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Blinker am Lenkerende ohne ABE

BeitragVerfasst: 31. Juli 2007 18:18
von Jang-Jang
Hallo

ich habe heute bei GÜSI Lenkerblinker gesehen, die keine Straßenzulassung haben. Diese Blinker sehen aber aus wie die Originalen. Da meine an der ES/2 abgebrochen sind, benötige ich welche die die Vollabnahme beim TÜV bestehen! Wie sieht es mit diesen aus? Darf ich die nehmen? Wo gibt es die originalen Lenkerendenblinker, die die Zulassung für den Straßenverkehr haben?

BeitragVerfasst: 31. Juli 2007 18:43
von Ex-User AirHead
Das stimmt das die Nachbauten eigentlich nicht im Straßenverkehr zulässig sind. Es fehlt schlicht und einfach das E-Prüfkennzeichen. Die Gläser wurder/werden einfach nicht geprüft, sondern die Form einfach nachproduziert.
Dies trifft lass mich lügen auch auf die Rücklichtgläser zu.

Alte Gläser haben bestimmt noch einige rumliegen. (hatte da auch mal ne Sammlung).
Oder einfach mal drüber hinweg sehen.

Die anderen runderen Blinker gehören z.B. an die alten Vogelserien Modelle bei SImson. Original geht da ein Paar ab 100euro über den Tisch. Nett das es die jetzt als Nachbau gibt.

BeitragVerfasst: 31. Juli 2007 19:33
von Andreas
Du kannst die /2 Blinker von Güsi ohne Bedenken nehmen, wenn Du noch intakte Originalgläser mit Prüfzeichen hast. Das ... und nämlich nur das will der TÜV sehen. Also, Blinker kaufen, alte Gläser mit Prüfzeichen rein, zum TÜV und gut ist.
Vielleicht hat GüSi auch noch Gläser mit Prüfzeichen....frag mal an.

BeitragVerfasst: 31. Juli 2007 23:49
von Ex-User AirHead
Wenn dir oder deinem Prüfer soviel daran liegt, schick mir eine PN.
Das sollte mit Porto Erstattung gegessen sein.

BeitragVerfasst: 1. August 2007 00:32
von Sven Witzel
Gut zu wissen - fahre an der großen ES inzwischen auch Nachbauten und muss am Freitag zum Tüv...

BeitragVerfasst: 1. August 2007 12:53
von Joachim
Also: wenn ich das richtig verstehe, sieht es so aus

- das Originalteil (Blinker, Rücklicht) kann noch so verschrammt, angelaufen, blind und stumpf sein, aber wenn es die Prüfnummer hat, ist alles im grünen Bereich

- montire ich ein Nachbauteil ohne Prüfnummer, welches aber für klare Signale sorgt, habe ich die A****-Karte gezogen

*kopfschüttel

BeitragVerfasst: 1. August 2007 15:31
von Sven Witzel
Deutsche Bürokratie - wenn es gar zu verschrammt blind , usw. ist wird es auch nicht abgenommen...

BeitragVerfasst: 1. August 2007 15:41
von Maddin1
Also bei mir hat noch nie ein Tüver auf meine Blinkergläser geschaut. Der is nur froh, wenn die Dinger gehn. Weiß der überhaubt, dass es Nachbauten gibt?

BeitragVerfasst: 1. August 2007 16:05
von Sven Witzel
Kommt auf sein MZ-Interesse an !

BeitragVerfasst: 2. August 2007 10:48
von Ex-User AirHead
Maddin1 hat geschrieben: Weiß der überhaubt, dass es Nachbauten gibt?

Unrelevant!
Der hat zuprfüen ob da eine Kennzeichnung drauf ist.
Dies mit einem bestimmt Fahrzeugalter aber auch wieder hinfallig, den 19XX wurde dafür erst eine Gesetz in der Stvzo verankert.
Wann das war weiß er sicherlich auch nicht (man ja nicht alles Wissen auch wenn man vom Fach ist). Wenn er dies bemängelt, darf er gerne seine Quelle preisgeben.
Nur weil er schlechte Laune hat kann er nicht seine eigenen Gesetzte machen, ruhig seine Bemängelung anzweifeln und dagegen halten.
(da fällt mir der "schwere" Mangel eines gerissenen Kettenkastens ein :lol: )

BeitragVerfasst: 2. August 2007 11:06
von Andreas
AirHead hat geschrieben: Dies mit einem bestimmt Fahrzeugalter aber auch wieder hinfallig, den 19XX wurde dafür erst eine Gesetz in der Stvzo verankert.


§ 54 StVZO (Fahrtrichtungsanzeiger)
Gilt nicht für Krafträder, die vor dem 1. Januar 1962 erstmals in den Verkehr genommen sind.

BeitragVerfasst: 2. August 2007 11:25
von Ex-User AirHead
Andreas nein ich meinte nicht, wer Blinker drann haben muss, sondern ab wann die Gläser für Blinker/Rücklicht/Scheinwerfer eine ABE bzw. ein Prüfkennzeichen besaßen.
Und wenn er da keine Unterlagen drüber hat, wars das eigentlich.
(Obwohl er dann auch neue Fahrzeuge mit Umbauten nicht beurteilen könnte)

(Dieses ist in einem Land (lasst mich lügen Niederlande?! ) zu einem Freifahrtschein geworden für besitzer von Oldtimer vor Baujahr xy . Diese können sie umbauen wie sie wollen. Es muss so angenommen werden, da es für diese Bj. keine Unterlagen mehr gibt) (Quelle: TV Bericht für Customscene)

Ja heikels Thema. Typenkundebuch bei dem nächsten Weg zum Tüv nehmen -> hier guckse da, is orischinal... und es sollte gegessen sein, Imho.

BeitragVerfasst: 27. September 2007 14:22
von RonnyMV
Hallo, ich habe dazu auch mal ne Frage,

Aber vorher erstmal ein Lob an dieses Forum und alle Foristen. Habe schon viele nützliche Tips und Hilfe gefunden. Deshalb ist dies erst mein erster Beitrag.

Nun zu meiner Frage. Ich habe die Lenkerblinker schon an Umbauten auf der TS 250 gesehen.
Das gefällt mir sehr gut, möchte diese an einem Flachlenker installieren. Bin mir aber nicht über die Kabelführung im Klaren, denn ich möchte nicht unbedingt den Lenker anbohren. Bei der ES ist meines Wissens ein Zweiteiliger Lenker dran.

Wäre nett, wenn es von Eurer Seite dazu Meinungen und Vorschläge gibt.

Bis dahin

RonnyMV

BeitragVerfasst: 27. September 2007 17:52
von Jang-Jang
Hallo willkommen im Forum

um ein Loch im Lenker wirst du nicht herum kommen. Ich würde es in der Mitte unten bohren, damit kein Regenwasser hinein laufen kann und man es nicht sieht. Ich habe das bei meiner alten SR 500 auch gemacht.

Gruß

Arnd

BeitragVerfasst: 27. September 2007 18:52
von Der Bruder
aber gans so einfach ist das auch nicht.
Wenn das Fahrzeug mit 4 blinkern ausgeliefert wurde und auf Ochsenaugen umgebaut werden soll wuss der lenker eine mindestbreite haben und die blinker mit fahrer aufn moppi, von hinten in einem bestimten winkel zum fahrzeug noch sichtbar sein.
ober das fahrzeug muss hinten mit extra blinker ausgestattet werden.
genaueres zu erfragen beim immer freundlichen TÜV mann.

und sone blinkergläser hab ich noch ne ganze kiste voll stehen

BeitragVerfasst: 28. September 2007 00:43
von Gespannfahrer
AirHead hat geschrieben:Andreas nein ich meinte nicht, wer Blinker drann haben muss, sondern ab wann die Gläser für Blinker/Rücklicht/Scheinwerfer eine ABE bzw. ein Prüfkennzeichen besaßen.
Und wenn er da keine Unterlagen drüber hat, wars das eigentlich.
(Obwohl er dann auch neue Fahrzeuge mit Umbauten nicht beurteilen könnte)

(Dieses ist in einem Land (lasst mich lügen Niederlande?! ) zu einem Freifahrtschein geworden für besitzer von Oldtimer vor Baujahr xy . Diese können sie umbauen wie sie wollen. Es muss so angenommen werden, da es für diese Bj. keine Unterlagen mehr gibt) (Quelle: TV Bericht für Customscene)

Ja heikels Thema. Typenkundebuch bei dem nächsten Weg zum Tüv nehmen -> hier guckse da, is orischinal... und es sollte gegessen sein, Imho.


Hier stehen ein paar Daten ab welchen Baujahr Prüfzeichen in Blinkern, Rückleuchten usw. vorgeschrieben sind.

BeitragVerfasst: 28. September 2007 14:12
von RonnyMV
Oh Danke für die schnelle Antwort.

@ Jang-Jang

So in etwa schwebte mir das auch vor, aber bevor ich tatsächlich nen Bohrer ansetze, dachte ich frage mal lieber nach, vielleicht hat ja jemand ne ganz elegante Lösung. Manchmal grübelt man und grübelt man und die Lösung ist ganz einfach und trotzdem kommt man nicht selber drauf.