Hallo,
schlüsseln wir das mal auf.
U.1 Standgeräusch
Das ist der Wert denn die Polizei bei einer Nahfeldmessung nachmisst.
U.2 Drehzahl zu U1.
Das ist die "Messdrehzahl zu U.1 für das Standgeräusch. Ergibt sich aus Feld P2/P4. Nenndrehzahl (P2/P4) bis 5000U/Min: Messdrehzahl=Nenndrehzahl*0,75; Nenndrehzal über 5000U/min: Messdrehzahl=Nenndrehzahl*0,5
U.3 Fahrgeräusch
Das ist das Fahrgeräusch, was beim fahren entsteht.
Die Ostfahrzeuge hatten bis fast zum Ende der DDR ein anderes Messverfahren. Da gab es kein Standgeräusch und kein Fahrgeräusch, sondern nur ein Aussfahrgeräusch, was ungefähr dem Fahrgeräusch in U.3 entspricht. Deswegen steht da auch oft in Feld 22: Zu U.3 Aussgeräusch oder ähnliches.
Stangeräusch wurde in der KTA-Betriebserlaubnis nicht gemessen.
Eigentlich müsste bei der Wiederzulassung dann eine Standgeräuschmessung (wie bei der Polizei nur mit Klasse 1 geeichten Gerät und keine 5db Toleranz) gemacht werden. Oft wird aber aus anderen Gutachten abgeschrieben weil "hat der Kollege ja gemessen". Oder das Feld bleibt leer.
Feld U.2 kann man ja weglassen oder errechnen. Ist oft bei Motorrädern so.
Feld U.3 ergibt aus dem Aussen(fahr)geräusch aus der KTA ABE
Auch gibt es je nach Baujahr unterschiedliche Einheiten fürs Geräusch, z.B. db(a), P oder N. Das kommt noch daher, dass es früher andere Verfahren zur Messung des Stand und Fahrgeräusches selber gab. Teilweise kann man die Einheiten in einander umrechnen mit Korrekturwerten.
Das Thema ist etwas tricky, da könnte man Seitenweise zu schreiben.
MfG
Tobias
Edit: Nur die Messverfahren der STandgeräuschmessung:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... aO5yp2oeJp