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Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 00:07
von matthias1
Konkret geht es um die Simson.
Um neue Papiere zu beantragen gibt es die Möglichkeit, beim KBA eine Zweitschrift zu beantragen.
Seit kurzem wurden die Voraussetzungen verschärft, was ich gar nicht so verkehrt finde.
Es müssen diverse Fotos vom Mopped mit eingereicht werden, unter anderem auch ein Foto vom original Typenschild.
Meine Frage:
Wie sind die rechtlichen Grundlagen bei der Erneuerung von Typenschildern?
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 05:14
von TS Paul
Die Regelung mit den "Bildern" beim KBA ist nicht neu. Diese durfte ich schon vor 3 Jahren dort hin senden.
Moped rechts, links, sowie Motornummer, Rahmennummer und Typenschild.
Das Typenschild darf meines Erachtens ersetzt werden, was am Ende zählt ist die geschlagene Rahmennummer.
Ich bin sogar der Meinung, mal gelesen zu haben, das der Halter dafür sorge zu tragen hat dass Typenschild leserlich zu halten, auch wenn das nur durch Austausch des selbigen erreicht wird.
KlickKlack
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 08:09
von mutschy
Paul, da muss ich dich korrigieren. Das KBA will neuerdings, dass es sich beim Typenschild um das originale DDR-Schild handelt. Sonst gibt's keine Zweitschrift der Betriebserlaubnis. Da bleibt dann nur der teure und aufwändige Weg über TÜV/Dekra und Straßenverkehrsamt. Grund ist sehr wahrscheinlich die Schwemme an Re-Importen (vmax rechtlich weniger als die 60 km/h der DDR-Modelle) aus Osteuropa...
Gruss
Mutschy
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 08:13
von TS Paul
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage? Das find ich ja schon wieder spannend.
Auf der Web Site des KBA finde ich auch keinen Hinweis auf diesen Sachverhalt.-- Hinzugefügt: 22. Februar 2021 08:21 --Jetzt hab ichs....,aber was soll ich bei der Zulassungsbehörde wenn das Typenschild fehlt. Die Lachen mich doch aus....

Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 08:44
von Ralle
Prinzipiell ist das natürlich ok, wenn man damit auch der Kriminalität etwas entgegensetzen will. Nur frage ich mich gerade wie man beim KBA ein originales Typenschild anhand von Fotos identifizieren will. Hier legt man Leuten die es ehrlich meinen, denen das Typenschild vielleicht wirklich abhanden gekommen ist und die es nicht besser wissen Steine in den Weg, während man Kriminellen ein Beweismittel in die Hand gibt, das ja fast schon als Einladung zur Manipulation gewertet werden kann. Das zeigt eigentlich wie weit Behörden von der sogenannten Digitalisierung weg sind, bevor so etwas eingefordert wird könnte man ja mal eine Risikobewertung anhand heute verfügbarer technischer Möglichkeiten machen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich besitze nur legal erworbene Fahrzeuge und das wird auch so bleiben. Hier wäre aber, wenn man schon was erreichen will, eine Begutachtung durch einen Sachverständigen vor Ort wahrscheinlich ein sichererer Weg, wobei es da sicher auch schwarze Schafe gibt.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 10:19
von matthias1
Interessante Beiträge, die die Frage nicht beantwortetn.
Parallel läuft hier der Fred mit Typenschildern für die MZen nachfertigen. Alles illegal?
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 10:20
von Dirk45
matthias1 hat geschrieben:Konkret geht es um die Simson.
Um neue Papiere zu beantragen gibt es die Möglichkeit, beim KBA eine Zweitschrift zu beantragen.
Seit kurzem wurden die Voraussetzungen verschärft, was ich gar nicht so verkehrt finde.
Es müssen diverse Fotos vom Mopped mit eingereicht werden, unter anderem auch ein Foto vom original
Typenschild.
Meine Frage:
Wie sind die rechtlichen Grundlagen bei der Erneuerung von Typenschildern?
Das finde ich sehr gut. Ist ja nicht mehr normal, was da mit den Simsons getrieben wird. Da gehen schon alte Originale Typenschilder für etliche Hunderter weg, ganz ohne Moped versteht sich. Rahmen gibt es bei Ost2rad ohne Rahmennummer und ohne Typschild
Ich korrigiere mich, derzeit gibt es keine Rahmen mehr bei Ost2rad
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 10:31
von MRS76
Die Blankorahmen gibts seit einem halben Jahr schon nicht mehr zu kaufen.
Laut Aussage von mza steht es auch in den Sternen ob dieses Jahr überhaupt welche gefertigt werden.
Es würden diese Teile bei der Dekra liegen zur Prüfung.
Es bleibt weiterhin spannend.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 10:43
von P-J
Primäres Ziel ist und bleibt die alten Kisten von der Strasse zu bekommen. Man wird sich noch mehr Stolpersteine dazu ausdenken. Ausser im Museum soll's so was nicht mehr geben.am liebsten würden die das verbieten aber man befürchten den zivilen Aufstand.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 11:16
von der garst
Ich bezweifle das irgendjemand in Berlin aktuell damit beschäftigt ist auch nur ansatzweise den Einigungsvertrag und dessen Inhalte zu ändern geschweige denn das die diesbezüglich irgendwas aufm Radar haben.
Derzeit gibt es andere Probleme.
Das stellenweise auf den Ämtern genauer hingesehen wird ist hier und da auf begründeten Missbrauch zurückzuführen, wird aber m.W. bislang noch nicht einheitlich geregelt, im Gegensatz zu beispielsweise Kurzzeitkennzeichen.
Mir ist auch keine deutschlandweit allgemeingültige, aktuallisierte Dienstanweisung zur Beantragung von Papieren für DDR Mockicks bekannt geworden.
Der Ermessensspielraum der einzelnen Kreiszulassungsstellen ist schon immer beachtlich.
Und von der Strasse will man z.Zt. immer noch nur alte Diesel. Oldies und 2takter sind einfach keine Nennenswerte Größe beim Schadstoffausstoß in Innenstädten.
Nich immer alles so schwarz malen.

Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 11:34
von Dirk45
???genau, deswegen war ich auch gestern bei schönstem Sonnenschein ☀️ in Schwabistan mit der ES unterwegs und mindestens drei Daumen nach ???
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 11:47
von ETZeStefan
Mal so gefragt: wenn man ein Replikaschild vernünftig und mit der richtigen
Schriftart schlägt, wer soll das denn infrage stellen?
Die Sachbaerbeiterin am Schreibtisch die die Papiere ausstellt?
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 12:11
von ets_g
als ich vor 2 jahren meine Bsa getüvt habe, fehlte dem prüfer das typenschild. aufklebeschild rangeklebt, mit edding die daten raufgeschrieben, fertig.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 12:14
von Robert K. G.
Es geht einzig und allein um die Identifizierung der Herkunft der Fahrzeuge. Dabei handelt es sich nur um eine Plausibilitätsprüfung, nicht um einen Beweis.
Einerseits werden die Simsons gern geklaut, und man möchte dem nicht noch durch die Beschaffung von neuen Betriebserlaubnissen Vorschub leisten, man möchte auch nicht dass die ganzen „Ungarnmoppeds“ umgemünzt werden.
Zudem gibt es die hier bereits angesprochenen Blankorahmen. MZA ist mittlerweile so gut, dass man sich fast vollständig aus Ersatzteilen ein Mopped aufbauen kann. Dass es da eine Kaspersperre geben wird, ist doch klar.
Gruß
Robert
-- Hinzugefügt: 22nd Februar 2021, 12:15 pm --ets_g hat geschrieben:als ich vor 2 jahren meine Bsa getüvt habe, fehlte dem prüfer das typenschild. aufklebeschild rangeklebt, mit edding die daten raufgeschrieben, fertig.
BSA war nie ein Hersteller aus der DDR. Erst recht nicht für Fufftscher! ?
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 12:33
von Ralle
matthias1 hat geschrieben:Interessante Beiträge, die die Frage nicht beantwortetn.
Parallel läuft hier der Fred mit Typenschildern für die MZen nachfertigen. Alles illegal?
Das Internet ist voll mit Diskussionen dazu, wer da rechtlich richtig liegt ist schwierig zu beurteilen. Meine Meinung wäre das Paragraph 59 der StVZO vorschreibt das ein Typenschild fest angebracht sein muss und welche Daten lesbar vorhanden sein müssen. Da steht nicht das es 100 Jahre das selbe Schild sein muss. Was jetzt nach meinem nicht- juristischen Verständnis bedeutet, es müssen alle nötigen Daten drauf stehen, es darf nicht nur mitgeführt oder mit Klebeband usw. befestigt sein. Die Fahrgestellnummer muss mit der am Rahmen und in den Papieren übereinstimmen. Ein angeschraubtes Schild wäre eventuell auch schon wieder grenzwertig, daher verwendet man Nieten/Kerbstifte zur Befestigung oder Abziehbilder?
Hier aber bitte beachten das es in dem Thread hier alleine darum geht eine Betriebserlaubnis für ein Simson Moped auf dem kurzen Dienstweg zu bekommen und nicht um die allgemeine Typenschild- Frage?
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 12:57
von ets_g
Robert K. G. hat geschrieben:
BSA war nie ein Hersteller aus der DDR. Erst recht nicht für Fufftscher! ?
ach so sorry, wußte nicht dass das bei ddr fahrzeugen anders sein muß..
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 13:32
von mutschy
Die Regeln macht in diesem speziellen Fall das KBA. Und wenn die sagen, dass sie das originale Schild abgebildet haben wollen, dann is das so. Anders gibt's halt keine BE von ihnen und es bleibt der Weg über Prüfer und Zulassungsstelle. Das KBA sitzt scheinbar am längeren Hebel und bedient den auch fleißig

Andere Fahrzeuge aus der DDR sind zulassungspflichtig, da brauchts eh die 21er, wenn keine Papiere da sind

Es gibt noch einen halbseidenen Weg zur 60 km/h-Geschichte: die freiwillige Zulassung. Nur ob das auch für Kleinkrafträder (Klasse AM nötig, der im B schon drin ist) funktioniert, oder nur als Leichtkraftrad (Klasse 1b/A1/B196) möglich ist, weiss ich nicht.
Gruss
Mutschy
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 13:33
von Robert K. G.
ets_g hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:
BSA war nie ein Hersteller aus der DDR. Erst recht nicht für Fufftscher! ?
ach so sorry, wußte nicht dass das bei ddr fahrzeugen anders sein muß..
Wenn du dich auf Bestandsrecht aus DDR Zeiten beziehst, schon. Da darf das Typenschild z. B. nicht (teilweise) in Englisch verfasst sein, wie bei deiner BSA. Es betrifft eben nicht nur das Zulassungsrecht, sondern auch das Führerscheinrecht.
Gruß
Robert
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 14:19
von CJ
Streng genommen gibt es bei einer verloren gegangenen KTA-BE für eine Simson nur den Weg über das KBA. Das Fahrzeug hat ja dann eine allgemeine Betriebserlaubnis des KTA (ABE), die weiterhin gültig ist, nur der Nachweis darüber fehlt. Geregelt ist das im Verkehrsblatt irgendwann 1991. Jetzt wird ja oft auch einfach eine neue Einzelbetriebserlaubnis nach §21StVZO (EBE) beantragt und auch ausgestellt. Sehr fragwürdig, da es bei der 60km/h-Regelung ja um Bestandsschutz geht. Eine neue BE erteilen unter Verweis auf eine bestehende ABE ist aber schlicht rechtswidrig. Spätestens ganz eindeutig seit 2012, denn da wurde der Absatz 1a zum §21StVZO eingefügt. Der bestimmt, daß eine EBE nur dann erteilt werden darf, wenn die BE erloschen ist! Ergebnis, wer einen neuen Nachweis über die erteilte ABE beantragt - und nichts anderes macht das KBA, es erteilt keine neue BE!- dem bleibt nur dieser Weg.
Alle die den Weg über den §21StVZO gehen (müssen) erhalten auf diesem Wege eine neue EBE in der eigentlich der Bestandsschutz 60km/h keine Anwendung finden dürfte. Das Gute ist allerdings; rechtswidrig erteilte BE bleiben in vollem Umfang gültig, wenn sie nicht von Anfang an nichtig waren.
Die Möglichkeit einer freiwilligen Zulassung hat damit überhaupt nichts zu tun.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 14:37
von Mechanikus
Interessant. Da stellt sich mir eine Frage, die den Themenkreis tangiert:
Schlau, wie ich mit 16 Lenzen eben war, hab ich in der Betriebserlaubnis meiner S51, nachdem ich sie von meinem Vater übernommen hatte, seinen Namen einfach durchgestrichen und meinen reingeschrieben.
Ist das gültig? Oder bleibt der alte Eintrag von der KTA gültig? Oder ist jetzt alles ungültig und muß neu beantragt werden?
In den 90er Jahren hat sich absolut niemand dran gestört, aber heute?
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 14:39
von matthias1
Ich glaube nicht, daß das KBA die Regeln macht oder nicht berechtigt ist die Regeln zu machen.
Die haben Regeln umzusetzen.
Mir geht es um die prinzipielle Frage, darf ein Typenschild nachgefertigt werden? Gelten für Mopeds Sonderregelung die sich jemand beim KBA ausgedacht hat?
Bei den MZen scheuern die Kabel am Typenschild. Ich hab mehrere Rahmen, wo keine schwarze Farbe an den Typenschild mehr dran ist. Nur die eingeschlagene Nummer ist auf dem ansonsten blanken Schild zu sehen.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 14:39
von CJ
Die Betriebserlaubnis gilt für das Fahrzeug, nicht für deinen Vater oder dich. ?
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 14:40
von TS Paul
mutschy hat geschrieben:Die Regeln macht in diesem speziellen Fall das KBA. Und wenn die sagen, dass sie das originale Schild abgebildet haben wollen, dann is das so. Anders gibt's halt keine BE von ihnen und es bleibt der Weg über Prüfer und Zulassungsstelle. Das KBA sitzt scheinbar am längeren Hebel und bedient den auch fleißig

Andere Fahrzeuge aus der DDR sind zulassungspflichtig, da brauchts eh die 21er, wenn keine Papiere da sind

Es gibt noch einen halbseidenen Weg zur 60 km/h-Geschichte: die freiwillige Zulassung. Nur ob das auch für Kleinkrafträder (Klasse AM nötig, der im B schon drin ist) funktioniert, oder nur als Leichtkraftrad (Klasse 1b/A1/B196) möglich ist, weiss ich nicht.
Gruss
Mutschy
Uff

, na die Aussagen überdenke bitte nochmal.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 14:42
von CJ
Robert hat das doch ganz gut dargestellt. Das KBA nutzt das originale Typenschild als EIN Merkmal um die Identität festzustellen. Eine Neues ist nicht verboten oder strafbar, aber du hast unter Umständen eben ein Nachweisproblem.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 14:46
von Mechanikus
CJ hat geschrieben:Die Betriebserlaubnis gilt für das Fahrzeug, nicht für deinen Vater oder dich. ?
Stimmt natürlich. Es ist also egal, wer da drinsteht?
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 14:49
von CJ
Du hast noch den Registrierschein? Und ja, das ist egal wer da drin steht.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 14:53
von Mechanikus
CJ hat geschrieben:Du hast noch den Registrierschein? Und ja, das ist egal wer da drin steht.
Ja, nebst alter Versicherungskarte, meinen Versicherungsnachweisen, na eben alles, sogar die Betriebsanleitung.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 15:24
von ets_g
matthias1 hat geschrieben:Mir geht es um die prinzipielle Frage, darf ein Typenschild nachgefertigt werden?
ja, wie oben schon geschrieben, es interessiert nur, dass eins dran ist. wie das aussieht ist auch ziemlich egal. siehe mein bsp mit aufkleber und edding. hauptsache es ist eins dran. ist auch egal wo das ts ist. bei mir unterm seitendeckel. war dem prüfer alles egal..
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 15:28
von ea2873
CJ hat geschrieben:Streng genommen gibt es bei einer verloren gegangenen KTA-BE für eine Simson nur den Weg über das KBA. Das Fahrzeug hat ja dann eine allgemeine Betriebserlaubnis des KTA (ABE), die weiterhin gültig ist, nur der Nachweis darüber fehlt.
letztendlich kann man auch eine Ungarn-Simson auf 60km/h zulassen, eben mit TÜV-Prüfung alle 2 Jahre und als LKRad. Wenn man den TÜV mit 20€/Jahr rechnet und dafür bei der Versicherung noch 20-30/Jahr spart, kommt man sogar damit billiger weg, dazu kommt dann noch die Möglichkeit eines Saisonkennzeichens.
Der einzige Nachteil ist eben die Führerscheinpflicht.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 16:10
von CJ
ea2873 hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Streng genommen gibt es bei einer verloren gegangenen KTA-BE für eine Simson nur den Weg über das KBA. Das Fahrzeug hat ja dann eine allgemeine Betriebserlaubnis des KTA (ABE), die weiterhin gültig ist, nur der Nachweis darüber fehlt.
letztendlich kann man auch eine Ungarn-Simson auf 60km/h zulassen, eben mit TÜV-Prüfung alle 2 Jahre und als LKRad. Wenn man den TÜV mit 20€/Jahr rechnet und dafür bei der Versicherung noch 20-30/Jahr spart, kommt man sogar damit billiger weg, dazu kommt dann noch die Möglichkeit eines Saisonkennzeichens.
Der einzige Nachteil ist eben die Führerscheinpflicht.

Eine re-importierte Simson kann ja nur mit Einzel-BE zugelassen werden. Und wenn sich der Prüfer im Gutachten auf 60 km/h festlegt -was nicht wirklich ein Problem sein sollte- dann eben auch als LKR. Aber damit wird es wohl für fast alle uninteressant. Deswegen wird ja der ganze Zauber beim KBA immer komplizierter, weil damit ordentlich Schindluder getrieben wurde und wohl auch wird.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
22. Februar 2021 19:49
von P-J
der garst hat geschrieben:Ich bezweifle das irgendjemand in Berlin aktuell damit beschäftigt ist auch nur ansatzweise den Einigungsvertrag und dessen Inhalte zu ändern geschweige denn das die diesbezüglich irgendwas aufm Radar haben.
Derzeit gibt es andere Probleme.
Das stellenweise auf den Ämtern genauer hingesehen wird ist hier und da auf begründeten Missbrauch zurückzuführen, wird aber m.W. bislang noch nicht einheitlich geregelt, im Gegensatz zu beispielsweise Kurzzeitkennzeichen.
Mir ist auch keine deutschlandweit allgemeingültige, aktuallisierte Dienstanweisung zur Beantragung von Papieren für DDR Mockicks bekannt geworden.
Der Ermessensspielraum der einzelnen Kreiszulassungsstellen ist schon immer beachtlich.
Und von der Strasse will man z.Zt. immer noch nur alte Diesel. Oldies und 2takter sind einfach keine Nennenswerte Größe beim Schadstoffausstoß in Innenstädten.
Nich immer alles so schwarz malen.

Es geht nicht um den Einigungsvertrag und auch nicht speziel um Simson, Oldtimer generell. Hat auch nix oder besser wenig mit der aktuellen Lage zu tun, bestenfalls das der dumme deutsche Michel momentan keinen Gedanken an so was verschwendet, der Panik mache von Carola sei dank.

Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
2. November 2021 19:58
von Boschco
Hier muss ich mich mal Einklinken. Ich habe nun von Juni 2020 gewartet und aus besagten Gründen eine Ansage bekommen. Meiner Meinung nach werden die Simsons jetzt von der Straße verbannt. Glücklicherweise müssen diese Herrschaften, wegen Covid-19, ja keinen Bürger empfangen. 20 Wochen Wartezeit ? über ein Jahr diese ? kommen vor Lachen nicht in den Schlaf. Im übrigen mein Moped ‚s sind von mir aus meiner Jugend. Wacht endlich auf!
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
2. November 2021 21:36
von vergasernadel
Nach einreichen der geforderten Fotos habe ich meine ABE von KBA Flensburg bekommen. War mir meiner Sache sicher, da ich noch den org DDR Kaufvertrag von 1981 habe. Mein Freund hat keine ABE bekommen. Er hat ein DDR S51, kein Reimport. Aber leider nicht mehr das org Typenschild. Nach Ausschluss einer Exportrahmennummer, welche dem KBA vorliegen sollte er eigentlich eine ABE bekommen. Er sollte Fotos vom Typenschild einreichen. Er nietete ein Neuangefertigtes auf und übermittelte das gewünschte Foto dem KBA. Er bekam keine ABE, weil das nicht mehr das orginaltypenschild war. Er wird es nun über Dekra/TÜV machen. Fertsch. ... oder etwa doch nicht?... Man stelle sich vor, der relativ seltene Fall tritt ein: Jemand hat noch genau dieses org Typenschild in seinem Fundus, warum auch immer. Da heut was wert, kommt er auf die Idee sich einen MZA Rahmen ohne Nummer zu besorgen, baut ein S 51 auf und erhält vom KBA eine ABE für das Org. DDR Typenschid S 51. Dann fahren zwei S51 mit gleicher Rahmennummer ganz legal rum. ..... Zum Glück ist das so selten, dass es sowas natürlich nicht gibt.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
2. November 2021 22:04
von smartsurfer81
Ich bin der Meinung das KBA hat keine Listen über Export Fahrgestellnummern.
Sie machen anhand des Typschild fest ob es Exportkennung hat oder nicht. Und das geht halt nur mit DDR Typschild.
Wobei ich dieses Jahr 2 ABE für 2 SR 50 bekommen habe, beide ohne Anforderung von Fotos.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
2. November 2021 22:29
von TS Paul
smartsurfer81 hat geschrieben:Ich bin der Meinung das KBA hat keine Listen über Export Fahrgestellnummern.
Sie machen anhand des Typschild fest ob es Exportkennung hat oder nicht. Und das geht halt nur mit DDR Typschild.
Wobei ich dieses Jahr 2 ABE für 2 SR 50 bekommen habe, beide ohne Anforderung von Fotos.
Schreibt das KBA ja auch auf der WebSite, die ham nix.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
3. November 2021 02:58
von mutschy
Und genau da wäre ich mir nicht so sicher. Es gibt Leute im KBA, die so ne Liste führen. Da wird nach Losen aufgeschlüsselt, ob es sich um nen Export-Rahmen handeln könnte. Wenn 20 Mopeds vorher und 10 Mopeds nachher Nummern für Ungarn oder andere Länder vergeben wurden, wirds schwer mit ner BE aus Flensburg... Meine Infos stammen (leider) aus erster Hand
Gruss
Mutschy
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
3. November 2021 07:53
von Kosmonaut
vergasernadel hat geschrieben:... Man stelle sich vor, der relativ seltene Fall tritt ein: Jemand hat noch genau dieses org Typenschild in seinem Fundus, warum auch immer. Da heut was wert, kommt er auf die Idee sich einen MZA Rahmen ohne Nummer zu besorgen, baut ein S 51 auf und erhält vom KBA eine ABE für das Org. DDR Typenschid S 51. Dann fahren zwei S51 mit gleicher Rahmennummer ganz legal rum. .
Spätestens bei der Anfrage an das KBA würde auffallen das die Nummer bereits vergeben ist.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
3. November 2021 08:50
von Der Sterni
Dem ist nicht so, da man sich, im Grunde genommen, beliebig viele Zweitschriften beim KBA ziehen kann - für ein und die selbe Nummer.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
3. November 2021 09:38
von Lederclaus
Ich habe schon viele Typenschilder neu geschlagen und verbaut. Zum Beispiel an meiner Ural, weil damals 1993 der TÜV das russische Originalschild nicht akzeptiert hat. Bei den Simson scheint es wirklich so zu sein, daß das KBA (bzw die Zulassungsstelle) das originale Schild sehen will. Meine S51, die ich seit 1984 besessen habe, hab ich an jemanden verkauft, der sie ganz unbedingt wegen des originalen DDR-Scheins mit dem originalen TypSchild haben wollte. Der Preis war ihm fast egal. Er hatte sich vorher ein anderes S51 aufgebaut, für das er keine Papiere hatte und war durch alle Instanzen mit dem erneuerten Typschild gescheitert. Da ich schon fast 20 Jahre nicht mehr damit gefahren bin, hab ich sie ihm halt verkauft.
Ich kenne die rechtlichen Grundlagen durch meinen Beruf (Motorradwerkstatt) und wundere mich auch etwas darüber, daß es genau bei den Simson-Dingern so unbedingt das originale Typschild sein muß. Scheint aber tatsächlich genau so zu laufen.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
3. November 2021 09:59
von TS-Jens
mutschy hat geschrieben:Und genau da wäre ich mir nicht so sicher. Es gibt Leute im KBA, die so ne Liste führen. Da wird nach Losen aufgeschlüsselt, ob es sich um nen Export-Rahmen handeln könnte. Wenn 20 Mopeds vorher und 10 Mopeds nachher Nummern für Ungarn oder andere Länder vergeben wurden, wirds schwer mit ner BE aus Flensburg... Meine Infos stammen (leider) aus erster Hand
Gruss
Mutschy
Für BRD Exporte scheint es keine Infos zu geben, mein Bunny hat KBA Papiere mit 60km/h bekommen obwohl er eine BRD Version mit eigentlich 50km/h ist.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
3. November 2021 15:30
von mutschy
Jens, wann war das? "Gerade erst", oder schon länger (> etwa 1 Jahr) her?
Gruss
Mutschy
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
3. November 2021 16:50
von TS-Jens
2008 etwa. Meinst du da sind neue Listen aufgetaucht?
Dann hätte man aber dort auch ganz einfach abgleichen können wo evtl. fälschlicherweise eine ABE ausgestellt wurde?!
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
3. November 2021 16:56
von matthias1
Das kann noch kommen.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
3. November 2021 19:41
von mutschy
2008 war das Problem bei weitem noch nicht so drängend wie jetzt. Die Schwemme an Export-Fahrzeugen kam ja erst in den letzten paar Jahren. Eben, wegen der 60km/h-Regelung.
Die Export-Liste wird geführt und immer weiter präzisiert, eine bereits erteilte BE ist davon nicht betroffen, wie es weiter oben bereits erwähnt wurde. Nur sollten die Papiere wie ein Schatz bewacht werden. Dann lieber 10€ bei ner Kontrolle riskieren und die Dokumente nachreichen. Meine Meinung dazu.
Zum Abgleich: Glaubste im Ernst, dass die Jungens und Mädels im KBA alle BE's durchleuchten? Wenn dort 2...3 Leute sitzen und jetzt schon ein halbes Jahr mit der Bearbeitung hinterherhängen, gibt's mit Sicherheit keine Kapazitäten für ne Nachkontrolle von zig tausenden abgeschlossenen Vorgängen. Ein Beispiel: Ich hab 2006 meine BE beantragt und binnen weniger Tage erhalten, seitdem bin ich mehrfach umgezogen

Alleine das wären mehrere Stunden Recherche, zumal das Moped vor 11 Jahren den Besitzer gewechselt hat. Bekomme heute noch Tränen in die Augen, wenn ich den Kaufvertrag in den Händen halte. Den hab ich nämlich noch
Gruss
Mutschy
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
3. November 2021 21:38
von Boschco
Das ist deren Masche die Fahrzeuge von der Straße zu bekommen . Ich habe einen negativen Bescheid bekommen, wegen neuen Typenschild, beantragt 06.2020 . Es ist das Moped meiner Schwester, ich kenne es seit dem ersten Kilometer. Ich könnte Kotzen, diese ... vom KBA. Ich gehe zur DEKRA , da sind wenigstens Ausgebildete Kräfte und nichts
XXXXXX Das musste ich jetzt mal los werden.
Nettikette beachten - RT-Tilo 
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
4. November 2021 08:59
von matthias1
Das geht sogar so weit, das die Erteilung der Zweitschrift verweigert wird, wenn die Nieten mit denen das original Typenschild befestigt ist, erneuert wurden.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
4. November 2021 09:39
von zweitakt
Das ist ein Bescheid einer Behörde, also Widerspruch einlegen.
Re: Rechtliche Grundlagen Typenschild

Verfasst:
4. November 2021 10:38
von TS-Jens
mutschy hat geschrieben:Zum Abgleich: Glaubste im Ernst, dass die Jungens und Mädels im KBA alle BE's durchleuchten? Wenn dort 2...3 Leute sitzen und jetzt schon ein halbes Jahr mit der Bearbeitung hinterherhängen, gibt's mit Sicherheit keine Kapazitäten für ne Nachkontrolle von zig tausenden abgeschlossenen Vorgängen.
Stimmt auch wieder. Ich hatte bei dem Gedanken zuviel Digitalisierung beim KBA vorausgesetzt, mein Fehler
