von Sven Witzel » 31. Juli 2007 15:36
Grob gesagt hat man sich - zumindest in Hessen - folgendes ausgedacht:
1.) Du lässt beim Tüv eine Vollabnahme nach §21 StvZO machen
( natürlich sollte dafür auch alles an der MZ ok sein )
2.) Mit dem Gutachten und einem Kaufvertrag, sowie dem was du an
Unterlagen hast ( auf jeden Fall der Fahrgestellnummer , steht aber
auch im Gutachten) gehst du zur Zulassungsstelle, dabei kann
folgendes vorkommen:
a) Bei der KBA-Abfrage kommt raus, dass die Rahmennummer durch
die Lande fährt -> Pech gehabt, keine Zulassung !!
b) Die Rahmennummer sauber ist - sofern keine Westbrief ausgestellt
war kann jetzt zugelassen werden, sollte einer ausgestellt gewesen
sein, muss dieser aufgeboten werden, d.h. 6 Wochen warten,
wahrsch. auch eine eidestattliche Versicherung des vorherigen
Besitzers, dass er den Brief verloren hat.
Generell kann es passieren, dass eine eidesstattliche Versicherung auch so vom Käufer bzw. Anmelder vorgelegt werden muss, in dem der ehemalige Besitzer erklärt die Papiere verloren zu haben.
OT-Paragraphenreiter
Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18
Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84
verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78