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Rallye Olaf hat geschrieben:Der Mann in Blau hatte eine längere Probefahrt (Geräuschmessung unter Last) mit seiner Roten Nummer gemacht.
chrischan-b hat geschrieben:N’Abend,
Meine MZ ist nun soweit fertig, braucht aber noch ne Vollabnahme da seit 1991 stillgelegt. Meinen A Führerschein habe ich erst im April, kann also keine wirklichen Probefahrten machen und im Endeeffekt nur den Leerlauf halbwegs einjustieren im kalten Zustand. Bremsen sind auch neu und demnach nicht eingeschliffen. Kann mir sowas auf die Füße fallen? Ich schätze mal ja.
Gruß
Chris
Lorchen hat geschrieben:Und die kann man dann so einfach da rannageln und mal so auf öffentlichen Straßen fahren?
Mechanikus hat geschrieben:Ihr habt ja krasse Prüfer. In 22 Jahren und bei 2 Motorrädern ist bis jetzt gerade mal ein Prüfer mit meiner MZ gefahren!
Lorchen hat geschrieben:Und die kann man dann so einfach da rannageln und mal so auf öffentlichen Straßen fahren?..
Dreizehn hat geschrieben:Bei meinem Glück wollte ich auch keine illegale Fahrt im öffentlichen Strassenverkehr riskieren.
Mit diesem Kurzzeitkennzeichen durfte ich (nach vorheriger!! Terminabsprache mit dem TÜV) auf direktem Weg zur Vollabnahme und zurück.
RenéBAR hat geschrieben:Mechanikus hat geschrieben:Ihr habt ja krasse Prüfer. In 22 Jahren und bei 2 Motorrädern ist bis jetzt gerade mal ein Prüfer mit meiner MZ gefahren!
Seit 2012 ist eine Probefahrt vorgeschrieben, der Prüfer macht also nur seinen Job gewissenhaft.
Sonst wird sich immer beschwert, dass die Graumittel so viel Geld für wenig Arbeit bekommen...........
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Wolle69 hat geschrieben:Alternative: zum Verkehrsübungsplatz trailern. Wird auch nicht billiger.
RT Opa hat geschrieben:Mit meinem Motorrädern fährt nur der welcher es auch darf und vor allem kann.
Ein Prüfer gehört da sicherlich nicht dazu.
chrischan-b hat geschrieben:N’Abend,
Meine MZ ist nun soweit fertig, braucht aber noch ne Vollabnahme da seit 1991 stillgelegt. Meinen A Führerschein habe ich erst im April, kann also keine wirklichen Probefahrten machen und im Endeeffekt nur den Leerlauf halbwegs einjustieren im kalten Zustand. Bremsen sind auch neu und demnach nicht eingeschliffen. Kann mir sowas auf die Füße fallen? Ich schätze mal ja.
Gruß
Chris
zinnenberg hat geschrieben:Wird sich immer so zurechtgefeilt, wie man es braucht.
Die eigene Karre soll am besten beim Blinden die Plakette kriegen, der alles kritiklos in fünf Minuten abnickt. Dem gerade gekauften Geiz - ist - Geil - Gerät hingegen muss durch die Plakette Bestzustand bescheinigt sein... Ansonsten wird der Anwalt bemüht. Zum Kotzen.
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