Seite 1 von 2

Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 4. September 2019 10:46
von TS Paul
Hallo liebe Foristi,
Ich gedenke einen KR 51/1 freiwillig Anzumelden (großes Kennzeiche), und suche einen der dies schon erfolgreich tat.
Ich benötige eine Kopie der Zulassung Teil 2 , Private Daten gern geschwärzt.
Wer kann mir helfen? Dicken Dank schonmal.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 4. September 2019 11:30
von Robert K. G.
Lass den Quatsch! Das armortisiert sich in 1000 kalten Wintern nicht. Die technischen Daten übernimmt der freundliche Prüfer aus deiner Betriebserlaubnis. Fremde Daten nutzen Dir nichts.

Falls du dich doch nicht abbringen lassen willst, rufe bitte zuerst die Zulassungsstelle an! Schließlich machen die die Zulassung. Viel Spaß dabei... :lol:

Gruß
Robert

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 4. September 2019 12:01
von TS Paul
Über Sinn und Unsinn oder ob sich etwas armortisiert gehts hier aber nicht Robert.
Wir haben unsere Gründe, und bevor ich ins LABO gehe wollt ich soviel Unterlagen wie möglich haben.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 4. September 2019 12:28
von Andreas
1000 kalte Winter entsprechen in Versicherungskennzeichen ca. 30k€ - 70k€. Je nach Versicherung. Da kann man dann schonmal drüber nachdenken ob sich das amortisiert.
Ausserdem kann man mit einer freiwilligen Zulassung schonmal schön die %/SF-Klasse für den Nachwuchs runterfahren.

Paul, § 3 Abs. 3 FZV sollte dem LABO Berlin bekannt sein. Wenn nicht ist es deren Aufgabe sich schlau zu machen. Mach eine schriftliche Anfrage was nötig ist mit Verweis auf die Rechtsquelle und gut.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 4. September 2019 12:57
von TS Paul
So werde ich tun! Das wäre mein nächster Step gewesen Andreas, danke.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 4. September 2019 15:34
von Simsonmatze
Hi!

Ich hab hier im Altenburger Land 2 KR51/2 und 2 S51 auf großes Nummernschild, teils Saison, angemeldet (und sogar für zwei davon MKH Anhänger mit Folgekennzeichen eingetragen). Hab dazu einen Schön formulierten Brief an die Zulassungsstelle gemacht und dann ging das eigentlich seinen Gang.

Wenn du magst, kann ich dir da gern eine Kopie/Scan zumailen.


MfG

Matze

P.S. an alle Zweifler und Dagegenreder von Wegen "das amortisiert sich nich, das is doch mehr Aufwand als Nutzen, etc..." Selbst wenn sich das nicht rechnen würde, ich habs gemacht
WEIL ICHS KANN! :zunge:
Und die Tatsache, dass ich mir irgendwann ne richtig große Karre mit teuerer Versicherung kaufen und dafür die SF-Klassen von einer der Schwalben übernehmen könnte ist auch nicht außer Acht zu lassen.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 10. September 2019 16:07
von TS Paul
Nach 2Std. auf der Zulassungsstelle.
4E63C9D6-4168-4183-A27C-6A157538DE77.jpeg

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 10. September 2019 17:04
von Ex-User MZ-Wilhelm
Das wäre doch mal was für meine Spartamet! :lach:

Willy

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 10. September 2019 17:23
von TS Paul
Die Zulassungskosten gehen auch, plus 20€ für das Blech beim Prägebetrüger vor Ort.
Bei einem Versicherungsbeitrag von 40€ per Anno kann sich jeder selbst ausrechnen ab wann es sich lohnt.
Es entfällt das nervige Geschraube am 1. März, und meine Frau verschafft sich ne SF und geht in den % runter.
Da Uli im Öffentlichen ist, lohnt sich das doppelt. :twisted:

Edit: Foto gedreht.

Gruß,
/Lausi (der hier bald einen Drehwurm kriegt :oops: )

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 10. September 2019 23:31
von mutschy
20€ für das Schild? Das geht ja noch. Ich hab beim Bonsai-Chopper 25 gelatzt. Nur für das Blech, wohlgemerkt :shock: die 30.20 € für die Behörde waren mir da schon fast egal :oops:

Gruss

Mutschy

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 04:33
von Baghira-Heiko
Das ist ja toll. Ich wußte nicht, dass das so einfach möglich ist. Und dass Du nicht mal zur HU mußt. Das hätte ich ja nun gedacht. Deshalb kam das für mich nie in Frage.
Viele Grüße
Heiko

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 07:12
von TS Paul
Man sollte und muss Zeit mitbringen, da dieser Vorgang so ungewöhnlich ist. Die Eingabe aller Daten geschieht Händisch und wichtige Daten gehen nicht aus der ABE hervor, und müssen vor Ort abgerufen werden.
Desweiteren ist es ein kleiner Kampf das Kennzeichen auf 130 x 255 zu bekommen. Mein Totschlagargument war die Ausleuchtung der Kennzeichenbeleuchtung in Kombination mit dem Platz unter dem Rücklicht beim KR51.
Ich konnte mit Fotos alle Zweifel der lieben Angestellten und des Technikers vor Ort ausräumen.

Fazit: Wäre ich nicht gerade in Elternzeit und hätte Zeit für solch Schelmereien, wäre ich gestern mutmaßlich ohne Zulassung oder mit einem Kuchenblech wieder nach Hause gefahren und hätte mich frustriert ins Eck gesetzt.

So aber habe ich jetzt mutmaßlich die erste KR51/1 S mit Zulassung in Deutschland :twisted: .

Sollten bei einigen Fragen zum Vorgang entstehen, dann Fragt.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 08:35
von EmmasPapa
TS Paul hat geschrieben:Nach 2Std. auf der Zulassungsstelle.
4E63C9D6-4168-4183-A27C-6A157538DE77.jpeg


Wenn Du die Hundekarte ein wenig nach oben schieben würdest, könnte man sehen, was bei dem Punkt "nächste HU" eingetragen ist. Eigentlich ja nichts, oder?

Edit: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, steht ja schon bei den Zusatzeintragungen..... :lach: :irre:

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 08:58
von muenstermann
wenn dich jetzt mal nicht dauernd die Oberförster anhalten, wegen des fehlenden TÜV-Siegels.
Kannst Dir schonmal nen Standarttext für die Erklärung überlegen :Schaf:

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 09:04
von EmmasPapa
Es steht ja ausdrücklich in der Zulassung drin, da muss man dann nichts weiter erklären.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 11:21
von Robert K. G.
@ Paul: Die Schwalbe hat keine Kennzeichenbeleuchtung. Was soll diese auch ausleuchten? Die Schwalbe hatte zu DDR Zeiten keinerlei Kennzeichen. ?

Gruß
Robert

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 11:38
von marcus8401
Das es so einfach geht, hätte ich auch nicht gedacht.
Da werde ich mich bei Gelegenheit auch mal aufs Amt setzen...

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 12:42
von mutschy
Robert K. G. hat geschrieben:@ Paul: Die Schwalbe hat keine Kennzeichenbeleuchtung. Was soll diese auch ausleuchten? Die Schwalbe hatte zu DDR Zeiten keinerlei Kennzeichen. ?

Gruß
Robert


Da würde mich auch die Lösung interessieren :ja: Rücklichtkappe vom Sperber (der ja auch in der DDR schon ein Kennzeichen hatte)?

Gruss

Mutschy

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 12:48
von EmmasPapa
Robert K. G. hat geschrieben:@ Paul: Die Schwalbe hat keine Kennzeichenbeleuchtung. Was soll diese auch ausleuchten? Die Schwalbe hatte zu DDR Zeiten keinerlei Kennzeichen. ?

Gruß
Robert


Da muss er wohl noch mal ran, aber der TÜV wird es ja eh nicht finden. Fällt wohl erst bei Nachtfahrten auf. Eine Rücklichtkappe vom Sperber wird aber Abhilfe schaffen, denn der hatte schon in der DDR ein Kennzeichen.
:arrow: http://ersatzteileshop.mz-es.de/Rueckli ... ar-Habicht

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 12:49
von MRS76

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 12:57
von EmmasPapa
Wenn ich jetzt so die gefundenen Bilder durchsehe :gruebel: , hatte die Schwalbe schon das Klarglas am Boden der Kappe? Ein Teil für alle (alten) Vögel? Bei meinen Schwiegereltern steht noch eine KR/2 mit dem runden Rücklicht alá S 51, ich habe da leider kein Vergleichsmaterial.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 13:03
von TS Paul
Ich kenne die Eckigen Rücklichter ausschliesslich mit Kennzeichenleuchte. Ohne hatte ich noch nie in der Hand :mrgreen: .

-- Hinzugefügt: 11. September 2019 14:05 --

Selbst mein Heldrunger hat das klare Kunststoffteil drinnen, und da ist das RüLi definitiv original.

-- Hinzugefügt: 11. September 2019 14:08 --

muenstermann hat geschrieben:wenn dich jetzt mal nicht dauernd die Oberförster anhalten, wegen des fehlenden TÜV-Siegels.
Kannst Dir schonmal nen Standarttext für die Erklärung überlegen :Schaf:

Da sei dir sicher, da freu ich mich schon drauf. :twisted:

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 14:13
von MRS76
Nur nochmal zur Info für mich...

Du zahlst also jetzt einen jährlichen Versicherungsbeitrag und das wars dann?

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 14:14
von TS Paul
Da Antworte ich mit einem klaren Ja drauf!

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 14:20
von MRS76
Ah ok.
Danke.
Finde ich gut.??

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 14:27
von _Stef
Die SF Klassen vom Moped/Motorrad sind auch auf das Auto anwendbar - das kann unter Umständen richtig interessant werden:)

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 18:09
von Jungpionier
Das klingt interessant. Muss das Fahrzeug dann beim Wechsel des Eigentümers regulär umgemeldet werden?
VG, Ralf

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 18:54
von CJ
Jungpionier hat geschrieben:Das klingt interessant. Muss das Fahrzeug dann beim Wechsel des Eigentümers regulär umgemeldet werden?
VG, Ralf

Wenn sie weiterhin mit förmlicher Zulassung unterwegs sein soll, natürlich. Wenn nicht, reichen Abmeldung, ABE und Versicherungskennzeichen.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 19:21
von Andreas
TS Paul hat geschrieben:
So aber habe ich jetzt mutmaßlich die erste KR51/1 S mit Zulassung in Deutschland :twisted: .


Ich fürchte nicht, macht aber ja nix.

Glückwunsch!
Schön das es geklappt hat.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 19:31
von Simsonmatze
Herzlichen Glückwunsch zur gelungenen Zulassung und "Willkommen im Club!"


MfG

Matze

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 11. September 2019 20:32
von TS Paul
Andreas hat geschrieben:
TS Paul hat geschrieben:
So aber habe ich jetzt mutmaßlich die erste KR51/1 S mit Zulassung in Deutschland :twisted: .


Ich fürchte nicht, macht aber ja nix.

Glückwunsch!
Schön das es geklappt hat.

Mmhhhhh, schade. Die Tante vom Amt sagte das da nix im System wäre. Kr51/1 hat sie gefunden, aber keine S. Und die hat leicht abweichende Daten.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 12. September 2019 11:32
von Scheunenmeister
Noch einmal zu der Frage Hauptuntersuchung...sobald die Schwalbe zugelassen ist, müsste sie eigentlich auch alle zwei Jahre zur HU (analog Leichtkrafträder 125 ccm).
Hat dir die Zulassungsstelle das tatsächlich erspart? Schwieriges Thema, weil bei überzogener HU Frist schnell auch der Versicherungsschutz futsch ist...

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 12. September 2019 12:17
von CJ
Zulassungs- und kennzeichnungsPFLICHTIGE Fahrzeuge müssen alle 2Jahre zur HU. Nun ist das Mopped zwar zugelassen, aber eben immer noch ein KKR. Und für die gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung oder förmlichen Zulassung.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 12. September 2019 12:27
von Scheunenmeister
Richtig, keine Pflicht zur Zulassung. Aber wenn man es denn freiwillig doch zulässt, sollte damit auch die Pflicht zur HU folgen.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 12. September 2019 12:31
von hermann27
NEIN NEIN und nochmals NEIN!
mfg hermann

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 12. September 2019 12:35
von CJ
hermann27 hat geschrieben:NEIN NEIN und nochmals NEIN!
mfg hermann

Dem ist nichts weiter hinzuzufügen ?

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 12. September 2019 19:29
von Simsonmatze
@Scheunenmeister

Gerade mit dem in deinem Profil angegebenen Beruf solltest du doch das entsprechende Gesetz kennen, auf dessen Grundlage deine Arbeit aufbaut.


§ 29 StVZO hat geschrieben:(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

1.
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
2.
Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein.


Dazu kommt erwähnter §4 FZV

§ 4 FZV hat geschrieben:(2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen:

1.
Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h,
2.
Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c,
3.
Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.



Nun ist die Schwalbe per Definition ein Kraftfahrzeug nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d

§ 3 FZV hat geschrieben:(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1.
folgende Kraftfahrzeugarten:

a)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b)
einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c)
Leichtkrafträder,
d)
zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e)
motorisierte Krankenfahrstühle,
f)
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g)
Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756) in der jeweils geltenden Fassung,


Und weil sich durch die freiwillige Zulassung daran nichts ändert (technisch bleibt ja alles gleich) ist sie das auch mit angeschraubtem Kennzeichen noch.
Dadurch ist die HU-Regelung hier nicht anwendbar und demnach das Moped HU-frei.


MfG

Matze

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 12. September 2019 21:20
von hermann27
:gut: :gut: :gut:
mfg hermann

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 13. September 2019 08:36
von Scheunenmeister
@Matze

Um meine Berufsehre zu retten :? :
Ich kenne das Gesetz sehr gut doch wie bei jedem Gesetz gibt es unterschiedliche Lesarten, vor allem wenn der Text so konfus verfasst ist.
Nach Rücksprache mit unserer Obrigkeit habe ich folgende Auskunft erhalten:
Die eine Zulassungsstelle handhabt es so, die nächste anders.
Wenn also von der Zulassungsstelle keine HU Pflicht vorgegeben wird ist das so in Ordnung.
Aber wenn die Zulassungsstelle eine HU haben will, dann ist der finanzielle Vorteil wieder fraglich.
Grundsatz von alledem: "Die Zulassungsstelle ist Herrin des Verfahrens", d.h. sie hat das letzte Wort. Und das ist leider Bundesweit nicht einheitlich geregelt.

Grüße Peter

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 13. September 2019 09:21
von EmmasPapa
Scheunenmeister hat geschrieben:.......
Grundsatz von alledem: "Die Zulassungsstelle ist Herrin des Verfahrens", d.h. sie hat das letzte Wort. Und das ist leider Bundesweit nicht einheitlich geregelt.

Grüße Peter


Sie muss sich aber an das geschriebene Recht halten, ansonsten handelt sie willkürlich. Ich sehe hier auch keinen Ermessensspielraum für abweichende Entscheidungen.

Ansonsten gibt es noch den Rechtsweg und es entscheiden nicht mehr Verwaltungsbeamte, sondern Juristen.....

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 13. September 2019 11:22
von TS Paul
Ich denke auch das eine Zulassungstelle ein KKR nicht zur HU verdonnern kann.

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 13. September 2019 12:16
von CJ
Scheunenmeister hat geschrieben:...Um meine Berufsehre zu retten :? :...

Ob deine Einlassungen zum Thema dazu geeignet sind muss jeder selber bewerten, mein Vertrauen in unsere Prüforganisationen erhöhen sie jedenfalls nicht unbedingt.
Konfus finde ich der Text der Verordnung auch nicht, aber jedenfalls hast du als Prüfingenieur ja auch Zugriff auf Fachliteratur, z.B. einschlägige Kommentare.
Ich nutze "Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht" von Jagow, Stand Mai 2019.
Kommentar §3 FZV.jpg

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 13. September 2019 19:25
von jzberlin
Mensch Paul, da haste ja ne Diskussionangestoßen...

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 14. September 2019 12:19
von TS_Blau
TS Paul hat geschrieben:und meine Frau verschafft sich ne SF und geht in den % runter.

Glaub ich kaum da bei SF03 Schluss ist bei LKR ;-)

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 14. September 2019 13:46
von Tigerente
TS_Blau hat geschrieben:
TS Paul hat geschrieben:und meine Frau verschafft sich ne SF und geht in den % runter.

Glaub ich kaum da bei SF03 Schluss ist bei LKR ;-)

Moin TS-blau!
Steht das so in Deinen Versicherungsbedingungen, oder woher stammt Dein Wissen?
Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
“Tigerente“ Jörn

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 14. September 2019 17:15
von hermann27
Bei unserer Versicherung gehen Leichtraftraeder auch nur bis SF8 runter.
Deshalb kann es schon sein, dass bei Kleinkraftraeder nur bis SF3 geht.

ABER die Schadensfreihetsjahre summieren sich weiter.
d.h. beim Wechsel des Versicherungsvetrages auf ein Motorrad oder Auto zaehlen dann die schadensfreien Jahre!
War bei mir der Fall: LKR SF8 getauscht zu Motorradversicherung ergab SF19
mfg hermann

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 14. September 2019 18:35
von trabimotorrad
hermann27 hat geschrieben:Bei unserer Versicherung gehen Leichtraftraeder auch nur bis SF8 runter.
Deshalb kann es schon sein, dass bei Kleinkraftraeder nur bis SF3 geht.

ABER die Schadensfreihetsjahre summieren sich weiter.
d.h. beim Wechsel des Versicherungsvetrages auf ein Motorrad oder Auto zaehlen dann die schadensfreien Jahre!
War bei mir der Fall: LKR SF8 getauscht zu Motorradversicherung ergab SF19
mfg hermann


...aber auch umgekehrt wird da ein "unpraktischer" Schuh draus: Hat man auf einem Motorrad viele schadensfreie Jahre gesammelt, also zehn oder mehr Jahre und das Motorrad ist aber nur bei SF8 eingestuft, dann wird das Motorrad und sein Vertrag auf SF7 zurückgestuft und die Jahre, die fürs Motorrad zuviel waren, sind weg.
Ich kenne das mit SF3 - früher ging es in drei Jahren mit dem Motorrad auf SF3 und das waren dann 40% und man sammelte Jahre - die man beim PKW auch verwenden konnte. Aber ich hatte mit dem Motorrad einen selbstverschuldeten Unfall und bin auf SF2 zurückgestuft worden - 10 schadensfreie Jahre waren futsch :cry:

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 14. September 2019 19:01
von Robert K. G.
Die Kfz Versicherung wurde 1994 dahingehend dereguliert, dass u. a. die Schadensfreiheitsrabatte, Hochstufung, halten und Übernahme von SF Klassen Sache der Versicherung ist. Entsprechend entscheidet immer das persönliche Verhandlungsgeschick.

Es hilft also nur der Blick in den eigenen Versicherungsvertrag. Vergleiche mit anderen Verträgen sind nicht zielführend.

Gruß
Robert

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 14. September 2019 19:14
von trabimotorrad
Oha, das wußte ich nicht :shock: Stimmt, mein Versicherungsfall war "ein wenig" vor 1994 :wink:

Re: Simson KR51/1 freiwillig Zulassen

BeitragVerfasst: 20. Februar 2020 18:39
von TS Paul
Geht auch ein zweites mal 8)