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ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 10:56
von lothar
Tja, die Enkel treten auch bei mir in die Spur ... nächstes Jahr möchte unser Leandro den A1-Schein machen.
In der Ecke steht noch eine ES150/1 rum. Was ist umzubauen, damit sie für ihn fahrbar wird.

Soweit ich mitbekommen habe, ist die vmax-Grenze aufgehoben. Lediglich Leistungsbeschränkung und 125ccm
sind relevant. Richtig?

Das heißt, für die ES wären 125er Zyliner, Deckel, Kolben und Vergaser zu besorgen und einzutragen. Richtig?

Gruß
Lothar

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 11:04
von Dieter
Die Versicherung müsste auch auf den Jungspund angepasst werden.

Und ein Starterknöpfchen wäre vielleicht auch hilfreich.

:versteck:

Gruß
Dieter

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 11:11
von der maaß
Hallo Lothar.

Minimalprogramm ist der 125er Zylinder mit passendem Kolben. Alles andere kannst du von der 150er nehmen und es ist legal.

125er Zylinderdeckel wäre schön, der Verdichdung bzw. Brennraumform zuliebe.

Will dein Prüfer unbedingt den 22er Vergaser sehen?
Wenn ja: schreib mir, hab ich da.
Wenn nein: lass den 24er dran.

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 11:50
von lothar
Danke Burkhard, dann ist es ja kein allzugroßer Aufwand. Auf dem Ansaugstutzen steht je nach dem allerdings
150 oder 125, insofern müsste der schon getauscht werden, und dann passt wahrscheinlich der 24er nicht mehr dran.
Ist ja auch nur für eine befristet Zeit, wenn die Limitierung in paar Jahren für ihn entfällt, wird ja alles wieder original
zurückgebaut.

Die 150/1 stand einige Jahrzehnte trocken im Gebäude (nicht bei m mir!). Wenn der andere Opa das Projekt abnickt,
muss sicher einiges an der ES gemacht werden, damit sie wieder auf die Straße kann. Sollte aber in meiner "Spezialwerkstatt"
kein Problem sein ...

Gruß
Lothar

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 11:55
von der maaß
Die Anschlussmaße der beiden Stutzen sind gleich.
Unterschätz nicht wie lange es dauern kann einen guten 125er Zylinder zu bekommen.

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 13:08
von kutt
War da nicht noch was mit einem Drosselkrümmer, der länger ist? Oder war das nur bei der ETZ so?

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 13:16
von mutschy
Der Drosselkrümmer ist nicht mehr notwendig, da die vmax-Beschränkung nicht mehr existiert.
Ansonsten kann ich nur den Rat geben, evtl das vordere Ritzel noch anzupassen. Statt dem 16er ein 15er, das macht sich durchaus bemerkbar.

Zur Not kann ich auch Bärbels Papiere zur Verfügung stellen. Das war mal ne 150er TS, die seit etlichen Jahren als 125er läuft, da ich nur die 1b hab. Mit Garnitur, Kopf und Ansaugstutzen der 125er und eingetragenem 24er Vergaser. Kopf is aktuell ein 150er drauf, da sie mitm 125er nich klargekommen is ? Dem verbauten Kopf sieht keiner an, ob es ein 125er oder 150er is.

Gruss

Mutschy

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 13:17
von EmmasPapa
kutt hat geschrieben:War da nicht noch was mit einem Drosselkrümmer, der länger ist? Oder war das nur bei der ETZ so?



Das gab es nur bei der kleinen ETZ um die alte 80 km/h-Regelung bei den 125ern einzuhalten. Für die TS und ES gab es das meiner Kenntnis nach nicht.

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 13:24
von kutt
Alles klar, danke für die Info. Wieder was gelernt ;)

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 17:35
von TS Paul
Manchmal kann es auch Schnell gehen :mrgreen:

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 18:02
von Rossi1979
Hallo,

es gibt für die ETZ einen Umrüstsatz mit Teilegutachten nach 19.3 StVZO. Der Umrüstsatz besteht aus Zylindersatz plus Deckel, Vergaser und Ansaugstutzen:

https://www.zweirad-schubert.de/de/umba ... -mz-etz125

Das Gutachten müsste ich sogar da haben, wenn Bedarf besteht...

MfG

Tobias

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 19:04
von mutschy
Der Zylinder is ein 150er im Nullmaß (56 mm), der Kopf scheinbar ein 125er. Wobei ich es nur als Anguss ("erhaben") kenne, nich eingeschlagen :nixweiss:

Gruss

Mutschy

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 19:18
von CJ
EmmasPapa hat geschrieben:
kutt hat geschrieben:War da nicht noch was mit einem Drosselkrümmer, der länger ist? Oder war das nur bei der ETZ so?

Das gab es nur bei der kleinen ETZ um die alte 80 km/h-Regelung bei den 125ern einzuhalten. Für die TS und ES gab es das meiner Kenntnis nach nicht.

Die 80 km/h-Begrenzung kann nicht der ursprüngliche Grund für einen Drosselkrümmer sein, da die 125er bis 1996 ja ein "großes" Motorrad und keine LKR waren.
Erst ab Februar 1996 wurde die Hubraumgrenze für LKR auf 125 ccm angehoben und gleichzeitig für unter 18jährige die (fahrerlaubnisrechtliche) Begrenzung auf 80 km/h beibehalten.
Mit Einführung der Fahrerlaubnisklasse A1 ab 1999 entfiel dann diese altersabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung zugunsten einer generellen Begrenzung des Leistungsgewichts.

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 2. Juni 2023 19:42
von EmmasPapa
Vorher gab es das Dingens aber nicht, schon gar nicht zu DDR-Zeiten. Einen anderen Sinn macht es bei der 125er auch nicht. Warum sollte man das eh schon schwache Triebwerk noch mit einem Drosselkrümmer in die Knie zwingen, außer einer gesetzlichen Notwendigkeit?

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 3. Juni 2023 15:56
von Greif
Es gibt noch einen weiteren kleinen Vorteil, wenn die Papiere ordentlich als Vollabnahme nach so langer Standzeit neu angelegt werden, dann wird aus dem Krad ein optisch gleiches "Leichtkraftrad" wenn man will mit kleinem Kennzeichen, dann zahlt man keine Steuern, soweit ich mich erinnere, unser Dekra-mann hat sich nur für die 125 am Zylinder Richtung Auspuff interessiert, die TS fährt mein Enkel und zurückbauen auf 150 würde ich ihm persönlich abraten, weil sie möglicherweise als 125 mehr nachgefragt ist, solange A1 über A2 zu A sich nicht ändert

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 3. Juni 2023 20:55
von mutschy
Richtig. Steuern werden keine fällig. Bei mir wären es damals knapp 10€ gewesen, deswegen hat mir die Zulassungsstelle mitgeteilt, dass keine Steuern erhoben werden. Kappungsgrenze liegt wohl bei 10€ im Jahr. Aktuell fahre ich sie für 7.79€ im Jahr (Haftpflicht). Das sind alle Fixkosten von staatlicher Seite. HU mit ~50€ kommt alle gut zwei Jahre dazu, und halt der Unterhalt (Sprit, Teile). Insgesamt ein seeehr genügsames Fahrzeug. Deswegen fahre ich sie auch so gerne.

Gruss

Mutschy

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 4. Juni 2023 07:54
von Maische
Die Willkür des deutschen Staates! Die 2€ Jahressteuer für meinen modernen Hybridkasten werden freundlicherweise abgebucht! :-D

Und richtig. Der Prüfer checkt idR nur die eingegossene 125. Die schrauben nicht den Motor auseinander.

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 4. Juni 2023 10:22
von mutschy
Dein Hybrid is aber auch eine Dose, nehm ich an. Möglich, dass da andere Grundsätze gelten.

Selbstverständlich wird das Fahrzeug nur "zerstörungsfrei sichtgeprüft". Was mit Sicherheit gut kommt, is, vorher mit den einzelnen Teilen zum Prüfer zu gehen, ihm zu zeigen, dass alles seine Richtigkeit hat, und dann alles zu verbauen, und dann von genau dem Prüfer abnehmen zu lassen.

Gruss

Mutschy

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 4. Juni 2023 12:23
von CJ
mutschy hat geschrieben:Dein Hybrid is aber auch eine Dose, nehm ich an. Möglich, dass da andere Grundsätze gelten...

Wir hatten das schon mal...Kein anderer Grundsatz, sondern gesetzlich so geregelt. LKR sind nicht steuerfrei, weil eine Bagatellgrenze unterschritten wird, sondern weil nicht zulassungspflichtige Kfz im Kfz-Steuergesetz davon befreit sind ->KraftStG §3. Der PKW offensichtlich nicht. Soviel zur Willkür.

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 4. Juni 2023 17:39
von mutschy
Ah, danke. Von Willkür war meinerseits hier nich die Rede, aber auch egal.

Gruss

Mutschy

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 4. Juni 2023 21:10
von CJ
Sorry, das Zitat ist mißverständlich gewählt. Natürlich warst du damit nicht gemeint.

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 5. Juni 2023 09:22
von ets_g
CJ hat geschrieben:...weil nicht zulassungspflichtige Kfz im Kfz-Steuergesetz davon befreit sind ->KraftStG §3...


du mußt aber zugeben, dass das schon seltsam ist. LKR sind zulassungsbefreit, eine zulassung wird im so gesetz definiert "Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung." also wird zwar genau das bei LKR auch gemacht, was laut FZV eine zulassung ist, es aber anders genannt oder ignoriert oder was auch immer. also ich find das schon auch etwas willkürlich wenn man 2x das gleiche macht, aber nur 1x bezahlt werden muß..

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 5. Juni 2023 12:00
von tippi
@lothar, ich habe vor Jahren dem Torsten meine ganzen Sachen zu den kleinen ES übergeben. Da waren auch 125-er Sachen dabei, ggf ist das eine weitere Quelle für Dich.

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 5. Juni 2023 17:58
von CJ
ets_g hat geschrieben:...du mußt aber zugeben, dass das schon seltsam ist. LKR sind zulassungsbefreit...
Ich versuch es mal am Handy, so gut es geht. Vorweg der §16 StVZO sinngemäß verkürzt: alle Fahrzeuge sind zum Verkehr zugelassen (also Kraft Gesetzes), es sei denn es ist ein besonderes Zulassungsverfahren vorgeschrieben. Und diese Verfahren sind in der FZV festgelegt. Folgt man dann den Regelungen dort, sind LKR also nicht wörtlich zulassungsfrei, sondern lediglich nicht einem formalen Zulassungsverfahren unterworfen. Das ist ein Unterschied. Auf Grund derselben Regelung wie z.B. KKR. Diese Kfz sind aber betriebserlaubnispflichtig, LKR zusätzlich kennzeichenpflichtig. Steht auch in der FZV.

Das Zulassungsverfahren sieht also so aus: Ein LKR ist Kraft Gesetzes zum Verkehr zugelassen, wenn eine Betriebserlaubnis erteilt ist. Da darüber hinaus ein Kennzeichen zugeteilt werden muss, bleibt der Weg zum Amt trotzdem der gleiche wie bei der formalen Zulassung. Gefühlt gibt es im Ergebnis keinen Unterschied.
Lediglich die Steuerbefreiung ist fühlbar. Mag man seltsam finden, aber Willkür ist es nicht.

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 5. Juni 2023 19:54
von Greif
Nun ist wohl dazu auch alles beschrieben, Lothar mach es einfach und nimm deinen Enkel dazu, habe ich auch so ganz behutsam gemacht, eines Tages kam sein blöder Lehrer auf dem Schulhof und stellte Fragen zur MZ weil es ihn an seine Jugend erinnerte, danach hatten beide ein gutes Verhältnis zueinander, weil mein Enkel in Fragen Technik mindetens mitreden konnte

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 6. Juni 2023 06:38
von lasernst
Wie schnell darf eine 1b A1 125er denn fahren heute

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 6. Juni 2023 07:09
von CJ
Weder zulassungsrechtlich, noch im Fahrerlaubnisrecht gibt es eine Begrenzung der Geschwindigkeit bei LKR. Zulassungsrechtlich definiert sich ein LKR über Hubraum (51-125ccm) und Leistung (max.11 kW). Im Fahrerlaubnisrecht kommt noch das limitierte Leistungsgewicht dazu (0,1kW/kg), wenn die Fahrerlaubnis nach dem 18.01.2013 erteilt wurde.

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 6. Juni 2023 07:47
von lothar
Greif hat geschrieben:Nun ist wohl dazu auch alles beschrieben, Lothar mach es einfach und nimm deinen Enkel dazu, ...

Na klar, genau so ist es geplant. Er hat mir voriges Jahr schon den ETZ150-Motor gewechselt. Ich hab daneben gesessen und nur
die Reihenfolge bestimmt: "Jetzt das ... dannn das ...", beim Einheben des Motors natürlich mit geholfen. Hat 100% geklappt.

Gruß
Lothar

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 6. Juni 2023 20:23
von Greif
Neuen Kabelbaum mit ihm einziehen,kostet nicht viel, ist ratsam wie du es weißt auch mit der Kontaktpfege und sollte ihn für alle Fälle auf den richtigen Weg vorbereiten ?, dabei verstehen die gleich mal die Zusammenhänge

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 20. Oktober 2023 17:27
von lothar
der maaß hat geschrieben:... Unterschätz nicht wie lange es dauern kann einen guten 125er Zylinder zu bekommen.
Das ist leider die Wahrheit. Hier gibt es eine Nachfertigung und das ist vermutlich das gleiche Produkt vom selben Lieferanten.
Es würde sich um eine Neuproduktion handeln, zu näheren Angaben war der Anbieter nicht in der Lage (Hersteller? Technologie Laufbuchse?)

Spannende Frage: Hat jemand so ein Teil schon in Verwendung?

Viele Grüße
Lothar

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2024 11:48
von lothar
Wir haben einen besseren Rahmen gefunden und dürfen die Nummer umschlagen lassen.

Dazu wäre ein Metallklotz (Stahl) zwischen den Motorlaschen (lichtes Maß 28mm)
der ES150/! zur Fixierung derselben im Moment des Einschlagens als Gegenhalter
dienlich. Hat jemand so ein Teil (DD und Umgebung) vielleicht leihweise rumliegen?

Gruß
Lothar

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2024 21:18
von Sven Witzel
lothar hat geschrieben:
der maaß hat geschrieben:... Unterschätz nicht wie lange es dauern kann einen guten 125er Zylinder zu bekommen.
Das ist leider die Wahrheit. Hier gibt es eine Nachfertigung und das ist vermutlich das gleiche Produkt vom selben Lieferanten.
Es würde sich um eine Neuproduktion handeln, zu näheren Angaben war der Anbieter nicht in der Lage (Hersteller? Technologie Laufbuchse?)

Spannende Frage: Hat jemand so ein Teil schon in Verwendung?

Viele Grüße
Lothar


Da die Frage schon einige Zeit zurückliegt: Hast du das Teil erworben ?
Maische hat geschrieben:Die Willkür des deutschen Staates! Die 2€ Jahressteuer für meinen modernen Hybridkasten werden freundlicherweise abgebucht! :-D

Und richtig. Der Prüfer checkt idR nur die eingegossene 125. Die schrauben nicht den Motor auseinander.


Die Lösung lautet § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz, welches wiederum auf die FZV verweist. Da sind die Leichtkrafträder als zulassungsfrei Fahrzeuge explizit steuerbefreit. Die Hybriddose nicht. :lach:

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 22. Januar 2024 21:37
von lothar
Sven Witzel hat geschrieben:Da die Frage schon einige Zeit zurückliegt: Hast du das Teil erworben ?

Das Teil, auf das du dich beziehst, habe ich nicht erworben. Aber ein anderes ...
Gruß
Lothar

Re: ES150/1 für A1-Fahrer

BeitragVerfasst: 23. April 2024 20:31
von lothar
lothar hat geschrieben:Wir haben einen besseren Rahmen gefunden und dürfen die Nummer umschlagen lassen.
Dazu wäre ein Metallklotz (Stahl) zwischen den Motorlaschen (lichtes Maß 28mm)
der ES150/! zur Fixierung derselben im Moment des Einschlagens als Gegenhalter
dienlich. ...

"Fahrer helfen Fahrern" ist unser Motto, und wiedermal hat ein Foríst ausgeholfen. Danke freebster für den
saugend passenden Metallklotz! Die Nummer wurde heute von der DEKRA eingeschlagen. Von jetzt an geht es aufwärts.
Allerdings soll der Enkel sich momentan erst mal auf die 10. Klasse-Abschlussprüfung konzentrieren, nach dem
Sommer nehmen wir uns den Motor vor.

Falls den Klotz zum FIN-Schlagen (ES150) jemand brauchen sollte, bitte gerne, einfach melden.
ID-Distanz-4.JPG


Gruß
Lothar