von Maische » 28. April 2023 04:36
Mit den KBA Papieren zum Straßenverkehrsamt, und das Ding nach §3, Absatz 3 FZV "freiwillig zulassen"! Hierzu ist ein Antrag nötig. Beim Straßenverkehrsamt erkundigen.
Heißt, du bekommst dann ein normales Motorradkennzeichen ohne TÜV-Plakette (zulassungsfreies Kleinkrad).
Die LVM bietet zb Tarife hierfür an. Vorteil: Saison möglich, nie mehr Schilder holen und Schadenfreiheitsrabatt kommt zum tragen.
Fuhrpark: MZ ES 250/1 auf Ersatzrahmen -/0 EZ 59 (Maron / Beige) Restauration 2022 -> 2+
Simson SR50B4 Bj. 88 (Hellgrau / Braun, 1+ Restauration 2020/21 / freiw. Zul.) seit 1997 mein Eigen
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Honda VTR 1000F (rot) EZ 07 (Neukauf)