Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

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Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon sch.raube » 6. Juni 2019 21:31

Ich kopier das einfach mal hier hinein.
Und ja ich weiß einige machen einen großen Bogen um diesen Verein,
Aber wer sonst vertritt noch die Interessen der Fahrer der "Alten Motorräder" im Deutschen Bundestag ????
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Offizielle Pressemitteilung VFV zum "Kleinen Kennzeichen"

Der Deutsche Veteranen Fahrzeug Verband (VFV) freut sich:
Endlich gibt es wieder ein "Kleines Kennzeichen" für Fahrzeuge vor Baujahr 1959.
Über 10 Jahre hat der Der Deutsche Veteranen Fahrzeug Verband (VFV) mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Willy Hof, und später mit dem heutigen zweiten Mann in der Verbands Spitze, Herrn Johannes Götze, dafür gekämpft, dass die unsinnige Verordnung von großen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen vor Baujahr 1959 wieder zurück genommen wurde.
In unzähligen Treffen mit den Parlamentskreis in Berlin und anderswo hat man es nun geschafft, die sogenannte 58er Reglung, die vor 10 Jahren gestrichen wurde, wieder in Kraft zu setzten.
D.h. die alte 58iger Regelung wird in der für das Jahresende erwarteten
geänderten Zulassungsverordnung wieder enthalten sein. Schon jetzt sind
die Zulassungsstelle angewiesen entsprechend zu
handeln...….
So haben die Diskussionen auf den Zulassungsstellen ein Ende und die Fahrzeuge ein ihrer Art entsprechendes und mit ihren Mitteln ausreichend zu beleuchtendes Kennzeichen.

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Re: Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon Ex-User MZ-Wilhelm » 6. Juni 2019 21:49

So groß finde ich den Unterschied gar nicht.

Willy

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Re: Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon Feuereisen » 6. Juni 2019 22:37

Das ging doch bisher auch...in Brandenburg generell und in manchen Landkreisen mit Genehmigung. Nur Berlin hat sich meines Wissens generell dämlich angestellt. Das jetzt festgesetzte Baujahr nützt aber jenen nix die ein DDR Fahrzeug mit Bj. danach haben.... denn auch die wurden für die kleinen DDR Kennzeichen konzipiert...

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Re: Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon Rallye Olaf » 7. Juni 2019 01:18

Bei mir hatte der Blaukittel es in dem Gutachten mit rein geschrieben.
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Re: Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon Mainzer » 7. Juni 2019 05:36

Feuereisen hat geschrieben:Das ging doch bisher auch...in Brandenburg generell und in manchen Landkreisen mit Genehmigung. Nur Berlin hat sich meines Wissens generell dämlich angestellt. Das jetzt festgesetzte Baujahr nützt aber jenen nix die ein DDR Fahrzeug mit Bj. danach haben.... denn auch die wurden für die kleinen DDR Kennzeichen konzipiert...

Außer das Fahrzeug ging in den Export, dann passte plötzlich auch das größere BRD-Kennzeichen dran.
Grüße aus Schwabsburg, Nils
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Re: Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon Feuereisen » 7. Juni 2019 10:09

Dafür wurden aber auch Änderungen an den Fahrzeugen vorgenommen. Bei der Etz zum Bsp. fiel der Spritzschutz dann weg und es wurde ein extra Kennzeichenhalter genutzt.

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Re: Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon der maaß » 7. Juni 2019 10:23

Beide meiner 250er haben das kleine Kennzeichen. Bei der ersten ging es problemlos, bei der zweiten hatte ich Glück (die Azubine hat sich überzeugen lassen).
Bei meiner 150er führte absolut kein Weg zu dem kleinen Kennzeichen. Ich hätte eine Ausnahmegenehmigung vom Tüv vorzeigen sollen. Als ich drauf verwiesen habe, dass es letztes Jahr bei einem jüngeren Fahrzeug noch ging hieß es, dass das unmöglich stimmt.
...die Kollegin an der Ausgabe meinte widerum, dass sie kein Problem darin gesehen hätte meiner TS150 das kleine Kennzeichen zu geben.

Es hängt also ziemlich vom Wetter, den Mondphasen und dem Mitarbeiter auf der Behörde ab.

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Re: Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon MrSchaf » 7. Juni 2019 10:30

Wenn man den originalen Kennzeichenhalter (die Raute) hat bei der ETZ, dann passt nur das kleine Kennzeichen. Das große ist zu schmal, aber zu hoch wegen dem Spritzschutz.
Sagt man der Zulassung das genau so, dann kriegt man ein kleines. Es kann eine Fahrzeugvorführung notwendig sein.

Selbst an meiner TS250/1 habe ich ein kleines Kennzeichen. Die hat keinen Spritzschutz. Aber das Kennzeichen würde überstehen unten und damit hat es mir ständig den Dreck außen auf das Schutzblech zurückgeworfen.
https://youtu.be/tH4x-aMhHn0

Das muss jedoch in die Papiere eingetragen werden. Bei TS sowie ETZ.


Bei den 150ern mit 6V kann man argumentieren, dass die 6V nicht ausreichen das große Kennzeichen auszuleuchten. Geht auch bei AWO und co.

Man muss ja nicht sagen, dass eine 12V Lima drin ist, also Vape etc. wo original 6V sind.
Ist es in den Papieren drin, wird nicht vermerkt warum.

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Re: Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon zweitakt » 7. Juni 2019 10:44

Ihr habt alle Recht,
der Unterschied ist, das dies alles Kann-Regelungen und Ermessen sind.
Wenn es in der FZV steht, ist es ein Gesetz auf das man sich berufen kann.

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Re: Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon Andreas » 7. Juni 2019 10:47

Hier steht wieder mehr Blödsinn als geballtes Fachwissen :roll: .
Im Eingangspost ging es um Fahrzeuge Bj. ´59 und davor, da fallen weder TSsen noch ETZen drunter.

Fakt ist, man hat bei Fahrzeugen ab Bj. 60 keinen Anspruch auf eine kleine 125er Platte, egal ob das Fahrzeug in der DDR, Timbuktu, Costa Rica oder Gott weiß wo produziert wurde.
Das heißt aber nicht, das man nicht doch eins bekommen könnte. Ist halt abhängig vom eigenen Verhandlungsgeschick, vom guten Willen der Behörde (u.U. des Prüf-Ings) und letztendlich vom Inhalt der Geldbörse. Punkt.

Und solange die sogenannte 58er Reglung noch nicht wieder in die Zulassungsverordnung integriert ist, hat man momentan ebenso (heutiger Stand!) keinen Anspruch auf eine kleine Platte bei Bj. 59 und älter.

der maaß hat geschrieben:Ich hätte eine Ausnahmegenehmigung vom Tüv vorzeigen sollen


Der TÜV macht keine Ausnahmegenehmigungen. Das macht das StVA, die nächsthöhere Behörde bis hin zum Ministerium. Ist abhängig von der jeweilig geltenden Zuständigkeitsverordnung und dem Fahrzeugtyp.

MrSchaf hat geschrieben:Ist es in den Papieren drin, wird nicht vermerkt warum.


Auch das kann man nicht verallgemeinern.
Bei meinem 61er SR59 steht es drin. "Mangelnde Ausleuchtung". Trotz 12V Vape 8) Das steht natürlich nicht drin :lach:
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
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- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
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Re: Kleines Kennzeichen für Alte Baujahre

Beitragvon MrSchaf » 7. Juni 2019 11:02

Andreas genauso meinte ich das auch :D

Ja, es war etwas am Thema vorbei, aber auf den Beitrag mit der ETZ bezogen.

Was ich mich jedoch Frage ist, wie es mit Fahrzeugen ist, die vor und nach dem nach der Regelung gebauten Fahrzeugen ist. Bspw. meine Awo Sport Bj 61...
Ich kriege mit genug Argumenten mit Sicherheit ein kleines Kennzeichen, aber wenn es ohne Theater geht bei der Zulassung, wäre das angenehmer...

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