Hallo zusammen,
als Neumitglied versuche ich mich zur Zeit hier im Forum zu orientieren.
Dies möchte ich nutzen eine Frage zu stellen:
Seit 02.05.2023 ist ein MZ TS 250 auf mich zugelassen, die ich am 29.05. hier in meiner Nähe erstanden habe.
Schlüssel-Nr.Hersteller zu 2.1 -> 0868
Schlüssel-Nr. Typ und Ausführung zu 2.2-> 240001 7
Sie war seit 20.10.1980 abgemeldet. 2 Brüder sind als Vorbesitzer eingetragen. Ich bin also der 3. Besitzer. Es handelt sich um das Neckermann Modell, d.h. Export damals als Neufahrzeug in den Westen
über den authorisierten Versandhauskonzern Neckermann. Die Stempel der Bezugsgenehmigung sowie die ABE/EWG-Betriebserlaubnis mit der Nr. 9106 vom 19.03.1974 sind am 21.04.1976 vom Kraftfahrt-
Bundesamt in Flensburg bescheinigt worden.
Nach der Neuzulassung steht jetzt im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt 22 -> Bemerkungen und Ausnahmen: REIFENFABRIKATSBIND.GEM.BETRIEBSERL.BEACHT.*
Dieser Eintrag ist im Original-KFZ-Brief nicht zu finden!
Nun meine Frage: woher weiß ich jetzt, welche Reifenhersteller bzw. -fabrikate ich montieren darf, ohne die Betriebserlaubnis zu verlieren bzw. bei einer Kontrolle auffällig werde?
Montiert sind aktuell neue Reifen des Hersteller? RIESA mit der Bezeichnung Klassik 3 in der Größe Vorderrad 3,00-16 Reinforced 48P TT 6PR und Klassik 33 in der Größe Hinterrad 3,50-16 58P TT 6PR, jeweils auf Regelfelge
vorne 1,85-16 und hinten 2,15-16. Waren beim Kauf schon montiert -> Gekauft bei Ost2rad.de am 03.02.2023. Link ->
https://www.ost2rad.de/MZ-Ersatzteile/R ... tz251.html
Vollabnahme durch DEKRA am 26.04.2023 ohne festgestellte Mängel.
Leichte Verunsicherung meinerseits vorhanden. Wahrscheinlich ohne Grund.
Ich bedanke mich schon mal vorab für Eure Hilfe.
Axel aus Backnang