Verbindliche Informationen TÜV ohne Blinker ES 150/1

Liebe Foristi,
heut war ich beim TÜV und wollte mal wieder den TÜV erneuern. Der Prüfer teilte mir mit, dass er die das Motorrad nicht prüfen werde, da offensichtlich keine Blinker dran sind - und die gehören da dran. Da hat er wohl erstmal recht. Das Problem ist nur - sowohl mein Vorbesitzer und auch dessen Vorbesitzer hatten keine Blinker an dem Ding. Und auch ich bin damit bereits beim letzten mal durch den TÜV gekommen. Nun - der technische Leiter der Stelle, teilte mir mit, dass ich ihm gerne Regelungen zeigen könne, die er noch nicht kennt - er sei lernwillig.
Daraufhin habe ich nun noch fleißig herumrecherchiert und habe festgestellt, dass ich bisher eher mit Halbwissen ausgestattet war und der Prüfer wahrscheinlich recht hat. Auch hier im Forum habe ich viele Meinungen (Bestandsschutz, Einigungsvertrag, Aussagen von TÜVlern usw.) gelesen, aber eigentlich nie irgendwelche Belege für die Aussagen gefunden, die das Zulassen ohne Blinker rechtfertigen würden. (Ach ja, mein Moped ist übrigens ne DDR-ES 150/1 von '71.)
Daraufhin habe ich weiter recherchiert. Oft habe ich leider nicht die richtigen Stellen gefunden, aber mein Wissensstand bis dato:
Der Einigungsvertrag - dort fand ich zwei Stellen. Ich glaube, wenn manche über "Bestandsschutz" sprechen, beziehen sie sich darauf - im Endeffekt soll hier (so wie ich's verstanden habe), geregelt werden, wie mit erteilten Betriebserlaubnissen aus der DDR-Zeit umzugehen sei - nämlich dass diese weiterhin gültig sind, sofern die Erlaubnisse vor dem aufgeführten Datum erteilt wurden.
(25) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden.
(27) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Bauartgenehmigungen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22a, wenn sie nach dieser Bestimmung bauartgenehmigungspflichtig wären, oder werden - ohne Bauartgenehmigungspflicht - als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22 angesehen.
Das heißt also im Klartext, dass ich nun herausfinden musste, wann die Erstzulassung meiner Möhre war und welche Regeln damals galten. Das einzige Dokument, was ich hatte, war ein altes Versicherungsheft von 1980. Also ist das das frühest halbwegs belegbare Betriebserlaubnisdatum. Was aber keine Rolle spielt, denn als nächstes, musste ich herausfinden, welche StVO zu dieser Zeit galt.
Anscheinend gab es 1956, 1964 und 1982 Neuauflagen der Straßenverkehrsordnung der DDR. Zuerst schaute ich mir die 82'er an - dort in §19 war eindeutig von Blinkerpflicht die Rede - hinten und vorn. Mist - dann eben die 64'er! - Aber oweh! - Auch hier war eindeutig zu lesen, dass Blinker Pflicht sind (§62) - Schade, denn genau diese StVO wäre für eine angenommen Erst-Betriebserlaubnis die richtige gewesen. Die 56'er brauchte ich nun gar nicht mehr anzuschauen - hab ich aber trotzdem gemacht - hier waren Blinker noch keine Pflicht für Krafträder.
So, falls ich etwas falsch verstanden habe und nun doch in irgendeiner Weise um eine Blinkermontage herumkommen kann, würde ich mich über (belegbares) Wissen freuen, da mein Lenker auch zu kurz für die Blinker ist - denn dann ist kein Platz mehr für den Spiegel (vlt, hat ihn irgendwer mal links abgesägt
) Ansonsten hoffe ich, dass vielleicht der ein oder andere einen Erkenntnisgewinn aus dem Post ziehen möge.
Gruß Chris
PS.: Die StVos habe ich hier gefunden, den Einigungsvertrag hier hier.
heut war ich beim TÜV und wollte mal wieder den TÜV erneuern. Der Prüfer teilte mir mit, dass er die das Motorrad nicht prüfen werde, da offensichtlich keine Blinker dran sind - und die gehören da dran. Da hat er wohl erstmal recht. Das Problem ist nur - sowohl mein Vorbesitzer und auch dessen Vorbesitzer hatten keine Blinker an dem Ding. Und auch ich bin damit bereits beim letzten mal durch den TÜV gekommen. Nun - der technische Leiter der Stelle, teilte mir mit, dass ich ihm gerne Regelungen zeigen könne, die er noch nicht kennt - er sei lernwillig.
Daraufhin habe ich nun noch fleißig herumrecherchiert und habe festgestellt, dass ich bisher eher mit Halbwissen ausgestattet war und der Prüfer wahrscheinlich recht hat. Auch hier im Forum habe ich viele Meinungen (Bestandsschutz, Einigungsvertrag, Aussagen von TÜVlern usw.) gelesen, aber eigentlich nie irgendwelche Belege für die Aussagen gefunden, die das Zulassen ohne Blinker rechtfertigen würden. (Ach ja, mein Moped ist übrigens ne DDR-ES 150/1 von '71.)
Daraufhin habe ich weiter recherchiert. Oft habe ich leider nicht die richtigen Stellen gefunden, aber mein Wissensstand bis dato:
Der Einigungsvertrag - dort fand ich zwei Stellen. Ich glaube, wenn manche über "Bestandsschutz" sprechen, beziehen sie sich darauf - im Endeffekt soll hier (so wie ich's verstanden habe), geregelt werden, wie mit erteilten Betriebserlaubnissen aus der DDR-Zeit umzugehen sei - nämlich dass diese weiterhin gültig sind, sofern die Erlaubnisse vor dem aufgeführten Datum erteilt wurden.
(25) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden.
(27) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Bauartgenehmigungen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22a, wenn sie nach dieser Bestimmung bauartgenehmigungspflichtig wären, oder werden - ohne Bauartgenehmigungspflicht - als vorschriftsmäßig im Sinne von § 22 angesehen.
Das heißt also im Klartext, dass ich nun herausfinden musste, wann die Erstzulassung meiner Möhre war und welche Regeln damals galten. Das einzige Dokument, was ich hatte, war ein altes Versicherungsheft von 1980. Also ist das das frühest halbwegs belegbare Betriebserlaubnisdatum. Was aber keine Rolle spielt, denn als nächstes, musste ich herausfinden, welche StVO zu dieser Zeit galt.
Anscheinend gab es 1956, 1964 und 1982 Neuauflagen der Straßenverkehrsordnung der DDR. Zuerst schaute ich mir die 82'er an - dort in §19 war eindeutig von Blinkerpflicht die Rede - hinten und vorn. Mist - dann eben die 64'er! - Aber oweh! - Auch hier war eindeutig zu lesen, dass Blinker Pflicht sind (§62) - Schade, denn genau diese StVO wäre für eine angenommen Erst-Betriebserlaubnis die richtige gewesen. Die 56'er brauchte ich nun gar nicht mehr anzuschauen - hab ich aber trotzdem gemacht - hier waren Blinker noch keine Pflicht für Krafträder.
So, falls ich etwas falsch verstanden habe und nun doch in irgendeiner Weise um eine Blinkermontage herumkommen kann, würde ich mich über (belegbares) Wissen freuen, da mein Lenker auch zu kurz für die Blinker ist - denn dann ist kein Platz mehr für den Spiegel (vlt, hat ihn irgendwer mal links abgesägt

Gruß Chris
PS.: Die StVos habe ich hier gefunden, den Einigungsvertrag hier hier.