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Moderator: Moderatoren
lothar hat geschrieben:"14.10.2021 - 8:55 Uhr"
Liebe Kollegen, eine Begründung eurer Meinung wäre jeweils hilfreich.
Ich selbst sehe hinter dem Skoda als erstes ein Schild, dass das Ende des Halteverbotsbereiches anzeigt.
M.E. bin ich nicht verpflichtet, mir Gedanken darüber zu machen, wie der Schilderwald als Gesamtheit zu interpretieren ist,
und ob die Kollegen Aufsteller einen höheren Sinn damit verfolgten, den ich herauszufinden verpflichtet bin und danach
beachten muss ...
Gruß
Lothar
Ralle hat geschrieben:Auch wenn der tolle Schilderwald ein für Dresden typisches Bild zeigt, so steht der Skoda meiner Meinung nach trotzdem im Halteverbot.
Begründung: $39 STVO: 1 Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. 2 Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. 3 Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Nach meiner Interpretation hebt somit das 2. Schild nur das Halteverbot mit der Begründung Baustelle ab ... auf. Da das erste Schild durch das Zusatzzeichen anders begründet ist bleibt das Halteverbot trotz dem 2. Schild gültig. Dieses Halteverbot würde somit nur mit einem Schild ohne, oder mit dem gleichen Zusatzzeichen aufgehoben.
DWK hat geschrieben:"14.10.2021 - 8:55 Uhr"
Ja.
lothar hat geschrieben:Ralle hat geschrieben:Auch wenn der tolle Schilderwald ein für Dresden typisches Bild zeigt, so steht der Skoda meiner Meinung nach trotzdem im Halteverbot.
Begründung: $39 STVO: 1 Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. 2 Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. 3 Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Nach meiner Interpretation hebt somit das 2. Schild nur das Halteverbot mit der Begründung Baustelle ab ... auf. Da das erste Schild durch das Zusatzzeichen anders begründet ist bleibt das Halteverbot trotz dem 2. Schild gültig. Dieses Halteverbot würde somit nur mit einem Schild ohne, oder mit dem gleichen Zusatzzeichen aufgehoben.
Interessante Interpretation, wenngleich ich auch die Verhaltensanweisung "Halteverbotsbereich Ende + Baustelle ab den(sic) 20.9."
als zeitlichen Beginn und nicht als Beendigung ansehe. Nach dem von dir zitierten § handelt es sich auch nicht um ein gültiges
Zusatzzeichen, da der schwarze Rand fehlt. Wenn wir schon Krümel kacken, dann aber richtig ...
Gruß
Lothar
DWK hat geschrieben:DWK hat geschrieben:"14.10.2021 - 8:55 Uhr"
Ja.
Sorry, dass ich die Begründung vergessen habe.
Unweit vor dem Skoda ist ein weiteres Schild, welches ihm das Parken untersagt.
Hallenser hat geschrieben:Ich habe einen Fahrlehrer gefragt, laut zweitem Schild steht der Skoda nicht im Halteverbot. (Und es wäre ein Fall für die Auto-Bild. ?)
kutt hat geschrieben:Ich denke der PKW Fahrer hat das mobile Schild einfach hinter das fest aufgestellte gezogen.
Haben wir zu Schulzeiten auch oft gemacht
kutt, diese auf mich zielende Unterstellung weise ich auf das Schärfste zurück!kutt hat geschrieben:Ich denke der PKW Fahrer hat das mobile Schild einfach hinter das fest aufgestellte gezogen.
Spielverderber! Dann wäre doch diese unterhaltsame Diskussion hier abrupt zu Ende ...Ekki hat geschrieben:Alternativ das Ordnungsamt oder die Freunde und Helfer rufen, man möchte sich ja an die Gesetze halten.
lothar hat geschrieben:Hallo Leute,
die Baumpflanzaktion ist nahezu beendet, ein Teil der Schilder ist weg.
Die Diskussion hat Spaß gemacht, danke.
Vieleicht hat einer der Foristi ein neues Problem zur Fortsetzung hier im Thread zu bieten...
Gruß
Lothar
Astenbeeken hat geschrieben:Moin, hier ist Erläuterndes dazu - wusste ich bisher auch nicht
http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Haltverbote.htm
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