von gexx » 28. September 2021 15:51
Hallo zusammen, ich lese immer öfter, dass der Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss, dass das Fahrzeug ihm gehörte.
Ist das aktuell tatsächlich so?
Hintergrund meiner Frage:
Mein ES250/2 Gespann hatte ich in 2003 nach der Restauration neu zugelassen. Das ging noch ohne Probleme mit Unbedenklichkeitsbescheinigung und Kaufvertrag + Vollabnahme
Vom damaligen Vorbesitzer habe ich auch gleich noch eine ES250/1 mitgenommen, die ich bis jetzt nicht restauriert habe. Bei der sind auch keine Papiere vorhanden
Im Kaufvertrag bestätigt der Verkäufer, dass die Maschine sein Eigentum ist. Zusätzlich haben wir noch einen Text mit aufgenommen, dass die Maschine ohne Fahrzeugbrief übergeben wurde und der Verbleib der Papiere ihm unbekannt ist
Der Kaufvertrag war identisch zur Es/2 , wo die Neu-Anmeldung problemlos in 2003 funktionierte.
Wenn jetzt die Zulassungstelle eine eidesstattliche Erklärung verlangt, ist das doch fast unmöglich. Der Kauf ist immerhin 20 Jahre her und ob der Verkäufer noch lebt oder sich daran erinnert, ist eher fraglich. Der war damals schon an die 60 Jahre
Wie ist eure Einschätzung? Reicht mein Kaufvertrag mit der Erklärung oder wird es heutzutage Probleme geben?
Danke
Viele Grüße
Robert
Fuhrpark: DKW RT125, ES 250/1 noch nicht restauriert, ES250/2 Gespann , Guzzi 850T4, Kawa W650, Kawa Zephyr 750 , Triumph Thruxton, Royal Enfield Pre Unit