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AHO hat geschrieben:Von wann sind die Gutachten §21 und §23? Im Bekanntenkreis hat sich unser Straßenverkehrsamt angestellt, weil, wie in Deinem Fall, die Gutachten gemacht wurden, aber dann das Auto einige Zeit auf 07er Nummer lief. Gutachten älter als 1 Jahr würde man nicht anerkennen, die müssten neu gemacht werden
Das hat dann so geendet, das ein anderer Bekannter in einer Nachbarstadt, die das anders sieht, erst auf sich anmelden musste, ummelden auf den eigentlichen Käufer ging dann ganz normal.
Als besser vorher bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen!
Gruß
Andreas
AHO hat geschrieben:
Das ist falsch, von 07 auf H ist keine normale Ummeldung. In meinem Beispiel war es genau so wie Du es jetzt vorhast, weil das Auto eben noch nicht auf H Zulassung läuft.
Gruß
Andreas
wernermewes hat geschrieben:Hallo Spezialisten,
ich könnte ein Oldtimer (AUTO) mit 07 Zulassung erstehen
möchte es aber auf historisches Kennzeichen anmelden, ummelden.
Jetzt hat mir der Verkäufer folgendes mitgeteilt:
"Für das Auto habe ich die notwendigen Papiere ( kein Teil 1 und 2 ) - die werden bei roter Zulassung nicht erstellt.
Für die Zulassung sind vorhanden - Vollgutachten zum erneuten Inverkehrbringen gemäß §21 StVZO - sogenannter TÜV - und - Begutachtung gemäß § 23 StVZO - Oldtimervollgutachten -."
Er sagt: " kein Problem umzumelden"
Ist das richtig so, oder fehlen da irgendwelche Papiere?
Danke für Euer Interesse und eure Antworten.
Lutz-W hat geschrieben:Bei mir ist in den Briefen vermerkt das das Fahrzeug auf 07er zugelassen ist.
wernermewes hat geschrieben:Nun,
ich habe nachgefragt, der originale DDR Brief ist vorhanden und die HU geht bis 10.2021
Ich werde trotzdem mal anrufen.
siggi_f hat geschrieben:Leider kocht bei dem Thema jede Zulassungsbehörde ihr eigenes Süppchen. Da hilft Dir nur nachfragen.
P-J hat geschrieben:siggi_f hat geschrieben:Leider kocht bei dem Thema jede Zulassungsbehörde ihr eigenes Süppchen. Da hilft Dir nur nachfragen.
Trotzdem, wenn ein Fahrzeug gültige Papiere,TÜV hat und ein H.Gutachten, egal wie es vorher angemeldet war sollte eigendlich egal auch wie zugelassen werden. Alles ist richtig gemacht. Mehr fordert der Gesetzugeber nicht.
schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn das H-Gutachten schon älter ist,
Klar, das Brauchts schon. Der Versicherer fordert kein neues Gutachten. Wenn das Fahrzeug von der Zulassung als H- angemeldet hat akzetieren die das automatisch. Bei der Versicherungsnummer spielt das sowieso keine Rolle. Für den Versicherungsvertrag ist das Relevant den die Versicherung als Oldtimer ist bedeutend billiger hat aber Hacken den das Geht nur wenn ein anderes Fahrzeug ohne H- bereitsteht. Viel Versicherung setzen auch ein Limit wie viele Km, meist nur wenige tausend, man fahren darf im Jahr.schrauberschorsch hat geschrieben:Versicherungsnummer braucht es noch.
P-J hat geschrieben:schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn das H-Gutachten schon älter ist,
Das hat von Tüv bis Tüv Gültigkeit.Klar, das Brauchts schon. Der Versicherer fordert kein neues Gutachten. Wenn das Fahrzeug von der Zulassung als H- angemeldet hat akzetieren die das automatisch. Bei der Versicherungsnummer spielt das sowieso keine Rolle. Für den Versicherungsvertrag ist das Relevant den die Versicherung als Oldtimer ist bedeutend billiger hat aber Hacken den das Geht nur wenn ein anderes Fahrzeug ohne H- bereitsteht. Viel Versicherung setzen auch ein Limit wie viele Km, meist nur wenige tausend, man fahren darf im Jahr.schrauberschorsch hat geschrieben:Versicherungsnummer braucht es noch.
Meine Dose mit H-Kenzeichen wird als Oldtimer versteuert aber als Alltagsauto ohne jegliche Limits versichert.
wernermewes hat geschrieben:der Vorbesitzer muss es nur vorher aus dem roten Buch austragen lassen,
P-J hat geschrieben:schrauberschorsch hat geschrieben:Wenn das H-Gutachten schon älter ist,
Das hat von Tüv bis Tüv Gültigkeit.Klar, das Brauchts schon. Der Versicherer fordert kein neues Gutachten. Wenn das Fahrzeug von der Zulassung als H- angemeldet hat akzetieren die das automatisch. Bei der Versicherungsnummer spielt das sowieso keine Rolle. Für den Versicherungsvertrag ist das Relevant den die Versicherung als Oldtimer ist bedeutend billiger hat aber Hacken den das Geht nur wenn ein anderes Fahrzeug ohne H- bereitsteht. Viel Versicherung setzen auch ein Limit wie viele Km, meist nur wenige tausend, man fahren darf im Jahr.schrauberschorsch hat geschrieben:Versicherungsnummer braucht es noch.
Meine Dose mit H-Kenzeichen wird als Oldtimer versteuert aber als Alltagsauto ohne jegliche Limits versichert.
kann es sein, ab einem bestimmten Wert des Fahrzeugs der bei der Erstellung der Versicherungsvertrags erfragt wird das ein Wertgutachten erstellt werden muss. Fast jede Versicherung hat da auch ne andere Werterfassung, bei meiner z.B. bräuchte ich nur ein Wertgutachten für die Kasko wenn ich den Wert des Fahrzeugs über 5000€ angebe. Wertgutachten hat aber nix mit dem H-Gutachten zu tun. Zum Anmelden bedarf es nur einen Haftpflicht, Kasko, egal welche ist freiwillig, Haftpflicht ist Pflicht zur Zulassung und zahlt im Schadensfall nur den Schaden des Gegners wenn Werner den Schaden verursacht hat.schrauberschorsch hat geschrieben:Kaskoschutz
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