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seife hat geschrieben:Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.
seife hat geschrieben:Aber auch wenn das Motorrad älter ist, sind moderne Kellermänner nicht zugelassen. Wegen <siehe oben>.
seife hat geschrieben:Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.
starke136 hat geschrieben:seife hat geschrieben:Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.
heißt das jetzt "ja" ?
Es geht um normale Blinker für die Pannonia (Stinki). Da gibt es schöne kleine in klassischer Tropfenform.
Rossi1979 hat geschrieben:
Da muss 11 und 12 draufstehen für vorne und hinten, andernfalls müssen vor 1985 noch hinten Blinker dran.
https://www.polo-motorrad.de/de/ochsena ... 0398f.html
Die sind als alleinige Blinker für vorne und hinten zugelassen.
MfG
Tobias
starke136 hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:Da muss 11 und 12 draufstehen für vorne und hinten, andernfalls müssen vor 1985 noch hinten Blinker dran.
https://www.polo-motorrad.de/de/ochsena ... 0398f.html
Die sind als alleinige Blinker für vorne und hinten zugelassen.
MfG
Tobias
Ich wiederhole nochmal, es geht im "normale" Blinker. Keine Lenkerendblinker
Es geht hier ausserdem um die ECE-Kennzeichnung und ihre Gültigkeit mit bestimmten Zusatzzahlen.
Die von dir gezeigten Blinker sind laut Beschreibung im Link ohne "E"-Kennzeichen.
CJ hat geschrieben:Karsten, das Prüfzeichen bestätigt die Zulassung im Geltungsbereich. Das E-Prüfzeichen bestätigt das die Blinker dem vereinbarten Standards in der EU entsprechen. Früher gab es das auf nationaler Ebene, in Deutschland mit Wellenlinie gekennzeichnet. Beides ist ok.
Zusätzlich müssen Blinker eine Kennzeichnung haben, an der man erkennt das sie auch als Blinker geprüft (E-Kennzeichen oder Wellenlinie) und zugelassen wurden. Für vorn eine 11 und für hinten eine 12. Es gibt noch andere Zahlenkombinationen, findest du im link von zinnenberg.
Ob Ochsenaugen an deinem Fahrzeug zulässig wären, ist tatsächlich noch ein anderes, baujahrabhängiges Problem, aber das willst du ja auch gar nicht wissen.
TS-Jens hat geschrieben:seife hat geschrieben:Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.
Das ist ja eine ganz andere Baustelle, und Baujahrabhängig bis wann "Ochsenaugen" allein ausreichen. 1986? Kann das sein?
CJ hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben:seife hat geschrieben:Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.
Das ist ja eine ganz andere Baustelle, und Baujahrabhängig bis wann "Ochsenaugen" allein ausreichen. 1986? Kann das sein?
Bis einschließlich 1986 auch alleine zugelassen. Das liegt nicht an den Lenkerblinkern an sich, sondern daran, dass ab EZ 01.01.1987 die hinteren (nach hinten wirkenden) Blinker nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein dürfen. -> §54(1a) i.V.m. Übergangsbestimmungen §72 StVZO. Und der Lenker ist nun mal beweglich. Also müssen ab EZ 1987 zusätzlich hinten feste Blinker angebracht werden. Da das so ist sparen sich viele Hersteller die Prüfung und Zulassung von Ochsenaugen auch für die Wirkung nach hinten.
Für Fahrzeuge die den Bestandsschutz des Einigungsvertrages in Anspruch nehmen können, gilt die EZ 1987 nicht, da die Ochsenaugen bis zum Ende zulässig waren. Wenn an diesen Fahrzeugen Nachbauten verwendet werden müssen sie natürlich auch für hinten zugelassen sein. Manchmal gibt auch hier es Probleme beim Nachrüsten oder Umbau auf Ochsenaugen, da Bestandsschutz eigentlich nur für den Zustand 1990 geltend gemacht werden kann. Meistens sind die (guten ) Prüfer da aber kulant und glauben an einen Umbau vor der Vereinigung.
P-J hat geschrieben:Die Hella Ochsenaugenblinker haben tatsächlich kein E- Prüfzeichen. Da is ein A mit Nummern drauf. Das ist sowas was der TÜV immer sehen will. Hab auch Gläser ohne Nummern, das verweigern die.
AHO hat geschrieben:... Die haben eine alte nationale Kennzeichnung (Schlangenlinie und "k12749") und müssen eingetragen werden...
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