P-J hat geschrieben:zweitakt hat geschrieben:Das ist richtig, aber damals im "Wilden Westen" in den 80ern wurde der Brief blanko von der Zulassungsstelle verkauft und man ging damit zum TÜV und es wurde die §21 im Brief eingetragen.
Heute wird die §21 in einem Gutachten bescheinigt und darauf erstellt das Verkehrsamt den Brief.
Hab in den späten 80ern den Mustang mit $21 zugelassen. Da gabs nen Wisch der fast so aussah wie der Brief vom TÜV mit allen Daten aber den Brief hat die Zulassungsstelle getippt, nicht der TÜV.
das 21er Gutachten sieht bei einer Vollabnahme auch noch so aus, das hat das Layout eines KFZ-Briefes mit den entsprechenden Feldern, sonst kann die Dame vom Amt das ja nicht verstehen.
Früher, vor den EG-Typgenehmigungen bzw. CoC, gab es beim Neufahrzeug immer Brief und Karteikartenabschnitt mit. Die waren perforiert aneinander und ohne Haltereintrag, da ja Neufahrfzeug. Da waren dann nur die Fahrzeugdaten schon drauf.
Bei der Erstzulassung kam dann auf der ersten Seite der erste Halter und ein Stempel mit der Erstzulassung (fehlt hier). Der Karteikartenabschnitt wurde abgerissen und archviert. Der Abschnitt ist dann in Zeiten der EDV wohl entfallen.
Hier ist es wohl ein Ersatzbrief mit Haltereinträgen, daher haben die da den Stempel wohl einfach vergessen. Wie lange ist das Fahrzeug denn abgemeldet schon? Nach 7 Jahren sind keine Daten mehr vorhanden, dann wird es Eng mit der EZ, da liegt dann nix mehr vor.
Übrings gibt das KBA in einem Leitfaden vor wie die Zulassungsbeschnigungen auszufüllen ist, wenn EZ nicht bekannt:
Seite 13:
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRe ... onFile&v=2Da das aber wieder jede Zulassungsstelle anders handhabt, könnten die einen zur §21 schicken wegen dem fehlenden EZ und keiner Daten mehr vorliegen nach 7 Jahren. Das ist aber dann nur eine Formsache und kostet Knete. Der Sachvreständige würde auch nur das Baujahr schätzen (meist nach dem Typenschild, bleibt ja nix anderes) und da dann EZ 1.7.Baujahr draus machen...
Das Baujahr ist auf dem Typenschild auch nicht Pflicht, das gibt §59 STVZO vor, was drauf stehen muss.
MfG
Tobias