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Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
16. Mai 2020 08:11
von MZ-SH
Hallo zusammen,
hier brauche ich bitte mal Eure Einschätzung zu vorliegendem Fall:
An meinem PKW ist eine Lackschaden + kl.Beule in der Seitentür verursacht worden. Ein Handwerker hat sie unsamft touchiert (kein Verkehrsunfall).
Er hat den Schaden zugegeben und ich habe den Schaden mit einem Kostenvoranschlag (1000,-) bei seiner Versicherung gemeldet. Würdet Ihr noch ein Gutachten einholen, auf die Gefahr hin, daß die Versicherung den Schaden nicht 100% bezahlen will? Bzw. RA einschalten? Aus früherem Fall habe ich gelernt, immer von vornherein voll gerüstet zu sein, damit man sein Recht erhält.-
Hier in dieser Eindeutigkeit (?) auch?
Was meint Ihr?
VG Klaus
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
16. Mai 2020 08:18
von PeterG
MZ-SH hat geschrieben:Hallo zusammen,
hier brauche ich bitte mal Eure Einschätzung zu vorliegendem Fall:
An meinem PKW ist eine Lackschaden + kl.Beule in der Seitentür verursacht worden. Ein Handwerker hat sie unsamft touchiert (kein Verkehrsunfall).
Er hat den Schaden zugegeben und ich habe den Schaden mit einem Kostenvoranschlag (1000,-) bei seiner Versicherung gemeldet. Würdet Ihr noch ein Gutachten einholen, auf die Gefahr hin, daß die Versicherung den Schaden nicht 100% bezahlen will? Bzw. RA einschalten? Aus früherem Fall habe ich gelernt, immer von vornherein voll gerüstet zu sein, damit man sein Recht erhält.-
Hier in dieser Eindeutigkeit (?) auch?
Was meint Ihr?
VG Klaus
Ich machs nur noch mit Rechtsanwalt und ggf. Gutachter, wenn die Versicherung eingeschaltet ist. Und die Schuld zu 100% beim Verursacher liegt. Die Versicherungen sind idr. erfreut, wenn sie mit Profis zu tun haben..
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
16. Mai 2020 08:46
von etz15088
Ich würde auch Anwalt und Co. einschalten - du hast von ja Handwerker geschrieben dann dürfte es auch eine Haftpflichtversicherung für ihn geben...
...scheint/ist hoffentlich auch so
Gruß Roman
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
16. Mai 2020 09:28
von Ekki
Bis ca 2000€ wird normalerweise ohne Gutachten abgerechnet. Willst Du das reparieren lassen, dann soll die Werkstatt mit der Versicherung abrechnen. Die kümmern sich dann um alles. Willst Du nur das Geld, werden sie Dir was abziehen.
Einen Rechtsanwalt beauftragen obwohl die Versicherung zahlen will könnte auch Probleme machen. Ob die dann die unnötigen Kosten übernehmen werden kann ich nicht sagen.
In Zukunft besser den Schaden von der Polizei aufnehmen lassen. Das kostet zwar etwas für den Verursacher, aber dann bist du auf der sicheren Seite.
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
16. Mai 2020 10:28
von etz15088
Nun ja - da gibt's ja noch einiges zu beachten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Aufwendungen des Geschädigten... Alles Dinge, die nicht im Kostenvoranschlag stehen und gern von der Versicherung unbeachtet gelassen werden wollen...
Ekki hat aber auch widerum Recht: man ist verpflichtet als Geschädigter den Schaden so gering wie möglich zu halten und da kann die Versicherung auch schon mal die Bezahlung des Gutachtens verweigern, ist also nicht so einfach und schon garnicht als Geschädigter wenn man Einzelkämpfer ist...
Gruß Roman
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
16. Mai 2020 10:42
von TS-Willi
Wegen so eines Schadens würde ich keinen Rechtsanwalt und keinen Gutacher einschalten, und auch den spanischen Gedandten nicht.
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
16. Mai 2020 10:44
von vergasernadel
Schadenminimierungspflicht ist richtig. Aber der Geschädigte hat das Recht Anwalt zu beauftragen und Gutachten von tüv oder Dekra einholen. Das verstößt nicht der Schadenminderungspflicht. Da kann Versicherung nicht ran und muss es zahlen. Ich war so doof und habe mich auf Gutachter der Versicherung eingelassen. Der begutachtet im Sinne seines Brötchengebers. Voll minus gemacht.
-- Hinzugefügt: 16. Mai 2020 11:47 --
Schadenminimierungspflicht ist richtig. Aber der Geschädigte hat das Recht Anwalt zu beauftragen und Gutachten von tüv oder Dekra einholen. Das verstößt nicht der Schadenminderungspflicht. Da kann Versicherung nicht ran und muss es zahlen. Ich war so doof und habe mich auf Gutachter der Versicherung eingelassen. Der begutachtet im Sinne seines Brötchengebers. Voll minus gemacht.
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
16. Mai 2020 10:47
von DWK
Bei einem Haftpflichtschaden kannst du den Gutachter frei wählen, bei einem Kaskoschaden stellt die Versicherung den Gutachter. Da du einen Haftpflichtschaden hast, hast du auch Anspruch auf Ausfallgelder und das ist auch keine Abzocke an der Versicherung das steht dir einfach zu. Ich würde einen Gutachter hinzuziehen!
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
16. Mai 2020 13:16
von ickeausberlin
Nur noch mit Gutachter und Rechtsanwalt, dass zahlt dann die gegnerische Versicherung. Und lass dir nicht einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung aufschwatzen!!! Du hast das recht dir deinen eigenen zu wählen.
Meiner Meinung nach haben sich die Versicherungen(in meinem Fall die Allianz) das selbst zu zuschreiben.
Ich hatte letztes Jahr 2 Fälle, die über 7 Monate gedauert haben, weil die Versicherung bei eindeutiger Rechtslage eine komplette Salamitaktik gefahren ist.
Ein scheinbar heutzutage völlig normales Verhalten der Versicherungen. Habe meine Fall quasi mehrfach als Blaupause in diversen Internetforen gefunden
Es gab immer erst nach einer weiteren Eskalationsstufe häppchenweise Geld.
Alleine hätte ich irgendwann aufgegeben und mich sich mit 50% abspeisen lassen.

Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
16. Mai 2020 15:49
von Dieter
Ich habe meinen Passat schon 2x zur Reparatur gebracht. Die haben direkt das Gutachten geschrieben. Nach dem die Freigabe der Versicherung da war, habe ich den Wagen wieder hingebracht, dann abgeholt und das Thema war durch incl. Leihwagen. Ohne Probleme. Das letzte Mal dieses Jahr nach einem Parkrempler im Februar.
Vor allem hatte ich keine Lauferei und Schreiberei. Ich habe nur jedesmal am Anfang die Schadensmeldung per E-Mail an die gegnerische Versicherung gesendet und die Antwort direkt an das Autohaus weiter geleitet. Das Autohaus hat sich auch direkt um die Bezahlung gekümmert. Der Passat ist Bj. 2006.
Gruß
Dieter
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
17. Mai 2020 09:26
von Sven Witzel
Ich stelle es mal aus Sicht des Rechtsanwalts dar. Wie sicher einige hier wissen ist einer meiner Schwerpunkte das Verkehrsrecht.
Grundsätzlich ist die Bagatellgrenze an der sich die Frage des Gutachtens aufhängt bei 700,00 €. Bis dahin reicht der Kostenvoranschlag, darüber hinaus besteht der Anspruch auf die Einholung des Gutachtens. Die Wahl obliegt dem Geschädigten. Vorsicht ist hier bei den Preisen geboten. Einige Versicherer allen voran die Vertreter einer gelben Versicherung aus dem Norden Bayerns versuchen die Kosten für die Gutachter zu drücken und übermitteln gerne vorab Tabellen bzw. regulieren im Anschluss nicht.
Richtig ist, dass der Kostenvoranschlag in der Regel weniger Angaben enthält. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit gibt es nicht. Man kann sich Daten zum Nutzungsausfall etc. auch anderweitig besorgen. Wertminderung tritt auch nicht per se ein.
Der Kosten eines Rechtsanwalts gehören grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Schadenpositionen. Tritt der Geschädigte jedoch selbst in die Regulierung ein und die Versicherung reguliert problemlos und der Geschädigte entscheidet sich dann für den Anwalt kann es auch hier Probleme geben. Sprich man sollte die Entscheidung frühzeitig treffen. Reguliert die Versicherung übrigens nicht, gibts auch keine Probleme mit den Anwaltskosten, sofern die Haftung später feststeht. Wenn Anwalt dann geht bitte nicht in die Dorfschmiede. Es gibt keine Meister aller Gebiete, auch wenn das immer noch viele Kollegen meinen. Jeder meint Verkehrsrecht zu können, weil er es mal im Referendariat hatte und immer mal einer damit zur Tür rein kommt. Das ist leider nicht so. Ich will hier nicht alle schlecht machen, es gibt da sicher Kollegen die das drauf haben und überblicken. Der "Fachanwalt für Verkehrsrecht" ist hier aber tatsächlich ein Qualitätsmerkmal. Grund mindestens nochmal 15 Std. Klausuren, 120 Stunden Theoriefortbildung, 160 praktische Fälle, davon 80 gerichtlich in maximal 3 Jahren nachgewiesen und jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildungspflicht.
Beliebt in der letzten Zeit sind die von Dieter angesprochenen Werkstattlösungen. Was kaum einer liest bei der Abtretungserklärung ist, dass die die Kosten versuchen bei der Gegenseite einzuholen, wenn es scheitert oder Differenzen bleiben diese aber gegen den Abtretenden geltend gemacht werden. Kann funktionieren, muss aber nicht. Wer nur eine schnelle Lösung haben will, kann sich hier auch mit der gegnerischen Versicherung kurz schließen und die Regulierung in deren Hände legen. Wer das bestmögliche rausholen möchte, sollte sich selbst um Regulierung bemühen. Die Autohäuser streichen nämlich gerne mal den ein oder anderen Euro extra ein (Wertminderungen, Kostenpauschalen etc.) . Wenn einem das der Komfort wert ist, kann man das so machen.
Vielleicht noch ein Punkt, ohne zu wissen ob es eine Rolle spielt: Bei Leasing und Finanzierungsfahrzeugen gibt es meist auch Klauseln wer überhaupt regulieren darf. Oftmals ist das nämlich nicht der Nutzer, sondern der Leasing oder Finanzierungsgeber, sodass dieser entweder zustimmen muss oder selbst die Unfallabwicklung übernimmt.
Um die Eingangsfrage zu beantworten: Ich sehe da momentan wenig Veranlassung für einen Anwalt.
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
17. Mai 2020 09:40
von schrauberschorsch
Der Schaden ist nach der Schilderung nicht durch einen Verkehrsunfall entstanden, so dass Anspruchsgegner möglicherweise nicht ein Kfz-Haftpflichtversicherer ist, sondern zB ein BV-Versicherer. Ist dem so, ist eine belastbare und detaillierte Schadensbezifferung nochmal wichtiger.
Im übrigen schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Witzel an, auch zum Thema Fachanwaltstitel, wovon ich auch einen aus anderer Sparte habe.

Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
20. Mai 2020 10:08
von MZ-SH
Liebe Leute,
vielen Dank für Eure Sichtweisen und Ratschläge.
Ich bin nun den Weg gegangen, einen RA (Verkehrsrecht) einzuschalten, mit dem ich schon früher gute Erfahrungen gemacht habe. Natürlich hat das nun auch ein offiz. Gutachten zur Folge, - wie gut!
Ohne hier aus dem laufenden Vorgang Details kund zu tun, denn: das offiz. Gutachten hat einen nahzu doppelten Betrag angezeigt als der KV der Reparaturfirma. Weiters, kaum war der RA beauftragt, kam der Unfallverursacher, und wollte zur Meldung an seine Betr.haftpfl.vers. wissen, wie alt (legitim) das Fahrzeug ist, und -> wie hoch der Kaufpreis war. Ohne RA würde ich schon wieder Haarausfall bekommen wegen wie ich finde, unangemessener Fragen. Mit RA aber, kann der alles machen, und ich hab meine Ruhe - auch nervlich, das ist das wichtigste.
Ich werde weiter berichten.
VG K
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
20. Mai 2020 10:43
von etz15088
? lass' das die Profis unter sich ausmachen... - Hauptsache dein Fahrzeug gefällt die wieder hinterher...
Gruß Roman
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
20. Mai 2020 11:01
von Klaus P.
Das freut vor allen die Profis.
Re: Fahrzeugschaden-Gutacher-Rechtsanwalt

Verfasst:
20. Mai 2020 18:41
von Sven Witzel
Klaus P. hat geschrieben:Das freut vor allen die Profis.
Das halte ich für ein Gerücht.
Anwaltskosten sind regelmäßig die letzten Positionen die ausgeglichen werden.