Sven Witzel hat geschrieben:...Meiner Ansicht nach spielt das schon eine Rolle, kommt nämlich durch das entsprechende Ritzel, wodurch bei niedrigerer Geschwindigkeit eine höhere Drehzahl anliegt...
Die technischen Grenzen gibt natürlich das verwendete Ritzel vor.
Sven Witzel hat geschrieben:...Die Dienstanweisung sagt übrigens max. 80 km/h dauerhaft, darüber kurzzeitig.
Und der Typenkatalog definiert "darüber kurzeitig" mit "max. Geschwindigkeit: 90 km/h". Kein Widerspruch
Typenkatalog 1990.jpg
ea2873 hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Besser als 120 in den Papieren und läuft nur 90, oder? ? Mir wäre dieser Eintrag vollkommen Wurst.
und wenn du bei 110km/h einen Unfall hast, der bei 90 evtl. nicht stattgefunden hätte, weil du dann noch rechtzeitig zum Stehen gekommen wärst, z.B. weil der Vordermann ohne ersichtlichen Grund plötzlich abgebremst hat?
Dann war ich, unabhängig von der eingetragenen bbH, zu schnell; bzw. der Sicherheitsabstand war nicht groß genug.
Gegenfrage: Gleiche Ausgangssituation und dir nimmt jemand die Vorfahrt. Anschließend argumentiert er, wenn du nur 90 gefahren wärst, wäre es nicht zum Unfall gekommen, da du dann ja noch gar nicht an der Unfallstelle gewesen wärst.
Ändert das grundsätzlich was an der Schuldfrage?