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kleines Kennzeichen amtlich

Verfasst:
1. Oktober 2024 11:23
von flotter 3er
- zumindest wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.1959 zugelassen wurde. Die (FZO) § 79 Abs. 2 von 07/2024 sagt hierzu: "(2) Einem Kraftrad, das vor dem 1. Januar 1959 erstmals in den Verkehr gekommen ist und dessen Hubraum 50 Kubikzentimeter übersteigt, sind verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Anlage 4 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d zuzuteilen, es sei denn, der Halter beantragt etwas anderes."
Re: kleines Kennzeichen amtlich

Verfasst:
1. Oktober 2024 14:37
von SaalPetre
Was hast du den wieder zugelassen?
Re: kleines Kennzeichen amtlich

Verfasst:
1. Oktober 2024 14:59
von flotter 3er
SaalPetre hat geschrieben:Was hast du den wieder zugelassen?
Garnichts. Habe ich nur auf der Seite der Nimbus IG gefunden und dachte, dass wäre interessant für den ein oder anderen.
Re: kleines Kennzeichen amtlich

Verfasst:
1. Oktober 2024 15:07
von schrauberschorsch
Eine Ausnahmegenehmigung ist trotzdem erforderlich, wobei bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen die Zulassungsstelle kei Ermessen mehr hat, sondern die Ausnahmegenehmigung erteilen muss. Gerade so im Freundeskreis erlebt.
Re: kleines Kennzeichen amtlich

Verfasst:
1. Oktober 2024 15:24
von flotter 3er
schrauberschorsch hat geschrieben:Eine Ausnahmegenehmigung ist trotzdem erforderlich, wobei bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen die Zulassungsstelle kei Ermessen mehr hat, sondern die Ausnahmegenehmigung erteilen muss. Gerade so im Freundeskreis erlebt.
Ich lese aber aus dem Gesetzestext heraus, dass das kleine Kennzeichen Standard ist und du eine Ausnahmegenehmigung brauchst, wenn du eine andere Größe möchtest.
Re: kleines Kennzeichen amtlich

Verfasst:
1. Oktober 2024 15:39
von starke136
Genau so habe ich für die Pannonia ein kleines Kennzeichen bekommen.
Zwar musste ich erst den Vorgesetzten auf der Zulassungsstelle ersuchen, aber dieser hat es mir bestätigt. Die Sachbearbeiterin wollte es mir zuerst verwehren.
Bei der Vollabnahme schrieb der Dekra-Prüfer zusätzlich auf, dass bauartbedingt nur ein kleines Kennzeichen geht.
Dies wäre aber nicht unbedingt nötig gewesen, da die Pannonia alle Voraussetzungen erfüllte.
-- Hinzugefügt: 1. Oktober 2024 15:41 --
Eine Ausnahmegenehmigung bedarf es nur bei späteren Baujahren z.B. ETZ 250. Z.B. wenn ein Prüfer feststellt, das bauartbedingt nur ein kleines Kennzeichen möglich ist.
Re: kleines Kennzeichen amtlich

Verfasst:
1. Oktober 2024 16:45
von Andreas
flotter 3er hat geschrieben:(FZO) § 79 Abs. 2 von 07/2024
Kleine Korrektur: FZV!
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Re: kleines Kennzeichen amtlich

Verfasst:
1. Oktober 2024 17:22
von CJ
Das gilt doch auch erst seit 3 Jahren. Das es da keiner Ausnahmegenehmigung mehr bedarf hat sich da wohl noch nicht in allen Zulassungsstellen rumgesprochen.