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matthias1 hat geschrieben:Konkret geht es um die Simson.
Um neue Papiere zu beantragen gibt es die Möglichkeit, beim KBA eine Zweitschrift zu beantragen.
Seit kurzem wurden die Voraussetzungen verschärft, was ich gar nicht so verkehrt finde.
Es müssen diverse Fotos vom Mopped mit eingereicht werden, unter anderem auch ein Foto vom original
Typenschild.
Meine Frage:
Wie sind die rechtlichen Grundlagen bei der Erneuerung von Typenschildern?
ets_g hat geschrieben:als ich vor 2 jahren meine Bsa getüvt habe, fehlte dem prüfer das typenschild. aufklebeschild rangeklebt, mit edding die daten raufgeschrieben, fertig.
matthias1 hat geschrieben:Interessante Beiträge, die die Frage nicht beantwortetn.
Parallel läuft hier der Fred mit Typenschildern für die MZen nachfertigen. Alles illegal?
Robert K. G. hat geschrieben:
BSA war nie ein Hersteller aus der DDR. Erst recht nicht für Fufftscher! 😉
ets_g hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:
BSA war nie ein Hersteller aus der DDR. Erst recht nicht für Fufftscher! 😉
ach so sorry, wußte nicht dass das bei ddr fahrzeugen anders sein muß..
mutschy hat geschrieben:Die Regeln macht in diesem speziellen Fall das KBA. Und wenn die sagen, dass sie das originale Schild abgebildet haben wollen, dann is das so. Anders gibt's halt keine BE von ihnen und es bleibt der Weg über Prüfer und Zulassungsstelle. Das KBA sitzt scheinbar am längeren Hebel und bedient den auch fleißigAndere Fahrzeuge aus der DDR sind zulassungspflichtig, da brauchts eh die 21er, wenn keine Papiere da sind
Es gibt noch einen halbseidenen Weg zur 60 km/h-Geschichte: die freiwillige Zulassung. Nur ob das auch für Kleinkrafträder (Klasse AM nötig, der im B schon drin ist) funktioniert, oder nur als Leichtkraftrad (Klasse 1b/A1/B196) möglich ist, weiss ich nicht.
Gruss
Mutschy
CJ hat geschrieben:Die Betriebserlaubnis gilt für das Fahrzeug, nicht für deinen Vater oder dich. 😁
CJ hat geschrieben:Du hast noch den Registrierschein? Und ja, das ist egal wer da drin steht.
matthias1 hat geschrieben:Mir geht es um die prinzipielle Frage, darf ein Typenschild nachgefertigt werden?
CJ hat geschrieben:Streng genommen gibt es bei einer verloren gegangenen KTA-BE für eine Simson nur den Weg über das KBA. Das Fahrzeug hat ja dann eine allgemeine Betriebserlaubnis des KTA (ABE), die weiterhin gültig ist, nur der Nachweis darüber fehlt.
ea2873 hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Streng genommen gibt es bei einer verloren gegangenen KTA-BE für eine Simson nur den Weg über das KBA. Das Fahrzeug hat ja dann eine allgemeine Betriebserlaubnis des KTA (ABE), die weiterhin gültig ist, nur der Nachweis darüber fehlt.
letztendlich kann man auch eine Ungarn-Simson auf 60km/h zulassen, eben mit TÜV-Prüfung alle 2 Jahre und als LKRad. Wenn man den TÜV mit 20€/Jahr rechnet und dafür bei der Versicherung noch 20-30/Jahr spart, kommt man sogar damit billiger weg, dazu kommt dann noch die Möglichkeit eines Saisonkennzeichens.
Der einzige Nachteil ist eben die Führerscheinpflicht.
der garst hat geschrieben:Ich bezweifle das irgendjemand in Berlin aktuell damit beschäftigt ist auch nur ansatzweise den Einigungsvertrag und dessen Inhalte zu ändern geschweige denn das die diesbezüglich irgendwas aufm Radar haben.
Derzeit gibt es andere Probleme.
Das stellenweise auf den Ämtern genauer hingesehen wird ist hier und da auf begründeten Missbrauch zurückzuführen, wird aber m.W. bislang noch nicht einheitlich geregelt, im Gegensatz zu beispielsweise Kurzzeitkennzeichen.
Mir ist auch keine deutschlandweit allgemeingültige, aktuallisierte Dienstanweisung zur Beantragung von Papieren für DDR Mockicks bekannt geworden.
Der Ermessensspielraum der einzelnen Kreiszulassungsstellen ist schon immer beachtlich.
Und von der Strasse will man z.Zt. immer noch nur alte Diesel. Oldies und 2takter sind einfach keine Nennenswerte Größe beim Schadstoffausstoß in Innenstädten.
Nich immer alles so schwarz malen.
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