Zulassung mit DDR Brief

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

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Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Risinghaze » 26. Juli 2018 14:20

Hi!

Würde mich mal interessieren, was ich beachten muss, wenn ich ein Fahrzeug zulassen möchte, welches nur ein DDR Besitzt.
Was muss ich da genau beachten?
Brauche ich eine Vollabnahme beim TÜV?

Mit freundlichen Grüßen

Fuhrpark: Simson S51 Bj. 1987, MZ ETZ 250 A Bj. 1986, MuZ Skorpion Tour Bj. 1994, MuZ Silverstar Gespann Bj. 1996, MZ Baghira SM Bj. 2005, BMW F650 GS (Twin) Bj. 2008, Honda MSX 125 Bj. 2014, Honda CRF 250 L Bj. 2015, 2,5x MZ Charley (weil geil!)
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon RT-Tilo » 26. Juli 2018 14:53

Ich glaube, das ist die einfachste Methode, ein Fahrzeug zuzulassen ... :wink:
Vollgutachten, wenn das Fahrzeug länger als sieben Jahre nicht zugelassen war
und den Kaufvertrag bzw. Eigentumsnachweis, wenn es nicht dein Name ist, der
im Brief steht. Also bei uns hier im Leipziger Land war es so, schon mehrmals
kein Problem und ging immer schnell. :ja:

PS: laß dir den entwerteten DDR-Brief zurückgeben, der gehört zur Historie des Fahrzeuges. :gut:
man liest sich - Gruß Tilo Bild

"Ich habe einfach keine Zeit mehr für Arschlöcher in meinem Leben"- Horst Lichter Bild


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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Nordschrauber » 26. Juli 2018 15:05

Meines Wissen nach brauchst Du alles, als wenn Du gar nichts an Papieren hättest.
Polizeiliche Auskunft, dass nichts gestohlen gemeldet ist, Vollabnahme bei TÜV usw.
Der alte DDR Brief schützt Dich nur davor, dass die alte Kiste nicht ausschließlich im Ausland (Ungarn, Polen etc.) zugelassen war.
Du bekommst nur eine entsprechende neue Zulassung, wenn das Fahrzeug vor der Wende einmal in der DDR zugelassen war. Dann greift der alte KTA-Typschein (hab ich gerade gelernt, dass es so hieß :oops: ) also die Betriebserlaubnis. Die Gültigkeit des Typscheins ist dann ja mit dem Einigungsvertrag übergegangen.
Hat der Vorbesitzer meiner TS auch machen müssen, obwohl der alte DDR Schein vorhanden ist.

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Marwin87 » 26. Juli 2018 15:15

Mit dem DDR-Brief zur Dekra, eine Vollabnahme ( nach Paragraph 21) machen lassen und mit den Sachen zur Zulassungsstelle.
Versicherungsnummer nicht vergessen und schon geht das seinen Gang.
Der Originale Brief reicht vollkommen als Eigentumsnachweis :!:
Selber schon sehr oft so gehandhabt...
++Aus technischen Gründen befindet sich meine Signatur auf der Rückseite meines Beitrags++
++Die STVO behindert meinen Fahrstil++

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon ETS-Fan » 26. Juli 2018 15:22

Unter Umständen musst du noch an Eides statt versichern,dass du der Eigentümer bist. Aber nur wenn die Abmeldebescheinigung nicht mit dran hängt.
Sollte bei mir einmal so sein, hab ich gemosert und bin zu einer anderen Zulassungsstelle.
Da sagten die mir ,dass das so eigentlich richtig wäre,weil die Dokumentation nicht vollständig ist.Man hat mir das Motorrad dann aber ohne Eides statt angemeldet.
Alles nich normal hier.
Gruß
Rüdiger

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Nordschrauber » 26. Juli 2018 15:23

Risinghaze hat geschrieben:Brauche ich eine Vollabnahme beim TÜV?


Da wäre ich mal gespannt, ob der TÜV bei Dir (Celle) das macht. Meistens kennen die sich mit den Sachen (alte DDR-Motorräder) gar nicht aus und lehnen das auch hin und wieder ab oder nörgeln an allem rum, was ihnen nicht passt. Das aber auch nur aus Unwissenheit.
Eventuell muss Du das Motorrad auf nen Anhänger laden und einen Termin im Osten bei der Dekra machen.

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon ETS-Fan » 26. Juli 2018 15:24

Marwin87 hat geschrieben:Mit dem DDR-Brief zur Dekra, eine Vollabnahme ( nach Paragraph 21) machen lassen und mit den Sachen zur Zulassungsstelle.
Versicherungsnummer nicht vergessen und schon geht das seinen Gang.
Der Originale Brief reicht vollkommen als Eigentumsnachweis :!:
Selber schon sehr oft so gehandhabt...

Das ist leider nicht so ,auch eben schon so gehabt.
Gruß Rüdiger

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Svidhurr » 26. Juli 2018 15:31

ETS-Fan hat geschrieben:
Marwin87 hat geschrieben:Mit dem DDR-Brief zur Dekra, eine Vollabnahme ( nach Paragraph 21) machen lassen und mit den Sachen zur Zulassungsstelle.
Versicherungsnummer nicht vergessen und schon geht das seinen Gang.
Der Originale Brief reicht vollkommen als Eigentumsnachweis :!:
Selber schon sehr oft so gehandhabt...

Das ist leider nicht so ,auch eben schon so gehabt.
Gruß Rüdiger


Das ist halt Deutschland :roll: das kommt immer auf die Zulassungsstelle (Bearbeiter) an :(

Ich würde einfach mal bei deiner Zulassung anrufen und die verraten dir dann schon was die alles haben wollen.
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990

Fuhrpark: habe einen
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Pet » 26. Juli 2018 16:28

Svidhurr hat geschrieben:Das ist halt Deutschland :roll: das kommt immer auf die Zulassungsstelle (Bearbeiter) an :(

Ich würde einfach mal bei deiner Zulassung anrufen und die verraten dir dann schon was die alles haben wollen.


Oder kurz persönlich vorbei gehen, habe ich so gemacht. Ich hatte nur die Zulassungsbescheinigung (nicht Brief!) aus DDR-Zeiten,
die nette Bearbeiterin (vom Infopoint, also nicht Zulassungsdame) ist zum Amtsleiter, hat dort nachgefragt, kam zurück und sagte
kein Problem. Abnahme nach §21 und normal zulassen. Die haben sich nen Aktenvermerk gemacht und dann ging das 1 Monat später ohne Probleme.
Persönlcih ist manchmal besser.
Aber wie schon oft geschrieben, das hängt von der Zulassungsstelle, dem Bearbeiter und manchmal glaub ich auch vom Wetter ab :mrgreen: .
Grüße aus Thüringen
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon muenstermann » 26. Juli 2018 16:38

Achte darauf, das der TÜV den Vermerk "KTA Betriebserlaubnis" vornimmt, das ist wichtig dem Bestandsschutz, da die StVZO der DDR in etlichen Punkten von der der BRD abweicht, z. B. Blinkerplicht!

Wenn sich der Prüfer dumm anstellt verweise auf den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.
Und lasse dir bei der Zulassungstelle den alten Brief wieder aushändigen!
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Risinghaze » 26. Juli 2018 18:04

Okay! Also eine Sache habe ich schonmal gelernt. Man kann diese Vollabnahme auch woanders machen und nicht beim TÜV.

Naja, also bis jetzt hatte ich nicht wirklich Probleme hier (mit Trabant). Da war alles iO. Aber ich werde mal schauen, ob ich das auch bei meiner Favorisierten Prüfstelle machen kann! (diese Abnahme nach §21, kann die jetzte Prüfstelle machen?)

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon CJ » 26. Juli 2018 18:10

Risinghaze hat geschrieben:Okay! Also eine Sache habe ich schonmal gelernt. Man kann diese Vollabnahme auch woanders machen und nicht beim TÜV...

In Celle mußt du zum TÜV zur Vollabnahme. In den "neuen" Bundesländern zur DEKRA.
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Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon schrauberschorsch » 26. Juli 2018 19:41

Das Thema hatten wir schon mehrfach, das letzte Mal vor gae nicht langer Zeit.

Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist; braucht es keine Vollabnahme. Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt. Die 7-Jahres Frist gibt es nicht mehr.

Ob du im Brief als letzter Eigentümer stehst, sollte für die Zulassung auch egal sein. Nach FZV prüft die Zulassungsstelle zivilrechtliche Sachverhalte nicht, hat aber auszuschließen, dass eine Fahrgestellnimmer 2x zugelassen wird. Aus diesem Grund wollen einige Zulassungsstellen den Kaufvertrag sehen, der bei genauer Betrachtung im Einzelfall auch kein Eigentum nachweisen sein kann, weil an abhanden gekommenen Dinge kein Eigentumserwerb möglich ist.

Wenn du die Historie des Fahrzeugs nicht vom ersten Tag an kennst, kannst du deshalb auch nicht an Eides statt versichern, Eigentümer zu sein, weil du nicht ausschliessen kannst, dass das Moped mal abhanden gekommen ist. Das eine falsche eidesstattliche Versicherung schwer strafbar ist, sollte bekannt sein.

Letztlich wirst du dich an dem Ablauf der für dich uständigen Zulassungsstelle orientieren müssen. Wenn von dort eine 21er Abnahme gefordert wird, wirst du eine machen lassen müssen. Deshalb dort erkundigen und danach handeln...

Fuhrpark: NSU Quickly Bj 55 (restauriert), NSU Quickly S Bj 57, NSU Quickly S 23, BJ 61, DKW Hummel Super Bj 60 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (in Arbeit), MZ ES 150 Bj 64
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon muenstermann » 26. Juli 2018 19:48

schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist........ Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt.


eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Mell » 26. Juli 2018 21:04

Ich habe meine 150 auf 125 umgebaut, von der Dekra begutachten lassen und dann mit dem Gutachten und dem DDR Brief neu angemeldet.
Völlig problemlos.

Fuhrpark: MZ TS 150/ 1984,
SIMSON S51 / 1984,
HONDA CBR1000F / 1994
SIMSON AWO 425S / 1957
IWL Berlin SR59 / 1960
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon schrauberschorsch » 26. Juli 2018 21:30

muenstermann hat geschrieben:
schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist........ Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt.


eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!


Aha. Dann würde der Dieb, der Fahrzeug und Papiere entwendet, rechtsgültig Eigentum am Fahrzeug erwerben. Die zivilrechtliche Regelung ist aber eine andere (wie oben geschrieben)...

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon muenstermann » 26. Juli 2018 21:37

schrauberschorsch hat geschrieben:
muenstermann hat geschrieben:
schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist........ Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt.


eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!


Aha. Dann würde der Dieb, der Fahrzeug und Papiere entwendet, rechtsgültig Eigentum am Fahrzeug erwerben. Die zivilrechtliche Regelung ist aber eine andere (wie oben geschrieben)...


Der KFZ-Brief war der Eigentumsnachweis.
Heute mit den EU-Papieren hat sich das geändert.
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon AHO » 26. Juli 2018 21:43

muenstermann hat geschrieben:...eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!


So eindeutig ist, und war, das nie.
https://www.juraforum.de/ratgeber/verke ... er-vom-kfz

Gruß
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon schrauberschorsch » 26. Juli 2018 22:03

Man muss erstmal die zulassungsrechtliche und die zivilrechtliche Seite voneinander trennen. Ich schreibe von der zivilrechtlichen Seite. Die Zulassungsstelle darf davon ausgehen, dass der, der den Brief vorlegt, Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsstelle darf deshalb davon ausgehen, weil sie nur ausschliessen muss, dass eine Fahrgestellnummer 2x zugelassen wird und zivilrechtliche Sachverhalte nicht prüfen muss.

Zivilrechtlich ergibt sich aus dem Besitz des Briefs zugunsten des darin nicht eingetragenen Besitzers eine Vermutung, gerade keine Fiktion, dass er Eigentümer des im Brief genannten Fahrzeugs ist. Bei einer Vermutung ist, begriffsimmanent, der Gegenbeweis zulässig. In meinem Beispiel kann der bestohlene Fahrzeugeigentümer die Vermutung zerstören indem er zB den Diebstahl des Briefs zur Anzeige bringt.

Im Prinzip steht das auch in dem von AHO verlinkten Artikel, der nicht :mrgreen: von mir stammt.

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Matthieu » 27. Juli 2018 06:26

CJ hat geschrieben:
Risinghaze hat geschrieben:Okay! Also eine Sache habe ich schonmal gelernt. Man kann diese Vollabnahme auch woanders machen und nicht beim TÜV...

In Celle mußt du zum TÜV zur Vollabnahme. In den "neuen" Bundesländern zur DEKRA.

Und auch das ist so noch nicht vollständig. Du musst zum TÜV der in deiner Region das "Sagen" hat.
Bei uns in Bayern gibt es TÜV Nord, TÜV Rheinland und TÜV Süd. Ne 21er darf aber nur der TÜV Süd machen.

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Marco-42 » 12. August 2019 21:27

schrauberschorsch hat geschrieben:
Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist; braucht es keine Vollabnahme. Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt. Die 7-Jahres Frist gibt es nicht mehr.

Ob du im Brief als letzter Eigentümer stehst, sollte für die Zulassung auch egal sein.



Wo steht denn das geschrieben?

Meine Hufu hat einen nicht entwerteten DDR Brief und eine Abmeldebescheinigung von 1993. Auch bin ich nicht im Brief eingetragen, habe aber einen Kaufvertrag.

Sie ist fertig aufgebaut. Ich möchte sie so schnell wie möglich zulassen.

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Der Sterni » 12. August 2019 21:44

Hat letzten Monat bei meiner ES 250/2 erst relativ problemlos geklappt.
Ostbrief, abgemeldet seit '90.

Normale HU hat gereicht um sie im Land Brandenburg/Landkreis PM/ Zulassungsstelle Werder neu zuzulassen.
Ohne Vollabnahme, Kaufvertrag und ähnlichem Firlefanz.

Dafür gab beim Thema Anhängelast und kleinem Kennzeichen doch reichlich Gesprächsbedarf, aber das ist wieder ne andere Geschichte.

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon mr2 » 13. August 2019 16:16

Hallo allerseits,
also bei meine 1956er ES250 wurde 1999 mit DDR-Papieren stillgelegt. Letztes Jahr habe ich dann in unserer niederbayrischen Zulassungsstelle nachgefragt, was zur Wiederzulassung notwendig ist. Eine HU und der DDR-Brief. Also, einige Tage später mit einer HU (von KÜS !!!) und dem (nicht entwerteten) DDR-Brief wieder hin, und alles war in wenigen Minuten erledigt ohne irgendein Problem. Sogar inklusive kleinem Nummernschild. Wohlgemerkt gänzlich ohne technische Änderung. :top:

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Matthieu » 13. August 2019 17:18

mr2 hat geschrieben:Hallo allerseits,
also bei meine 1956er ES250 wurde 1999 mit DDR-Papieren stillgelegt.

Wie kann ein Fahrzeug bis 1999 auf DDR-Papiere gelaufen sein? Da war die Wende schon zehn Jahre her...

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon mr2 » 14. August 2019 08:51

Wer sagt denn was von "gelaufen"? Das Dingens wurde 1989 als Erbmasse per Anhänger nach Bayern transportiert, irgendwann hier restauriert aber nie mehr auf die Straße gebracht und stand da seitdem einfach nur in einer Garage herum. 1999 nach weiterer Vererbung der Stillegungs-Stempel im DDR-Brief. Und 2018 wieder in Betrieb genommen. Einfach nur lang genug zuwarten, so geht das mit Kulturgut...
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon zweitakt » 14. August 2019 09:50

"eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!"

Genau das stimmt nicht, der Haltereintrag ist höchstens eine Eigentumsvermutung.
Der alte Brief bescheinigt, daß das Fahrzeug schon einmal zugelassen war.
Das Fahrzeug könnte ja ausschließlich auf einem Betriebsgrundstück (LPG) ohne Zulassung betrieben worden sein.
Würde dieser Nachweis nicht erbracht werden und das Verkehrsamt hätte Zweifel,
ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, wäre es eine Neuzulassung.
Dafür würde dann die Erfüllung aller aktuellen Vorschriften notwendig sein. (EURO4 etc.)
Damit wäre das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon ventilo » 14. August 2019 10:46

zweitakt hat geschrieben:Würde dieser Nachweis nicht erbracht werden und das Verkehrsamt hätte Zweifel,
ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, wäre es eine Neuzulassung.
Dafür würde dann die Erfüllung aller aktuellen Vorschriften notwendig sein. (EURO4 etc.)
Damit wäre das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.


Auch das stimmt so nicht mehr, man kann auch nie zugelassene Oldtimer nach den damals n Deutschland geltenden Vorschriften zulassen (mit Einschränkungen).

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Robert K. G. » 14. August 2019 10:55

Für diese Aussage hätte ich gern einmal Belege. Die gelebte Praxis ist nämlich eine ganz andere...

Gruß
Robert
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon zweitakt » 14. August 2019 14:30

"Auch das stimmt so nicht mehr, man kann auch nie zugelassene Oldtimer nach den damals n Deutschland geltenden Vorschriften zulassen (mit Einschränkungen)."

Natürlich, soweit das Motorrad schon einmal zugelassen war.
Wenn das Straßenverkehrsamt einem das glaubt macht es das auch.
Wenn es einen Nachweis fordert benötigt man den Brief.
Wenn man dann keinen hat, hat man u.U. ein Problem.
Diesen Punkt handhaben die Straßenverkehrsämter je nach Landkreis unterschiedlich.

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon ventilo » 14. August 2019 15:14

Robert K. G. hat geschrieben:Für diese Aussage hätte ich gern einmal Belege. Die gelebte Praxis ist nämlich eine ganz andere...

Gruß
Robert


Der orange BMW 2002 im BMW Museum. Er hat mittlerweile sogar ein H-Kennzeichen und wurde komplett aus Teilen mit einer nie zugelassenen Rohkarosse aufgebaut.
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon muenstermann » 14. August 2019 17:06

ventilo hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:Für diese Aussage hätte ich gern einmal Belege. Die gelebte Praxis ist nämlich eine ganz andere...

Gruß
Robert

Der orange BMW 2002 im BMW Museum. Er hat mittlerweile sogar ein H-Kennzeichen und wurde komplett aus Teilen mit einer nie zugelassenen Rohkarosse aufgebaut.
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon zweitakt » 14. August 2019 18:39

... oder ich suche noch eine Karosse zum Brief. :wink:

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon zinnenberg » 27. Oktober 2019 20:56

ventilo hat geschrieben:
zweitakt hat geschrieben:Würde dieser Nachweis nicht erbracht werden und das Verkehrsamt hätte Zweifel,
ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, wäre es eine Neuzulassung.
Dafür würde dann die Erfüllung aller aktuellen Vorschriften notwendig sein. (EURO4 etc.)
Damit wäre das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.


Auch das stimmt so nicht mehr, man kann auch nie zugelassene Oldtimer nach den damals n Deutschland geltenden Vorschriften zulassen (mit Einschränkungen).


Normalerweise würde ich so einen alten Beitrag nicht rauskramen, aber diese Aussage ist rechtlich schlicht falsch. Damit das passiert, müssen Behördenvertreter (oder auch Amtlich anerkannte Sachverständige) extreme "Flexibilität" an den Tag legen - Amigos...

Ein Kraftfahrzeug muß immer die zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung geltenden Vorschriften erfüllen. Theoretisch kann (in NRW) eine übergeordnete Behörde (in NRW: Regierungspräsidium) in bestimmten Fällen einzelner nichteingehaltener Vorschriften eine Ausnahmegenehmigung erteilen, aber darauf sollte sich niemand verlassen.

Ich habe schon mehrfach erlebt, daß Neufahrzeuge, die nicht vor einem bestimmten Stichtag (z.B. wegen auslaufenden Abgasnorm) in der EU nicht mehr zulassungsfähig waren und wo das Autohaus die Tageszulassung verpennt hat, bloß noch für den Export taugten.

Oder einen Händler, der sich für besonders schlau hielt und ein gebrauchtes BMW 1er Cabrio in Topzustand aus den USA importierte und das hier nicht auf die Straße bekam, weil der Motor innerhalb der EU nicht verkauft wird und es kein Abgasgutachten gab, sowie außerdem aufgrund unterschiedlicher Kabelbäume und Steuergeräte deutsche Scheinwerfer nicht verbaubar waren...

Eine Schaufensterstanduhr, die seit 1989 herumgestanden hat, sollte man deshalb als Käufer gegenüber der Zulassungsstelle nie als "noch nie zugelassen" bezeichnen. Bei Verlust der Papiere wird nämlich im Normalfall das Baujahr vom Typenschild das Datum der Erstzulassung und daraus ergeben sich die zu erfüllenden Vorschriften...

Der BMW wie auch der Ford sind eigentlich Replikas. Ich kann mir auch aus einem Teilekatalog der Ente ein Auto zusammenkaufen, daß es nie gab, inklusive Rahmen und das Ganze mit Typenschild und Nummer eines toten Autos versehen, nominell ist das kein Oldtimer.
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon CJ » 27. Oktober 2019 21:12

zinnenberg hat geschrieben:...Normalerweise würde ich so einen alten Beitrag nicht rauskramen, aber diese Aussage ist rechtlich schlicht falsch. ...Ein Kraftfahrzeug muß immer die zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung geltenden Vorschriften erfüllen...

Wenn wir denn schon beim Richtigstellen sind:
Ein Kraftfahrzeug muß immer die zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung geltenden Vorschriften, einschließlich der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Nachrüstvorschriften, erfüllen.
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon zinnenberg » 27. Oktober 2019 21:27

Korrekt. Die prominenteste davon ist (bei PKW) die Warnblinkanlage, die auch die Messingfraktion benötigt.
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon schrauberschorsch » 27. Oktober 2019 21:50

zinnenberg hat geschrieben:Korrekt. Die prominenteste davon ist (bei PKW) die Warnblinkanlage, die auch die Messingfraktion benötigt.


Nein. Wenn ich ein Auto aus der Messingära habe, welches damals schon zugelassen war, brauche ich die Warnblinkanlage nicht nachrüsten, sondern kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wenn ich einen Mini aus GB hole aus Ende der Sechziger muss ich die Warnblinkanlage nachrüsten. Wenn ich ein Motorrad aus den 20iger habe, kann ich eine Befreiung von der Lichttechnischen Anlage beantragen.

Bei dem Auto aus der Messingära und dem Motorrad aus den 20igern wird das erste grosse Problem schon darin liegen, zu klären, welche rechtliche Grundlage massgeblich ist, weil eine damals reichseinheitliche StVZO erst 1938 kam, die zB erstmals Lichttechnische Einrichtungen an Motorräder vorschrieb, meines Wissens aber ohne Nachrüstpflicht...

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon CJ » 27. Oktober 2019 22:04

Du verwechselst etwas. Eine Ausnahme kann ich immer beantragen. Das ändert aber nichts an grundsätzlichen Forderungen zum nachrüsten. Reichseinheitliche Zulassungsbestimmungen gibt es seit 1906. Seit 1937 heißen die dann StVZO. Die dort aufgestellten Forderungen galten grundsätzlich für alle zugelassenen Fahrzeuge. Womit wir wieder bei den Ausnahmen sind, wenn Altfahrzeuge die nicht erfüllen konnten.
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon schrauberschorsch » 28. Oktober 2019 17:08

Ich glaube, dass ich nichts verwechsele. ;D Sicher gibt es Dinge, die an "Altfahrzeugen" grundsätzlich nachzurüsten sind, weil diese Dinge zum Zeitpunkt der EZ des Fahrzeugs nicht vorgeschrieben, aber nachträglich zur Pflicht gemacht wurden. Bekannt ist mir auch, dass da die Warnblinkanlage gerne genannt wird. Die Frage, ob man tatsächlich (!) nachrüsten muss, ist damit gerade im Oldtimerbereich nicht immer abschliessend beantwortet, und setzt sich nach meinem Verständnis aus 2 Fragen zusammen: Die erste ist, ob ich grundsätzlich zur Nachrüstung verpflichtet bin, die zweite, ob ich wirklich nachrüsten muss. Letzteres ist nur dann gegeben, wenn ich keinen Ausnahmetatbestand beanspruchen kann, der mich von der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Nachrüstung befreit. :wink: Gibt es einen Ausnahmetatbestand, kann ich entscheiden, ob ich nachrüste oder eine Ausnahmegenehmigung beantrage...

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon muenstermann » 28. Oktober 2019 17:36

Als erstes haben Kfz in Deutschland Bestandsschutz! Das heißt, das Fahrzeug muß den zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme gültigen Regeln entsprechen. Eine Pflicht zur Nachrüstung, z. B. einer Warnblickanlage, gibt es hier zu Lande nicht!
Wenn allerdings nachgerüstet wird, muß diese dann den aktuellen Vorschriften entsprechen!
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon CJ » 28. Oktober 2019 19:32

muenstermann hat geschrieben:Als erstes haben Kfz in Deutschland Bestandsschutz! Das heißt, das Fahrzeug muß den zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme gültigen Regeln entsprechen. Eine Pflicht zur Nachrüstung, z. B. einer Warnblickanlage, gibt es hier zu Lande nicht!
Wenn allerdings nachgerüstet wird, muß diese dann den aktuellen Vorschriften entsprechen!

Ich lese die StVZO anders. Erklärs mir.
$matches[2]

Konkret zur Warnblinkanlage. Änderung der StVZO in 1968.
$matches[2]

Die Übergangsbestimmung im §72 ließ die Regelung zum 01.01.1970 für Neuzulassungen in Kraft treten. Alle älteren Fahrzeuge blieben noch ausgenommen.
$matches[2]

1973 wars dann auch für alle älteren Zulassungen soweit. Fahrzeuge die ab 01.04.1974 zum TÜV mußten, brauchten ab da die Warnblinkanlage. Spätestens jedoch zum 01.01.1976.
Klingt für mich nach einer astreinen Nachrüstvorschrift.
§72 Abs.2 50-1973.png

Unberührt davon war und gibt es immer die Möglichkeit eine Ausnahme davon zu beantragen. Insbesondere wenn die Nachrüstung technisch nicht möglich ist oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich wäre. Aber das gilt ja für fast alle Regelungen.
Im Übrigen wäre es bei solchen Themen wünschenswert nicht mit persönlichen Ansichten, sondern mit Quellen zu arbeiten. Zum Thema Lichtanlage an Motorrädern der 20er habe ich auch eine etwas andere historische Quellenlage, aber das darzustellen wäre vermutlich ohnehin vergebliche Mühe. ;D
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon zinnenberg » 28. Oktober 2019 19:43

Es gibt in Deutschland eine generelle Nachrüstpflicht, die Warnblinkanlage betreffend, für mehrspurige Fahrzeuge, (die hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach §54 StVzO mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen). Für die Diebstahlsicherung übrigens auch. Oldtimer sind davon keineswegs ausgenommen.

Für beide Ausrüstvorschriften gibt es keinen Stichtag der Erstzulassung und Ausnahmegenehmigungen werden diesbezüglich nicht befürwortet (ich kann da immer nur für NRW sprechen).

@CJ: Top Quellenangaben! 👍

Bezüglich der Warnblinkanlage ist bei Vorkriegsfahrzeugen selbst die erforderliche Nachrüstung einer Lichtmaschine und Batterie kein Grund, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon Tourgigant » 15. März 2023 17:26

Hallo zusammen,

ich möchte zu diesem Thread mal einen neuen Aspekt hinzufügen, nämlich die verschiedenen Arten von DDR Fahrzeugbriefen.
Ich mach mal den Anfang:
Mittlerweile halte ich den dritten DDR Fahrzeugbrief für MZ in meinen Händen. Der erste ist von meiner MZ ES 150 von 1965, folglich ist auch der Brief aus diesem Jahr. Es ist ein recht dickes grünes Heftchen und enthält einiges an Informationen. Neben den der umfassenden technischen Beschreibung der MZ samt Motornummer finden sich auch Details zum ersten Halter. Der Kurt H. aus Borstendorf war also LPG-Bauer. :wink:
Nahezu gleich sah auch der Brief für meine MZ ES 250/2 aus. Ich frohlockte zu erfahren, dass sie in meiner Geburtsstadt Gardelegen das erste mal angemeldet war.
Neulich holte ich mir eine MZ TS 250/1 Bj. 1980 mit Erstzulassung 1987. Ich mutmaße, dass diese Lücke mit dem ABG-haften Aussehen der Maschine erklärbar ist. Also ist der Brief auch mit 1987 datiert. Angesichts des DDR Briefes war ich zunächst sehr ernüchtert. Keine grüne Farbe mehr und gerade ein Papierbogen, also insgesamt vier bedruckte Seiten. Auch der Inhalt ist entsprechend dünn. Kaum technische Informationen, keine Motornummer und der Beruf von Harald P. aus Ilmenau bleibt mir ebenso verwehrt. Im ersten Moment meinte ich der Brief sei unvollständig und somit wertlos. Aber im Grunde sind alle notwendigen Infos drin. Fahrgestellnummer, Modell, ABE Bescheinigung. Rätsel gibt mir auch der Titel auf. Vor der Briefnummer steht fett der Buchstabe G voraus. Auf Ebay Kleinanzeigen sehe ich manche ähnliche Briefe, die z.B. ein fettes J tragen.

Ich gehe davon aus, dass ich mit dem 1987 Brief meine MZ genauso problemlos angemeldet bekomme wie mit meinem 1965 Brief. Mich würde aber folgendes interessieren:
-Wie viele Versionen des DDR Fahrzeugbrief gab es über die Jahrzehnte?
- Wann wurden sie umgestellt?
- Was bedeutet der fette Buchstabe vor der Briefnummer?

Wenn das Thema Teilnehmer findet, lade ich gerne noch meine aktuell zwei Briefe hier in Auszügen hoch.

Beste Grüße,
Andreas

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Re: Zulassung mit DDR Brief

Beitragvon CJ » 15. März 2023 19:10

Tourgigant hat geschrieben:...Wie viele Versionen des DDR Fahrzeugbrief gab es über die Jahrzehnte?...

Wie man`s nimmt. Den "alten" Brief gab es in 3 Varianten. Für Kraftwagen, für Motorräder und für Anhänger.
Den "neuen" Brief gab es nur als Einheitsvorlage. Ggf. gab es bei Bedarf dazu ergänzende Einlegeblätter (z.B. bei Einzelgenehmigungen).
Also wenn du so willst 2 Generationen mit insgesamt 4 verschiedenen Vordrucken.

Tourgigant hat geschrieben:...Wann wurden sie umgestellt?...

Der "neue" Kfz-Brief wurde ab Mitte 1979 eingeführt.

Tourgigant hat geschrieben:...Was bedeutet der fette Buchstabe vor der Briefnummer?...

Der Serienbuchstabe ist Bestandteil der Briefnummer.
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