Kleine" Kennzeichen für Motorräder vor Baujahr 1959 zulässig
Verfasst: 23. November 2021 18:07
Kleine" Kennzeichen für Motorräder vor Baujahr 1959 sind nun bedingungslos zulässig!
Die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung ist veröffentlicht worden. Auf besonderen Wunsch darf man sich aber auch "normale" Kradkennzeichen abstempeln lassen.
Die Änderung wurde in der FZV gut versteckt, unter § 50 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen ist es zu finden:
Die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung ist veröffentlicht worden. Auf besonderen Wunsch darf man sich aber auch "normale" Kradkennzeichen abstempeln lassen.
Die Änderung wurde in der FZV gut versteckt, unter § 50 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen ist es zu finden: