummernschilder behalten :roll: war aber immer noch billiger als neue zu kaufen...

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 18:04
von Rallye Olaf
Grossolt 8.JPG

Die Plakette ist vom Kreis Stormarn OD ( Bad Oldesloe )
Mein kumpel Sven ist nicht um gezogen , er wohnt bei mir in Glinde und hatte den Trabi erst gekauft.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 18:15
von Maik80
Nr.Zwo hat geschrieben:
Maik80 hat geschrieben:D.h. Landkreis Bundesland A, und die Landkreisplakette Bundesland B ?


Nö, die Bleche fasst keiner an, in Teil II kommt einfach die neue Adresse, Teil I wird mit neuer Adresse ausgefertigt und in meinem Fall durfte ich pro Fahrzeug noch die "Wunschkennzeichenpauschale" von 10€ abdrücken weil ich wollte ja meine Nummernschilder behalten :roll: war aber immer noch billiger als neue zu kaufen...



Nee, ich meinte das anders. Wenn man z.b. von Hamburg nach München zieht, also Kennzeichen HH_O_185 mit der Hamburger Landkreisplakette, Umzug nach München, Ändern der Papiere mit neuer Adresse und auf den Kennzeichen bleibt die Hamburger Landkreisplakette oder kleben die Münchner ihrs drauf ?

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 18:19
von Rallye Olaf
Maik80 hat geschrieben:
Nr.Zwo hat geschrieben:
Maik80 hat geschrieben:D.h. Landkreis Bundesland A, und die Landkreisplakette Bundesland B ?


Nö, die Bleche fasst keiner an, in Teil II kommt einfach die neue Adresse, Teil I wird mit neuer Adresse ausgefertigt und in meinem Fall durfte ich pro Fahrzeug noch die "Wunschkennzeichenpauschale" von 10€ abdrücken weil ich wollte ja meine Nummernschilder behalten :roll: war aber immer noch billiger als neue zu kaufen...



Nee, ich meinte das anders. Wenn man z.b. von Hamburg nach München zieht, also Kennzeichen HH_O_185 mit der Hamburger Landkreisplakette, Umzug nach München, Ändern der Papiere mit neuer Adresse und auf den Kennzeichen bleibt die Hamburger Landkreisplakette oder kleben die Münchner ihrs drauf ?


Ich denke das die Bayern ihre eigene Plakette drauf machen

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 18:52
von Nr.Zwo
Maik80 hat geschrieben:
Nr.Zwo hat geschrieben:
Maik80 hat geschrieben:D.h. Landkreis Bundesland A, und die Landkreisplakette Bundesland B ?


Nö, die Bleche fasst keiner an, in Teil II kommt einfach die neue Adresse, Teil I wird mit neuer Adresse ausgefertigt und in meinem Fall durfte ich pro Fahrzeug noch die "Wunschkennzeichenpauschale" von 10€ abdrücken weil ich wollte ja meine Nummernschilder behalten :roll: war aber immer noch billiger als neue zu kaufen...



Nee, ich meinte das anders. Wenn man z.b. von Hamburg nach München zieht, also Kennzeichen HH_O_185 mit der Hamburger Landkreisplakette, Umzug nach München, Ändern der Papiere mit neuer Adresse und auf den Kennzeichen bleibt die Hamburger Landkreisplakette oder kleben die Münchner ihrs drauf ?


Nuja, ich bin zwar nur 25km weiter gezogen aber aus der Hansestadt Rostock(HRO) in den Landkreis Rostock(LRO) hört sich ähnlich an ist aber Zulassungstechnisch genauso getrennt als wenn ich nach Lübeck gezogen wäre.
Es ist also einerseits möglich bei einem Umzug seine Nummernschilder zu behalten egal wo man hinzieht, hier werden wie oben beschrieben die Nummernschilder auch nicht angefasst sondern nur die Papiere umgeschrieben.
Andererseits kann man seit ein paar Jahren sich jetzt wieder ältere Nummernschildkürzel aus dem Einzugsbereich des aktuellen Kreises Stempeln lassen, bei uns währe das im Landkreis Rostock (LRO) z.B. ROS,DBR,BÜZ,GÜ,TET usw.
Das ist mein Wissensstand für unsere Ecke, obwohl sich da auch schon wieder was getan haben kann.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 19:00
von Maik80
Ich habe da noch ein Mopped mit BAR Kennzeichen, wäre schön das behalten und die Nachbarn verwirren zu können... :floet:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 19:23
von TS-Jens
CJ hat geschrieben:
Rallye Olaf hat geschrieben:...Und er hatte in bei uns im Landkreis Bad Oldesloe ( OD ) neu an gemeldet.
Er hatt aber immer noch das alte SL Kenzeichen dran.

Seit dem 1.1.2015 kannst du bei einem Umzug dein Kennzeichen bundesweit mitnehmen.


Echt? Ich dachte das ginge nur Landesweit. Oder war das mal nur Landesweit?

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 19:27
von Rallye Olaf
Das Bundesland ist im Falle SL trabi gleich
Nur der Landkreis hat sich geändert

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 20:07
von Egon Damm
Unsere Nachbarn wohnen schon so ca. 6 Jahre hier. Die haben immer noch die Kennzeichen
aus dem Kreis Friedberg (FB) an ihren Dosen.

So....mit Schwesterlein tefloniert. Die Zulassung in Hamburg war kein Problem. Hat 2 Tage gedauert weil
das Einwohnermeldeamt bestätigen musste, das sie in Mainz sesshaft ist. Sie hat in Hamburg ein Wunschkennzeichen
bekommen. Nur das Abmelden ging nicht weil sie den KFZ-Brief nicht dabei hatte.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 20:11
von CJ
TS-Jens hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:
Rallye Olaf hat geschrieben:...Und er hatte in bei uns im Landkreis Bad Oldesloe ( OD ) neu an gemeldet.
Er hatt aber immer noch das alte SL Kenzeichen dran.

Seit dem 1.1.2015 kannst du bei einem Umzug dein Kennzeichen bundesweit mitnehmen.

Echt? Ich dachte das ginge nur Landesweit. Oder war das mal nur Landesweit?

Das hat mal landesweit begonnen. Ich glaube 2009?
Bundesweit geht dann mit neuer Plakette und nur ohne Halterwechsel. Und auch wenn du dann ein neues Fahrzeug anmeldest, kannst du das alte Kennzeichen nicht weiter behalten. Das fällt dann an den Landkreis zurück, der es ursprünglich zugeteilt hat.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 7. Mai 2018 20:15
von Der Mat
Einer meiner Kollegen ist aus Augsburg zurück nach Bitterfeld gekommen und fährt hier seit 1,5 Jahren mit A- Kennzeichen. Natürlich ordnungsgemäß umgemeldet.

Geht definitiv.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 8. Mai 2018 06:44
von TS-Jens
CJ hat geschrieben:
TS-Jens hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:
Rallye Olaf hat geschrieben:...Und er hatte in bei uns im Landkreis Bad Oldesloe ( OD ) neu an gemeldet.
Er hatt aber immer noch das alte SL Kenzeichen dran.

Seit dem 1.1.2015 kannst du bei einem Umzug dein Kennzeichen bundesweit mitnehmen.

Echt? Ich dachte das ginge nur Landesweit. Oder war das mal nur Landesweit?

Das hat mal landesweit begonnen. Ich glaube 2009?
Bundesweit geht dann mit neuer Plakette und nur ohne Halterwechsel. Und auch wenn du dann ein neues Fahrzeug anmeldest, kannst du das alte Kennzeichen nicht weiter behalten. Das fällt dann an den Landkreis zurück, der es ursprünglich zugeteilt hat.


Danke für die Info :ja:

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 8. Mai 2018 06:57
von Gerdk
@Schrauberschorsch

September 1965

Grüße Gerhard

So, Geräuschdaten von einer ES 150 habe ich jetzt - mal schauen was der TÜV am Montag sagt.

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 22. Mai 2018 09:04
von Gerdk
SO erledigt...TÜV ist drauf

Grüße
Gerd

Re: Die Willkür der Zulassungstelle(N)

BeitragVerfasst: 22. Mai 2018 10:02
von der garst
Na Gottseidank.

Dennochwürde mich eine abschließende Stellungnahme Egons zu seiner Aussage am Ende der ersten Seite interessieren.

Sowas hab ich bislang noch nicht gehört.