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Motorrad von 1989 Suche

BeitragVerfasst: 30. Dezember 2020 20:28
von Ninusch1de
Hallo zusammen. Ich habe eben meinen Kaufvertrag von 1989 von meiner MZ ETZ 125 gefunden. Ist es möglich über die Ident. Nr. das Motorrad zu finden wenn es noch angemeldet ist? Habt ihr da Erfahrung?

Re: Motorrad von 1989 Suche

BeitragVerfasst: 30. Dezember 2020 20:31
von Schumi1
Wenn dann wohl nur über das Register in Flensburg.

Re: Motorrad von 1989 Suche

BeitragVerfasst: 31. Dezember 2020 10:24
von zweitakt
Das fällt doch heute alles unter Datenschutz solange Du nicht eine Straftat anzeigst oder ein anderweitig berechtigtes, wichtiges Interesse glaubhaft machst. :(

Re: Motorrad von 1989 Suche

BeitragVerfasst: 31. Dezember 2020 14:23
von mutschy
Etwas OT:
Die 125er gab es auch in der DDR? Ich dachte, die war primär für Export vorgesehen? Für die 150er war ja der selbe Schein nötig :nixweiss:

Gruss

Mutschy

Re: Motorrad von 1989 Suche

BeitragVerfasst: 31. Dezember 2020 14:38
von CJ
mutschy hat geschrieben:Etwas OT:
Die 125er gab es auch in der DDR? Ich dachte, die war primär für Export vorgesehen? Für die 150er war ja der selbe Schein nötig :nixweiss:
Gruss
Mutschy

Natürlich gab es auch 125er in der DDR, die waren aber lange nicht so begehrt wie die 150er. Der Schein, also die FE-Klasse, war übrigens auch für die 250er derselbe. Den Unterschied machte nur das Alter des Fahrers.

Re: Motorrad von 1989 Suche

BeitragVerfasst: 31. Dezember 2020 18:34
von Ninusch1de
Okay, danke für eure Antworten. Ich werde im neuen Jahr mal mein Glück versuchen.

Re: Motorrad von 1989 Suche

BeitragVerfasst: 1. Januar 2021 14:57
von Enz-Zett
Schumi1 hat geschrieben:Wenn dann wohl nur über das Register in Flensburg.

Das aber nicht legal.

In der aktuellen Oldtimer Markt hat es Artikel zu diesem Thema, ein altes Fahrzeug das man mal besessen hatte wieder zu finden.
Insgesamt ein recht aussichtsloses Unterfangen, die größten Chancen gibt es über Foren, Clubs, Social Media. Bei Fahrzeugen die üblicherweise auch hin und wieder in Werkstätten sind auch darüber. Aber Flensburg, oder auch Versicherungen abzufragen ist aus genanntem Datenschutz unzulässig.

Re: Motorrad von 1989 Suche

BeitragVerfasst: 1. Januar 2021 17:20
von Sven Witzel
Hast du gute Bekannte bei der Polizei ? Dann kannst du vielleicht auch die mal anhauen. Ist aber meines Wissens nach auch schwieriger geworden in den dortigen Systemen eine Anfrage zu starten.

Die Voraussetzungen für die Anfrage bei KBA sind auf der Seite aufgeführt:
KBA hat geschrieben:Einfache Registerauskunft nach § 39 Absatz 1 StVG:

Nach dieser Rechtsgrundlage sind die Daten zu übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.

Ferner ist der Zeitpunkt des Schadensereignisses (Ereignistag) anzugeben, damit bei einem zwischenzeitlichen Halterwechsel erkennbar ist, welcher/r Fahrzeughalter/in in Anspruch genommen werden soll.

Darlegung bedeutet plausible Behauptung, annehmbare Erläuterung, schlüssige und widerspruchsfreie Schilderung eines Sachverhaltes, aus dem sich ein Anspruch auf die Erteilung einer Auskunft ergeben kann.

Die Teilnahme am Straßenverkehr kann aktiv oder passiv sein (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter usw.). Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrlichen Geschehen haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Kraftfahrzeug in Gebrauch ist. Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug abgestellt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage abgestellt ist und das Fahrzeug dort z. B. einen Schaden verursacht oder selbst erleidet oder durch den Gebrauch des Fahrzeugs Rechte anderer verletzt werden (z. B. Eigentum, Besitz am Grundstück).


Ob man diese Voraussetzungen erfüllt, kann ich nicht beurteilen. Nur mit der FIN wird es aber aus meiner Sicht schwierig.

Re: Motorrad von 1989 Suche

BeitragVerfasst: 1. Januar 2021 17:26
von Gummi
Nun, da gehen alle anwesenden in die Garage und gucken Mal nach?
Gruß Gummi

Re: Motorrad von 1989 Suche

BeitragVerfasst: 1. Januar 2021 18:12
von Enz-Zett
Sven Witzel hat geschrieben:Hast du gute Bekannte bei der Polizei ?

Oldtimer-Anwalt Michael Eckert meint dazu, dass auch Polizisten, Anwärte etc. "nur mit triftigen Gründen" diese Daten abrufen dürfen. Private Gefälligkeitsdienste können auch denen massive Probleme einhandeln. Siehe auch Oldtimer Markt 1/2021, S. 213, schwarzer Kasten.

Richtig blöd wird es, wenn du das gesuchte Objekt gefunden hast, der Besitzer es aber nicht für Geld und Gute Worte hergeben möchte, sondern für ein Bastelprojekt verhunzen / verheizen.