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Dieter hat geschrieben:Inzwischen sind auch Emmen Oldtimer. Also achte darauf das der Gutachter sich mit Oldtimer auskennt und es nicht nur behauptet. Also nicht irgend einen nehmen.
Er sollte möglichst ein Classic-Data-Partner https://www.classic-data.de/ sein, oder zumindest die Unterlagen zu Grunde legen.
MZElch hat geschrieben:Leute, bitte keine Diskussionen über den Gutachter, ich habe doch nur nach einer Orientierungshilfe gefragt ?
AHO hat geschrieben:MZElch hat geschrieben:Leute, bitte keine Diskussionen über den Gutachter, ich habe doch nur nach einer Orientierungshilfe gefragt ?
Die Frage müsste Dir aber ein kompetenter Gutachter beantworten können - und Kommunikation mit der Versicherung nur über Deinen Anwalt!
Böse gesagt ist der Geschäftszweck der Versicherungen, möglichst viel Gewinn zu machen, indem man vom Versicherungsnehmer möglichst viel Geld nimmt, einem Geschädigten aber so wenig wie möglich zahlt. Die Hoffnung auf eine faire / nette Versicherung solltest Du ganz schnell begraben.
Gruß
Andreas
MZElch hat geschrieben:Lt Gutachter hat der Rahmen (vermutlich) was abbekommen, und es gibt (wenn überhaupt) nur noch den Schrott bzw Wiederbeschaffungswert..
starke136 hat geschrieben:Bei meiner Versicherung ( Allianz) läuft es ...
TS-Jens hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Inzwischen sind auch Emmen Oldtimer. Also achte darauf das der Gutachter sich mit Oldtimer auskennt und es nicht nur behauptet. Also nicht irgend einen nehmen.
Er sollte möglichst ein Classic-Data-Partner https://www.classic-data.de/ sein, oder zumindest die Unterlagen zu Grunde legen.
Dafür ist es ja schon zu spät, es ist schon ein Gutachter da gewesen
steven80 hat geschrieben:Mein Gutachter hat damals die teuerste ETS genommen, die im Netz zu finden war und diese als Referenz genommen. Die Versicherung hat das so akzeptiert und lediglich noch 500€ Restwert abgezogen. Ist aber wahrscheinlich je nach Versicherung unterschiedlich.
schrauberschorsch hat geschrieben:Verstehe ich nicht. Der Geschädigte hat doch den Gutachter selbst eingesetzt und dem Unfallgegner bisher keine bezifferte Förderung gestellt, weil der Parteigutachter hierzu doch noch nichts gesagt hat.
Bratoletti hat geschrieben:
Wozu also Anwalt?
TS-Jens hat geschrieben:schrauberschorsch hat geschrieben:Verstehe ich nicht. Der Geschädigte hat doch den Gutachter selbst eingesetzt und dem Unfallgegner bisher keine bezifferte Förderung gestellt, weil der Parteigutachter hierzu doch noch nichts gesagt hat.
Klar kann er noch einen zweiten engagieren, einen davon darf er dann aber selbst bezahlen, man kann ja nicht einfach 2 SV-Honorare über die gegnerische Versicherung abrechnen
MZElch hat geschrieben:Ich danke für eure Antworten, das Thema kann dann geschlossen werden
TS-Jens hat geschrieben:Bratoletti hat geschrieben:
Wozu also Anwalt?
Man sieht dass du die letzten Jahre (Naja, ich habe bis 2009 selbst als Sachverständiger gearbeitet, auch da war das schon so...) nichts damit zu tun hattest und die willkürlich vorgenommenen Kürzungen der veranschlagten Werte noch nicht kennst. Du bekommst in dem Fall einfach mal zB. 30% abgezogen und zu wenig ausgezahlt. Und das halten die solange fest bis du den rechtsweg einschlägst, dann rudern die meisten schon zurück. Ist zwar illegal und wenn es vor Gericht kommt verlieren sie immer, es wird aber trotzdem praktiziert. Vorallem wenn kein Anwalt im Spiel ist. Mit Anwalt stehen deine Chancen deutlich höher den vom SV ermittelten Wert auch zu bekommen. Google mal, da wird dir schlecht. Versicherungen sind Gangster.
Außerdem hat das Anwaltshonorar NICHTS mit dem Wert der Maschine zu tun und mindert ihn auch nicht
matze0411 hat geschrieben:Ein kleiner Hinweis noch, weil es noch nicht erwähnt wurde und für andere evtl. interessant sein könnte.
Es gibt auch noch die 130% Regelung, bei der die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschafungswertes liegen dürfen.
zweitakt hat geschrieben:MZElch hat geschrieben:Ich danke für eure Antworten, das Thema kann dann geschlossen werden
Aber wir wollen natürlich noch wissen wie es ausgegangen ist.
Bratoletti hat geschrieben:Sonst kann ich das Dir nicht ernst nehmen.
Bratoletti hat geschrieben:p.s Wenn der Anwalt arbeitet, verlangt er Honorar. Das Honorar muss ich von egla welchem Ergebnis abziehen, das Geld,
dass ich bekommen, wird also weniger. Das meinet ich mit MInderung.
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