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Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125ccm

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 19:09
von starke136
Hallo Leute,

Ich habe für meine 250er Pannonia mit 247ccm Hubraum heute auf der Zulassung ein schönes kleines Kleinkraftradkennzeichen bekommen.

Dies erfolgte nach Rücksprache mit dem Leiter der Zulassungsstelle.
Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.

Begründet wird dies, dadurch, dass bei diese alten Fahrzeuge bauartbedingt die großen Kennzeichen (18cm x 18cm) nur bedingt anbringbar sind.

Es gibt dazu auch einen genauen Gesetzestext auf den man sich berufen kann. Aber ich kenne den Paragraph nicht genau.

Ich denke aber es ist sehr wichtig für viele, die an ihren alten Maschinen gerne ein kleines passendes Kennzeichen haben wollen und dennen es von der Zulassung verweigert wird.

Mit entsprechendem Baujahr muss man euch so ein Kleinkraftradkennzeichen geben auf Wunsch :)

Grüße,
Karsten

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 19:28
von der maaß
Ich hatte das Glück, dass die Azubine mich bedient hat.
An der Ausgabe hieß es, dass das eigentlich nicht so geht, das sei nicht erlaubt, sie das nicht gedurft hätte, aber nun ist es halt so und ich soll es als Ausnahme betrachten :mrgreen: (ging um eine TS250 Bj. 75).

An meiner vor 2 Jahren zugelassenen 250er (Bj. 77) musste ich nur danach fragen, dann ging das klar :lach:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 19:29
von CJ
starke136 hat geschrieben:...Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben. Begründet wird dies, dadurch, dass bei diese alten Fahrzeuge bauartbedingt die großen Kennzeichen (18cm x 18cm) nur bedingt anbringbar sind. Es gibt dazu auch einen genauen Gesetzestext auf den man sich berufen kann. Aber ich kenne den Paragraph nicht genau.
Ich denke aber es ist sehr wichtig für viele, die an ihren alten Maschinen gerne ein kleines passendes Kennzeichen haben wollen und dennen es von der Zulassung verweigert wird.
Mit entsprechendem Baujahr muss man euch so ein Kleinkraftradkennzeichen geben auf Wunsch :)...

Die FZV ist in diesem Punkt nicht geändert worden :shock: Umso wichtiger wäre es, dass du da nochmal nachhakst. Es ist schon ein Unterschied ob man Anspruch auf ein verkleinertes Kennzeichen hat oder ob es als Ausnahme zugeteilt werden kann. Frag da bitte nochmal nach der Grundlage. Das Fixieren eines Baujahres wäre auch ein Novum. Üblicherweise verwendet man bisher die Erstzulassung als bestimmendes Merkmal.

btw. du meinst Leichtkraftrad, nicht Kleinkraftrad :biggrin:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 19:40
von starke136
Laut Aussage des Leiters der Zulassung in Rudolstadt ist das auf Wunsch legitim und keine Ausnahme nur in diesem einen Fall für meine Maschine.

Von daher bin ich damit zufrieden und hake nicht nach. Es steht auch keine Ausnahmeregelung in den Papieren.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 19:44
von P-J
starke136 hat geschrieben:Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.


Nicht seit neuestem, das ist schon seit Jahren so. Trotzdem setzen sich viel Zulassungsstellen drüber hinweg, nach beiden Seiten. Im Nachbarkreis COC ist es kein Problem sogar für ne Harley V-Rod ein kleines Nummerschild zu bekommen wohingegen hier im Kreis DAU sogar 50ccm Moppeds die als Motorrad gemeldet sind erst der Krieg ausgerufen werden muss. Selbst wenn der TÜV klar einträgt das es bauartbedingt nicht anders geht setzt man sich drüber hinwech. Auch ne 98er Herkules, bj 59, wurde mit nem Kuchenblech bedacht. :evil: Jeder Kreis, bzw Zulassungstelle brät da sein eignes Süppchen. :evil:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 19:44
von eigel
@starke136: Ist das nun eine richtige Aussage mit dem 01.01.1965 ?

Meine TS 250 Bj.1978 hat seit mehr als 3 Jahren ein kleines Kennzeichen.
Mein Burgman 400, EZ 2004 hat auch ein kleines Kennzeichen
meine TS bearbeitet.jpg

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 19:52
von CJ
starke136 hat geschrieben:Laut Aussage des Leiters der Zulassung in Rudolstadt ist das auf Wunsch legitim und keine Ausnahme nur in diesem einen Fall für meine Maschine. Von daher bin ich damit zufrieden und hake nicht nach. Es steht auch keine Ausnahmeregelung in den Papieren.

Du schriebst aber von "Gesetzestext, auf den man sich berufen kann".
Das es zugeteilt werden KANN und dass das sehr unterschiedlich gehandhabt wird ist aber nicht neu.
Warum willst du nicht nachfragen? So hilft das hier keinem wirklich weiter.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 20:46
von starke136
Ich will nicht nachfragen, weil ich sonst wieder dort hin fahren muss und Benzin Geld kostet?

Ich wollte damit nur animieren auf der Zulassung über den mürrische Bearbeiter hinaus zu gehen und genauer nachzufragen.
Die Polizei nennt mir auch nicht jeden einzelnen Paragraph wenn ich in der 30er Zone zu schnell gefahren bin.
Desweiteren bin ich kein Anwalt für Verkehrsrecht und kein ausgebildeter Mitarbeiter der Zulassungsbehörde. Ich wollte meine heutige Erfahrung teilen und damit vllt helfen können, denjenigen die auch gerne ein kleines Kennzeichen an ihrer alten Maschine wollen.

Aber da ja wieder alles kaputt geredet wir im Forum, behalte ich solche Dinge wohl in Zukunft lieber für mich.

-- Hinzugefügt: 24. Juli 2018 20:48 --

P-J hat geschrieben:
starke136 hat geschrieben:Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.


Nicht seit neuestem, das ist schon seit Jahren so. Trotzdem setzen sich viel Zulassungsstellen drüber hinweg, nach beiden Seiten. Im Nachbarkreis COC ist es kein Problem sogar für ne Harley V-Rod ein kleines Nummerschild zu bekommen wohingegen hier im Kreis DAU sogar 50ccm Moppeds die als Motorrad gemeldet sind erst der Krieg ausgerufen werden muss. Selbst wenn der TÜV klar einträgt das es bauartbedingt nicht anders geht setzt man sich drüber hinwech. Auch ne 98er Herkules, bj 59, wurde mit nem Kuchenblech bedacht. :evil: Jeder Kreis, bzw Zulassungstelle brät da sein eignes Süppchen. :evil:


Das stimmt, Willkür und Laune des Sachbea spielen auch eine Rolle. Aber es scheint ja wirklich eine.rechtliche Grundlage mit dem Baujahr zu geben.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 20:53
von P-J
starke136 hat geschrieben: Aber es scheint ja wirklich eine.rechtliche Grundlage mit dem Baujahr zu geben.


Die Gibts wirklich. Nur ist nicht jeder der Herren und Damen bereit sich drüber zu informieren. Drauf angesprochen reagieren die meisten sehr barch den man spricht ja nu immernoch mit ner Amtsperson und es steht einem nicht zu selbige zu kritiesiern oder einzuweissen. :evil:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 21:08
von trabimotorrad
P-J hat geschrieben:
starke136 hat geschrieben:Es dürfen seit neusten alle Krafträder, egal welcher Hubraum, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden offiziel ein solches kleines Kennzeichen haben.


Nicht seit neuestem, das ist schon seit Jahren so. Trotzdem setzen sich viel Zulassungsstellen drüber hinweg, nach beiden Seiten. Im Nachbarkreis COC ist es kein Problem sogar für ne Harley V-Rod ein kleines Nummerschild zu bekommen wohingegen hier im Kreis DAU sogar 50ccm Moppeds die als Motorrad gemeldet sind erst der Krieg ausgerufen werden muss. Selbst wenn der TÜV klar einträgt das es bauartbedingt nicht anders geht setzt man sich drüber hinwech. Auch ne 98er Herkules, bj 59, wurde mit nem Kuchenblech bedacht. :evil: Jeder Kreis, bzw Zulassungstelle brät da sein eignes Süppchen. :evil:


Na ja, 98ccm das ist ja schon fast ein richtziges Männermotorrad :shock: Mir wurde im Landkreis Waiblingen (heute Rems/Murr-kreis) und im Landkreis heilbronn für die 62,5ccm kreidler das kleine Nummernschild verweigert, mit dem Hinweis, das es ja ein KRAFT :rofl: -Rad sei und als solches auch zu erkennen sein muß :irre:

k-TÜV Kreidler und Gespann o.jpg


Das hat doch was, so ein Blech an einem 62,5ccm-Big-Bike :wink:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 21:15
von daniel_f
starke136 hat geschrieben:Ich will nicht nachfragen, weil ich sonst wieder dort hin fahren muss und Benzin Geld kostet?


Ich benutz in solchen Fällen immer mein Telefon :wink:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 10:30
von Paeule
Ich würde mich auf den Einigungsvertrag berufen.
Der sagt unter anderem:
Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine
Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund
solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr
gebracht werden.

Einigungsvertrag lässt sich HIER einsehen/runterladen.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 11:01
von Nordschrauber
Steht denn in den alten Betriebserlaubnissen auch die Kennzeichengröße irgendwo?
Und wo kann man die alten Betriebserlaubnisse bekommen bzw. hat die jemand?

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 11:29
von CJ
Um das auch noch kaputtzureden; nein die Größe des Kennzeichens hat nichts mit dem Einigungsvertrag oder der Betriebserlaubnis zu tun. Im Übrigen ist alles beim Alten. Zumindest nichts neues zu finden. Ob Thüringen da jetzt neue/ andere "Durchführungsbestimmungen" für die Zuteilung festgelegt hat würde man sicher in einer dortigen Zulassungsstelle erfahren können.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 11:46
von Paeule
In der DDR hiess es nicht Betriebserlaubnis, sondern KTA-Typschein und in selbigem sollte sehr wohl die Kennzeichengröße, meines Wissens 260 x 140 mm eingetragen sein.
Die gibt es aber nicht mehr, weshalb dann in aller Regel das so genannte "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen" von 255 x 130 ausgegeben wird.

Gilt dann allerdings nicht für "Neckermann" oder "Hein Gerippe" Emmen, weil die haben eine EG-Betriebserlaubnis.

Die KTA-Typscheinnummer für dein Fahrzeug gibts vielleicht beim Kraftfahrtbundesamt.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 11:49
von P-J
Paeule hat geschrieben:Ich würde mich auf den Einigungsvertrag berufen.


Hab ich versucht, kannste getrost vergessen. "Dann lehnen wir die Zulassung einfach ab, fedisch!" :evil:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 11:51
von Paeule
Ich hab meins (für die ES) am Ende über den TÜV erhalten.
Der Prüfer meinte, dass die Kennzeichenbeleuchtung so tief sei, dass ich mit Kuchenblech beim Anfahren den Asphalt zerkratzen würde.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 12:03
von P-J
Paeule hat geschrieben:Der Prüfer meinte, dass die Kennzeichenbeleuchtung so tief sei, dass ich mit Kuchenblech beim Anfahren den Asphalt zerkratzen würde.
Wörtlich " Dann müssen sie halt das Rücklicht höher setzen oder das Nummernschild mit ner seperaten Beleuchtung wo hin machen wo es nicht stört." :evil:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 12:09
von CJ
Jetzt kann ich nur noch ehrfürchtig schweigen, ob so viel "Wissen".

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 12:14
von P-J
CJ hat geschrieben:Jetzt kann ich nur noch ehrfürchtig schweigen, ob so viel "Wissen".


bestenfalls erfürchtig schweigen bei soviel Unwissen und Ärger. :evil: Das Ziel ist klar, die wollen die alten Kisten von der Strasse haben. :ja:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 12:15
von seife
Paeule hat geschrieben:Gilt dann allerdings nicht für "Neckermann" oder "Hein Gerippe" Emmen, weil die haben eine EG-Betriebserlaubnis.


Soweit ich weiß kamen die EG-Typgenehmigungen erst in den 90ern, als keine Emmen mehr von Neckermann oder Hein Gericke verkauft wurden.
Bis dahin waren es die KBA-Zulassungen.

Da gab es dann auch die Unterschiede, wie weit die Blinker auseinander sein müssen etc.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 13:27
von janus
Hallo,
der "Zwang" zum kleinen Kennzeichen geht von der Kennzeichenleuchte aus. Wenn die Möglichkeit besteht die Zulassung der Kennzeichenleuchte einzusehen, da kann man die Fläche, die die Kennzeichen leuchte ausleuchten kann, sehen. (Wenn du eine neue Kennzeichenleuchte kaufst, da ist diese Zulassung bzw. Anbauvorschrift immer mit dabei.)
Wenn diese Fläche kleiner ist als das Normkennzeichen, dann muss ein kleineres Kennzeichen (oder eine neue Kennzeichenleuchte) angebaut werden. Eine neue Kennzeichenleuchte wird die Zulassungsstelle nur im Notfall fordern.
Es geht also nicht ums Jahr, sondern um die ausgeleuchtete Fläche. Zeig das mit Hilfe der Anbauvorschrift der serienmäßigen Kennzeicheleuchte auf und du hast gewonnen!
Gruß janus

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 13:38
von P-J
janus hat geschrieben: und du hast gewonnen!


Hast du Bock drauf mit nem Rechtsanwalt zur Zulassungstelle zu gehen :?: Ich nicht. :(

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 14:40
von trabimotorrad
janus hat geschrieben:Hallo,
der "Zwang" zum kleinen Kennzeichen geht von der Kennzeichenleuchte aus. Wenn die Möglichkeit besteht die Zulassung der Kennzeichenleuchte einzusehen, da kann man die Fläche, die die Kennzeichen leuchte ausleuchten kann, sehen. (Wenn du eine neue Kennzeichenleuchte kaufst, da ist diese Zulassung bzw. Anbauvorschrift immer mit dabei.)
Wenn diese Fläche kleiner ist als das Normkennzeichen, dann muss ein kleineres Kennzeichen (oder eine neue Kennzeichenleuchte) angebaut werden. Eine neue Kennzeichenleuchte wird die Zulassungsstelle nur im Notfall fordern.
Es geht also nicht ums Jahr, sondern um die ausgeleuchtete Fläche. Zeig das mit Hilfe der Anbauvorschrift der serienmäßigen Kennzeicheleuchte auf und du hast gewonnen!
Gruß janus


Manchmal bin ich wirklich froh, das ich in erster Linie mit Motorrädern FAHREN tu. Beim fahren ist es mir relativ gleichgültig, wie meine Rückseite des jeweiligen Motorrades aussieht

k-IMG_20180722_070637.jpg

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 16:18
von Mainzer
Die große Kompottschale ist auch ab Werk an meiner Export-ETZ dran - die konnte und durfte also wohl schon in den 80ern ein großes Kennzeichen ausleuchten.
Und ansonsten gibt es dazu
trabimotorrad hat geschrieben:Manchmal bin ich wirklich froh, das ich in erster Linie mit Motorrädern FAHREN tu. Beim fahren ist es mir relativ gleichgültig, wie meine Rückseite des jeweiligen Motorrades aussieht

nix weiter zu sagen :biggrin:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 17:20
von starke136
trabimotorrad hat geschrieben:
Manchmal bin ich wirklich froh, das ich in erster Linie mit Motorrädern FAHREN tu. Beim fahren ist es mir relativ gleichgültig, wie meine Rückseite des jeweiligen Motorrades aussieht

k-IMG_20180722_070637.jpg


Das ist vollkommen richtig Achim :ja:
Aber an viele alte Motorräder (50+) passt das 180x180mm Nummernschild einfach nicht dran.
Bei meiner Pannonia ist das der Fall, und da bin ich sehr froh, dass kleine bekommen zu haben :)
Sonst hätte ich mein Rücklicht versetzen müssen, neue Halter bauen etz.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 18:26
von Rallye Olaf
Nu will ich auch mal meinen senf/Mostrich dazu geben. :wink:
Ich hatte ja vor ein paar tagen die DKW zu gelassen.
Mit der bitte um das 125er Kenzeichen sagte man mir.: ich solle ein Gutachten vom TÜV machen lassen und zugleich mit dem Möppi zur Zulasungsstelle kommen. :|
Dan würden die Beamten das Möppi mit dem Gutachten vergleichen,ob den auch wirklich kein anderes Kenzeichen passen würde. :cry:
Naja
Da kann sich ja jeder denken,was bei raus gekommen wäre. :wink:
DKW RT 200 117.jpg

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 18:35
von Atzekupalek
starke136 hat geschrieben:

Aber an viele alte Motorräder (50+) passt das 180x180mm Nummernschild einfach nicht dran.


Meines Wissens waren Krad Kennzeichen immer 200 mm hoch nicht 180 mm. Mit der Neuerung 2011 hat sich nur die minimale breite auf 180 mm verringert.

Alles abhängig von der Zulassungsstelle. In Erfurt drehen alle sofort durch, wenn man anmerkt ein leichtkraftradkennzeichen zu benötigen. Pauschal wird das erstmal abgelehnt. Die Unwissenheit oder Unlust des jeweiligen Bearbeiters sollte nicht vernachlässigt werden. Ich habe einen Hinweis im §21 Gutachten benötigt. Dann bei der Zulassung zwei Mitarbeiterinnen und dem stellv Abteilungsleiter gut zugeredet. Hat funktioniert mit einer Ausnahmegenehmigung für schlanke 50€.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 18:44
von Schumi1
Für 50Euro extra is doch ein guter Schnitt für den Kassenwart der Behörde.

In LOS gibts das schon lange OHNE zusätzliche Kosten.
Und das ganze an sich ist doch eine typisch deutsche Bürokratenposse.Jeder kleine "Fürst" entscheidet in seinem Landkreis für sich. :(

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 18:46
von schrauberschorsch
Toller Fred.

Wenn das Standard-Kennzeichen nicht ans Krad passt, heisst das nicht, dass dann automatisch die Kennzeuchengrösse für LKR zugeteilt wird. Selbiges gilt für die Kennzeichenausleuchtung durch die fahrzeugseitige Leuchte oder die Bodenfreiheit unter dem Kennzeichen. Was ein LKR ist, ist gesetzlich definiert und jedes Zweirad über 125 ccm ist eben keines.

Die Problematik ist von den Berlin-Rollern bekannt. Dort steht im KTA-Datensatz eine Sondergenehmigung für die tiefe Position des Kennzeichens drin. Die Ausnahmegenehmigung basiert auf der Größe der DDR-Kennzeichen, führt aber nicht dazu, dass man automatisch von der Größe her ein LKR-Kennzeichen erhält.

Auf Antrag kann eine Sondergenehmigung erteilt werden, wenn es Argumente gibt und der Zulassungsstellenbeamte sich von der Notwendigkeit eines kleinen Kennzeichens überzeugt hat, weshalb das Krad grundsätzlich der Zulassungsstelle vorgeführt werden muss. Schreibt der TÜV-Prüfer einen Vermerk in die 21er Abnahme, ist das deshalb nur eine "Anregung", der der Zulassungsstellenbeamte bei Vorführung des Fahrzeugs nachkommen kann, nicht muss...

Aus der DDR-Baumustergenehmigung lässt sich auch kein Anspruch auf ein kleines Kennzeichen ableiten. Jedenfalls im Datensatz für den Berlin Roller steht keine Kennzeichengrösse drin...

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 19:01
von Atzekupalek
schrauberschorsch hat geschrieben:Auf Antrag kann eine Sondergenehmigung erteilt werden, wenn es Argumente gibt und der Zulassungsstellenbeamte von der Notwendigkeit eines kleinen Kennzeichens überzeugt hat. Schreibt der TÜV-Prüfer einen Vermerk in die 21er Abnahme, ist das deshalb nur eine "Anregung", der der Zulassungsstellenbeamte bei Vorführung des Fahrzeugs nachkommen kann, nicht muss...


Da gebe ich Dir Recht, bei mir fingen die auch an von wegen: "Da müssen Sie das Fahrzeug aber hier vorführen..." .
Nach Hin und Her waren sie aber mit den Bilder im DEKRA Bericht zufrieden...

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 19:09
von Tinky-Winky
Ich hab bei der Wiederzulassung ein kleines Kennzeichen verlangt, da das zu Ostzeiten so original war und eine größeres nicht dran passt. Ich musste dann mit dem Foto nachweisen, dass durch den Spritzschutz der Platz nicht ausreicht, um den maximalen Winkel von 30 Grad einzuhalten. Damit bin ich durchgekommen.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 19:27
von starke136
Schumi1 hat geschrieben:
In LOS gibts das schon lange OHNE zusätzliche Kosten.
Und das ganze an sich ist doch eine typisch deutsche Bürokratenposse.Jeder kleine "Fürst" entscheidet in seinem Landkreis für sich. :(


Du hast es auf den Punkt gebracht. Auf der Zulassung in Rudolstadt geht es auch ohne Probleme, ohne Tüvvermerk, extra Kosten oder schriftliche Sondergenehmigungen.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 13:38
von Herr B aus Z
Meine 175er ES hat 0hne Probleme das kleine Kz bekommen. Bei der Abnahme angefragt, ob ich das eingetragen bekomme - Nein, großes Kz geht geht wegen der Bodenfreiheit sowieso nicht. Treppenwitz: Mein Sohn wollte bei der Zulassung seiner 125er chinesischen Montreal eine normales MotorradKz ("sieht besser und erwachsener aus ..." :lol: ) - Keine Chance - es wurde eine kleines Kz zugeteilt.

Es soll schon geholfen haben, die Kennzeichenformen der Sachbearbeiter zu dokumentieren und diese damit zu konfrontieren :twisted:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 13:57
von schrauberschorsch
Dass eine 125 er das kleine Kennzeichen bekommt, ist der gesetzliche Tatbestand, welcher meines Wissens keine Ausnahme kennt...

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 19:54
von etz-251-Gespann
schrauberschorsch hat geschrieben:Dass eine 125 er das kleine Kennzeichen bekommt, ist der gesetzliche Tatbestand, welcher meines Wissens keine Ausnahme kennt...

Wo wohnt ihr denn? Ich habe am 125er Roller ein großes Kennzeichen und an Eddis 150er mit 125ccm (in den Papieren ist es eine ETZ 150 mit 123ccm) ein kleines.
Ich bin von der Dekra direkt zum Zulassungsservice gefahren (gegenüber vom LRA) und der Schilderfuzzi hat mir 1. erklärt das bis zu einem bestimmten Baujahr ein kleines Kennzeichen zulässig ist und 2. das auch möglich ist wenn von den Platzverhältniss nicht anders geht.
Da irgendein Vorbesitzer das Schutzblech gekürzt und ein Spritzgummi montiert hat war nur Platz für ein kleines Kennzeichen (theoretisch).
Lange Rede, Foto mit großem Schild, Foto mit kleineren Kennzeichen und die Sachbearbeiterin war zufrieden gestellt und nun ist das kleine dran. Man kann also feststellen: jede Zulassungstelle macht es anders...
Grüße Eddi& Steffen

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 20:25
von wuwuwu
Ich glaube, hier kann man nichts verallgemeinern. Abhängig von Ort, Wetter, Bearbeiter und dessen Laune. Ich habe, stets mit Wunsch des Leitkraftradkennzeichens, folgende Ergebnisse vorzuweisen:
ES125: großes Kuchenblech. Damals gabs die schmaleren Kennzeichen noch nicht. Durch das geschwungene Kotflügelende eigentlich nicht montierbar. Mußte mir eine spezielle Alu-Unterlage dazu bauen :roll:
ES250-1: Leichtkraftradkennzeichen, ohne Diskussionen
ES250-2: neues schmaleres Motorradkennzeichen. Das würde ja reichen, sei doch auch schon kleiner.

Alles Landkreis Mittelsachsen aber verschiedene Zulassungsstellen und Bearbeiter. Wäre vermutlich auch bei gleichen Zulassungsstellen und verschiedenen Bearbeitern was ähnliches herausgekommen.
Den Tip mit dem Kennzeichenwinkel find ich gut!

Grüße, Albrecht

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 27. Juli 2018 08:36
von MichaelM
Ich find' das in D eh zum :kotz:

Schaut euch mal die Motorradkennzeichen im Rest der EU an :roll:

Mein WIESEL habe ich damals mit zur Zulassungsstelle genommen, der hatte ja keine Papiere.
Die Sachbearbeiterin war von dem Teil begeistert und hat sofort erkannt das da nur ein kleines Kennzeichen passt.
Die wusste halt ihren Verstand zu nutzen.

Das können nicht alle.

Kumpel hatte da mit seiner Husaberg vor ca.20Jahren, mehr Probleme.
Das Kennzeichen ragte immer in die Auslässe der ESD. Nachdem er dann 3x sein kaputtes Kennzeichen hingeschleppt hat, wurde ihm ein schmales, wie es heute üblich ist, ausgehändigt.



Es bleibt ganz klar folgendes Fazit:

Sie können, wenn sie wollen. Denn sie dürfen, wenn sie wollen.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2018 14:23
von Nordschrauber
Paeule hat geschrieben:Die KTA-Typscheinnummer für dein Fahrzeug gibts vielleicht beim Kraftfahrtbundesamt.


Nein, gibt's beim Bundesarchiv, Referat DDR 1 in Berlin. Dort kann man Kopien der KTA Typscheine beantragen. kostet aber ein paar Euro (ca. 20 bis 30). Beantragt man mehrere kann es günstiger werden.

Paeule hat geschrieben:In der DDR hiess es nicht Betriebserlaubnis, sondern KTA-Typschein und in selbigem sollte sehr wohl die Kennzeichengröße, meines Wissens 260 x 140 mm eingetragen sein.


Ist dort definitiv nicht eingetragen. Habe die für die TS 125 und der TS 150 vorliegen inkl. aller Ergänzungen. Nicht der geringste Hinweis auf Kennzeichengrößen. Ist auch unlogisch, weil den heuteigen Betriebserlaubnissen auch nichts von Kennzeichengrößen steht.

Somit ist auch keine Regelung zu den alten Motorrädern gem. Einigungsvertrag übergegangen. Es gelten also dann die aktuellen nationalen Vorschriften.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2018 14:45
von Monty0815
Hallo Leute
Es kommt wie gesagt auf den Sachbearbeiter/in an.Bei meiner 175/0 habe ich ganz lieb gefragt,Gaanz lieb auf die Grösse
meines orginal Rücklichtes/Kennzeichenbeleuchtung verwiesen zwecks Ausleuchtung des Schilder mit 6V 5Watt.
Die Dame erschien mit einem Typenhefter,sagte ok,aber 40 Euronen und kleines Schild wurde eingetragen.
Auf die paar Kröten kommt es nach Neuaufbau auch nicht mehr an.
Freundlich fragen und mit der Ausleuchtung versuchen.In Marienberg klappte es.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2018 16:38
von MZ ES 175
Gaaanz lieb fragen und der ganze Firlefanz bringt in Gera NICHTS. Sollte es hier jemnadem gelungen sein ein kleines KZ zu bekommen, bitte berichtet wie das geklappt hat.

Bei meiner ES sind sämtliche Argumente auf taube Ohren gestoßen.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2018 16:56
von daniel_f
Nordschrauber hat geschrieben:
Paeule hat geschrieben:Die KTA-Typscheinnummer für dein Fahrzeug gibts vielleicht beim Kraftfahrtbundesamt.


Nein, gibt's beim Bundesarchiv, Referat DDR 1 in Berlin. Dort kann man Kopien der KTA Typscheine beantragen. kostet aber ein paar Euro (ca. 20 bis 30). Beantragt man mehrere kann es günstiger werden.

Paeule hat geschrieben:In der DDR hiess es nicht Betriebserlaubnis, sondern KTA-Typschein und in selbigem sollte sehr wohl die Kennzeichengröße, meines Wissens 260 x 140 mm eingetragen sein.


Ist dort definitiv nicht eingetragen. Habe die für die TS 125 und der TS 150 vorliegen inkl. aller Ergänzungen. Nicht der geringste Hinweis auf Kennzeichengrößen. Ist auch unlogisch, weil den heuteigen Betriebserlaubnissen auch nichts von Kennzeichengrößen steht.

Somit ist auch keine Regelung zu den alten Motorrädern gem. Einigungsvertrag übergegangen. Es gelten also dann die aktuellen nationalen Vorschriften.


KTA Typschein habe ich von der Dekra bezogen. Ne nette mail an die lokale Prüfstelle geschrieben, kam auch prompt ne Antwort mit Anhang. Für 0€ :biggrin:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2018 18:16
von ES-Rischi
Das ist wirklich krank, während Golf 1, Ammikisten oder Alfa Romeos extrem kurze Autokennzeichen haben musste ich mit der ES 17571 auch direkt vorfahren und die Heckpartie vermessen lassen. Gut das ich ein Unterlegblech ans Schutzblech geschraubt hatte das das Wunschmaß des Kleinkraftradkennzeichens hatte. Ich musste mir aber wirklich das lachen verkneifen als der Abteilungschef mit dem Zollstock genau nur das von mir geschnitten Unterlegblech gemessen hat und mir aber mit Sondergenehmigung das Kleine Schild zugestanden hat. Diese Willkür oder Uneinigkeit ist total unverständlich.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 4. November 2018 23:44
von zweitaktschraubaer
Nabend!
Mein Senf dazu:
Ich gebe zu ich habe beim Kennzeichen holen geschummelt. :oops:

AJS 500, ein Single von '63, definitiv kein LKR. Vor etwa 7 Jahren.
Ich hab mir ein großes und ein kleines Blech prägen lassen.
Beim Plakettenschalter der Zulassungsstelle ist irgendwie mir das kleine aus der Hand auf den Tresen gefallen.
Ein sehr strenger Blick der Dame -"Den Zettel da brauche ich auch noch!",
2 Min. später schnell weg und freuen dass ich doch nicht den frisch lackierten Koti zerboren musste.
Das große Kennzeichen hätte sowieso den vorgeschriebenen Reflektor überdeckt.

Manchmal hat man Glück, manchmal hat man nicht den "passenden" Menschen vor sich...

Gute Nacht!
Jan

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 5. November 2018 05:19
von Svidhurr
MZ ES 175 hat geschrieben:Gaaanz lieb fragen und der ganze Firlefanz bringt in Gera NICHTS. Sollte es hier jemnadem gelungen sein ein kleines KZ zu bekommen, bitte berichtet wie das geklappt hat.

Bei meiner ES sind sämtliche Argumente auf taube Ohren gestoßen.


In ABG geht es mit dem Argument, das 6V das große Kennzeichen nicht ausleuchten :D

An meiner ETZ 250 habe ich einfach Glück gehabt. Ansonsten würde ich mal zur DEKRA in Gera fahren,
die haben mir ein kleines KZ bei der Vollabnahmen einer ETZ 150 mit eingetragen :ja:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 5. November 2018 05:30
von waldi
Die wollten mir sogar an die 38er Quick nen Kuchenblech verpassen. Aber weder Rücklicht noch der hintere Ständer geben das her. Nach Zahlung von 35 Euronen wurde dann ein kleines Kennzeichen genehmigt.

Lg. Mario

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 5. November 2018 15:15
von flotter 3er
Lt. § 60 StVZO musste der Mindestabstand des unteren Randes des Kennzeichens 300mm über der Fahrbahnoberfläche liegen, bei "Kraftrollern" 200mm. Der Neigenungwinkel höchstens 30% betragen. Ist dieses bauartbedingt nicht möglich bestand automatisch ein ANSPRUCH auf ein kleines Kennzeichen, da euch ansonsten die Zulassungsstelle zwingen würde gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Da aber nach meiner Kenntnis der 60iger § weggefallen ist, auf der anderen Seite aber die Vorschriften gelten die bei der Erstinbetriebnahme maßgeblich waren sollte das immer noch das Argument sein.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 5. November 2018 17:51
von P-J
flotter 3er hat geschrieben:Lt. § 60 StVZO musste der Mindestabstand des unteren Randes des Kennzeichens 300mm über der Fahrbahnoberfläche liegen, bei "Kraftrollern" 200mm. Der Neigenungwinkel höchstens 30% betragen. Ist dieses bauartbedingt nicht möglich bestand automatisch ein ANSPRUCH auf ein kleines Kennzeichen, da euch ansonsten die Zulassungsstelle zwingen würde gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Zittat "Dann bauen sie halt den Kenzeichenhalter höher" Dazu Ich "geht nicht, da ist ein Rücklicht" " Interessiert mich nicht, das muss dann halt auch höher!" :evil:

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 5. November 2018 18:01
von flotter 3er
P-J hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:Lt. § 60 StVZO musste der Mindestabstand des unteren Randes des Kennzeichens 300mm über der Fahrbahnoberfläche liegen, bei "Kraftrollern" 200mm. Der Neigenungwinkel höchstens 30% betragen. Ist dieses bauartbedingt nicht möglich bestand automatisch ein ANSPRUCH auf ein kleines Kennzeichen, da euch ansonsten die Zulassungsstelle zwingen würde gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Zittat "Dann bauen sie halt den Kenzeichenhalter höher" Dazu Ich "geht nicht, da ist ein Rücklicht" " Interessiert mich nicht, das muss dann halt auch höher!" :evil:


Dann wäre aber das RL mit der Streuscheibe nicht mehr senkrecht zur Fahrbahn. Genau genommen erlischt dann sogar die BE. Also eine Aufforderung zum Gesetzesverstoß. Schriftlich geben lassen oder mit Zeugen. Dann gegen den Kollegen vorgegehen.

Re: Kleinkraftradkennzeichen an alten Maschinen größer 125cc

BeitragVerfasst: 5. November 2018 18:33
von P-J
flotter 3er hat geschrieben:Dann wäre aber das RL mit der Streuscheibe nicht mehr senkrecht zur Fahrbahn. Genau genommen erlischt dann sogar die BE. Also eine Aufforderung zum Gesetzesverstoß. Schriftlich geben lassen oder mit Zeugen. Dann gegen den Kollegen vorgegehen.


"Warum bauen sie das Nummerschild nicht mit nem neuen Halter und Beleuchtung an den Beiwagen?" :evil: