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MZ RT 125/3 Papiere beantragen

BeitragVerfasst: 23. November 2020 19:16
von Dicker Onkel
Hallo

Möchte für meinen RT 125/3 Rahmen eine Betriebserlaubnis beantragen ohne das ich das Motorrad erst Mal aufbaue.

Was ich habe

- eine alte Zulassungsbescheinigung
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beschaffung einer Zweitschrift für eine verlorene Betriebserlaubnis
- ein Gutachten gemäß Paragraph 21
- eine polizeiliche Abfrage ob der Rahmen geklaut ist
- 2 alte Tüvberichte

Wie bekomme ich die Papiere ?

Danke

Re: MZ RT 125/3 Papiere beantragen

BeitragVerfasst: 23. November 2020 19:30
von monsieurincroyable
Mit den von Dir genannten Sachen stehen die Chancen nicht schlecht das so auf der Zulassungsstelle zu bekommen.
Ich würde dort mal vorstellig werden. Im schlimmsten Falle musst Du noch zum Notar eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, das das Moped Deins ist.
Damit muss es dann klappen.

Re: MZ RT 125/3 Papiere beantragen

BeitragVerfasst: 23. November 2020 20:01
von Rossi1979
Dicker Onkel hat geschrieben:- ein Gutachten gemäß Paragraph 21


Wie alt ist denn das Gutachten? Über 18 Monate alt? Ist da schon ein Stempel drauf "Betriebserlaubnis erteilit"?

MfG

Tobias

Re: MZ RT 125/3 Papiere beantragen

BeitragVerfasst: 23. November 2020 20:41
von Dicker Onkel
Ja und ja

Re: MZ RT 125/3 Papiere beantragen

BeitragVerfasst: 23. November 2020 21:05
von Rossi1979
Hi,

das ist doch die Betriebserlaubnis nach §4 FZV. Oben ist das 21er Gutachten, unten quasi die BE, vom SVA in Braunschweig abgestempelt und erteilt. Früher gab es noch so ein richtiges Papier, dass wie eine ABE aussah. Das ist nicht mehr nach meinem Kenntnisstand, ich kenne das mittlerweile nur noch so.

§4 (1) FZV:

Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

Ein Leichtkraftrad fällt unter §3 Absatz 2 Satz 1c und mit dem Stempel unten auf dem 21er Gutachten ist die Einzelgenehmigung erteilt.


Mit einer gültigen HU, der "ABE", dem Fahrzeugschein zum Amt, und ein Kennzeichen zuteilen lassen. Die "ABE" kann zu hause bleiben, den Fahrzeugschein mitführen und alles wird gut.

MfG

Tobias

Re: MZ RT 125/3 Papiere beantragen

BeitragVerfasst: 28. September 2021 15:51
von gexx
Hallo zusammen, ich lese immer öfter, dass der Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss, dass das Fahrzeug ihm gehörte.
Ist das aktuell tatsächlich so?

Hintergrund meiner Frage:
Mein ES250/2 Gespann hatte ich in 2003 nach der Restauration neu zugelassen. Das ging noch ohne Probleme mit Unbedenklichkeitsbescheinigung und Kaufvertrag + Vollabnahme
Vom damaligen Vorbesitzer habe ich auch gleich noch eine ES250/1 mitgenommen, die ich bis jetzt nicht restauriert habe. Bei der sind auch keine Papiere vorhanden
Im Kaufvertrag bestätigt der Verkäufer, dass die Maschine sein Eigentum ist. Zusätzlich haben wir noch einen Text mit aufgenommen, dass die Maschine ohne Fahrzeugbrief übergeben wurde und der Verbleib der Papiere ihm unbekannt ist

Der Kaufvertrag war identisch zur Es/2 , wo die Neu-Anmeldung problemlos in 2003 funktionierte.

Wenn jetzt die Zulassungstelle eine eidesstattliche Erklärung verlangt, ist das doch fast unmöglich. Der Kauf ist immerhin 20 Jahre her und ob der Verkäufer noch lebt oder sich daran erinnert, ist eher fraglich. Der war damals schon an die 60 Jahre

Wie ist eure Einschätzung? Reicht mein Kaufvertrag mit der Erklärung oder wird es heutzutage Probleme geben?
Danke
Viele Grüße
Robert