Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125ccm

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon Treibstoff » 5. November 2018 19:30

P-J hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:Dann wäre aber das RL mit der Streuscheibe nicht mehr senkrecht zur Fahrbahn. Genau genommen erlischt dann sogar die BE. Also eine Aufforderung zum Gesetzesverstoß. Schriftlich geben lassen oder mit Zeugen. Dann gegen den Kollegen vorgegehen.


"Warum bauen sie das Nummerschild nicht mit nem neuen Halter und Beleuchtung an den Beiwagen?" :evil:


Weil nicht der Beiwagen, sondern das Motorrad zugelassen wird.
Der Beiwagen ist nur "Beiwerk".
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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon P-J » 5. November 2018 20:03

Treibstoff hat geschrieben:Der Beiwagen ist nur "Beiwerk".


Vor allem bei Wahlweisem Eintrag aber das interessiert die nicht.

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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon MZ ES 175 » 5. November 2018 22:54

Svidhurr hat geschrieben:In ABG geht es mit dem Argument, das 6V das große Kennzeichen nicht ausleuchten :D

An meiner ETZ 250 habe ich einfach Glück gehabt. Ansonsten würde ich mal zur DEKRA in Gera fahren,
die haben mir ein kleines KZ bei der Vollabnahmen einer ETZ 150 mit eingetragen :ja:


Hat die nicht interessiert, genau das hatte ich u.a. auch hervorgebracht.

flotter 3er hat geschrieben:Lt. § 60 StVZO musste der Mindestabstand des unteren Randes des Kennzeichens 300mm über der Fahrbahnoberfläche liegen, bei "Kraftrollern" 200mm. Der Neigenungwinkel höchstens 30% betragen. Ist dieses bauartbedingt nicht möglich bestand automatisch ein ANSPRUCH auf ein kleines Kennzeichen, da euch ansonsten die Zulassungsstelle zwingen würde gegen geltende Gesetze zu verstoßen.


Hat ebenfalls einen scheiß interessiert. In meinem Fahrzeugschein ist sogar eingetragen, dass das Kennzeichen nur 200mm über der Fahrbahn ist!

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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon FI-ES250 » 29. November 2018 12:49

eventuell hilft das hier weiter:
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hier der Eintrag für unsere 250/2
und hie die Kennzeichen-Maßtafel
Zuletzt geändert von FI-ES250 am 29. November 2018 13:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon Eisenschwein 1968 » 29. November 2018 13:15

Hallo, ich hatte es eigentlich immer irgendwie geschafft das kleine Kennzeichen an meinen MZ zu bekommen aber als ich die ETS im Herbst zugelassen hatte gab es trotz Dekra-Eintragung wahnsinniges Theater auf der Zulassung. Die wollte die Eintragung einfach nicht akzeptieren. Das ganze Schauspiel hat fast anderthalb Stunden gedauert und mich cirka 398 graue Haare gekostet. Stellt sich die Frage ob sich eine Zulassungsstelle über die Dekra hinwegsetzen darf.
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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon MRS76 » 29. November 2018 13:46

Darf sie...
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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon Poloracer163 » 29. November 2018 14:12

Bei mir ist das kleine Kennzeichen im Fahrzeugschein eingetragen. Ging ohne Probleme auf der Zulassungsstelle.

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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon guzzimk » 29. November 2018 14:15

Poloracer163 hat geschrieben:Bei mir ist das kleine Kennzeichen im Fahrzeugschein eingetragen. Ging ohne Probleme auf der Zulassungsstelle.


Da gibts halt ein grosses OST/West-Problem, im Osten geht es oft, im Westen meistens nicht......
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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon MRS76 » 29. November 2018 14:18

Daran würde ich das nicht festmachen.
Eingetragene KKKz wurden hier auch schon mehrfach abgelehnt.

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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon flotter 3er » 29. November 2018 14:29

MRS76 hat geschrieben:Darf sie...
Leider... :-(


Über die Dekra darf sie sich hinweg setzen, über die Gestze aber nicht.

Sorry, ich musste meinen Beitrag umfassend editieren, da die von mir vorher zieterten Gesetze inzwischen aufgehoben sind.

Jetzt gültige Gesetzeslage: 20cm Mindestabstand zur Fahrbahn, Bodenfreiheit darf nicht verringert werden (!). Letzteres halte ich für durchaus wichtig, denn wenn ein Kennzeichen über das Ende des originalen Kotflügels reicht, ist die Bodenfreiheit verringert und somit ein Verstoß gegen §10 FZV.
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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon Luzie » 29. November 2018 18:34

flotter 3er hat geschrieben:
MRS76 hat geschrieben:Darf sie...
Leider... :-(


Über die Dekra darf sie sich hinweg setzen, über die Gestze aber nicht.

Sorry, ich musste meinen Beitrag umfassend editieren, da die von mir vorher zieterten Gesetze inzwischen aufgehoben sind.

Jetzt gültige Gesetzeslage: 20cm Mindestabstand zur Fahrbahn, Bodenfreiheit darf nicht verringert werden (!). Letzteres halte ich für durchaus wichtig, denn wenn ein Kennzeichen über das Ende des originalen Kotflügels reicht, ist die Bodenfreiheit verringert und somit ein Verstoß gegen §10 FZV.


somit sind dann die spritzlappen, wie zum besispiel weiter oben zu sehen, ebenfalls ein verstoss und somit verboten.
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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon Andreas » 29. November 2018 19:47

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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon FI-ES250 » 29. November 2018 19:51

Luzie hat geschrieben:...
somit sind dann die spritzlappen, wie zum besispiel weiter oben zu sehen, ebenfalls ein verstoss und somit verboten.

bei der Höhe geht es um die Unterkante Kennzeichen !!!
siehe hier unter Punkt 5.1
in der PDF auf Seite 4 gibt's auch eine Skizze dazu

" 5.1. Bei beladenem Fahrzeug (Masse in fahrbereitem Zustand plus 75 kg) muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen "
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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon Starfahrer » 29. November 2018 20:30

Ich habe 2013 meine ETZ 251 zugelassen.Die Dame sagte mir, nur Maschinen aus der DDR würden so ein kleines bekommen, Die Maschine sei zu neu mit Baujahr 90. Nach Rücksprache mit dem Leitenden Mitarbeiter hat sie ihren Fehler schnell korrigiert.Ohne Mehrkosten.
2 Jahre vorher mit der TS führte kein Weg zum kleinen KZ...
Die Dame erklärte, es würde in Thüringen eine (damals) neue Verwaltungsvorschrift geben , nach der alle DDR Maschinen die passenden KZ bekommen täten. Ist aber glaub ich wieder vorbei, mein Bekannter hat ein großes KZ bekommen.

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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon Treibstoff » 29. November 2018 20:47

Naja, das Thema kommt halt aller paar Monate oder gar Wochen wieder mal aus der Versenkung.
Gruß, Frank


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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon CJ » 29. November 2018 21:31

FI-ES250 hat geschrieben:...bei der Höhe geht es um die Unterkante Kennzeichen !!!
siehe hier unter Punkt 5.1
in der PDF auf Seite 4 gibt's auch eine Skizze dazu
" 5.1. Bei beladenem Fahrzeug (Masse in fahrbereitem Zustand plus 75 kg) muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen "

Geht es nicht. Du zitierst es ja direkt darunter selbst. Es geht um die Anbringungsstelle des Kennzeichens, nicht das Kennzeichen selber. Oder korrekterweise, ging um die Anbringungsstelle, so würde ich jedenfalls " No longer in force" interpretieren.
flotter 3er hat geschrieben:...Jetzt gültige Gesetzeslage: ......
ist auch §47(1)FZV. Den können wir schon deswegen nicht einfach ignorieren, weil sonst zur Lösung des Problems, neben dem möglichen Eintrag einer abweichenden Anbringung, auch die ebenfalls mögliche Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens nicht möglich wäre. :wink:
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

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Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)

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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon Eisenschwein 1968 » 30. November 2018 01:47

MRS76 hat geschrieben:Darf sie...
Leider... :-(

Furchtbar wenn Allmacht in die Hände von ..... gelegt wird!
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Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

Beitragvon elsa150 » 30. November 2018 05:44

Ein weiteres Argument der Schalterdame war, ich solle mir ein Selbstreflektierendes Kennzeichen kaufen, wenn die Ausleuchtung nicht reicht. (ES 150, 6V)
Schöne Grüße elsa150
Mz- man sagt, sie habe magische Kräfte !

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