Hallo zusammen,
Wozu Anwalt? Das mindert den Wert der Maschine noch zusätzlich.
1. Man hat die Wahl einen Gutachter selbst zu bestellen.
2. Über den vom Sachverständigen ermittelten Zeitwert hinaus kann die Versicherung des Gegners
den Wert (Geldbetrag, der tatsächlich gezahlt wird) der Maschine überhöhen.
Bedingungen:
a) es ist eine historische Maschine, also über 30 Jahre alt = Odtimer,
b) der Eigner, also der Geschädigte, macht der Versicherung glaubhaft, dass er keine Veräusserungsabsichten
hat.
3. In dem Fall hat eine Versicherung einen Ermessungsspielraum von 30 - 50% (??).
4. Kostenangebot einer Werkstatt ist zu empfehlen (Ich weiss, das mögen viele nicht, die es allein alles besser können).
5. Es kann helfen, der Versicherung die Reparaturaufwendungen zu belegen.
6. Das kann man sich dann auch vom Sachverständigen als "marktgerecht" bestätigen lassen. Die Verischerung wird
das eventuell sowieso beim ihm nachfragen).
7. Beispiel (alles gesponnen fiktiv) : Zeitwert 1.200 €, Spielraum der Versicherung 400 - 600 €, Reparaturkosten
(auch mit gebrauchten Teilen) ca. 2.000 €. Es kann sein, dass die Versicherung dann den Ermessungsspiel eher am
oberen Rand sieht, wenn es gut belegt ist.
Fragt mich nicht wo das alles steht. Man muss das verhandeln. Es gibt keine feste Regel. Ich empfehle ein Gespräch
als Geschädigter
direkt mit der Versicherung (nicht mit einem Vertreter,
mit der Versicherung !),
um genau das zu klären.
Mit meinem Käfer Bj 1965 lief das so. Zeitwert 3.500,00 DM, erhaltener Wert 5.300,00 DM, ca. 50% mehr!
Sanierung war dann am Ende 11.000 DM.
Darauf hatte mich auf nachfrage die Versicherung selbst gebracht damals ca. 1999.
PN gern.
Wozu also Anwalt?
Michael
-- Hinzugefügt: 24.08.2020, 10:01 --Gruss aus Dresden, Michael