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Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 18:09
von chrischan-b
N’Abend,
Meine MZ ist nun soweit fertig, braucht aber noch ne Vollabnahme da seit 1991 stillgelegt. Meinen A Führerschein habe ich erst im April, kann also keine wirklichen Probefahrten machen und im Endeeffekt nur den Leerlauf halbwegs einjustieren im kalten Zustand. Bremsen sind auch neu und demnach nicht eingeschliffen. Kann mir sowas auf die Füße fallen? Ich schätze mal ja.
Gruß
Chris
Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 18:38
von Feuereisen
Wenn das Mopped nicht angemeldet ist kann der Prüfer auch keine ausgiebige Probefahrt machen...
Was soll er also anderes feststellen als Du ?
Prüfstelle Holzhauser Str. (bei Louis) ist rings herum nur öffentl. Straßenland. Da ist bis jetzt bei mir mit Moppeds ohne Zulassung noch kein Prüfer aus der Halle gefahren.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 19:22
von Rallye Olaf
Bei meiner ES wurde auch eine §21 gemacht
Der Mann in Blau hatte eine längere Probefahrt (Geräuschmessung unter Last) mit seiner Roten Nummer gemacht.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 20:30
von chrischan-b
Na dann stell ich mich mal auf 50/50 Erfilgschance ein. Möchte nur unnötige Kosten vermeiden
Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 22:45
von icke1982
Meine TS war auch nicht angemeldet und der Prüfer konnte keine große Probefahrt machen.
Ich persönlich habe des öfteren vorher eine kleine Runde mit ihr gedreht.
Man darf sich nur nicht erwischen lassen.

Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 22:51
von Lorchen
Rallye Olaf hat geschrieben:Der Mann in Blau hatte eine längere Probefahrt (Geräuschmessung unter Last) mit seiner Roten Nummer gemacht.
Das darf man sicher nicht als allgemeingültig ansehen. Eine Geräuschmessung, so ein Unsinn. Und auf seiner roten Nummer? Auf seiner 07er Nummer??? Hat er deine ES mal eben schnell in seinen Fahrzeugpool aufnehmen lassen? Bei der Zulassungsstelle?
Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 22:56
von ets_g
wird wohl ne 06er nummer gewesen sein..
Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 23:02
von Lorchen
Und die kann man dann so einfach da rannageln und mal so auf öffentlichen Straßen fahren?
Für den Eingangsfall oben: Es sollte sich irgendwo einen kleinen Platz oder ein Hinterhof finden lassen, wo man mal im 1. und 2. Gang fahren und bremsen kann. Sonst wäre mir das Risiko zu hoch. Die Elektrik muß natürlich vollständig funktionieren.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 23:03
von RenéBAR
chrischan-b hat geschrieben:N’Abend,
Meine MZ ist nun soweit fertig, braucht aber noch ne Vollabnahme da seit 1991 stillgelegt. Meinen A Führerschein habe ich erst im April, kann also keine wirklichen Probefahrten machen und im Endeeffekt nur den Leerlauf halbwegs einjustieren im kalten Zustand. Bremsen sind auch neu und demnach nicht eingeschliffen. Kann mir sowas auf die Füße fallen? Ich schätze mal ja.
Gruß
Chris
Was soll schon passieren? Der Prüfer wird Dir sagen, was nicht passt.
Mängel beheben und dann zur Nachuntersuchung.
Ist doof, aber kein Weltuntergang...........
-- Hinzugefügt: 26. Februar 2020 22:05 --Lorchen hat geschrieben:Und die kann man dann so einfach da rannageln und mal so auf öffentlichen Straßen fahren?
Werkstätten können das.
Das Fahrzeug muss aber vor Fahrtantritt in so ein Protokoll eingetragen werden.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 23:08
von Mechanikus
Ihr habt ja krasse Prüfer. In 22 Jahren und bei 2 Motorrädern ist bis jetzt gerade mal ein Prüfer mit meiner MZ gefahren!
Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 23:23
von RenéBAR
Mechanikus hat geschrieben:Ihr habt ja krasse Prüfer. In 22 Jahren und bei 2 Motorrädern ist bis jetzt gerade mal ein Prüfer mit meiner MZ gefahren!
Seit 2012 ist eine Probefahrt vorgeschrieben, der Prüfer macht also nur seinen Job gewissenhaft.
Sonst wird sich immer beschwert, dass die Graumittel so viel Geld für wenig Arbeit bekommen...........

Re: Vollabnahme

Verfasst:
26. Februar 2020 23:48
von mutschy
Naja... Als ich seinerzeit meine Bärbel bekam und sie wieder in einen HU-tauglichen Zustand gebracht habe, habe ich gottseidank "ein wenig außerhalb" gewohnt. Ich konnte ne ca 1.5 km lange Plattenstraße als mein Testgelände nutzen. Am Tag der HU war ich dann so eiskalt, ohne Kennzeichen zur Dekra zu fahren. Dass Bärbel okay war, wusste ich einfach. HU bestanden, Dokumente bekommen und ab zur Zulassungsstelle.
Der Prüfer meinte damals nur so, dass der Schlüssel der falsche wäre (war einer von ner ETZ, das geht an ner TS mal gar nich), und dass er eigentlich "nur für Fahrer bis Schuhgröße 43" eintragen müsste, da er mit seinen Schuhen beim Bremsen (übrigens das einzige Mal, dass ein Prüfer Bärbel gefahren ist, so lange ich sie habe) unter die Kniebleche gekommen is und die sich verklemmt haben... Schlussendlich wurde alles aus der alten Betriebserlaubnis übernommen und gut wars.
Gruss
Mutschy
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 00:18
von RT Opa
Mit meinem Motorrädern fährt nur der welcher es auch darf und vor allem kann.
Ein Prüfer gehört da sicherlich nicht dazu.
Aber ich hatte auch noch keinen der dies wollte.
Zumindest sagte mal einer zu mir das er Motorräder die er nicht wirklich kennt auch nicht fahren will.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 07:39
von Eichhold
Wo meine TS250/1 ihre §21 Abnahme bekommen hat, war der Prüfer bei mir daheim in der Garage/Werkstatt.
War ne Sache von 15 Minuten und den Mikuni Vergaser hat er gleich mit eingetragen.
Probefahrt hat er nicht gemacht.
Dafür hat letzten Sommer ein TüV Prüfer meine Ducati bei der "Probefahrt" auf die Seite gelegt!!! -Fachkräfte-
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 08:10
von trabimotorrad
Die Probefahrt ist, wenn man es objektiv sieht, kein Fehler. Aber es ist sehr vermessen zu glauben, daß der gleich Mensch, (Prüfer sind auch nur Menschen, keine Halbgötter) der einen 12 PS - Oldtimer mit Linksschaltung auf technisches okay im Fahrversuch überprüfen kann, daß auch bei einem 200 PS - Superbike kann.
Bei meinem TÜV, da war der Junge Prüfer so ehrlich und sagte, als er mein ES 300 - Gespann Bj. 1963 sah:"Gespann fahren ist nicht so mein Ding und bei so einem alten Motorrad schon gar nicht"...
So sollte das sein?
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 08:35
von ets_g
Lorchen hat geschrieben:Und die kann man dann so einfach da rannageln und mal so auf öffentlichen Straßen fahren?..
ähm, ja. genau wie jeder autohändler oder werkstatt die so ein kz haben. darin besteht ja der sinn dieses typs..
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 08:53
von rs46famulus
Soweit ich weiß gab es die Anfangs sogar für Privatpersonen, wenn man bestimmte Kriterien erfüllen konnte...
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 09:01
von Dreizehn
Ich hatte mir im vergangenen Jahr ein Kurzzeitkennzeichen geholt. Einfach weil ich mangels Anhängerkupplung am Auto keine andere Möglichkeit gesehen hatte wie ich die TS legal zum TÜV und zurück bekomme. 20 Kilometer schieben war mir zu blöd.
Bei meinem Glück wollte ich auch keine illegale Fahrt im öffentlichen Strassenverkehr riskieren.
Mit diesem Kurzzeitkennzeichen durfte ich (nach vorheriger!! Terminabsprache mit dem TÜV) auf direktem Weg zur Vollabnahme und zurück fahren.
Klar das ist mit Kosten verbunden, aber so bestand Versicherungsschutz, und die Versicherung hat mir das hinterher sogar mit der dann regulären Versicherung verrechnet.
Zum Bremsen einschleifen und generell Funktionen testen sollte die Fahrt ausreichen. Wenn dann etwas an der Maschine ist, dann sagt das der Prüfer schon.
Probefahrt hat die Prüfingenieurin dann gar nicht gemacht. War mir auch Recht.
Natürlich muss für so eine Fahrt ein Führerschein vorliegen.
Wenn du den Lappen dann erst im April hast, dann lasse doch auch die Vollabnahme erst im April machen.
Vorher darfst doch eh nicht damit fahren, also besteht doch kein Zeitdruck.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 15:25
von Atzekupalek
Dreizehn hat geschrieben:Bei meinem Glück wollte ich auch keine illegale Fahrt im öffentlichen Strassenverkehr riskieren.
Mit diesem Kurzzeitkennzeichen durfte ich (nach vorheriger!! Terminabsprache mit dem TÜV) auf direktem Weg zur Vollabnahme und zurück.
Es gibt schon noch andere Möglichkeiten:
§ 10 Absatz 4 der FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Sicher sind hier spezielle Voraussetzungen notwendig, aber besser als sich für eine Fahrt zur Prüforganisation ein Kurzzeitkennzeichen kaufen zu müssen.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 15:51
von flotter 3er
RenéBAR hat geschrieben:Mechanikus hat geschrieben:Ihr habt ja krasse Prüfer. In 22 Jahren und bei 2 Motorrädern ist bis jetzt gerade mal ein Prüfer mit meiner MZ gefahren!
Seit 2012 ist eine Probefahrt vorgeschrieben, der Prüfer macht also nur seinen Job gewissenhaft.
Sonst wird sich immer beschwert, dass die Graumittel so viel Geld für wenig Arbeit bekommen...........

Meiner weigert sich immer mit den Worten "spinnst du, ich setz mich doch da nicht drauf" wenn der 3 Sitzer TÜV braucht....

Dann darf ich vor ihm Parade fahren und bremsen...
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 15:56
von Wolle69
Jaja, die Gesetze und Verordnungen...
Die Absprache dieses Ansinnens mit der Versicherung wird ergeben: Kurzzeitkennzeichen kaufen, Kosten der Kurzzeitversicherung auf Folgevertrag anrechnen lassen.
Das Kurzzeitkennzeichen bietet immerhin ein paar Tage für Probefahrten. Führerschein vorausgesetzt. Alternative: zum Verkehrsübungsplatz trailern. Wird auch nicht billiger.
Die einzigen "echten" Kosten, die entstehen, sind die für's Kurzzeitschild.
Bedenke, was diesen Kosten ggf. gegenübersteht (Fahren ohne dies und das)... sowohl materiell, als auch immateriell...
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 16:10
von Dreizehn
Genauso hatte es mir sowohl die Zulassungsstelle als auch die Versicherung erklärt.
Weil Dank Abmeldung meiner Hufu TS noch mit DDR Kennzeichen, gab es halt auch kein "altes" Kennzeichen mit dem ich ohne Risiken legal zum TÜV hätte fahren können. Ich hatte nur den entwerteten DDR-Brief.
Anmerken möchte ich noch, das ich mit dem Kurzzeitkennzeichen nur direkt zum TÜV fahren durfte.
Weil das Ding ja keinen gültigen Brief und noch nie eine HU erlebt hatte.
Probefahrt zum ausprobieren war ausdrücklich untersagt.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 16:15
von Wolle69
Ob Probefahrt oder nicht, hängt von der Versicherung ab.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 17:03
von Andreas
Wolle69 hat geschrieben:Alternative: zum Verkehrsübungsplatz trailern. Wird auch nicht billiger.
Moppeds sind auf unserem VÜP verboten. Besser vorher mal nachfragen.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 17:22
von P-J
RT Opa hat geschrieben:Mit meinem Motorrädern fährt nur der welcher es auch darf und vor allem kann.
Ein Prüfer gehört da sicherlich nicht dazu.
Jawohl. Mit meinem Gespann will keiner und mit der ETZ is der Prüfer fast abgeflogen bei ner Vollbremnsung. Mit meinen Maschinen fährt keiner mehr und wenn dennen das nicht passt verdient halt ein anderer das Geld. TÜV´s gibts wie Sand am Meer.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 17:28
von SaalPetre
Also ich bin hier in Berlin ohne Anmeldung und Kennzeichen auf eigener Achse zum TÜV (Gtü) gefahren. Alles dabei Versicherung und Termin zur Zulassung am gleichen Tag.
Ist alles legal
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 17:40
von MatthiasF
chrischan-b hat geschrieben:N’Abend,
Meine MZ ist nun soweit fertig, braucht aber noch ne Vollabnahme da seit 1991 stillgelegt. Meinen A Führerschein habe ich erst im April, kann also keine wirklichen Probefahrten machen und im Endeeffekt nur den Leerlauf halbwegs einjustieren im kalten Zustand. Bremsen sind auch neu und demnach nicht eingeschliffen. Kann mir sowas auf die Füße fallen? Ich schätze mal ja.
Gruß
Chris
Um noch mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen- bei meinen mittlerweile 3 Vollabnahmen wurde immer eine kurze Probefahrt, mehr eine Proberunde, über den Hof gemacht.
Da würde ich mir aber keinen Kopf machen.
Kannst ja wenn Du auf Nummer sicher gehen willst das Mopped so aufbocken dass das Hinterrad frei ist und dann die Gänge mal bei laufendem Motor durchschalten und hochdrehen. Warm wird die bei der Probefahrt da eh nicht gefahren(gehe mal davon aus dass Du mangels Motorrad-Führerschein mit dem Hänger hin fährst).
Da Baujahr '74 brauchst ja auch keine Abgasuntersuchung.
Nimm Werkzeug mit falls dort noch was zu machen ist.
Von heimlichen Probefahrten ohne Papiere und Führerschein würde ich dringend abraten. Wenn Du erwischt wirst oder was passiert hast Du die goldene A...Karte .
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 17:58
von zinnenberg
Mag sein, daß das nicht alle Zulassungsstellen gleich handhaben, aber rein rechtlich werden Kurzzeitkennzeichen seit 2015 (?, keine Lust nachzusehen) nicht mehr ohne gültige HU ausgegeben. Und sind dadurch natürlich wesentlich weniger nützlich als früher.
Da das Motorrad kein altes Kennzeichen im Sinne des Paragraphen weiter oben besitzt und Du noch keinen Führerschein, bleibt Dir nur der Transport per Anhänger oder Kastenwagen...
Es sei denn, Du kennst einen Händler so gut, daß er für Dich mit seinem 06er Kennzeichen zum Prüfstelle fährt.
Ach so: "mit meinem... (was auch immer) fährt keiner... (außer mir)":
Die Prüfer, die probefahren, machen' s richtig. Und die, die nicht fahren, falsch. Gesetzliche Vorschrift. Kein Ermessenspielraum. Punkt. (Bei einem Testfahrzeug mit Testkunden gäbe es einen Einlauf für den betreffenden Prüfer.)
Und es ist mir, ehrlich gesagt, scheißegal, wie das wieder zurechtgelabert wird von wegen pingelig oder sonst was für nen Bockmist in der Richtung. Wird sich immer so zurechtgefeilt, wie man es braucht.
Die eigene Karre soll am besten beim Blinden die Plakette kriegen, der alles kritiklos in fünf Minuten abnickt. Dem gerade gekauften Geiz - ist - Geil - Gerät hingegen muss durch die Plakette Bestzustand bescheinigt sein... Ansonsten wird der Anwalt bemüht. Zum Kotzen.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 18:41
von Mainzer
Ich wollte es auch schon sagen...wenn ich hier einem Prüfer erzählen würde, dass er keine Probefahrt machen soll, könnte ich gerade wieder nach Hause gehen.
Und wie und ob der Prüfer mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Probefahrt macht, sollte nicht mein Problem sein. Halter bin ich ja dann auch noch nicht
Ich hab bis jetzt alle Maschinen, die nicht zugelassen waren, zur Prüfstelle geschoben.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 18:45
von flotter 3er
zinnenberg hat geschrieben:Wird sich immer so zurechtgefeilt, wie man es braucht.
Die eigene Karre soll am besten beim Blinden die Plakette kriegen, der alles kritiklos in fünf Minuten abnickt. Dem gerade gekauften Geiz - ist - Geil - Gerät hingegen muss durch die Plakette Bestzustand bescheinigt sein... Ansonsten wird der Anwalt bemüht. Zum Kotzen.
Treffer, versenkt!

Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 19:56
von Dreizehn
@zinnenberg
Ich möchte so halb wiedersprechen. Halb deshalb weil ich die Rechtslage nicht genau kenne.
Aber:
Mir wurde das Kennzeichen sowohl vom TÜV als auch von der Zulassungsstelle als Möglichkeit genannt legal und versichert zum TÜV fahren zu können.
Die Versicherung war ebenso im Boot.
Es ist richtig das im Normalfall ohne gültige HU keine Kurzzeitkennzeichen mehr ausgegeben werden. Da wurde wohl zu viel Schindluder mit getrieben.
Für die Ausnahme eine HU oder eine Vollabnahme machen zu lassen ist es aber erlaubt.
Das steht dann auch so in dem provisorischen Fahrzeugschein den die Zulassungsstelle dazu mitgibt.
Es gibt also zumindest im Kreis Tuttlingen diese Möglichkeit.
Macht meiner Meinung nach auch Sinn. Nicht jedes Fahrzeug kann verladen und zur HU gebracht werden. Mopeds sicher kein Problem. Aber einen restaurierten Traktor schiebt keiner zur HU.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 20:07
von chrischan-b
Hallo an alle,
bin ja überwältigt von der Resonanz

Elektrik ist in Ordnung, lediglich Motor und Bremsen sind schlecht zu testen. Mein Plan war ja das gute Stück den 1km zum TÜV zu schieben noch bevor ich den Führerschein habe, dann kann ich gleich aufsatteln sobald es soweit ist. Das überlege ich mir aber noch einmal, auf die paar Tage kommt es dann ja auch nicht mehr an. Dann lieber mal ne kleine Runde auf dem Weg zum TÜV drehen und schauen ob alles passt.
Gruß
Chris
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 20:35
von zinnenberg
Asche auf mein Haupt, Du hast Recht, da ist eine Änderung an mir vorbei gegangen.
Ohne gültige HU darf es aber nur für die Fahrt zur Prüfstelle benutzt werden und, falls HU nicht bestanden, für die Fahrt in die Werkstatt. Und nur innerhalb des Zulassungsbezirkes, wo das Fahrzeug steht und dem Nachbarbezirk.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 20:50
von Hegautrabi
Mit dem Vorgang "Anmeldung einleiten" bekommst du schon das endgültige aber ungestempelte Kennzeichen zugeteilt und dazu ein Merkblatt. Da steht drauf was du alles damit machen darfst. Fahrten zur Prüfstelle, zur Werkstatt und zurück. Es ist zeitlich begrenzt, beim zuletzt gemachten Trabi hatten wir 14 Tage Zeit, ein Bekannter bekam bei seiner Zulassungsstelle 4 Wochen Frist.
Hat das Fahrzeug dann die HU, erfolgt die endgültige Anmeldung.
Das erspart immerhin die extra Schilder.
Re: Vollabnahme

Verfasst:
27. Februar 2020 22:23
von Rossi1979
Hi,
der Kollege hat recht, zu einer ordentlichen HU gehört eine kurze Probefahrt und wenn es nur einmal um die Halle ist. Bei einer Vollabnahme sowieso.
Jeder Prüfer hat einen Führerschein A gemacht und das reicht für einmal das Moped um die Halle zu tragen und eine kleine Bremsprobe. Bei einer kleinen Hufu TS sowieso, das ist nun mal kein schwer zu fahrendes Motorrad.
Interessanter ist das wenn es eine höhergelegte 1200er BMW GS ist, da muss dann ggf der Kollege fahren. Das ist für meine kleinen Stummelbeine etwas zu hoch.
Das Kurzzeitkennzeichen ist nach 16a FZV ohne gültige HU nur im Rahmen des Zulassungsverfahren bzw. danach Fahrt zur Werkstatt zu verwenden, steht ja sogar hinten auf dem Fahrzeugschein drauf.
Die Prüforgas an größeren Prüfstellen haben eigene rote Nummern beginnend mit 05. Diese sind NUR für die HU und Abnahmefahrten durch den Prüfer, Überführungsfahrten sind damit tabu.
Also mit nichtzugelassenem Moped an der Station auftauchen sind auch nicht sooo das Drama, wenn es doch mal auf die Straße muss. Kann aber Aufpreis dann kosten.
MfG
Tobias