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Moderator: Moderatoren
Andreas hat geschrieben:Zur Info:
Ich möchte Euch auf eine Veröffentlichung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufmerksam machen.
In der Veröffentlichung ist die Frist für die Nachuntersuchung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit Mängeln aufgefallen sind, auf 2 Monate (vorher 1 Monat) verlängert worden.
Auszug:
….
Weiterhin ist mit Einschränkungen der Prüfkapazitäten für die technische Überwachung zu
rechnen. Eine Änderung der Zeitabstände in der Anlage VIIIb der StVZO stünde im Widerspruch
zu den unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2014/45/EU. Die Fristverlängerung
auf zwei Monate für die Nachuntersuchung ist durch Artikel 9 der Richtlinie
2014/45/EU abgedeckt.
….
Weitergehende Infos auf den Seiten des BMVI.
https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html
Ob die Empfehlung in jedem Bundesland entsprechend umgesetzt wird klärt Ihr bitte bei Bedarf selber.
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird es umsetzen, hier sind auch schon die technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen informiert.
sammycolonia hat geschrieben: HU... Gibt es da auch schon Fristverlängerungen, oder muss ich mich an die normale Frist halten?
sammycolonia hat geschrieben:...Mal ne Frage in diese Richtung...
Mein Gespann müsste nächsten Monat zur HU... Gibt es da auch schon Fristverlängerungen, oder muss ich mich an die normale Frist halten?
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Wolle69 hat geschrieben:Moin!
Sehr interessant... was ist "Vorführung" nach Pkt. 186.1.1/2 genau?
Hintergrund: Habe noch ein Jahr Frist, allerdings baue ich seit Monaten um und müsste ein paar Sachen eintragen lassen...
Ich könnte die Teilegutachten (keine ABE) mitführen und alles schön erklären, aber streng genommen ist das so ja nicht richtig.
Gruß
Wolle
CJ hat geschrieben:Das gilt für die HU (und SP). Nicht für Einzelabnahmen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Andreas hat geschrieben:Zur Info:
Ich möchte Euch auf eine Veröffentlichung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufmerksam machen.
In der Veröffentlichung ist die Frist für die Nachuntersuchung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit Mängeln aufgefallen sind, auf 2 Monate (vorher 1 Monat) verlängert worden.
Auszug:
….
Weiterhin ist mit Einschränkungen der Prüfkapazitäten für die technische Überwachung zu
rechnen. Eine Änderung der Zeitabstände in der Anlage VIIIb der StVZO stünde im Widerspruch
zu den unionsrechtlichen Verpflichtungen aus der Richtlinie 2014/45/EU. Die Fristverlängerung
auf zwei Monate für die Nachuntersuchung ist durch Artikel 9 der Richtlinie
2014/45/EU abgedeckt.
….
Weitergehende Infos auf den Seiten des BMVI.
https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html
Ob die Empfehlung in jedem Bundesland entsprechend umgesetzt wird klärt Ihr bitte bei Bedarf selber.
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird es umsetzen, hier sind auch schon die technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen informiert.
Wolle69 hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Das gilt für die HU (und SP). Nicht für Einzelabnahmen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_55.php
Hm.
Und nu?
5 Monate Umbau mal eben rückbauen?
Wäre schon schön, 2 Fahrzeuge im Haushalt zur Verfügung zu haben, um nicht den ÖPNV nutzen zu müssen...
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Wolle69 hat geschrieben:Richtig. In meinem Falle muss ich ja aber auch "unverzüglich" vorstellig werden...
Wolle69 hat geschrieben:...Deswegen ja die Frage oben, worauf sich das bezieht (bzw. beschränkt)...
Wolle69 hat geschrieben:...Die anvisierte Dekra-Stelle hat jedenfalls Flatterband ringsum. Und die Zulassungsstelle nur mit Anmeldung und nur bei dringenden und nicht aufschiebbaren Angelegenheiten...
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