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starke136 hat geschrieben:...Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben. Begründet wird dies, dadurch, dass bei diese alten Fahrzeuge bauartbedingt die großen Kennzeichen (18cm x 18cm) nur bedingt anbringbar sind. Es gibt dazu auch einen genauen Gesetzestext auf den man sich berufen kann. Aber ich kenne den Paragraph nicht genau.
Ich denke aber es ist sehr wichtig für viele, die an ihren alten Maschinen gerne ein kleines passendes Kennzeichen haben wollen und dennen es von der Zulassung verweigert wird.
Mit entsprechendem Baujahr muss man euch so ein Kleinkraftradkennzeichen geben auf Wunsch ...
starke136 hat geschrieben:Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.
starke136 hat geschrieben:Laut Aussage des Leiters der Zulassung in Rudolstadt ist das auf Wunsch legitim und keine Ausnahme nur in diesem einen Fall für meine Maschine. Von daher bin ich damit zufrieden und hake nicht nach. Es steht auch keine Ausnahmeregelung in den Papieren.
P-J hat geschrieben:starke136 hat geschrieben:Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.
Nicht seit neuestem, das ist schon seit Jahren so. Trotzdem setzen sich viel Zulassungsstellen drüber hinweg, nach beiden Seiten. Im Nachbarkreis COC ist es kein Problem sogar für ne Harley V-Rod ein kleines Nummerschild zu bekommen wohingegen hier im Kreis DAU sogar 50ccm Moppeds die als Motorrad gemeldet sind erst der Krieg ausgerufen werden muss. Selbst wenn der TÜV klar einträgt das es bauartbedingt nicht anders geht setzt man sich drüber hinwech. Auch ne 98er Herkules, bj 59, wurde mit nem Kuchenblech bedacht. Jeder Kreis, bzw Zulassungstelle brät da sein eignes Süppchen.
starke136 hat geschrieben: Aber es scheint ja wirklich eine.rechtliche Grundlage mit dem Baujahr zu geben.
P-J hat geschrieben:starke136 hat geschrieben:Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.
Nicht seit neuestem, das ist schon seit Jahren so. Trotzdem setzen sich viel Zulassungsstellen drüber hinweg, nach beiden Seiten. Im Nachbarkreis COC ist es kein Problem sogar für ne Harley V-Rod ein kleines Nummerschild zu bekommen wohingegen hier im Kreis DAU sogar 50ccm Moppeds die als Motorrad gemeldet sind erst der Krieg ausgerufen werden muss. Selbst wenn der TÜV klar einträgt das es bauartbedingt nicht anders geht setzt man sich drüber hinwech. Auch ne 98er Herkules, bj 59, wurde mit nem Kuchenblech bedacht. Jeder Kreis, bzw Zulassungstelle brät da sein eignes Süppchen.
starke136 hat geschrieben:Ich will nicht nachfragen, weil ich sonst wieder dort hin fahren muss und Benzin Geld kostet?
Paeule hat geschrieben:Ich würde mich auf den Einigungsvertrag berufen.
Wörtlich " Dann müssen sie halt das Rücklicht höher setzen oder das Nummernschild mit ner seperaten Beleuchtung wo hin machen wo es nicht stört."Paeule hat geschrieben:Der Prüfer meinte, dass die Kennzeichenbeleuchtung so tief sei, dass ich mit Kuchenblech beim Anfahren den Asphalt zerkratzen würde.
CJ hat geschrieben:Jetzt kann ich nur noch ehrfürchtig schweigen, ob so viel "Wissen".
Paeule hat geschrieben:Gilt dann allerdings nicht für "Neckermann" oder "Hein Gerippe" Emmen, weil die haben eine EG-Betriebserlaubnis.
janus hat geschrieben: und du hast gewonnen!
janus hat geschrieben:Hallo,
der "Zwang" zum kleinen Kennzeichen geht von der Kennzeichenleuchte aus. Wenn die Möglichkeit besteht die Zulassung der Kennzeichenleuchte einzusehen, da kann man die Fläche, die die Kennzeichen leuchte ausleuchten kann, sehen. (Wenn du eine neue Kennzeichenleuchte kaufst, da ist diese Zulassung bzw. Anbauvorschrift immer mit dabei.)
Wenn diese Fläche kleiner ist als das Normkennzeichen, dann muss ein kleineres Kennzeichen (oder eine neue Kennzeichenleuchte) angebaut werden. Eine neue Kennzeichenleuchte wird die Zulassungsstelle nur im Notfall fordern.
Es geht also nicht ums Jahr, sondern um die ausgeleuchtete Fläche. Zeig das mit Hilfe der Anbauvorschrift der serienmäßigen Kennzeicheleuchte auf und du hast gewonnen!
Gruß janus
trabimotorrad hat geschrieben:Manchmal bin ich wirklich froh, das ich in erster Linie mit Motorrädern FAHREN tu. Beim fahren ist es mir relativ gleichgültig, wie meine Rückseite des jeweiligen Motorrades aussieht
trabimotorrad hat geschrieben:
Manchmal bin ich wirklich froh, das ich in erster Linie mit Motorrädern FAHREN tu. Beim fahren ist es mir relativ gleichgültig, wie meine Rückseite des jeweiligen Motorrades aussieht
starke136 hat geschrieben:
Aber an viele alte Motorräder (50+) passt das 180x180mm Nummernschild einfach nicht dran.
schrauberschorsch hat geschrieben:Auf Antrag kann eine Sondergenehmigung erteilt werden, wenn es Argumente gibt und der Zulassungsstellenbeamte von der Notwendigkeit eines kleinen Kennzeichens überzeugt hat. Schreibt der TÜV-Prüfer einen Vermerk in die 21er Abnahme, ist das deshalb nur eine "Anregung", der der Zulassungsstellenbeamte bei Vorführung des Fahrzeugs nachkommen kann, nicht muss...
Schumi1 hat geschrieben:
In LOS gibts das schon lange OHNE zusätzliche Kosten.
Und das ganze an sich ist doch eine typisch deutsche Bürokratenposse.Jeder kleine "Fürst" entscheidet in seinem Landkreis für sich.
schrauberschorsch hat geschrieben:Dass eine 125 er das kleine Kennzeichen bekommt, ist der gesetzliche Tatbestand, welcher meines Wissens keine Ausnahme kennt...
Paeule hat geschrieben:Die KTA-Typscheinnummer für dein Fahrzeug gibts vielleicht beim Kraftfahrtbundesamt.
Paeule hat geschrieben:In der DDR hiess es nicht Betriebserlaubnis, sondern KTA-Typschein und in selbigem sollte sehr wohl die Kennzeichengröße, meines Wissens 260 x 140 mm eingetragen sein.
Nordschrauber hat geschrieben:Paeule hat geschrieben:Die KTA-Typscheinnummer für dein Fahrzeug gibts vielleicht beim Kraftfahrtbundesamt.
Nein, gibt's beim Bundesarchiv, Referat DDR 1 in Berlin. Dort kann man Kopien der KTA Typscheine beantragen. kostet aber ein paar Euro (ca. 20 bis 30). Beantragt man mehrere kann es günstiger werden.Paeule hat geschrieben:In der DDR hiess es nicht Betriebserlaubnis, sondern KTA-Typschein und in selbigem sollte sehr wohl die Kennzeichengröße, meines Wissens 260 x 140 mm eingetragen sein.
Ist dort definitiv nicht eingetragen. Habe die für die TS 125 und der TS 150 vorliegen inkl. aller Ergänzungen. Nicht der geringste Hinweis auf Kennzeichengrößen. Ist auch unlogisch, weil den heuteigen Betriebserlaubnissen auch nichts von Kennzeichengrößen steht.
Somit ist auch keine Regelung zu den alten Motorrädern gem. Einigungsvertrag übergegangen. Es gelten also dann die aktuellen nationalen Vorschriften.
MZ ES 175 hat geschrieben:Gaaanz lieb fragen und der ganze Firlefanz bringt in Gera NICHTS. Sollte es hier jemnadem gelungen sein ein kleines KZ zu bekommen, bitte berichtet wie das geklappt hat.
Bei meiner ES sind sämtliche Argumente auf taube Ohren gestoßen.
Zittat "Dann bauen sie halt den Kenzeichenhalter höher" Dazu Ich "geht nicht, da ist ein Rücklicht" " Interessiert mich nicht, das muss dann halt auch höher!"flotter 3er hat geschrieben:Lt. § 60 StVZO musste der Mindestabstand des unteren Randes des Kennzeichens 300mm über der Fahrbahnoberfläche liegen, bei "Kraftrollern" 200mm. Der Neigenungwinkel höchstens 30% betragen. Ist dieses bauartbedingt nicht möglich bestand automatisch ein ANSPRUCH auf ein kleines Kennzeichen, da euch ansonsten die Zulassungsstelle zwingen würde gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
P-J hat geschrieben:Zittat "Dann bauen sie halt den Kenzeichenhalter höher" Dazu Ich "geht nicht, da ist ein Rücklicht" " Interessiert mich nicht, das muss dann halt auch höher!"flotter 3er hat geschrieben:Lt. § 60 StVZO musste der Mindestabstand des unteren Randes des Kennzeichens 300mm über der Fahrbahnoberfläche liegen, bei "Kraftrollern" 200mm. Der Neigenungwinkel höchstens 30% betragen. Ist dieses bauartbedingt nicht möglich bestand automatisch ein ANSPRUCH auf ein kleines Kennzeichen, da euch ansonsten die Zulassungsstelle zwingen würde gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
flotter 3er hat geschrieben:Dann wäre aber das RL mit der Streuscheibe nicht mehr senkrecht zur Fahrbahn. Genau genommen erlischt dann sogar die BE. Also eine Aufforderung zum Gesetzesverstoß. Schriftlich geben lassen oder mit Zeugen. Dann gegen den Kollegen vorgegehen.
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