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Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 14:20
von Risinghaze
Hi!

Würde mich mal interessieren, was ich beachten muss, wenn ich ein Fahrzeug zulassen möchte, welches nur ein DDR Besitzt.
Was muss ich da genau beachten?
Brauche ich eine Vollabnahme beim TÜV?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 14:53
von RT-Tilo
Ich glaube, das ist die einfachste Methode, ein Fahrzeug zuzulassen ... :wink:
Vollgutachten, wenn das Fahrzeug länger als sieben Jahre nicht zugelassen war
und den Kaufvertrag bzw. Eigentumsnachweis, wenn es nicht dein Name ist, der
im Brief steht. Also bei uns hier im Leipziger Land war es so, schon mehrmals
kein Problem und ging immer schnell. :ja:

PS: laß dir den entwerteten DDR-Brief zurückgeben, der gehört zur Historie des Fahrzeuges. :gut:

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 15:05
von Nordschrauber
Meines Wissen nach brauchst Du alles, als wenn Du gar nichts an Papieren hättest.
Polizeiliche Auskunft, dass nichts gestohlen gemeldet ist, Vollabnahme bei TÜV usw.
Der alte DDR Brief schützt Dich nur davor, dass die alte Kiste nicht ausschließlich im Ausland (Ungarn, Polen etc.) zugelassen war.
Du bekommst nur eine entsprechende neue Zulassung, wenn das Fahrzeug vor der Wende einmal in der DDR zugelassen war. Dann greift der alte KTA-Typschein (hab ich gerade gelernt, dass es so hieß :oops: ) also die Betriebserlaubnis. Die Gültigkeit des Typscheins ist dann ja mit dem Einigungsvertrag übergegangen.
Hat der Vorbesitzer meiner TS auch machen müssen, obwohl der alte DDR Schein vorhanden ist.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 15:15
von Marwin87
Mit dem DDR-Brief zur Dekra, eine Vollabnahme ( nach Paragraph 21) machen lassen und mit den Sachen zur Zulassungsstelle.
Versicherungsnummer nicht vergessen und schon geht das seinen Gang.
Der Originale Brief reicht vollkommen als Eigentumsnachweis :!:
Selber schon sehr oft so gehandhabt...

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 15:22
von ETS-Fan
Unter Umständen musst du noch an Eides statt versichern,dass du der Eigentümer bist. Aber nur wenn die Abmeldebescheinigung nicht mit dran hängt.
Sollte bei mir einmal so sein, hab ich gemosert und bin zu einer anderen Zulassungsstelle.
Da sagten die mir ,dass das so eigentlich richtig wäre,weil die Dokumentation nicht vollständig ist.Man hat mir das Motorrad dann aber ohne Eides statt angemeldet.
Alles nich normal hier.
Gruß
Rüdiger

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 15:23
von Nordschrauber
Risinghaze hat geschrieben:Brauche ich eine Vollabnahme beim TÜV?


Da wäre ich mal gespannt, ob der TÜV bei Dir (Celle) das macht. Meistens kennen die sich mit den Sachen (alte DDR-Motorräder) gar nicht aus und lehnen das auch hin und wieder ab oder nörgeln an allem rum, was ihnen nicht passt. Das aber auch nur aus Unwissenheit.
Eventuell muss Du das Motorrad auf nen Anhänger laden und einen Termin im Osten bei der Dekra machen.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 15:24
von ETS-Fan
Marwin87 hat geschrieben:Mit dem DDR-Brief zur Dekra, eine Vollabnahme ( nach Paragraph 21) machen lassen und mit den Sachen zur Zulassungsstelle.
Versicherungsnummer nicht vergessen und schon geht das seinen Gang.
Der Originale Brief reicht vollkommen als Eigentumsnachweis :!:
Selber schon sehr oft so gehandhabt...

Das ist leider nicht so ,auch eben schon so gehabt.
Gruß Rüdiger

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 15:31
von Svidhurr
ETS-Fan hat geschrieben:
Marwin87 hat geschrieben:Mit dem DDR-Brief zur Dekra, eine Vollabnahme ( nach Paragraph 21) machen lassen und mit den Sachen zur Zulassungsstelle.
Versicherungsnummer nicht vergessen und schon geht das seinen Gang.
Der Originale Brief reicht vollkommen als Eigentumsnachweis :!:
Selber schon sehr oft so gehandhabt...

Das ist leider nicht so ,auch eben schon so gehabt.
Gruß Rüdiger


Das ist halt Deutschland :roll: das kommt immer auf die Zulassungsstelle (Bearbeiter) an :(

Ich würde einfach mal bei deiner Zulassung anrufen und die verraten dir dann schon was die alles haben wollen.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 16:28
von Pet
Svidhurr hat geschrieben:Das ist halt Deutschland :roll: das kommt immer auf die Zulassungsstelle (Bearbeiter) an :(

Ich würde einfach mal bei deiner Zulassung anrufen und die verraten dir dann schon was die alles haben wollen.


Oder kurz persönlich vorbei gehen, habe ich so gemacht. Ich hatte nur die Zulassungsbescheinigung (nicht Brief!) aus DDR-Zeiten,
die nette Bearbeiterin (vom Infopoint, also nicht Zulassungsdame) ist zum Amtsleiter, hat dort nachgefragt, kam zurück und sagte
kein Problem. Abnahme nach §21 und normal zulassen. Die haben sich nen Aktenvermerk gemacht und dann ging das 1 Monat später ohne Probleme.
Persönlcih ist manchmal besser.
Aber wie schon oft geschrieben, das hängt von der Zulassungsstelle, dem Bearbeiter und manchmal glaub ich auch vom Wetter ab :mrgreen: .

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 16:38
von muenstermann
Achte darauf, das der TÜV den Vermerk "KTA Betriebserlaubnis" vornimmt, das ist wichtig dem Bestandsschutz, da die StVZO der DDR in etlichen Punkten von der der BRD abweicht, z. B. Blinkerplicht!

Wenn sich der Prüfer dumm anstellt verweise auf den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.
Und lasse dir bei der Zulassungstelle den alten Brief wieder aushändigen!

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 18:04
von Risinghaze
Okay! Also eine Sache habe ich schonmal gelernt. Man kann diese Vollabnahme auch woanders machen und nicht beim TÜV.

Naja, also bis jetzt hatte ich nicht wirklich Probleme hier (mit Trabant). Da war alles iO. Aber ich werde mal schauen, ob ich das auch bei meiner Favorisierten Prüfstelle machen kann! (diese Abnahme nach §21, kann die jetzte Prüfstelle machen?)

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 18:10
von CJ
Risinghaze hat geschrieben:Okay! Also eine Sache habe ich schonmal gelernt. Man kann diese Vollabnahme auch woanders machen und nicht beim TÜV...

In Celle mußt du zum TÜV zur Vollabnahme. In den "neuen" Bundesländern zur DEKRA.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 19:41
von schrauberschorsch
Das Thema hatten wir schon mehrfach, das letzte Mal vor gae nicht langer Zeit.

Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist; braucht es keine Vollabnahme. Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt. Die 7-Jahres Frist gibt es nicht mehr.

Ob du im Brief als letzter Eigentümer stehst, sollte für die Zulassung auch egal sein. Nach FZV prüft die Zulassungsstelle zivilrechtliche Sachverhalte nicht, hat aber auszuschließen, dass eine Fahrgestellnimmer 2x zugelassen wird. Aus diesem Grund wollen einige Zulassungsstellen den Kaufvertrag sehen, der bei genauer Betrachtung im Einzelfall auch kein Eigentum nachweisen sein kann, weil an abhanden gekommenen Dinge kein Eigentumserwerb möglich ist.

Wenn du die Historie des Fahrzeugs nicht vom ersten Tag an kennst, kannst du deshalb auch nicht an Eides statt versichern, Eigentümer zu sein, weil du nicht ausschliessen kannst, dass das Moped mal abhanden gekommen ist. Das eine falsche eidesstattliche Versicherung schwer strafbar ist, sollte bekannt sein.

Letztlich wirst du dich an dem Ablauf der für dich uständigen Zulassungsstelle orientieren müssen. Wenn von dort eine 21er Abnahme gefordert wird, wirst du eine machen lassen müssen. Deshalb dort erkundigen und danach handeln...

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 19:48
von muenstermann
schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist........ Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt.


eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 21:04
von Mell
Ich habe meine 150 auf 125 umgebaut, von der Dekra begutachten lassen und dann mit dem Gutachten und dem DDR Brief neu angemeldet.
Völlig problemlos.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 21:30
von schrauberschorsch
muenstermann hat geschrieben:
schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist........ Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt.


eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!


Aha. Dann würde der Dieb, der Fahrzeug und Papiere entwendet, rechtsgültig Eigentum am Fahrzeug erwerben. Die zivilrechtliche Regelung ist aber eine andere (wie oben geschrieben)...

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 21:37
von muenstermann
schrauberschorsch hat geschrieben:
muenstermann hat geschrieben:
schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist........ Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt.


eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!


Aha. Dann würde der Dieb, der Fahrzeug und Papiere entwendet, rechtsgültig Eigentum am Fahrzeug erwerben. Die zivilrechtliche Regelung ist aber eine andere (wie oben geschrieben)...


Der KFZ-Brief war der Eigentumsnachweis.
Heute mit den EU-Papieren hat sich das geändert.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 21:43
von AHO
muenstermann hat geschrieben:...eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!


So eindeutig ist, und war, das nie.
https://www.juraforum.de/ratgeber/verke ... er-vom-kfz

Gruß
Andreas

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 22:03
von schrauberschorsch
Man muss erstmal die zulassungsrechtliche und die zivilrechtliche Seite voneinander trennen. Ich schreibe von der zivilrechtlichen Seite. Die Zulassungsstelle darf davon ausgehen, dass der, der den Brief vorlegt, Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsstelle darf deshalb davon ausgehen, weil sie nur ausschliessen muss, dass eine Fahrgestellnummer 2x zugelassen wird und zivilrechtliche Sachverhalte nicht prüfen muss.

Zivilrechtlich ergibt sich aus dem Besitz des Briefs zugunsten des darin nicht eingetragenen Besitzers eine Vermutung, gerade keine Fiktion, dass er Eigentümer des im Brief genannten Fahrzeugs ist. Bei einer Vermutung ist, begriffsimmanent, der Gegenbeweis zulässig. In meinem Beispiel kann der bestohlene Fahrzeugeigentümer die Vermutung zerstören indem er zB den Diebstahl des Briefs zur Anzeige bringt.

Im Prinzip steht das auch in dem von AHO verlinkten Artikel, der nicht :mrgreen: von mir stammt.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 27. Juli 2018 06:26
von Matthieu
CJ hat geschrieben:
Risinghaze hat geschrieben:Okay! Also eine Sache habe ich schonmal gelernt. Man kann diese Vollabnahme auch woanders machen und nicht beim TÜV...

In Celle mußt du zum TÜV zur Vollabnahme. In den "neuen" Bundesländern zur DEKRA.

Und auch das ist so noch nicht vollständig. Du musst zum TÜV der in deiner Region das "Sagen" hat.
Bei uns in Bayern gibt es TÜV Nord, TÜV Rheinland und TÜV Süd. Ne 21er darf aber nur der TÜV Süd machen.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 12. August 2019 21:27
von Marco-42
schrauberschorsch hat geschrieben:
Wenn der DDR-Brief nicht entwertet ist; braucht es keine Vollabnahme. Der DDR-Brief ist nach Einigungsvertrag einen West-Brief gleichgestellt. Die 7-Jahres Frist gibt es nicht mehr.

Ob du im Brief als letzter Eigentümer stehst, sollte für die Zulassung auch egal sein.



Wo steht denn das geschrieben?

Meine Hufu hat einen nicht entwerteten DDR Brief und eine Abmeldebescheinigung von 1993. Auch bin ich nicht im Brief eingetragen, habe aber einen Kaufvertrag.

Sie ist fertig aufgebaut. Ich möchte sie so schnell wie möglich zulassen.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 12. August 2019 21:44
von Der Sterni
Hat letzten Monat bei meiner ES 250/2 erst relativ problemlos geklappt.
Ostbrief, abgemeldet seit '90.

Normale HU hat gereicht um sie im Land Brandenburg/Landkreis PM/ Zulassungsstelle Werder neu zuzulassen.
Ohne Vollabnahme, Kaufvertrag und ähnlichem Firlefanz.

Dafür gab beim Thema Anhängelast und kleinem Kennzeichen doch reichlich Gesprächsbedarf, aber das ist wieder ne andere Geschichte.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 13. August 2019 16:16
von mr2
Hallo allerseits,
also bei meine 1956er ES250 wurde 1999 mit DDR-Papieren stillgelegt. Letztes Jahr habe ich dann in unserer niederbayrischen Zulassungsstelle nachgefragt, was zur Wiederzulassung notwendig ist. Eine HU und der DDR-Brief. Also, einige Tage später mit einer HU (von KÜS !!!) und dem (nicht entwerteten) DDR-Brief wieder hin, und alles war in wenigen Minuten erledigt ohne irgendein Problem. Sogar inklusive kleinem Nummernschild. Wohlgemerkt gänzlich ohne technische Änderung. :top:

servus,
Christian

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 13. August 2019 17:18
von Matthieu
mr2 hat geschrieben:Hallo allerseits,
also bei meine 1956er ES250 wurde 1999 mit DDR-Papieren stillgelegt.

Wie kann ein Fahrzeug bis 1999 auf DDR-Papiere gelaufen sein? Da war die Wende schon zehn Jahre her...

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 14. August 2019 08:51
von mr2
Wer sagt denn was von "gelaufen"? Das Dingens wurde 1989 als Erbmasse per Anhänger nach Bayern transportiert, irgendwann hier restauriert aber nie mehr auf die Straße gebracht und stand da seitdem einfach nur in einer Garage herum. 1999 nach weiterer Vererbung der Stillegungs-Stempel im DDR-Brief. Und 2018 wieder in Betrieb genommen. Einfach nur lang genug zuwarten, so geht das mit Kulturgut...

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 14. August 2019 09:50
von zweitakt
"eben, und deshalb ist der Besitz des Brief der Eigentumsnachweis!!!"

Genau das stimmt nicht, der Haltereintrag ist höchstens eine Eigentumsvermutung.
Der alte Brief bescheinigt, daß das Fahrzeug schon einmal zugelassen war.
Das Fahrzeug könnte ja ausschließlich auf einem Betriebsgrundstück (LPG) ohne Zulassung betrieben worden sein.
Würde dieser Nachweis nicht erbracht werden und das Verkehrsamt hätte Zweifel,
ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, wäre es eine Neuzulassung.
Dafür würde dann die Erfüllung aller aktuellen Vorschriften notwendig sein. (EURO4 etc.)
Damit wäre das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 14. August 2019 10:46
von ventilo
zweitakt hat geschrieben:Würde dieser Nachweis nicht erbracht werden und das Verkehrsamt hätte Zweifel,
ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, wäre es eine Neuzulassung.
Dafür würde dann die Erfüllung aller aktuellen Vorschriften notwendig sein. (EURO4 etc.)
Damit wäre das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.


Auch das stimmt so nicht mehr, man kann auch nie zugelassene Oldtimer nach den damals n Deutschland geltenden Vorschriften zulassen (mit Einschränkungen).

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 14. August 2019 10:55
von Robert K. G.
Für diese Aussage hätte ich gern einmal Belege. Die gelebte Praxis ist nämlich eine ganz andere...

Gruß
Robert

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 14. August 2019 14:30
von zweitakt
"Auch das stimmt so nicht mehr, man kann auch nie zugelassene Oldtimer nach den damals n Deutschland geltenden Vorschriften zulassen (mit Einschränkungen)."

Natürlich, soweit das Motorrad schon einmal zugelassen war.
Wenn das Straßenverkehrsamt einem das glaubt macht es das auch.
Wenn es einen Nachweis fordert benötigt man den Brief.
Wenn man dann keinen hat, hat man u.U. ein Problem.
Diesen Punkt handhaben die Straßenverkehrsämter je nach Landkreis unterschiedlich.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 14. August 2019 15:14
von ventilo
Robert K. G. hat geschrieben:Für diese Aussage hätte ich gern einmal Belege. Die gelebte Praxis ist nämlich eine ganz andere...

Gruß
Robert


Der orange BMW 2002 im BMW Museum. Er hat mittlerweile sogar ein H-Kennzeichen und wurde komplett aus Teilen mit einer nie zugelassenen Rohkarosse aufgebaut.
Wir haben im Club einen Gruppe S Ford RS200, der noch nie zugelassen war und heute mit englischer V5 und deutschem 07er Kennzeichen bewegt wird. War jüngst beim Eifel Rallye Festival in Daun zu bewundern.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 14. August 2019 17:06
von muenstermann
ventilo hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:Für diese Aussage hätte ich gern einmal Belege. Die gelebte Praxis ist nämlich eine ganz andere...

Gruß
Robert

Der orange BMW 2002 im BMW Museum. Er hat mittlerweile sogar ein H-Kennzeichen und wurde komplett aus Teilen mit einer nie zugelassenen Rohkarosse aufgebaut.
Wir haben im Club einen Gruppe S Ford RS200, der noch nie zugelassen war und heute mit englischer V5 und deutschem 07er Kennzeichen bewegt wird. War jüngst beim Eifel Rallye Festival in Daun zu bewundern.


getreu dem Motto: " ans Typenschild ein neues Auto geschraubt" wie die Hollander

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 14. August 2019 18:39
von zweitakt
... oder ich suche noch eine Karosse zum Brief. :wink:

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 27. Oktober 2019 20:56
von zinnenberg
ventilo hat geschrieben:
zweitakt hat geschrieben:Würde dieser Nachweis nicht erbracht werden und das Verkehrsamt hätte Zweifel,
ob das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, wäre es eine Neuzulassung.
Dafür würde dann die Erfüllung aller aktuellen Vorschriften notwendig sein. (EURO4 etc.)
Damit wäre das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.


Auch das stimmt so nicht mehr, man kann auch nie zugelassene Oldtimer nach den damals n Deutschland geltenden Vorschriften zulassen (mit Einschränkungen).


Normalerweise würde ich so einen alten Beitrag nicht rauskramen, aber diese Aussage ist rechtlich schlicht falsch. Damit das passiert, müssen Behördenvertreter (oder auch Amtlich anerkannte Sachverständige) extreme "Flexibilität" an den Tag legen - Amigos...

Ein Kraftfahrzeug muß immer die zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung geltenden Vorschriften erfüllen. Theoretisch kann (in NRW) eine übergeordnete Behörde (in NRW: Regierungspräsidium) in bestimmten Fällen einzelner nichteingehaltener Vorschriften eine Ausnahmegenehmigung erteilen, aber darauf sollte sich niemand verlassen.

Ich habe schon mehrfach erlebt, daß Neufahrzeuge, die nicht vor einem bestimmten Stichtag (z.B. wegen auslaufenden Abgasnorm) in der EU nicht mehr zulassungsfähig waren und wo das Autohaus die Tageszulassung verpennt hat, bloß noch für den Export taugten.

Oder einen Händler, der sich für besonders schlau hielt und ein gebrauchtes BMW 1er Cabrio in Topzustand aus den USA importierte und das hier nicht auf die Straße bekam, weil der Motor innerhalb der EU nicht verkauft wird und es kein Abgasgutachten gab, sowie außerdem aufgrund unterschiedlicher Kabelbäume und Steuergeräte deutsche Scheinwerfer nicht verbaubar waren...

Eine Schaufensterstanduhr, die seit 1989 herumgestanden hat, sollte man deshalb als Käufer gegenüber der Zulassungsstelle nie als "noch nie zugelassen" bezeichnen. Bei Verlust der Papiere wird nämlich im Normalfall das Baujahr vom Typenschild das Datum der Erstzulassung und daraus ergeben sich die zu erfüllenden Vorschriften...

Der BMW wie auch der Ford sind eigentlich Replikas. Ich kann mir auch aus einem Teilekatalog der Ente ein Auto zusammenkaufen, daß es nie gab, inklusive Rahmen und das Ganze mit Typenschild und Nummer eines toten Autos versehen, nominell ist das kein Oldtimer.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 27. Oktober 2019 21:12
von CJ
zinnenberg hat geschrieben:...Normalerweise würde ich so einen alten Beitrag nicht rauskramen, aber diese Aussage ist rechtlich schlicht falsch. ...Ein Kraftfahrzeug muß immer die zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung geltenden Vorschriften erfüllen...

Wenn wir denn schon beim Richtigstellen sind:
Ein Kraftfahrzeug muß immer die zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung geltenden Vorschriften, einschließlich der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Nachrüstvorschriften, erfüllen.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 27. Oktober 2019 21:27
von zinnenberg
Korrekt. Die prominenteste davon ist (bei PKW) die Warnblinkanlage, die auch die Messingfraktion benötigt.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 27. Oktober 2019 21:50
von schrauberschorsch
zinnenberg hat geschrieben:Korrekt. Die prominenteste davon ist (bei PKW) die Warnblinkanlage, die auch die Messingfraktion benötigt.


Nein. Wenn ich ein Auto aus der Messingära habe, welches damals schon zugelassen war, brauche ich die Warnblinkanlage nicht nachrüsten, sondern kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wenn ich einen Mini aus GB hole aus Ende der Sechziger muss ich die Warnblinkanlage nachrüsten. Wenn ich ein Motorrad aus den 20iger habe, kann ich eine Befreiung von der Lichttechnischen Anlage beantragen.

Bei dem Auto aus der Messingära und dem Motorrad aus den 20igern wird das erste grosse Problem schon darin liegen, zu klären, welche rechtliche Grundlage massgeblich ist, weil eine damals reichseinheitliche StVZO erst 1938 kam, die zB erstmals Lichttechnische Einrichtungen an Motorräder vorschrieb, meines Wissens aber ohne Nachrüstpflicht...

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 27. Oktober 2019 22:04
von CJ
Du verwechselst etwas. Eine Ausnahme kann ich immer beantragen. Das ändert aber nichts an grundsätzlichen Forderungen zum nachrüsten. Reichseinheitliche Zulassungsbestimmungen gibt es seit 1906. Seit 1937 heißen die dann StVZO. Die dort aufgestellten Forderungen galten grundsätzlich für alle zugelassenen Fahrzeuge. Womit wir wieder bei den Ausnahmen sind, wenn Altfahrzeuge die nicht erfüllen konnten.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 28. Oktober 2019 17:08
von schrauberschorsch
Ich glaube, dass ich nichts verwechsele. ;D Sicher gibt es Dinge, die an "Altfahrzeugen" grundsätzlich nachzurüsten sind, weil diese Dinge zum Zeitpunkt der EZ des Fahrzeugs nicht vorgeschrieben, aber nachträglich zur Pflicht gemacht wurden. Bekannt ist mir auch, dass da die Warnblinkanlage gerne genannt wird. Die Frage, ob man tatsächlich (!) nachrüsten muss, ist damit gerade im Oldtimerbereich nicht immer abschliessend beantwortet, und setzt sich nach meinem Verständnis aus 2 Fragen zusammen: Die erste ist, ob ich grundsätzlich zur Nachrüstung verpflichtet bin, die zweite, ob ich wirklich nachrüsten muss. Letzteres ist nur dann gegeben, wenn ich keinen Ausnahmetatbestand beanspruchen kann, der mich von der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Nachrüstung befreit. :wink: Gibt es einen Ausnahmetatbestand, kann ich entscheiden, ob ich nachrüste oder eine Ausnahmegenehmigung beantrage...

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 28. Oktober 2019 17:36
von muenstermann
Als erstes haben Kfz in Deutschland Bestandsschutz! Das heißt, das Fahrzeug muß den zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme gültigen Regeln entsprechen. Eine Pflicht zur Nachrüstung, z. B. einer Warnblickanlage, gibt es hier zu Lande nicht!
Wenn allerdings nachgerüstet wird, muß diese dann den aktuellen Vorschriften entsprechen!

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 28. Oktober 2019 19:32
von CJ
muenstermann hat geschrieben:Als erstes haben Kfz in Deutschland Bestandsschutz! Das heißt, das Fahrzeug muß den zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme gültigen Regeln entsprechen. Eine Pflicht zur Nachrüstung, z. B. einer Warnblickanlage, gibt es hier zu Lande nicht!
Wenn allerdings nachgerüstet wird, muß diese dann den aktuellen Vorschriften entsprechen!

Ich lese die StVZO anders. Erklärs mir.
$matches[2]

Konkret zur Warnblinkanlage. Änderung der StVZO in 1968.
$matches[2]

Die Übergangsbestimmung im §72 ließ die Regelung zum 01.01.1970 für Neuzulassungen in Kraft treten. Alle älteren Fahrzeuge blieben noch ausgenommen.
$matches[2]

1973 wars dann auch für alle älteren Zulassungen soweit. Fahrzeuge die ab 01.04.1974 zum TÜV mußten, brauchten ab da die Warnblinkanlage. Spätestens jedoch zum 01.01.1976.
Klingt für mich nach einer astreinen Nachrüstvorschrift.
§72 Abs.2 50-1973.png

Unberührt davon war und gibt es immer die Möglichkeit eine Ausnahme davon zu beantragen. Insbesondere wenn die Nachrüstung technisch nicht möglich ist oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich wäre. Aber das gilt ja für fast alle Regelungen.
Im Übrigen wäre es bei solchen Themen wünschenswert nicht mit persönlichen Ansichten, sondern mit Quellen zu arbeiten. Zum Thema Lichtanlage an Motorrädern der 20er habe ich auch eine etwas andere historische Quellenlage, aber das darzustellen wäre vermutlich ohnehin vergebliche Mühe. ;D

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 28. Oktober 2019 19:43
von zinnenberg
Es gibt in Deutschland eine generelle Nachrüstpflicht, die Warnblinkanlage betreffend, für mehrspurige Fahrzeuge, (die hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach §54 StVzO mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen). Für die Diebstahlsicherung übrigens auch. Oldtimer sind davon keineswegs ausgenommen.

Für beide Ausrüstvorschriften gibt es keinen Stichtag der Erstzulassung und Ausnahmegenehmigungen werden diesbezüglich nicht befürwortet (ich kann da immer nur für NRW sprechen).

@CJ: Top Quellenangaben! ?

Bezüglich der Warnblinkanlage ist bei Vorkriegsfahrzeugen selbst die erforderliche Nachrüstung einer Lichtmaschine und Batterie kein Grund, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 15. März 2023 17:26
von Tourgigant
Hallo zusammen,

ich möchte zu diesem Thread mal einen neuen Aspekt hinzufügen, nämlich die verschiedenen Arten von DDR Fahrzeugbriefen.
Ich mach mal den Anfang:
Mittlerweile halte ich den dritten DDR Fahrzeugbrief für MZ in meinen Händen. Der erste ist von meiner MZ ES 150 von 1965, folglich ist auch der Brief aus diesem Jahr. Es ist ein recht dickes grünes Heftchen und enthält einiges an Informationen. Neben den der umfassenden technischen Beschreibung der MZ samt Motornummer finden sich auch Details zum ersten Halter. Der Kurt H. aus Borstendorf war also LPG-Bauer. :wink:
Nahezu gleich sah auch der Brief für meine MZ ES 250/2 aus. Ich frohlockte zu erfahren, dass sie in meiner Geburtsstadt Gardelegen das erste mal angemeldet war.
Neulich holte ich mir eine MZ TS 250/1 Bj. 1980 mit Erstzulassung 1987. Ich mutmaße, dass diese Lücke mit dem ABG-haften Aussehen der Maschine erklärbar ist. Also ist der Brief auch mit 1987 datiert. Angesichts des DDR Briefes war ich zunächst sehr ernüchtert. Keine grüne Farbe mehr und gerade ein Papierbogen, also insgesamt vier bedruckte Seiten. Auch der Inhalt ist entsprechend dünn. Kaum technische Informationen, keine Motornummer und der Beruf von Harald P. aus Ilmenau bleibt mir ebenso verwehrt. Im ersten Moment meinte ich der Brief sei unvollständig und somit wertlos. Aber im Grunde sind alle notwendigen Infos drin. Fahrgestellnummer, Modell, ABE Bescheinigung. Rätsel gibt mir auch der Titel auf. Vor der Briefnummer steht fett der Buchstabe G voraus. Auf Ebay Kleinanzeigen sehe ich manche ähnliche Briefe, die z.B. ein fettes J tragen.

Ich gehe davon aus, dass ich mit dem 1987 Brief meine MZ genauso problemlos angemeldet bekomme wie mit meinem 1965 Brief. Mich würde aber folgendes interessieren:
-Wie viele Versionen des DDR Fahrzeugbrief gab es über die Jahrzehnte?
- Wann wurden sie umgestellt?
- Was bedeutet der fette Buchstabe vor der Briefnummer?

Wenn das Thema Teilnehmer findet, lade ich gerne noch meine aktuell zwei Briefe hier in Auszügen hoch.

Beste Grüße,
Andreas

Re: Zulassung mit DDR Brief

BeitragVerfasst: 15. März 2023 19:10
von CJ
Tourgigant hat geschrieben:...Wie viele Versionen des DDR Fahrzeugbrief gab es über die Jahrzehnte?...

Wie man`s nimmt. Den "alten" Brief gab es in 3 Varianten. Für Kraftwagen, für Motorräder und für Anhänger.
Den "neuen" Brief gab es nur als Einheitsvorlage. Ggf. gab es bei Bedarf dazu ergänzende Einlegeblätter (z.B. bei Einzelgenehmigungen).
Also wenn du so willst 2 Generationen mit insgesamt 4 verschiedenen Vordrucken.

Tourgigant hat geschrieben:...Wann wurden sie umgestellt?...

Der "neue" Kfz-Brief wurde ab Mitte 1979 eingeführt.

Tourgigant hat geschrieben:...Was bedeutet der fette Buchstabe vor der Briefnummer?...

Der Serienbuchstabe ist Bestandteil der Briefnummer.