Seite 1 von 1

fehlende Papiere

BeitragVerfasst: 30. Juli 2007 23:20
von nordleuchte
[font=Arial] [/font][B]
Hallo erstmal fällt mir zunächst als Begrüßung ein.
In meiner Nähe ist seit einigen Wochen eine Trophy zum Verkauf angeboten, Keine Zulassung, keine Papiere schlechter Allgemeinzustand optisch, von Technik keine Info bisher. VHB liegt bei 250? ist das real oder zu Hoch angesetzt wenn die ganzen Unterlagen für die Zulassung besorgt und die Maschine aufbereitet werden muß?. Wer kann mir da auf die Sprünge helfen.

BeitragVerfasst: 30. Juli 2007 23:29
von Andreas
Hallo zurück?
Eine ETS 250 Trophy Sport, oder eine ES250/2 Trophy?
Erstere liegt preislich höher als die Zweite.
Schlechter optisch Allgemeinzustand muß kein Kaufhinderniss sein, welches Modell es auch ist, sie sollte komplett sein, insbesondere die ETS, ansonsten "verflüchtigen" sich schnell noch ein paar Hunderter für die fehlenden Teile.
Die fehlende Zulassung und die fehlenden Papiere fallen da schon heftiger ins Gewicht, damit gibt es zur Zeit arge Probleme. Gib mal in der "Suche" Zulassung ohne Papiere ein und ließ Dich mal durch.....Kaufvertrag, eidesstattliche Versicherung, etc....
Vorab also auf jeden Fall beim StVA abklären.....evtl. bekommst Du sie gar nicht zugelassen.
Foto wäre hilfreich bei der Beurteilung, ob 250 ? angemessen sind.

Viel Erfolg!

Ich verschiebe Deinen Beitrag mal in eine passendere Rubrik.

BeitragVerfasst: 30. Juli 2007 23:34
von nordleuchte
Bin nun heute erst auf dieses Forum gekommen und vielleicht ist hier jemand der mir weiterhelfen kann

BeitragVerfasst: 30. Juli 2007 23:40
von nordleuchte
Danke , vorab, das Modell hat einen In Eckigem Material eingefaßten Scheinwerfer. Werde den Verkäufer morgen kontakten,der hatte heute eine Feier, und unter konnte nicht so klare Gedanken fassen.Hoffentlich ist es bei Ihm kein dauerzustand.

BeitragVerfasst: 31. Juli 2007 00:04
von Roland
nordleuchte hat geschrieben:... vorab, das Modell hat einen In Eckigem Material eingefaßten Scheinwerfer.

Dann ist es bestimmt eine ES 250/2 Trophy.

BeitragVerfasst: 31. Juli 2007 00:11
von nordleuchte
Echt toll und Glück gehabt, das ich auf dieses Forum gestoßen bin und so Tolle Infos bekomme, habe inzwischen schon ähnlich gelagerte Beiträge gelesen. werde mich morgen vorab mal bei der hiesigen Zulassungsstelle nach den Möglichkeiten erkundigen und das Ergbniß auch in das Forum Stellen. Also mal sehen was der Norden sich dabei an Vorschriften ausgedacht hat, denn hier ist oft alles anders. Gutes Nächtle.

BeitragVerfasst: 31. Juli 2007 15:36
von Sven Witzel
Grob gesagt hat man sich - zumindest in Hessen - folgendes ausgedacht:

1.) Du lässt beim Tüv eine Vollabnahme nach §21 StvZO machen
( natürlich sollte dafür auch alles an der MZ ok sein )

2.) Mit dem Gutachten und einem Kaufvertrag, sowie dem was du an
Unterlagen hast ( auf jeden Fall der Fahrgestellnummer , steht aber
auch im Gutachten) gehst du zur Zulassungsstelle, dabei kann
folgendes vorkommen:

a) Bei der KBA-Abfrage kommt raus, dass die Rahmennummer durch
die Lande fährt -> Pech gehabt, keine Zulassung !!

b) Die Rahmennummer sauber ist - sofern keine Westbrief ausgestellt
war kann jetzt zugelassen werden, sollte einer ausgestellt gewesen
sein, muss dieser aufgeboten werden, d.h. 6 Wochen warten,
wahrsch. auch eine eidestattliche Versicherung des vorherigen
Besitzers, dass er den Brief verloren hat.

Generell kann es passieren, dass eine eidesstattliche Versicherung auch so vom Käufer bzw. Anmelder vorgelegt werden muss, in dem der ehemalige Besitzer erklärt die Papiere verloren zu haben.

BeitragVerfasst: 1. August 2007 15:18
von nordleuchte
Danke für die Info. :D Inzwischen habe ich mit dem Verkäufer Kontakt gehabt und auch die Amtlichen Stellen dazu befragt. doch der Verkäufer hat die Maschine nur per Handschlag ohne Unterlagen erworben und die genaue Herkunft ist wohl unklar.ob schon Westzulassung erfolgte oder woher die eigentlich stammt. Und wie lange abgemeldet. denn bei Ihm steht Sie auch schon 1 Jahr still.Ein richtig schönes Stück Arbeit als "Fahnder" auf der suche nach Informationen.
Woher stammt eigentlich die oft verwendete Bezeichnung Emme ?
lg Günther

BeitragVerfasst: 1. August 2007 15:58
von Sven Witzel
Bei unklarer Herkuft ist vorsicht geboten ! Besonders wenn sich die unklare Herkunft als Mitnahme ohne das Wissen des eigentlichen Eigentümers rausstellt -> Diebstahl !

BeitragVerfasst: 3. August 2007 13:01
von nordleuchte
Danke zunächst für die erfahrenen Informationen. der verküfer will sich heute mal beim Anwalt erkundeigen und mit dem vermeintlichen Vorbesitzer. Mal sehen ob dabei Etwas herauskommt. Bislang habe ich jedenfalls bestätigt bekommen nicht immer sofort zu zuschlagen sondern erstmal manches abzukläre. sonst bliebe mir ja auch nur noch eine Teileverkauf, ggf von Hehlerware.< Also bis dann

BeitragVerfasst: 3. August 2007 13:15
von Sven Witzel
Trotzdem viel Erfolg wird schon klappen !

BeitragVerfasst: 11. Oktober 2007 21:18
von altf4
yo.

mal zur zula und eine kba (für umme) drucken lassen, dann weisst du ob die kiste sauber ist.
dann kaufvertrag (erfinden) und gut ist.

gruß, altf4 ~:)

BeitragVerfasst: 13. Oktober 2007 12:23
von Sven Witzel
Beim ADAC gibt es einen guten Kaufvertrag als Muster - ebenso bei anderen Clubs oder Automobilzeitschriften !