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E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 28. April 2020 18:43
von starke136
Hallo Leute,

die Suchfu. hat mir leider nicht geholfen und im Netz finde ich widersprüchliche Angaben.

Soweit ich weiß, sind E-Prüfzeichen auf KFZteilen in allen teilnehmenden Ländern gültig:
"Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an. "
Nun stoße ich aber bei Google auch wieder auf Aussagen wie: "E11 und E9 nicht zugelassen...etc"


Kann mich jemand aufklären, was ist nun richtig ist?
Kann ich bedenkenlos ein E11 (Großbritannien) Teil kaufen und fahren ohne gegen die StVo zuverstoßen bzw. ist dieses in D. genehmigt?

Liebe Grüße,
Karsten

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 28. April 2020 18:46
von Maik80
E11 usw allein genügt nicht. Müssen auch die zur lampenfunktion zugehörigen Nummern drauf stehen. Blinker, Bremse, Abblendlicht Fernlicht usw...

Mit den klarglasscheinwerfer wird da viel Verwirrung gestiftet.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 28. April 2020 21:27
von zinnenberg
Das "E11" (zB) steht für nur für das Land, in diesem Falle Großbritannien, in dem die ece - Genehmigung erteilt wurden ist.

Auf was sich diese Genehmigung bezieht, steht im Rest der Kennzeichnung. Siehe unten. Ein nach ece genehmigter Nebelscheinwerfer wird dadurch nicht zum Tagfahrlicht, zum Beispiel.

Für Motorräder ist ece r53 interessant.

https://www.meyhoff-rueder.de/?seite=checklisten

Unten auf der Seite PDF "Lichttechnische Einrichtungen". Die ist nicht ganz aktuell, aber ich weiß nicht, ob irgendwo die aktuelle Version frei zugänglich ist. Zum Informieren reicht es.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 07:05
von starke136
Also braucht es neben dem, sagen wir Blinker, E11 noch die passende Verschlüsselung für " Fahrtrichtungsanzeiger + Motorrad" damit das ganze wirklich legal verbaut werden darf?

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 07:40
von seife
Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 07:45
von TS-Jens
seife hat geschrieben:Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.


Das ist ja eine ganz andere Baustelle, und Baujahrabhängig bis wann "Ochsenaugen" allein ausreichen. 1986? Kann das sein? :gruebel:

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 07:47
von seife
Aber auch wenn das Motorrad älter ist, sind moderne Kellermänner nicht zugelassen. Wegen <siehe oben>.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 07:57
von TS-Jens
seife hat geschrieben:Aber auch wenn das Motorrad älter ist, sind moderne Kellermänner nicht zugelassen. Wegen <siehe oben>.


Mag ja sein....
Aber trotzdem liegt es nicht allein daran.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 08:37
von starke136
seife hat geschrieben:Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.


heißt das jetzt "ja" ? :lach:

Es geht um normale Blinker für die Pannonia (Stinki). Da gibt es schöne kleine in klassischer Tropfenform.

Eigentlich brauch sie gar keine, weil ab Werk keine dran und Bj. 58, aber ich habe welche und möchte jetzt klassischere.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 08:44
von Rossi1979
starke136 hat geschrieben:
seife hat geschrieben:Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.


heißt das jetzt "ja" ? :lach:

Es geht um normale Blinker für die Pannonia (Stinki). Da gibt es schöne kleine in klassischer Tropfenform.


Da muss 11 und 12 draufstehen für vorne und hinten, andernfalls müssen vor 1985 noch hinten Blinker dran.

https://www.polo-motorrad.de/de/ochsena ... 0398f.html

Die sind als alleinige Blinker für vorne und hinten zugelassen.

MfG

Tobias

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 08:47
von starke136
Rossi1979 hat geschrieben:
Da muss 11 und 12 draufstehen für vorne und hinten, andernfalls müssen vor 1985 noch hinten Blinker dran.

https://www.polo-motorrad.de/de/ochsena ... 0398f.html

Die sind als alleinige Blinker für vorne und hinten zugelassen.

MfG

Tobias


Ich wiederhole nochmal, es geht im "normale" Blinker. Keine Lenkerendblinker :wink:
Es geht hier ausserdem um die ECE-Kennzeichnung und ihre Gültigkeit mit bestimmten Zusatzzahlen.
Die von dir gezeigten Blinker sind laut Beschreibung im Link ohne "E"-Kennzeichen.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 09:06
von AHO
Die gezeigten originalen Hella Ochsenaugen sind von der Zulassung so alt, dass sie keine E Kennzeichnung haben können. Die haben eine alte nationale Kennzeichnung (Schlangenlinie und "k12749") und müssen eingetragen werden :wink:

Nachbauten haben manchmal eine E-Kennzeichnung, aber in der Regel nur für vorne (11), ich habe aber auch schon welche mit je einer Streuscheibe 11 und 12 gesehen.
K.A. ob das ein Fake war.

Gruß
Andreas

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 09:21
von CJ
starke136 hat geschrieben:
Rossi1979 hat geschrieben:Da muss 11 und 12 draufstehen für vorne und hinten, andernfalls müssen vor 1985 noch hinten Blinker dran.
https://www.polo-motorrad.de/de/ochsena ... 0398f.html
Die sind als alleinige Blinker für vorne und hinten zugelassen.
MfG
Tobias


Ich wiederhole nochmal, es geht im "normale" Blinker. Keine Lenkerendblinker :wink:
Es geht hier ausserdem um die ECE-Kennzeichnung und ihre Gültigkeit mit bestimmten Zusatzzahlen.
Die von dir gezeigten Blinker sind laut Beschreibung im Link ohne "E"-Kennzeichen.

Karsten, das Prüfzeichen bestätigt die Zulassung im Geltungsbereich. Das E-Prüfzeichen bestätigt das die Blinker dem vereinbarten Standards in der EU entsprechen. Früher gab es das auf nationaler Ebene, in Deutschland mit Wellenlinie gekennzeichnet. Beides ist ok.
Zusätzlich müssen Blinker eine Kennzeichnung haben, an der man erkennt das sie auch als Blinker geprüft (E-Kennzeichen oder Wellenlinie) und zugelassen wurden. Für vorn eine 11 und für hinten eine 12. Es gibt noch andere Zahlenkombinationen, findest du im link von zinnenberg.
Ob Ochsenaugen an deinem Fahrzeug zulässig wären, ist tatsächlich noch ein anderes, baujahrabhängiges Problem, aber das willst du ja auch gar nicht wissen.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 09:49
von starke136
CJ hat geschrieben:Karsten, das Prüfzeichen bestätigt die Zulassung im Geltungsbereich. Das E-Prüfzeichen bestätigt das die Blinker dem vereinbarten Standards in der EU entsprechen. Früher gab es das auf nationaler Ebene, in Deutschland mit Wellenlinie gekennzeichnet. Beides ist ok.
Zusätzlich müssen Blinker eine Kennzeichnung haben, an der man erkennt das sie auch als Blinker geprüft (E-Kennzeichen oder Wellenlinie) und zugelassen wurden. Für vorn eine 11 und für hinten eine 12. Es gibt noch andere Zahlenkombinationen, findest du im link von zinnenberg.
Ob Ochsenaugen an deinem Fahrzeug zulässig wären, ist tatsächlich noch ein anderes, baujahrabhängiges Problem, aber das willst du ja auch gar nicht wissen.


Die perfekte Antwort, die alle Fragen geklärt hat. Danke! :ja:

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 11:17
von CJ
TS-Jens hat geschrieben:
seife hat geschrieben:Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.

Das ist ja eine ganz andere Baustelle, und Baujahrabhängig bis wann "Ochsenaugen" allein ausreichen. 1986? Kann das sein? :gruebel:

:ja: Bis einschließlich 1986 auch alleine zugelassen. Das liegt nicht an den Lenkerblinkern an sich, sondern daran, dass ab EZ 01.01.1987 die hinteren (nach hinten wirkenden) Blinker nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein dürfen. -> §54(1a) i.V.m. Übergangsbestimmungen §72 StVZO. Und der Lenker ist nun mal beweglich. Also müssen ab EZ 1987 zusätzlich hinten feste Blinker angebracht werden. Da das so ist sparen sich viele Hersteller die Prüfung und Zulassung von Ochsenaugen auch für die Wirkung nach hinten.
Für Fahrzeuge die den Bestandsschutz des Einigungsvertrages in Anspruch nehmen können, gilt die EZ 1987 nicht, da die Ochsenaugen bis zum Ende zulässig waren. Wenn an diesen Fahrzeugen Nachbauten verwendet werden müssen sie natürlich auch für hinten zugelassen sein. Manchmal gibt auch hier es Probleme beim Nachrüsten oder Umbau auf Ochsenaugen, da Bestandsschutz eigentlich nur für den Zustand 1990 geltend gemacht werden kann. Meistens sind die (guten :biggrin: ) Prüfer da aber kulant und glauben an einen Umbau vor der Vereinigung. :mrgreen:

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 11:35
von TS-Jens
CJ hat geschrieben:
TS-Jens hat geschrieben:
seife hat geschrieben:Noch besser: "Fahrtrichtungsanzeiger vorn" bzw. "Fahrtrichtungsanzeiger hinten".
Das ist wohl das Problem mit den ganzen modernen Lenkerendenblinkern, die sind nur für "vorn" genehmigt, damit brauchst du immer noch hintere Blinker.

Das ist ja eine ganz andere Baustelle, und Baujahrabhängig bis wann "Ochsenaugen" allein ausreichen. 1986? Kann das sein? :gruebel:

:ja: Bis einschließlich 1986 auch alleine zugelassen. Das liegt nicht an den Lenkerblinkern an sich, sondern daran, dass ab EZ 01.01.1987 die hinteren (nach hinten wirkenden) Blinker nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein dürfen. -> §54(1a) i.V.m. Übergangsbestimmungen §72 StVZO. Und der Lenker ist nun mal beweglich. Also müssen ab EZ 1987 zusätzlich hinten feste Blinker angebracht werden. Da das so ist sparen sich viele Hersteller die Prüfung und Zulassung von Ochsenaugen auch für die Wirkung nach hinten.
Für Fahrzeuge die den Bestandsschutz des Einigungsvertrages in Anspruch nehmen können, gilt die EZ 1987 nicht, da die Ochsenaugen bis zum Ende zulässig waren. Wenn an diesen Fahrzeugen Nachbauten verwendet werden müssen sie natürlich auch für hinten zugelassen sein. Manchmal gibt auch hier es Probleme beim Nachrüsten oder Umbau auf Ochsenaugen, da Bestandsschutz eigentlich nur für den Zustand 1990 geltend gemacht werden kann. Meistens sind die (guten :biggrin: ) Prüfer da aber kulant und glauben an einen Umbau vor der Vereinigung. :mrgreen:


:zustimm:
Danke für die ausführliche Antwort!
Dass es aufgrund der Befestigung an beweglichen Fahrzeugteilen nicht mehr geht war mir neu.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 19:10
von P-J
Die Hella Ochsenaugenblinker haben tatsächlich kein E- Prüfzeichen. Da is ein A mit Nummern drauf. Das ist sowas was der TÜV immer sehen will. Hab auch Gläser ohne Nummern, das verweigern die.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 19:23
von CJ
P-J hat geschrieben:Die Hella Ochsenaugenblinker haben tatsächlich kein E- Prüfzeichen. Da is ein A mit Nummern drauf. Das ist sowas was der TÜV immer sehen will. Hab auch Gläser ohne Nummern, das verweigern die.

Nein, die Wellenlinie, als nationales Prüfzeichen, und dahinter die KBA-Nummer.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 19:26
von P-J
Wellenline hat der und 2erlei Nummern, was für eine nu wichtig ist weis ich nicht.

Re: E-Prüfzeichenregelung

BeitragVerfasst: 29. April 2020 20:01
von AHO
AHO hat geschrieben:... Die haben eine alte nationale Kennzeichnung (Schlangenlinie und "k12749") und müssen eingetragen werden...


Die "k12749" ist die KBA Nummer und wird so in die Papiere eingetragen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... DSf1EpqN2q

Gruß
Andreas